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Google News: So holen Leser Tichys Einblick wieder nach vorn
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Tichys Einblick 08-2026: Jetzt kippt’s
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Do, 16. Jul 2026
Ein Jahr Corona – ein Jahr Regierungsversagen picture alliance/dpa/Reuters/Pool | Hannibal Hanschke
Corona-Digital
Ein Jahr Corona – ein Jahr Regierungsversagen

In Sachen Corona hätten „wir“„alle“ Fehler gemacht, sagt Angela Merkel. Nun, wo ist Ihr Fehler, verehrter Leser? Und wer ist „wir“ und „alle“? Über den Versuch, ein groteskes Regierungsversagen zu vertuschen.

VON Roland Tichy | 28. Januar 2021
Bundesregierung gesteht Wirtschaftskrise ein IMAGO / photothek
Jahreswirtschaftsbericht 2021:
Bundesregierung gesteht Wirtschaftskrise ein

Der Jahreswirtschaftsbericht sagt, dass die wirtschaftliche Entwicklung zweigeteilt ist: Ein durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogener Dienstleistungssektor steht einem robusten Produzierenden Gewerbe gegenübersteht. Das klingt allerdings besser als es ist.

VON Klaus-Rüdiger Mai | 28. Januar 2021
Wie Berlin seine Forscher vertreibt IMAGO / Westend61
Ideologie statt Wissenschaft
Wie Berlin seine Forscher vertreibt

Die halbe Welt hofft auf Impfstoffe gegen Corona. Derweil sorgt der Senat von Berlin mit voller Absicht dafür, dass so etwas in der Hauptstadt nicht mehr erforscht und entwickelt werden kann.

VON Alexander Fritsch | 28. Januar 2021
Die Bundesregierung verliert deutlich an Zustimmung imago Images/Reiner Zensen
Allensbach-Umfrage:
Die Bundesregierung verliert deutlich an Zustimmung

„Erstmals seit Beginn der Pandemie läuft die Regierung Gefahr, den Rückhalt der Mehrheit zu verlieren“, schreibt Allensbach-Chefin Renate Köcher zu ihrer jüngsten Umfrage.

VON Redaktion | 28. Januar 2021
Bei Maischberger: Corona für immer? Screenprint: ARD/maischberger
Bei Maischberger: Corona für immer?

Die Lager stehen sich unversöhnlich gegenüber: Lauterbach und seine Kanzlerin wollen einen langen harten Lockdown. Vorsichtig dürfen auch Kritiker zu Wort kommen, als Ventil für den wachsenden Unmut darüber, wie ein Land langsam aber stetig zu Grunde gesperrt wird.

VON Sofia Taxidis | 28. Januar 2021
Deutsches Gericht erklärt Griechenland faktisch zum nicht sicheren Herkunftsland IMAGO / ZUMA Wire
Nicht genügend „Bett, Brot, Seife“
Deutsches Gericht erklärt Griechenland faktisch zum nicht sicheren Herkunftsland

Ein EU-Mitgliedsstaat wird von einem deutschen Gericht als für Zuwanderer nicht zumutbar beurteilt. Ein absurdes Urteil mit unabsehbaren Folgen.

VON Alexander Wallasch | 27. Januar 2021
Italien: Die große „Ursula“-Koalition soll Salvini verhindern picture alliance / ANSA | Filippo Attili/US Palazzo Chigi
Lega im Umfragehoch
Italien: Die große „Ursula“-Koalition soll Salvini verhindern

Giuseppe Conte ist als Ministerpräsident Italiens zurückgetreten. Aber auch nicht ganz weg. Weil in Neuwahlen ein Erfolg des Mitte-Rechts-Bündnisses um Matteo Salvini möglich ist, setzen manche nun auf eine nach der Kommissionspräsidentin benannte Pro-EU-Koalition.

VON Giovanni Deriu | 27. Januar 2021
Ärztekammer: Patienten sollen Ärzte melden, die Corona verharmlosen IMAGO / Westend61
Aufruf zur Denunziation
Ärztekammer: Patienten sollen Ärzte melden, die Corona verharmlosen

Die Ärztekammer Nordrhein warnt vor Ärzten, die Corona verharmlosen. Der WDR macht daraus eine Story: "Wenn Ärzte Corona verharmlosen - oder gar leugnen". Eine lustige Realsatire, wenn sie nicht so real wäre.

VON Max Mannhart | 27. Januar 2021
Worum es beim sprachlichen Gendern wirklich geht picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Der*Die Nächste bitte
Worum es beim sprachlichen Gendern wirklich geht

Gendern oder nicht gendern – das ist heute keine sprachliche Frage mehr, sondern eine politische, aber keine frauenpolitische. Es geht nur noch um Macht, genauer: symbolische Macht im öffentlichen Raum.

VON Helmut Berschin | 27. Januar 2021
Klaus Schwab – verloren in Verschwörungstheorien picture alliance/KEYSTONE | SALVATORE DI NOLFI
Weltwirtschaftsforum WEF
Klaus Schwab – verloren in Verschwörungstheorien

Der Chef des Weltwirtschaftsforums sieht sich selbst als Opfer, dessen Sätze "böswillig ausgelegt" würden. Eine Verschwörung ist das von ihm vorgezeichnete Programm des "Great Reset" wirklich nicht. Aber missverständlich auslegbar ist es auch nicht. Man muss es nur lesen.

VON Klaus-Rüdiger Mai | 27. Januar 2021
Clubhouse-App: die neue Plattform für die Moralelite IMAGO / Political-Moments
All Exclusive
Clubhouse-App: die neue Plattform für die Moralelite

Ein neues Internetphänomen: Eine App, in die man nur hineindarf, wenn man wichtige oder pseudowichtige Freunde hat, die dazu einladen. Dort trifft sich die politische "Elite", um peinliche Geheimnisse auszuplaudern oder auch hemmungslos vor tausenden Zuhörern zu lästern.

VON Elisa David | 27. Januar 2021
Die Industriekonjunktur kann den Arbeitsmarkt nicht retten IMAGO / Chris Emil Janßen
ifo-Beschäftigungsbarometer sinkt erneut
Die Industriekonjunktur kann den Arbeitsmarkt nicht retten

Die deutsche Industrie boomt trotz Corona - und entlässt weiter Mitarbeiter. Der Arbeitsmarkt wird vor allem durch die Lockdown-Folgen für den Handel schwer belastet. In den kommenden drei Monaten planen viele Handelsunternehmen Entlassungen.

VON Redaktion | 27. Januar 2021
Merkel in der großen weiten Welt picture alliance/KEYSTONE | SALVATORE DI NOLFI
World Economic Forum
Merkel in der großen weiten Welt

Im virtuellen Davos spricht sich die Bundeskanzlerin wolkig für eine gerechte internationale Verteilung von Impfstoff aus, der in Deutschland knapp ist. Merkel scheint sich selbst für die Uno-Generalsekretärin zu halten.

VON Klaus-Rüdiger Mai | 27. Januar 2021
340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit IMAGO / 7aktuell
Nächtliche Ausgangssperre in Stuttgart
340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit

Ein unglaublicher Vorgang. Weil eine Altenpflegerin etwas früher zur Arbeit gefahren ist - nämlich um 04:50 Uhr - wertete die Polizei das als unnötigen Verstoß gegen die Ausgangssperre. Und verhängte ein saftiges Bußgeld.

VON Gastautor | 27. Januar 2021
Fake-Nuss: Die FAZ erfindet einen europäischen Atom-Ausstieg
Die Realitätsüberprüfung nicht bestanden
Fake-Nuss: Die FAZ erfindet einen europäischen Atom-Ausstieg

Die Behauptung „Europa steigt aus der Atomkraft aus“ in der Überzeile schrumpft im Artikel zur Forderung eines Mitarbeiters einer aktivistischen Klimapolitik-Agentur, „Europa“ solle das tun.

VON Alexander Wendt | 27. Januar 2021
Das Wunder der deutschen Industrie – und ihre Abhängigkeit von China imago images / regios24
Trotz Corona
Das Wunder der deutschen Industrie – und ihre Abhängigkeit von China

In krassem Gegensatz zu kontaktintensiven Dienstleistungen boomt die deutsche Industrie wieder. Die Hauptimpulse kamen aus dem Ausland. Speziell aus China. Mittlerweile sind vor allem deutsche Autokonzerne weitgehend vom chinesischen Markt abhängig. Insofern kann nicht überraschen, was VW-Chef Diess beim WEF sagte.

VON Dr. Helmut Becker | 26. Januar 2021
Was ist wirklich im Kapitol passiert? imago images / ZUMA Wire
Rekonstruktion einer surrealen Revolte
Was ist wirklich im Kapitol passiert?

Der Sturm auf das Kapitol hat etwas verwirrendes: Einerseits Bilder der Brutalität, manch andere Eindringlinge wirken aber eher wie Museumsbesucher. Abseits von schockierenden Videos - wie lässt sich die Gewalt quantifizieren?

VON Max Roland | 26. Januar 2021
Rainer Wendt bleibt Chef der Polizeigewerkschaft – gut so! imago images / Sven Simon
Diese Wahl muss nicht wiederholt werden
Rainer Wendt bleibt Chef der Polizeigewerkschaft – gut so!

Er ist in der rotgrünen Medienlandschaft nicht gern gesehen: Gut, dass Rainer Wendt wieder zum Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft gewählt wurde.

VON Steffen Meltzer | 26. Januar 2021
Merkel will eine Art Pandemie-Mauer um Deutschland errichten IMAGO / IPON
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merkel will eine Art Pandemie-Mauer um Deutschland errichten

Angesichts des Impfchaos wird die Kritik an der Bundesregierung immer lauter. Wie reagiert die Bundeskanzlerin? Sie setzt weiter auf Angst und Härte. An den Grenzen will Angela Merkel jetzt auch noch die letzten Reise-Möglichkeiten nehmen. 

VON Redaktion | 26. Januar 2021
Zweifel an Handelsblatt-Bericht zur geringen Wirksamkeit des AstraZeneca-Impfstoffs IMAGO / Schöning
Zahlen verwechselt?
Zweifel an Handelsblatt-Bericht zur geringen Wirksamkeit des AstraZeneca-Impfstoffs

Das Handelsblatt meldete, dass die Bundesregierung von einer Wirksamkeit des AstraZeneca-Impfstoffs von nur acht Prozent ausgehe. Die Zahl scheint aber eine Verwechslung zu sein. Andere Zweifel am AstraZeneca-Impfstoff bleiben allerdings.

VON Redaktion | 26. Januar 2021

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16. Juli 2026

Wo bist Du Mama?

CDU-Fraktionschef Jens Spahn: Per Leihmutterschaft zum Kind

Von
Buchauszug

Eine normale Schwangerschaft birgt immer Risiken. Leihmutterschaft vervielfacht diese Risiken für die Frau, bis hin zum Risiko, ihr Leben zu verlieren. Und was die potenziellen Konflikte zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern betrifft, so sind diese zahlreich.

Die Leihmutterschaft ist eine Quelle von Konflikten zwischen den beiden beteiligten „Müttern“: Es kann sowohl geschehen, dass keine von ihnen das Kind letztendlich annimmt, als auch, dass sie es sich gegenseitig „aus den Armen reißen“, wenn die Leihmutter sich weigert, das Kind an das „Auftraggeberpaar“ zu übergeben.

Was aber geschieht, wenn das Kind, das Gegenstand des Vertrags ist, nicht die Erwartungen der Auftraggeber befriedigt, beispielsweise im Falle einer Behinderung? Wird die Leihmutter gezwungen, die Schwangerschaft abzubrechen, wenn eine Fehlbildung festgestellt wird? Man kann sich den Druck vorstellen, der in einer solchen Situation auf der Leihmutter lastet. Dies ist übrigens in kommerziellen Leihmutterschaftsverträgen tatsächlich so festgelegt: Der Auftraggeber hat das letzte Wort und kann über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Weitere Fragen müssen gestellt werden. Welchen Schutz genießt die Mutter im Falle einer Trennung oder Scheidung des „Auftraggeberpaares“ während der Schwangerschaft? Was geschieht mit (Leih-)Mutter und Kind, wenn die Auftraggeber vor der Geburt sterben?

Die Untersuchung der Praxis der Leihmutterschaft in den Vereinigten Staaten zeigt, dass diese zu einer bunten Vielfalt von rechtlichen Problemen führt, die wiederum zahlreiche und oft dramatische Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Im Gegensatz zu dem oft vorgebrachten Argument in Griechenland oder Kanada, die sich vom amerikanischen Modell abgrenzen wollen, indem sie die kommerzielle Leihmutterschaft verbieten, um finanzielle Probleme zu vermeiden, scheint es, dass die Mehrheit der beobachteten Konflikte nicht in direktem Zusammenhang mit der finanziellen Dimension der Transaktion steht.

Die Leihmutter kann ihre Meinung ändern und das Kind behalten wollen oder gegebenenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch wünschen. Dies ist einer der häufigsten Fälle und führte daher 1988 mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von New Jersey („In Re Baby M“) zu einem der ersten wegweisenden amerikanischen Präzedenzfälle zu diesem Thema.

In diesem Fall entschied sich die Leihmutter Mary Beth Whitehead, das Kind des Ehepaars Stern zu behalten. Der Oberste Gerichtshof von New Jersey hob die verschiedenen Nachteile dieser Praxis hervor, insbesondere aus der Sicht des Kindes, und erkannte Mary Beth Whitehead als die „leibliche Mutter“ des Kindes an. Seitdem engagiert sich Frau Whitehead vehement gegen die Leihmutterschaft.

Im Fall „Jaycee“ wurde ein von einer Leihmutter geborenes Kind von einem Richter als „elternlos“ erklärt: Die Auftraggeber hatten sich Eizelle und Spermium von anonymen Spendern verschafft, um die Leihmutter zu befruchten. Nach der Scheidung des Paares wurde der „Mutter“ der Kindesunterhalt vom „Vater“ verweigert, da dieser die Vaterschaft ablehnte: Ein kalifornischer Richter gab ihm Recht. Doch mit der gleichen Logik erkannte der Richter auch die rechtliche Elternschaft zwischen dem Kind und der Auftraggeberin nicht an.

Ein weiterer häufiger Fall: Die Auftraggebereltern ändern ihre Meinung – das ungeborene Kind ist fehlgebildet, es sind noch mehrere Kinder zu erwarten, die Auftraggebereltern trennen sich usw. – und wollen das Kind nicht mehr.

Leihmutterschaft bietet auch Betrugspotential. In Belgien behauptete eine Leihmutter im Fall „Donna“ nach sieben Monaten Schwangerschaft, das Kind verloren zu haben. Tatsächlich hatte sie ein kleines Mädchen namens Donna zur Welt gebracht und gegen Bezahlung niederländische Adoptiveltern für sie gefunden. Diese adoptierten das Kind direkt nach der Geburt. Nachdem der biologische Vater die Wahrheit erfahren hatte, versuchte er, das Sorgerecht für Donna zurückzuerlangen, doch die in den Niederlanden eingeleiteten rechtlichen Schritte blieben erfolglos.

Eine weitere rechtliche Verwicklung: Herr und Frau Yamada, japanische Eltern, waren nach Indien gereist, um dort eine bezahlte Leihmutter zu finden. Nach ihrer Scheidung beschloss die Frau, das bereits geborene Kind nicht anzunehmen. Da indisches Recht die Adoption durch Alleinerziehende verbietet, wurde dem Vater das Recht verweigert, das Kind zurückzufordern, das somit rechtlich verwaist war, wozu noch die Tatsache kam, dass seine japanische Herkunft die Integration in die indische Kultur nur noch erschweren konnte.

Tragödien im Zusammenhang mit Leihmutterschaft ereignen sich, wie wir sehen, weit entfernt von Europa. Sie bleiben im Verborgenen, und wir nehmen sie nicht wahr.

Menschenhandel im Namen der Toleranz?
Das Milliardengeschäft mit der Leihmutterschaft
Ich denke an sogenannte „Leihmutterschaftsfarmen“. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, in denen Frauen während ihrer neunmonatigen Schwangerschaft in Wohnungen eingesperrt sind. Solche Einrichtungen gibt es insbesondere in Indien, Nigeria und Nepal. Die Weltöffentlichkeit wurde nach einem Erdbeben in Nepal auf die Situation aufmerksam. Die israelische Armee musste dringend zur Rettung von 25 schwangeren Leihmüttern gerufen werden, die von israelischen Auftraggebern engagiert worden waren. Während die Neugeborenen mit ihren Auftraggebern, die sich zu diesem Zeitpunkt in Nepal aufhielten, evakuiert wurden, blieben die nepalesischen Leihmütter zurück.

In Griechenland, wo internationale Leihmutterschaft legal ist, beutete das Mittelmeer-Fertilitätsinstitut über 160 mittellose Frauen aus Ländern wie der Ukraine, Rumänien, Moldawien, Georgien und Albanien aus. Sie wurden unter Druck gesetzt, Eizellenspenderinnen und Leihmütter zu werden. Die korrupten Direktoren des Instituts wurden wegen Betrugs und Menschenhandels verhaftet. Der Leiter der griechischen Nationalen Behörde für Reproduktionsmedizin, der der Korruption und der „Verletzung seiner Pflichten“ verdächtigt wurde, wurde entlassen.

Ist dies die Welt, in der wir leben wollen, eine Welt, in der westliche Auftraggeber Frauen aus armen Ländern dafür bezahlen, ihre Kinder auszutragen?

Leihmutterschaftsverträge sollen alle Eventualitäten abdecken. Es sieht so aus, als ob die Regelungen für Lockdowns und Kriege vergessen wurden, als die internationalen Grenzen geschlossen wurden. Genau das geschah mit Babys, die während der COVID-19-Krise und der russischen Invasion in der Ukraine durch Leihmutterschaft geboren wurden.

Während des Lockdowns aufgrund der Covid-19-Pandemie kursierten in den Medien weltweit schockierende Bilder von Neugeborenen, die in zu provisorischen Kinderkrippen umfunktionierten Hotels in Kinderbetten aufgereiht waren. Diese Kinder, die von Leihmüttern in der Ukraine geboren worden waren, sollten von ihren Wunscheltern aus verschiedenen Ländern abgeholt werden. Durch die brutale Schließung der Grenzen konnten diese Eltern jedoch nicht mehr anreisen und ihr bestelltes Kind in Empfang nehmen.

Die Leihmutterschaftsagenturen waren überfordert und auf eine solche Krise nicht vorbereitet. Sie mussten die Betreuung und Unterbringung der Babys, die nicht mehr ausgeliefert werden konnten, improvisieren. Was wurde aus diesen Kleinen?

Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 verschärfte sich die Situation für durch Leihmutterschaft geborene Kinder noch weiter. Einige dieser Kinder wurden von ihren Wunscheltern buchstäblich im Stich gelassen, als diese angesichts des eskalierenden Konflikts beschlossen, sie nicht abzuholen oder dazu wirklich nicht in der Lage waren.

Die Berichte über Säuglinge, die in Krankenhäusern oder Notunterkünften zurückgelassen wurden, während die Luftschutzsirenen heulten, sind herzzerreißend. Glücklicherweise ergriffen ukrainische Bürger in einer Welle der Solidarität Maßnahmen, um sich um diese Kinder zu kümmern. Diese Babys, die bereits Opfer eines abscheulichen Menschenhandels geworden waren, wurden nun auch noch zu Kollateralopfern des Krieges.

Gleichzeitig sahen sich einige Leihmütter gezwungen, in Nachbarländer zu fliehen, um dort zu gebären, oft unter dem Druck ihrer Agenturen oder der Auftraggeber, die um ihre Investition fürchteten. Diese schwangeren und schutzbedürftigen Frauen mussten gefährliche Reisen auf sich nehmen, Grenzen unter Beschuss und unter extrem prekären Bedingungen überqueren, um vor der Geburt relative Sicherheit zu erreichen.

Diese dramatischen Situationen verdeutlichen die Mängel von Leihmutterschaftsverträgen. Sie werfen Fragen nach der Verantwortung der Auftraggeber, der Leihmutterschaftsagenturen und der Gesetzgeber zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Kindern und Leihmüttern auf.

Was man auch immer sagen mag, diese beiden Ereignisse, Covid-19 und Krieg, sind nicht „extrem“. Sie sind Teil der globalen Entwicklung, also Teil der neuen internationalen politischen Ordnung: einer Ordnung, die von anhaltenden Konflikten rund um den Globus geprägt ist. Doch dürfen wir auch Naturkatastrophen, Erdbeben (wie wir es in Nepal erlebt haben) und die mittlerweile wiederkehrenden Extremwetterereignisse nicht vergessen.

Ein Geschäft mit der Lüge
Die Wahrheit über Leihmutterschaft
Schließlich setzen Leihmütter während des Leihmutterschaftsprozesses ihr Leben aufs Spiel. Wir haben bereits erläutert, dass Schwangerschaften aus Leihmüttern aus vielen Gründen mit einem höheren Risiko verbunden sind. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass auch der Tod zu den Risiken gehört, die Leihmütter eingehen.

Die Fälle sind in der Tat zahlreich. Mein tiefstes Mitgefühl gilt insbesondere diesen Leihmüttern, und ich wünsche ihnen allen, dass sie in Frieden ruhen: Michelle Reave, 36, die zwei Kinder hinterlässt; Premila Vaghela, 30, die als Leihmutter die Zukunft ihrer beiden Kinder erhellte; Ranjeeta Lal, 29, die als Leihmutter für das Baby ihrer Schwägerin einsprang; Lydia Cox, 33, die vier Kinder hinterlässt; und Brooke Lee Brown, die acht Tage vor ihrem 35. Geburtstag starb und ihre drei Kinder ohne Mutter zurückließ.

Ich denke auch an all die Leihmütter, die im Rahmen einer Leihmutterschaft verstorben sind, deren Namen wir jedoch nie erfahren werden. Denn es gibt keine Aufzeichnungen zum Tod dieser Frauen, genauso wenig wie zum Tod ihrer Kinder. Die einzigen Fälle, die wir kennen, sind jene, bei denen sich die Familien der Frauen gemeldet haben.

Wie viele Frauen müssen noch sterben, bevor die internationale Gemeinschaft beginnt, diese zwielichtige, milliardenschwere Industrie näher zu untersuchen, die Frauen für Geld opfert?

Olivia Maurel. Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft. Kolek Verlag, Paperback, 278 Seiten, Preis 18,00 €


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16. Juli 2026

Heft 08-2026

Tichys Einblick 08-2026: Jetzt kippt’s

Von
Redaktion

Die neue Ausgabe 08-2026 von ‚Tichys Einblick‘ jetzt im Handel oder direkt als PDF erhältlich.

Die Themen der aktuellen Ausgabe:

Titel: Jetzt kippt’s

Migration, Rente, Energie, Infrastruktur – die Deutschen haben die Nase voll

Weitere Themen:

    • Titel
      Deutschland am Kipppunkt – Der gesellschaftliche Zusammenhalt schwindet von Tag zu Tag, Infrastruktur und Fahrpläne sind nur noch Makulatur, die Politik hat lediglich eine Anhäufung inhaltsleerer Sprüche zu bieten. Wird nicht umgesteuert, fährt das Land gegen die Wand.
    • Titel
      Ziel ist es, die CDU abzuwählen – Wenn es nach Sahra Wagenknecht, der Gründerin des BSW, geht, sollte die CDU in Sachsen-Anhalt die Wahl verlieren und gesunder Menschenverstand wieder in die Politik einziehen..
    • Wirtschaft
      Krank machende Windmühlen – „Grenzwerte einhalten“ reicht beim Infraschall nicht. Viele, die in der Nähe von Windrädern wohnen, klagen über Schlaflosigkeit, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus oder gar Herzrasen.
    • Kultur
      Sein ist die Rache – Die FSK überschätzte ihre Macht und verweigerte ein Rating für 
den neuen Film von Uwe Boll. Dank Elon Musk machen Millionen Zuschauer „Citizen Vigilante“ zum Sommerhit. Dumm gelaufen.

Sie können das aktuelle Heft hier bestellen, als Epaper, ein Probe-Abo über drei Ausgaben abschließen oder ein Jahres-Abonnement (12 Ausgaben).

NEU: Tichys Einblick Spezial – Der Klima & Energiekomplex >>>

16. Juli 2026

Der Mensch als Produkt, gebeugtes Recht:

Jens Spahn und sein „Babyglück“

Von
Gastautor

Man denkt nur ungern daran zurück – aber erinnern Sie sich noch an die heißdiskutierte Episode des Reschke-TV, in der die engagierte Aktivistin, pardon, Journalistin, vor knapp einem Jahr den ÖRR-Zuschauer eifrig darüber belehrte, wie unmöglich und gefährlich (Überraschung!) sich die AfD auch in puncto Familienpolitik positioniert?

Eine so unwitzige wie bleichgesichtige Sprechpuppe, die offenbar optisch Herrn Höcke verkörpern sollte, redet pausenlos hohles Blech, welches Frau Reschke dann mit dem ihr eigenen spröden Charme einordnet und entkräftet. Unter anderem legt sie dar, dass der Förderung von Fortpflanzung und Familie ja nun bereits durch das Ehe-für-alle-Gesetz mehr als Genüge getan wurde und überkommene, reaktionäre Modelle ja dem Misthaufen der Geschichte zuzuführen seien.

Aber fangen wir mal von vorn an: Es gibt politische Entscheidungen, deren eigentliche Tragweite sich erst Jahre später zeigt. Die Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 war eine solche Entscheidung. Damals wurde die Debatte vor allem unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung geführt: Zwei Menschen gleichen Geschlechts sollten dieselben Rechte erhalten wie Mann und Frau.

Zuvor durften gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Das Ziel war also logischerweise nicht, mehr biologische Kinder in diesen Partnerschaften zu erzeugen (was naturgemäß biologisch unmöglich ist), sondern bestehende Regenbogenfamilien abzusichern, z. B. wenn ein leibliches Kind eines Partners vorhanden war, gemeinsame Adoptionen zu ermöglichen und die gesellschaftliche Akzeptanz von alternativen Familienmodellen zu erhöhen.

Wer dagegen Einwände erhob, dem wurde häufig vorgeworfen, Homosexuellen Rechte verweigern zu wollen.

Just heute gondoliert ein Herr Jens Spahn mit seinem Ehepartner Daniel Funke stolz den kleinen Georg in der Gegend herum, den sich die zwei per bei uns verbotener Leihmutterschaft – nein, sorry, wer würde behaupten gekauft? – in den USA von einer Frau haben austragen lassen, die das Ganze gewiss unentgeltlich und aus purer christlicher Nächstenliebe für das solvente Schwulenpaar auf sich genommen hat, damit die beiden nicht mehr so traurig sind und es in Deutschland wieder mehr Kinder gibt. Die zwei seien, so heißt es: Eltern geworden.

Hier zeigt sich, dass die entscheidende Anschlussfrage zwangsläufig lautet: Wenn gleichgeschlechtliche Ehepaare rechtlich Familien sind – warum sollten sie dann nicht auch dieselben Möglichkeiten erhalten, eigene Kinder zu bekommen? Genau an diesem Punkt verlässt die Debatte das Familienrecht und betritt das weitaus schwierigere Feld der Bioethik.

Der Umstand, dass Spahn und Gatte über eine Leihmutterschaft in Übersee „Eltern geworden sind“ und sie es vermutlich nicht in einer Zigarrenkiste aufgezogen haben, ist weit mehr als eine private Familiengeschichte. Sie wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welchen Wert besitzt ein gesetzliches Verbot noch, wenn politisch einflussreiche und finanziell privilegierte Menschen es problemlos durch eine Auslandsreise umgehen können?

Deutschland hat sich bewusst gegen Leihmutterschaft entschieden. Dahinter stehen keine zufälligen bürokratischen Vorschriften, sondern gewichtige ethische Überlegungen, gerade in Anbetracht unserer historischen Verantwortung. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Schwangerschaft zur Dienstleistung wird, dass weibliche Körper ökonomisch genutzt werden und dass Kinder zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder gar Eugenik werden. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz ziehen hier bewusst eine Grenze.

Genau jene Grenze verliert ihre praktische Bedeutung, wenn wohlhabende Paare ihre Kinder einfach in Ländern austragen lassen, in denen andere Regeln gelten. Anschließend kehren sie nach Deutschland zurück und erwarten, aus persönlicher Perspektive nahezu nachvollziehbar, dass der entstandene Familienstatus hier anerkannt wird. Aus einem nationalen Verbot wird so faktisch eine Frage des Geldbeutels. Damit entsteht eine gesellschaftlich problematische Situation. Das Recht gilt weiterhin auf dem Papier. Tatsächlich betroffen sind aber vor allem diejenigen, die sich die Umgehung schlicht nicht leisten können.

Noch grundsätzlicher ist jedoch die Frage, welche Entwicklung hier ihren Anfang nimmt. Mit der Leihmutterschaft verändert sich nicht nur der Weg zum Kind. Es verändert sich das Verständnis von Elternschaft selbst. Fortpflanzung wird zu einem technisch und wirtschaftlich organisierbaren Prozess. Denn aus dem nachvollziehbaren Wunsch nach einem Kind kann schleichend ein Anspruch auf ein Kind werden. Und aus einem Anspruch entwickelt sich leicht die Erwartung, dass medizinische Möglichkeiten selbstverständlich verfügbar sein müssen.

Genau hier beginnt die eigentliche Bioethik. Denn Leihmutterschaft ist niemals nur eine Angelegenheit der Wunscheltern. Es gibt immer mindestens drei weitere Beteiligte: die Frau, die Schwangerschaft und Geburt auf sich nimmt, das Kind selbst und eine Vermittlungsindustrie, die beide zusammenführt. Zuzüglich medizinischer Optimierungsmöglichkeiten, die ein Kind als Wunsch- und Designprodukt weit ab von einem Wunder auf die Ebene eines verfügbaren, vielleicht sogar einklagbaren Rechts für alle erheben, inklusive möglicher Garantie- und Schadensersatzleistungen.

Deshalb ist gar nicht Jens Spahns private Entscheidung oder das persönlich dabei empfundene Störgefühl das eigentliche Thema. Sondern, dass Deutschland sich immer stärker an einen Zustand gewöhnt, in dem nationale Verbote bestehen bleiben, während ihre praktische Umgehung gesellschaftlich zunehmend normalisiert wird. Das Recht verliert dadurch schrittweise seine normative Kraft. Es markiert keine moralischen, in Paragrafen überführten Prinzipien mehr.

Das liberale Freiheitsrecht lautet ursprünglich: Der Staat darf mich wegen meiner sexuellen Orientierung nicht schlechter stellen. Daraus folgt das Recht, eine Ehe einzugehen oder ein bereits existierendes Kind zu adoptieren. Etwas grundsätzlich anderes ist jedoch die Frage, ob daraus eine legitime Forderung erwächst, dass der Staat oder die Medizin aktiv dabei helfen oder zumindest dabei wegsehen muss, einen Kinderwunsch zu verwirklichen, der biologisch ohne die Mitwirkung Dritter nicht erfüllt werden kann. Hier verschiebt sich die Logik vom Abwehrrecht gegen staatliche Diskriminierung hin zu einem Leistungsanspruch gegenüber Staat, Medizin und Gesellschaft.

Das ist ein juristisch und philosophisch interessanter Gedanke. Denn sobald der Kinderwunsch als (womöglich sogar) einklagbarer Anspruch verstanden wird, verschiebt sich zwangsläufig auch der ethische Maßstab. Dann genügt es nicht mehr, Diskriminierung zu beseitigen. Vielmehr entsteht der politische Druck, sämtliche technischen Möglichkeiten bereitzustellen (um ja nicht als homo-, transgender- fertilitätseingeschränkt- oder sonstwie *phob zu gelten und sich noch ein Verfahren einzufangen, vom Geldverdienen mal abgesehen), die den Anspruch erfüllen können. Und zwar nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare, sondern für jedes, auch heterosexuelle Paar. Gleiches Recht für alle. Oder auch für jede Einzelperson, jede polyamouröse Drei- oder Vierergemeinschaft oder für jeden, der seine Stehlampe heiratet, dessen Kinderwunsch aus diversen, natürlichen Gründen unerfüllt bleibt. Das ist quasi unendlich erweiterbar, möchte man niemanden schlechterstellen.

Samenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik und künftig möglicherweise weitere, bislang aus gutem Grund stark beschränkte, reproduktionsmedizinische Verfahren erscheinen dann nicht mehr als Ausnahmefälle, sondern als konsequente Fortsetzung desselben Gleichheitsgedankens.

Die eigentliche Debatte dreht sich deshalb längst nicht mehr um Homosexualität. Es geht um das Menschenbild einer Gesellschaft. Ist ein Kind weiterhin ein eigenständiges Subjekt, dessen Entstehung sich der vollständigen Planbarkeit entzieht? Oder entwickelt es sich zunehmend zu einem Produkt steuerbarer Verfahren, dessen Eigenschaften, genetische Voraussetzungen und Entstehungsbedingungen nach den Bedürfnissen des, der oder they (je nach Pronomen) Wünschenden organisiert werden?

Darüber kann und muss dringend nachgedacht werden, bevor sich endgültig die Büchse der Pandora öffnet.

Bevorzugte Quelle
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16. Juli 2026 sommerpause

Sommerpause gibt's nur OBEN

Sommer-Pressekonferenz – Ritual von Politik und Medien – Steuerbürger arbeiten

Von
Fritz Goergen

Auf die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern starrt der politmediale Komplex wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange. Außen-Kanzler Merz tut vorzugsweise, als wäre da nichts.

Ex-Verfassungsrichter Peter Huber hält ein Verbot von AfD-Landesverbänden für möglich. Agiere eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich, müsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall sei (Stern). Dann sei ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Dabei liege der Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke vor allem nahe. Es müsse beantwortet werden, ob Teile einer Partei die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So würden zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklärte Huber, vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht Innenminister von Thüringen.

In dieser Sommer-Pressekonferenz präsentierte sich Friedrich Merz als Teflon-Kanzler. Keine Sprüche aus der Hüfte und daneben geschossen. Eine glatte Benutzeroberfläche vor rund 130 Journalisten.

Als zentralen innenpolitischen Erfolg verbuchte Merz das Investitionszukunftsgesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben und die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Beide seien wichtig, aber bei weitem nicht ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen. Nichts zu den Milliarden Sonderschulden für Infrastruktur, die dort nicht ankamen, sondern Löcher woanders stopften. Fragen? Keine.

Im Herbst werde die Neuordnung der Alterssicherung mit einem kapitalgedeckten Teil der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Die angekündigte Wirtschaftswende dauere länger als gedacht wegen externer Faktoren wie die US-Zölle und Währungsverzerrungen wie durch den unterbewerteten Yuan. Man sei stark von der Weltkonjunktur abhängig. Steigenden Sozialabgaben stemme sich die Regierung entgegen. Die Reform der Pflegeversicherung stehe noch aus, bei der geplanten Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende müsse die Koalition noch Abwägungen treffen, ohne dass Kinder darunter leiden sollten.

Die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit sei Priorität, siehe der  U-Boot-Bau mit Norwegen und Kanada. Die hybride Bedrohung durch Russland sei ernst, aber die Abschreckung der Nato funktioniere  Eine assoziierte EU-Mitgliedschaft für die Ukraine, aber auch Moldau und Westbalkan-Staaten müsse kommen.

Eine erneute Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse wäre in dieser Wahlperiode wohl nicht möglich, es fehle sowohl an der Einigkeit in der Koalition als auch der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.

FRAGE Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Ziehe er persönliche Konsequenzen bei einem AfD-Ministerpräsidenten? TEFLON: „Ich gehe davon aus, dass wir es verhindern können, dass dieser Fall eintritt.“

FRAGE von Ralf Schuler, früher Bild, jetzt bei Nius, ob Merz beim Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz mit Wegner telefoniert habe. TEFLON: Ob und worüber er mit jemandem telefoniere, hielte er vertraulich.

FRAGE von Wulf Schmiese, ZDF, nach Merz‘ persönlich schwächstem Moment als Kanzler bisher. TEFLON, „Herr Schmiesel (kein Schreibfehler, O-Ton), darüber müsste ich länger nachdenken.“ NACHFRAGE, aus welchen Fehlern gelernt? TEFLON: „Ich bin ein lernfähiges System und lerne jeden Tag dazu.“

Der Schmiese-Merz-Floh ging, dem Netz-Niveau entsprechend, auf der Stelle vom Lacher im Saal viral und bleibt das Meme dieses Merz-Auftrittes.

Sommerpause haben seit jeher die Lehrer, weil Schulen und Hochschulen Pause machen und daher auch Schüler und Studenten. Manche Hochschullehrer widmen sich dann der Forschung, für die während der Semester wenig Zeit bleibt. Lehrer forschen nicht. Sommerpause haben Berufspolitiker, also Abgeordnete, Minister und ihre Mitarbeiter. Bürger – Steuerbürger voraus – arbeiten das ganze Jahr. Urlaub können die meisten nur noch halb so viel Zeit woanders als zuhause verbringen, weil die Kosten zu hoch geworden sind. Also immer mehr in Balkonien.

Das „Entlastungskabinett“ hat Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Unternehmen und Bürger sollen um 10 Milliarden Euro „entlastet“ werden. Im Gesundheitsbereich soll die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt und die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) verbessert, digitale Nachrichten und elektronische Überweisungen eingeführt werden. Für Logistikunternehmen soll es Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot geben. Bei der Arbeitsförderung Leistungen beantragen oder Änderungen mitteilen, soll künftig digital gehen, Beratungs- und Vermittlungsgespräche per Videoschalte von zu Hause stattfinden können. Tägliche Briefkasten-Pflicht soll entfallen, solange man digital erreichbar ist. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler soll sich formlos per E-Mail schließen lassen. Die Pflicht papierener Kassenbelege soll schrittweise abgeschafft werden. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll das Bauvertragsrecht so angepasst werden, dass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann. – Nach der Sommerpause mal schauen, was bleibt.

„Grüne fordern von Pistorius Aufklärung nach Fregatten-Aus“ Auf der einen Seite werde im Haushalt hart gespart, auf der anderen Seite würden Milliarden ohne jede Wirkung verbrannt. Merz und Klingbeil strichen armutsbetroffenen Kindern einen Zuschlag von 25 Euro im Monat, das Verteidigungsministerium versenke gleichzeitig 2,5 Milliarden Euro – „und niemand übernimmt Verantwortung dafür.“ Im Fall des gestoppten Projekts drohen möglicherweise Schadensersatzforderungen. Der betroffene niederländische Schiffbauer Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) hat den Anwalt und Ex-CSU-Politiker Peter Gauweiler mit dem Fall beauftragt.

Die Regierung hat im ersten Halbjahr 2026 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern von 13,87 Milliarden Euro erteilt. Für die Ukraine wurden 2,5 Milliarden Euro genehmigt. Weitere Hauptempfängerländer sind die USA, die Niederlande, Tschechien, Litauen, Israel, Lettland, Norwegen, Estland und Slowenien. 9,6 Milliarden Euro entfallen auf Kriegswaffen, 4,3 Milliarden auf sonstige Rüstungsgüter, 12,8 Milliarden auf Einzelausfuhrgenehmigungen und 1,1 Milliarden auf Allgemeine Genehmigungen. Für Lieferungen in EU-, Nato- und gleichgestellte Länder gab es Genehmigungen von fast 9 Milliarden Euro. Weitere 2,5 Milliarden für die Ukraine zur militärischen Unterstützung ihrer Selbstverteidigung.

Peter Pilz (gekürzt): «Ist der wirtschaftliche Kern erst einmal verschwunden, bleibt ein Staatsapparat zurück, der sich nicht selbst tragen kann. Es kommt zu einem Prozess, der stark an den Zusammenbruch der DDR oder die Nachkriegszeit erinnert. Ein Ausverkauf beginnt. Investoren sichern sich die Rosinen wie High-End-Patente und exklusive Technologien. Der unrentable Rest wird sich selbst überlassen. Kernregionen der Industrie verfallen. Was von Verwaltung und Tourismus lebte, stagniert auf niedrigem Niveau. Destruktion ist immer rasanter als Konstruktion. Es braucht Jahrzehnte, um aufzubauen, aber nur wenige Jahre ideologischer Fehlsteuerung, um zu vernichten. In der Zeit, die Deutschland bräuchte, um nur einen Bruchteil seiner Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, ziehen andere Nationen uneinholbar davon. Der angerichtete strukturelle Schaden ist gewaltig und dürfte das Land für die nächsten 150 bis 200 Jahre prägen. Es ist der gnadenlose, aber logische Abstieg einer ehemals führenden Industrienation in die unwiderrufliche wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit.« – Noch ist der Prozess radikal umkehrbar, aber nicht von ideologisch Verblendeten und Zauderern.

Die Verursacher des Niedergangs machen weiter, als wäre nichts geschehen, hier mit dem Albtraum Welternährungsplanwirtschaft. „Gesündere und nachhaltigere“ Ernährung weltweit könne die Landwirtschaft grundlegend ändern (Cornell University und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung), eine „Ernährungswende“ bis 2050 den Viehbestand und den Flächenverbrauch senken. Der letzte Bericht der EAT-Lancet-Kommission aus dem Jahr 2025 stelle fest, eine globale Einführung der „Planetary Health Diet“ könnte jährlich rund 15 Millionen vorzeitige Todesfälle bei Erwachsenen verhindern. Zudem verursache das aktuelle Ernährungssystem derzeit etwa ein Drittel der „menschengemachten Treibhausgasemissionen“. Die Netto-CO2-Emissionen könnten um 76% sinken, die direkten Methan- und Lachgas-Emissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion um ein Drittel zurückgehen.

Vor den erwarteten Änderungen im EU-Emissionshandel warnt Stefan Rauber, Chef der Stahlhersteller Saarstahl und Dillinger Hütte, vor einer Abschwächung des wichtigsten Klimaschutzinstruments. Unternehmen, die nicht transformieren, könnten „länger und günstiger CO₂-intensiv produzieren.“ Das mache es unattraktiver, „grünen“ Stahl zu kaufen (Spiegel). Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft werde  gefährdet: „Je stärker der Emissionshandel aufgeweicht wird, desto unattraktiver werden Investitionen in die Produktion von Wasserstoff … Das ist ein Risiko für uns: weniger Anbieter, höhere Kosten.“ Saarstahl und Dillinger Hütte investieren mit staatlichen Subventionen 4,6 Milliarden Euro in einen „klimagerechten“ Umbau der Stahlproduktion. Dabei waren die Beteiligten von weiter steigenden CO₂-Preisen ausgegangen. Brüssel erwägt als Ausgleich, Vorreitern zusätzliche Zertifikate zu geben. Falls sie diese nicht benötigen, könnten sie die Emissionsrechte an andere Betriebe weiterverkaufen, die mehr CO₂ ausstoßen. Die Höhe der Entschädigung wäre bei schwankenden Preisen jedoch kaum planbar. „Das klingt in der Theorie gut, in der Praxis wäre es ein Börsenspiel“, kritisierte Rauber. „Wir würden das Risiko tragen, dass der CO₂-Preis fällt, statt zu steigen.“ – Kürzer: Ohne Staatsknete der Steuerbürger „grünt“ nichts.

Übrigens: Starmers Good Bye.

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15. Juli 2026

Gewaltexplosion

Ein neunormaler Tag in Deutschland: Messerjagd, Gewalt und Schüsse am Mittwoch

Von
Redaktion

Der Mittwochmorgen des 15. Juli beginnt in Deutschland mit einer Messerjagd am Bahnhof und einem Schusswechsel vor einem Supermarkt. Zwischen beiden Polizeieinsätzen liegt kaum mehr als eine Stunde. Der Ausnahmezustand fügt sich inzwischen so regelmäßig in den deutschen Alltag, dass Behörden und Medien ihn routiniert als regionale Meldung abarbeiten.

Gegen 7.15 Uhr kommt es in einem Regionalzug am Bahnhof Ruhpolding zum Streit während einer Fahrkartenkontrolle. Ein 28 Jahre alter Mann zieht ein Messer und bedroht einen Schaffner. Die Auseinandersetzung verlagert sich auf den Bahnsteig. Der Bewaffnete läuft anschließend davon.

Nach Informationen mehrerer Medien handelt es sich bei dem Mann um einen Afghanen, der als Asylbewerber in Deutschland lebt und bereits polizeibekannt sein soll. Eine Zeugin berichtet, er habe im Zug wirr geredet und Krawall gemacht, eine Kontrolleurin soll er geschubst haben. Als ein weiterer Zugbegleiter eingriff, zog der Mann dem Bericht zufolge eine etwa 15 Zentimeter lange Klinge.

Videoaufnahmen dokumentieren, wie der Mann mit dem Messer hinter Passanten herjagt. Gegen den Rücken eines Flüchtenden führt er eine Stichbewegung aus. Schulkinder verlassen den Zug in Panik und suchen Schutz in einer nahe gelegenen Bäckerei. Ein gewöhnlicher Schulweg wird innerhalb weniger Sekunden zur Flucht vor der tickenden Zeitbombe bzw. bewaffneten Asylbewerber.

Polizisten stellen den Tatverdächtigen später im Bereich des Kurparks. Nach ihrer Aufforderung lässt er das Messer fallen und wird festgenommen. Drei Kinder verletzen sich bei der Flucht. In einer Turnhalle richtet die Polizei eine Betreuungsstelle ein, die von 43 Kindern und Jugendlichen sowie 15 Erwachsenen genutzt wird. Die Bundespolizei führt die weiteren Ermittlungen. Der erste öffentlich genannte Tatvorwurf lautet Bedrohung. Die deutsche Verwaltungssprache verwandelt auch diese Szenen zuverlässig in einen handlichen Vorgang.

Während die Polizei in Ruhpolding noch Zeugen betreut, geht um 8.22 Uhr in Iserlohn der nächste Notruf ein. Vor einem Supermarkt an der Westfalenstraße schlägt ein 26 Jahre alter Mann unvermittelt auf eine 59-jährige Frau ein. Täter und Opfer kennen sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Die Polizei bezeichnet die Tat ausdrücklich als wahllos.

Ein Autofahrer beobachtet den Angriff und fordert den Mann auf aufzuhören. Der Täter lässt kurz von seinem Opfer ab und attackiert die Frau wenige Augenblicke später erneut. Daraufhin greift der Zeuge mit einem Schlagstock ein. Auch er wird von dem 26-Jährigen angegriffen und leicht verletzt. Die Frau erleidet schwerste Verletzungen im Gesicht und muss ins Krankenhaus gebracht werden.

Polizisten nehmen den Angreifer mit zur Wache. Wegen seines geistigen Zustandes wird er auf Anordnung des Ordnungsamtes und eines Arztes zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Zur Herkunft und Staatsangehörigkeit des Mannes machten die Behörden keine Angaben.

Der Fall dokumentiert eine weitere Form jener wahllosen Gewalt, die jeden treffen kann. Eine Frau geht am Morgen zum Supermarkt und landet mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus. Ihr Überleben und die Beendigung des Angriffs verdankt sie einem Bürger, der nicht wegsah und sich dabei selbst in Gefahr brachte.

Dresden-Friedrichstadt wird zum nächsten Schauplatz. Zeugen melden einen bewaffneten Mann vor einem Supermarkt. Der 41-Jährige richtet eine musketenartige Waffe auf Menschen und geht anschließend in das Geschäft. Als Polizeibeamte eintreffen, feuert er mit der Waffe auf sie und ruft einen islamischen Glaubensspruch. Videoaufnahmen zufolge handelt es sich um „Allahu akbar“.

Mehrere Polizisten schießen zurück und verletzen den Angreifer. Der türkische Staatsangehörige wird festgenommen, medizinisch versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Menschen kommen nicht zu Schaden. Die Ermittler prüfen noch, ob die beschlagnahmte Muskete eine scharfe und funktionsfähige Waffe ist.

Gegen den Mann wird wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Seine Motivation gilt offiziell als ungeklärt. Nachbarn berichten allerdings, er sei schon vor der Tat auffällig geworden. Er habe Menschen bedroht, sich als „Gottes Krieger“ bezeichnet und einen Fluch angekündigt. Wenige Tage später schießt er unter islamischen Rufen auf Polizisten.

Ruhpolding im Chiemgau gehört kaum zu den Orten, die Politiker bei ihren Reden über Kriminalität und gescheiterte Integration vor Augen haben. Genau dort fliehen nun Schulkinder vor einem mutmaßlich polizeibekannten Asylbewerber mit Messer. In Dresden eröffnet ein türkischer Staatsangehöriger unter religiösen Rufen das Feuer auf Beamte. Die neue Unsicherheit hat längst jedes beruhigende Gerede über einzelne Brennpunkte überholt.

Die sogenannte Migrationswende der Bundesregierung findet vor allem in Pressekonferenzen statt. Auf Bahnhöfen und Supermarktparkplätzen treffen Bürger weiterhin auf die Ergebnisse einer katastrophalen Politik, die millionenfach ungeprüft Menschen ins Land ließ und weiterhin lässt, ihre Identität nur unzureichend klärt und selbst bekannte Gefährder häufig erst nach der nächsten und übernächsten Eskalation aus dem Verkehr zieht.

Gegen 9.55 Uhr melden Zeugen am Mittwochmorgen einen schwer verletzten Mann auf der Robert-Schuman-Allee in Trier, wenige hundert Meter vom Universitätscampus entfernt. Ein 22-Jähriger soll den Gleichaltrigen auf offener Straße mit einem Messer angegriffen haben. Nach Angaben der „Bild“ handelt es sich bei dem Opfer um einen deutschen Studenten. Wiederbelebungsversuche bleiben erfolglos. Der junge Mann stirbt an seinen Verletzungen.

Der mutmaßliche Täter flieht zunächst. Polizisten spüren ihn wenig später in der nahe gelegenen Frankenstraße auf und nehmen ihn fest. Der 22 Jahre alte Afghane ist nach Polizeiangaben in Trier gemeldet. Eine Mordkommission untersucht den Tathergang und die Hintergründe. Mehrere Augenzeugen müssen durch Notfallseelsorger betreut werden.

Die Universität bestätigt am Abend, dass der Getötete bei ihr studierte. Sie färbt ihre Internetseite schwarz und kündigt für Donnerstag eine Gedenkminute an. Ein junger Mann verlässt am Morgen sein Zuhause und liegt wenig später erstochen auf einer Straße nahe seiner Hochschule. Seine Familie erhält statt seiner Rückkehr eine Todesnachricht.

Damit wächst die Bilanz dieses einen Mittwochvormittags um einen Toten. Der Messerangriff von Ruhpolding war noch nicht vollständig aufgenommen, der Schusswechsel in Dresden noch nicht beendet, da stirbt in Trier ein Student durch die Klinge eines afghanischen Tatverdächtigen. Der „ganz neunormale Tag“ erweist sich noch während seiner Beschreibung als noch blutiger und verheerender als ohnehin.

Aus dem Kontrollverlust wird eine endlose Serie voneinander getrennter Einzelfälle.

Noch der Vortag liefert den blutigen Prolog zu diesem Mittwoch. Am Dienstagabend gegen 21 Uhr greift ein 60 Jahre alter Mann seine 58-jährige Ehefrau mitten in der Innenstadt von Kelkheim an. Auf der Frankfurter Straße fügt er ihr mit einer Stichwaffe eine tödliche Verletzung zu. Die Frau stirbt noch am Tatort. Opfer und Tatverdächtiger besitzen nach Angaben der Staatsanwaltschaft die kroatische Staatsangehörigkeit.

Augenzeugen, die den schrecklichen Mord mitansehen mussten, schildern eine Horrorszenerie. Nach einem Bericht soll der Mann seiner Frau mit einer machetenartigen Waffe in den Hals gestochen haben. Die Schwerverletzte versucht noch zu fliehen und bricht wenig später zusammen. Zeugen überwältigen den Angreifer und halten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Er wird bei seiner Festnahme verletzt.

Erneut sind es Bürger, die einen Gewalttäter stoppen müssen. In Kelkheim halten Passanten einen mutmaßlichen Totschläger fest. In Iserlohn beendet ein Autofahrer die Prügelattacke auf eine wehrlose Frau. Der Staat erscheint jeweils nach dem Ausbruch der Gewalt, nimmt den Täter entgegen und eröffnet das nächste Ermittlungsverfahren. Dazwischen die neue große Schutzlosigkeit der Menschen im öffentlichen Raum, nicht mehr nur in der Großstadt, sondern bis in alle Provinznester gesickert.

Von Dienstagabend bis Mittwochmorgen liegen kaum zwölf Stunden. Eine Frau wird auf offener Straße getötet, eine weitere vor einem Supermarkt schwer zusammengeschlagen. Kinder müssen vor einem Messerangreifer fliehen, Polizisten geraten unter Beschuss. Der öffentliche Raum wird zum täglichen Gefahrengebiet, während die politische Führung ihre Sicherheitsversprechen auf Pressekonferenzen verliest.

So sieht ein ganz neunormaler Tag in einem Land aus, das sich an Zustände gewöhnen soll, die niemals normal hätten werden dürfen.

Und morgen beginnt die gleiche Lotterie von vorn.

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15. Juli 2026

Mehr Kontrolle

Verpflichtende Fahrassistenz-Systeme: Das nächste Zwangskostüm der EU

Von
Sophia Juwien

Mehr Technik, mehr Vorschriften: Seit dem 7. Juli müssen neu zugelassene Fahrzeuge über zusätzliche Sicherheits- und Assistenzsysteme verfügen. Betroffen sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; schrittweise werden weitere Sicherheitsanforderungen aber auch auf Busse und Lastwagen ausgedehnt.

Hintergrund ist die sogenannte General Safety Regulation II (GSR II) – eine EU-Verordnung, mit der Brüssel angeblich die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten senken will. Die Verordnung wurde bereits 2019 beschlossen, trat 2020 in Kraft und wird seit 2022 schrittweise umgesetzt. Nun folgt die nächste Ausbaustufe.

Bereits jetzt sind zahlreiche Assistenzsysteme verpflichtend

Bereits seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU ein Paket aus neun Basissystemen an Bord haben. Dazu zählen der oft fehleranfällige intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), ein Notfall-Spurhalteassistent, sowie ein Notbremsassistent, der bereits eine Fußgänger- und Radfahrererkennung beinhaltet. Ergänzt wird dieses Sicherheitsarsenal durch das adaptive Notbremslicht, einen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, einen Rückfahrassistenten und eine Reifendrucküberwachung. Zudem sind ein Unfalldatenspeicher, im Volksmund als „Black Box“ bekannt, sowie eine standardisierte Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre fester Bestandteil jeder Neuzulassung.

Kontrollstaat im Vormarsch
Regulierungsrausch: Von der EU-Chatkontrolle zum gläsernen Bürger

Mit der nun greifenden Ausbaustufe wächst die Zahl der verpflichtenden Systeme von neun auf elf an. Neu hinzu kommen zwei tiefgreifende Vorgaben für die Fahrzeughersteller: erstens ein hochentwickeltes Ablenkungs-Warnsystem (ADDW), das jede Augenbewegungen des Fahrers per Kamera scannt. Zweitens ein konstruktiv stark erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich an der Fahrzeugfront. Dieser soll bei Kollisionen das Verletzungsrisiko für Fußgänger und Radfahrer mindern, verlangt von den Herstellern jedoch völlig neue, oft hochkomplexe Karosserieformen.

Die Europäische Union begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, schwere Unfälle zu verhindern und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.

Bringt die neue Technik tatsächlich mehr Sicherheit?

Tichys Einblick hat mit Kurt Bartels, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände gesprochen.

Auf die Frage, ob die neuen Systeme einen signifikanten Einfluss auf die Sicherheit im Alltagsverkehr hätten, bejaht er dies deutlich: „Die Notbremssysteme verstärken die Bremsen erheblich. Die neuen Systeme haben einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit.“

Gewöhnliche Maßnahmen sind damit aber nicht obsolet. Den Schulterblick etwa betrachtet Bartels weiterhin als notwendig: „Viele ältere Fahrzeuge besitzen die neuen Systeme noch nicht. Deshalb ist und bleibt ein Schulterblick unersetzlich.“ Er fügt hinzu, dass man sich nicht allein auf die neue Technik verlassen dürfe.

Gleichzeitig betont er, wie wichtig es sei, die Systeme richtig einzusetzen. Im Zuge dessen schlägt er vor, sich beim jeweiligen Autohersteller „schlau zu machen“ oder zum ADAC oder zur Fahrschule zu gehen und dort nachzufragen, wie die neuen Systeme richtig zu verwenden seien.

Fachgeschwafel der Europäischen Union

Für die neue Vollüberwachung der EU verweist Brüssel auf die 2017 veröffentlichte Kosten-Nutzen-Analyse des britischen Transportforschungsinstituts TRL (Transport Research Laboratory). Dieses prognostizierte theoretisch, dass das Technologie-Paket bis zum Jahr 2038 EU-weit 24.794 Todesfälle verhindern könne.

Ein Blick in die EU-Verordnung zeigt jedoch, dass sich hier abseits der Sicherheitsthematik ein Feld für weitgehende Kontrolle und Überwachung von EU-Bürgern eröffnet. Um nur einige problematische Kontrollmechanismen zu nennen:

Die Abschalt-Sperre beim Tempowarner: Wer glaubt, den nervtötenden Geschwindigkeitsassistenten (ISA) einfach dauerhaft im Menü deaktivieren zu können, irrt. Artikel 6 Absatz 2 lit. b diktiert den Herstellern unmissverständlich: „Nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden“. Heißt so viel wie: Bei jedem Motorstart schaltet sich der Brüsseler Oberlehrer automatisch wieder ein. Eine dauerhafte Abschaltung ist illegal.

Jetzt auch noch staatlich gefördert
E-Autos aus China: Der stille Spion in meiner Garage?

Die unlöschbare Blackbox: Der Unfalldatenspeicher (EDR) zeichnet laut Gesetz im Millisekundentakt Geschwindigkeit, Bremsverhalten, Neigung des Fahrzeugs sowie den Zustand aller Sicherheitssysteme auf. Brisant: Der Speicher kann nicht deaktiviert werden. Ja, Sie haben richtig gehört: Der Unfalldatenspeicher läuft immer. Zwar verspricht das Gesetz, dass die Daten anonymisiert und „nur für die Unfallforschung“ genutzt werden dürfen – nach Unfällen, wenn der Fall vor Gericht landet, sieht das ganz schnell anders aus.

Sobald es kracht, beschlagnahmt die Polizei nach den Paragrafen 94 und 98 der Strafprozessordnung (StPO) das Auto. Sobald ein Gutachter die Daten ausliest, weiß das Gericht über das Nummernschild und die Fahrgestellnummer sofort, wer am Steuer saß. Aus den angeblich anonymen Werten wird so im Handumdrehen ein persönliches Beweismittel, das einen schwer belasten kann.

Die permanente Fahreranalyse: Die Verordnung schreibt zudem eine lückenlose Überwachung der Konzentration des Fahrers vor (Absatz 1 lit. c und d). Zwar betont die EU in Absatz 3 beruhigend, dass die Daten der Cockpit-Kamera nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und „unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen“ sind. Doch das Prinzip des mündigen, unbeobachteten Bürgers im eigenen Auto ist damit endgültig Geschichte.

Brüssels Rechtfertigung

Doch wie rechtfertigt Brüssel dieses Manöver gegen die Privatsphäre der EU-Bürger? Hier schließt sich der Kreis zur anfangs erwähnten TRL-Studie. Hinter den wissenschaftlichen Berechnungen und Versprechungen verbirgt sich ein theoretisches Konstrukt, welches wohl im Brüsseler Elfenbeinturm konstruiert wurde.

Ein zentrales Problem sind dabei die veralteten Datenbasen und die daraus resultierenden Labor-Illusionen: Die TRL-Studie beruht auf der expliziten Annahme einer 100-prozentigen Systemverfügbarkeit. Was die Gutachter dabei ausblenden, belegen die Realitäts-Checks von Euro NCAP und ADAC regelmäßig: Die Sensortechnik scheitert im Alltag oft an Schmutz, Starkregen oder mangelhaften Fahrbahnmarkierungen.

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Wenn die Technik in der Praxis nur teilweise funktioniert, die EU-Statistik aber von einer permanenten 100-Prozent-Leistung ausgeht, ist das keine Wissenschaft, sondern Statistik-Phantasie.

Hinzu kommt die methodische Masche der Doppelzählung. Um auf die beeindruckende Zahl von fast 25.000 geretteten Leben zu kommen, addierte das TRL die hypothetischen Einzeleffekte von fast 20 verschiedenen Systemen einfach zusammen. Dabei wird ignoriert, dass ein einzelner Unfall selten nur eine Ursache hat. Wenn ein Fahrer abgelenkt ist und zu schnell fährt, kann er nicht durch den Notbremsassistenten und den Tempowarner gleichzeitig gerettet werden. In der Statistik der EU wird dieser Unfall aber mehrfach „positiv“ gewertet.

Völlig außer Acht gelassen wird zudem der Faktor Mensch, namentlich die sogenannte Alarm-Müdigkeit. Der ADAC warnt in seinen ISA-Tests eindringlich vor diesem Phänomen: Wenn Systeme durch ständige Fehlalarme, etwa bei falscher Schildererkennung, nerven, schalten Fahrer sie ab oder ignorieren sie. Die TRL-Studie setzt jedoch eine Deaktivierungsrate von Null voraus. Ein System, das im Alltag blockiert oder abgeschaltet wird, rettet jedoch exakt null Leben.

Die offizielle Begründung: Theorie versus Realitäts-Check

Natürlich verweisen die EU-Kommission und der Gesamtverband der Versicherer (GDV) gerne auf die Vorteile moderner Technik. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, hat dazu konkret Daten geliefert: Laut ihm verursachen Pkw mit Notbremsassistent zehn Prozent seltener Kfz-Haftpflichtschäden als Fahrzeuge ohne dieses System.

Dass ein funktionierender Notbremsassistent Unfälle abmildern kann, stellt niemand in Frage.

Solche Statistiken blenden allerdings viele Parameter aus – etwa, dass hier technisch die Grundlagen für spätere Überwachung der Fahrer oder gar externe Kontrolle der Fahrzeuge gelegt werden, auch wenn die Verantwortlichen derzeit noch weit von sich weisen, dass eine solche Nutzung bzw. Ausweitung der Funktionen vorgesehen sei.

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Während der GDV basierend auf realen Versicherungsdaten zumindest einen nachweisbaren Nutzen für Schadensfälle belegt, baut die EU ihre Verordnung auf den hochumstrittenen Prognosen des TRL auf, die theoretische Lebensrettungen in die Zukunft hochrechnen.

Und hier wird es fragwürdig: Eine unabhängige, retrospektive Bewertung der tatsächlichen Sicherheitswirkung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) steht bis heute aus. Man baut das Sicherheits-Versprechen also teilweise auf bloßen Annahmen statt auf harten, geprüften Fakten. Während Brüssel mit Visionen schwadroniert, klafft zwischen dem theoretischen Daten-Glück der EU und der ernüchternden Realität auf unseren Straßen eine gewaltige Lücke.

„Rollendes Kontrollzentrum“ statt Freiheit

Auch der Präsident des Mobil in Deutschland e.V. Dr. Michael Haberland warnt vor der Entwicklung, die die neuen Systeme mit sich bringen.

Er stellt klar: Sicherheit hat ihren Preis, aber nicht jede technische Spielerei darf zur Pflicht werden. „Die Menschen wollen unterstützt werden, aber nicht das Gefühl haben, in einem rollenden Kontrollzentrum zu sitzen und ständig mit Pieptönen schikaniert zu werden“, so Haberland. Besonders die neue Innenraumkamera zur Fahrerüberwachung sieht er kritisch: „Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre, der zudem übergebührlich ablenkt – das sollte man wieder abschaffen.“

Haberland macht deutlich, dass wir uns von der Eigenverantwortung verabschieden, wenn wir alles auf die Technik schieben. Ob Schulterblick oder der gesunde Menschenverstand hinterm Steuer: „Wir dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass moderne Technik den Fahrer von seinen Pflichten entbindet.“

Für ihn ist klar: Die Rechnung für diesen digitalen Überwachungswahn zahlt der Verbraucher durch explodierende Neuwagenpreise – ein „Sicherheitsaufschlag“, um den niemand gebeten hat und der in vielen Fällen mehr Ablenkung schafft, als Sicherheit zu gewährleisten.

Am Ende bleibt das Gefühl der schleichenden Entmündigung des Bürgers. Unter dem Deckmantel der „Vision Zero“, mit der die Europäische Union die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2025 auf null senken will, ist die EU zu allem bereit. Die neumoderne Technik, die uns schützen soll, wird zur digitalen Fußfessel, deren Schlüssel der Staat in der Hand hält. Wer jetzt noch die Hoffnung hegt, in Zukunft unbeobachtet Auto fahren zu können, hat die neue EU-Verordnung nicht verstanden.

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Der südkoreanische Präsident Lee Jae-myung und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beim EU-Korea-Gipfel in Brüssel.
15. Juli 2026

Drakonische Strafen

Südkorea beschließt Gesetz gegen angebliche „Fake News“

Von
Alexander Heiden

Wer als Medium, reichweitenstarker YouTuber oder Influencer wiederholt behördlich als „falsch“ eingestufte Informationen verbreitet, riskiert in Südkorea künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu einer Milliarde Won.

Das ist richtig viel Geld: umgerechnet rund 580.000 Euro.

Social-Media-Plattformen müssen Beschwerdesysteme einrichten und Inhalte entfernen, die staatliche Einrichtungen für „unwahr“ erklären. Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Konservative laufen gerade Sturm gegen diesen unverhohlenen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Sogar die US-Regierung, sonst ein verlässlicher Verbündeter von Seoul, hat mögliche unverhältnismäßige Belastungen für US-Plattformbetreiber angeprangert.

Nach Chatkontrolle nun Altersverifiizierung
Von der Leyens Marsch in die digitale Diktatur: Wie die EU alle Bürger kontrollieren will

Das Gesetz erlaubt Gerichten, Schadensersatz bis zum Fünffachen des nachgewiesenen Schadens zu verhängen. Das berichtet die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP). Wiederholte Verstöße können zusätzlich mit Bußgeldern in Höhe von bis zu einer Milliarde Won geahndet werden. Große Plattformen müssen nach erfolgten Meldungen schnell Inhalte entfernen oder Konten sperren. Kritiker warnen vor völlig vagen Definitionen im Gesetz, vor Selbstzensur und vor flächendeckender Löschung ganz normaler Beiträge durch Plattformen – weil die Konzerne lieber zu viel löschen, als ein Millionenrisiko einzugehen.

Zensur im 21. Jahrhundert funktioniert nicht mehr per Bücherverbrennung, sondern per Haftungsrisiko.

Der Staat als einzige Quelle von Wahrheit

Südkorea liegt im Trend. Die selbsternannte EU-Imperatorin Ursula von der Leyen hat gerade erklärt, dass jeder EU-Bürger – jeder (!) – künftig eine EU-App zur Identifizierung benötigt, um Soziale Medien oder auch nur das Internet zu nutzen.

Die Idee, der Staat sei eine zuverlässige, ja gar die einzige Quelle von Wahrheit, ist pervers. Der Staat hat eigene Interessen, die er vertritt. Die sind keineswegs identisch mit den Interessen der Bürger. Überhaupt nur deshalb gibt es zum Beispiel unser Grundgesetz, das den Bürger vor Übergriffen des Staates schützen soll.

Der Staat lügt, wenn er es für nützlich hält. Unvergessen ist dieser Post des Bundesgesundheitsministeriums vom 14. März 2020. Mitten in der Corona-Zeit warnte die Behörde vor „Falschmeldungen“:

Genau zwei Tage später, am 16. März 2020, beschlossen Bund und Länder den ersten bundesweiten Corona-Lockdown. Kein Schreibfehler: Nur zwei Tage nach dem Tweet kam genau das, was der amtliche (!) Tweet als „Fake News“ verteufelt hatte.

Mehr muss man zur Wahrheitsliebe des Staates nicht wissen.

Wahrheit ist kein Verwaltungsakt. Wahrheit entsteht im Streit, im Widerspruch, in der Recherche, im Irrtum, in der Korrektur und in der öffentlichen Prüfung.

Der Staat in Südkorea – genau wie der Staat in Deutschland – nutzt die Definitionshoheit über „Wahrheit“ als Herrschaftsinstrument. Durchweg alle vermeintlichen Anti-Fake-News-Regeln arbeiten, pardon, mit Fake News. Sie engen die semantische Bedeutung von Wörtern unzulässig ein und verfälschen so die Sprache. „Falsch“, „manipuliert“, „schädlich“, „demokratiegefährdend“ – das sind keine neutralen Wörter. Es sind rhetorische Gummibänder, und in den Händen der Staatsmacht werden daraus Lederpeitschen.

Die Legende von der „Desinformation“

Der angebliche Schutz vor Fake News kennt keine systematische Grenze. Das ist Absicht, weil der Staat so seinen Zugriff auf den öffentlichen Diskurs unendlich ausweiten kann.

Erst geht es gegen angeblich gefälschte Videos. Dann gegen angeblich irreführende Überschriften. Dann gegen angeblich überspitzte Kritik. Dann gegen angeblich falsche Einordnungen. Dann gegen unbequeme Recherche über Politiker, Behörden und Konzerne.

Am Ende fragt sich der Bürger vor jedem Satz: Was kostet mich das wohl?

Das ist der „Chilling Effect“, den Juristen und Wissenschaftler seit Jahrzehnten beschreiben: Die Strafe muss gar nicht oft verhängt werden. Es reicht, dass sie droht. Redaktionen werden vorsichtiger. YouTuber werden zahmer. Plattformen löschen härter. Menschen schweigen früher.

Uns wird eingeredet, die Lüge bekomme ein Preisschild. Das ist, mit Verlaub, eine Lüge. Was wirklich passiert, ist: Die Wahrheit bekommt ein Preisschild.

Südkorea zeigt, wie ein machtbewusster und moralbefreiter Staat das macht: Die Regierung verspricht, nur „böswillige Lügen“ zu bekämpfen. Tatsächlich können schon kleinere Fehler oder mehrdeutige Formulierungen als „Falschinformation“ verfolgt werden. Die Zeitung „Asia Times“ klagt offen an: Das Gesetz lasse zentrale Begriffe undefiniert, die Interventionsgrenzen bei „öffentlichem Interesse“ seien schwammig.

Zur Rechtfertigung seines Anti-Fake-News-Gesetzes nutzt die Regierung in Seoul, nun ja, Fake News.

Der inzwischen abgesetzte und inhaftierte Ex-Präsident Yoon Suk-yeol hatte im Dezember 2024 das Kriegsrecht verhängt. Er begründete das damals mit völlig unbewiesenen Vorwürfen in den Sozialen Medien, ausländische Agenten hätten die Parlamentswahlen manipuliert. Nur vor diesem Hintergrund konnte etwas später ein potenziell enorm restriktives Mediengesetz verabschiedet werden. Und genau dieses Gesetz, das im Kriegsrecht-Klima und auf der Grundlage von Fehlinformationen entstand, baut die Regierung Südkoreas jetzt für ihre Anti-Fake-News-Kampagne aus.

Ausgerechnet eine Krise, in der der Staat seine Macht dramatisch überdehnte, dient nun als Begründung dafür, dem Staat neue Macht über die öffentliche Rede zu geben.

Kannste nicht erfinden.

Natürlich darf auch die Warnung vor „ausländischer Einflussnahme“ nicht fehlen. In Südkorea ist China das, was bei uns Russland ist: der beliebig einsetzbare Universal-Bösewicht. Ja, natürlich versucht das Ausland, uns zu beeinflussen. China macht Machtpolitik, Russland auch. Geheimdienste arbeiten nicht mit Blumensträußen.

Na und?

Heute Seoul, morgen Berlin

Bei uns fordern die Grünen „ein Demokratieschild gegen Desinformation“, eine ressortabgestimmte Strategie, Social-Media-Monitoring, eine „staatsferne Agentur für Digitale Medien“, stärkere Plattformaufsicht und neue Strukturen gegen Desinformation.

Das Wort „staatsfern“ ist dabei eine besondere Pointe. Staatsnahe Konstruktionen heißen im modernen Politiker-Sprech immer staatsfern, wahlweise auch unabhängig oder zivilgesellschaftlich. Bezahlt, beauftragt und politisch gesteuert werden sie natürlich vom Staat. Er baut das Stadion, legt die Spielregeln fest, bezahlt die Schiedsrichter. Und dann nennt er es freie Debatte. So wie bei den NGOs und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ein freiheitlicher Staat schützt den Raum, in dem Bürger streiten. Ein paternalistischer Staat sortiert den Streit. Ein autoritärer Staat beendet ihn.

George Orwell hat 1948 sein düsteres Werk „1984“ geschrieben. Er wollte, dass der Roman als Abschreckung gelesen wird. Unsere politische Klasse liest ihn als Gebrauchsanleitung. Eines der großen Zitate aus diesem Buch geht so: „Wenn Sie ein Bild von der Zukunft wollen, dann stellen Sie sich einen Stiefel vor, der auf ein menschliches Gesicht tritt – für immer.“

Das Wahrheitsministerium nennt sich nie Wahrheitsministerium. Es nennt sich „Behörde zum Schutz der Demokratie“. Aber wenn wir die Meinungsfreiheit abschaffen, um uns gegen „Demokratiefeinde“ zu verteidigen: Was genau bleibt dann eigentlich übrig, das zu verteidigen sich lohnt?

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Google News: So holen Leser Tichys Einblick wieder nach vorn


15. Juli 2026

Günther-Dämmerung in Schleswig-Holstein

Sensationell: Genosse Günthers CDU verliert in Umfrage kräftig

Von
Klaus-Rüdiger Mai

Nach einer aktuellen Insa-Umfrage würden nur noch 27 Prozent der Schleswig-Holsteiner Daniel Günther ihre Stimme geben. Klar, in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin wären sie froh, wenn sie diese Werte hätten. Doch Daniel Günther holte zur letzten Landtagswahl im Jahr 2022 noch 43,4 Prozent der Stimmen. Das bedeutet einen Einbruch von 16,4 Prozentpunkten im Vergleich zur letzten Landtagswahl. In der letzten Umfrage von INSA Anfang 2025 stand die CDU mit Günther noch bei 39 Prozent, das heißt, das ist im Vergleich zur letzten Umfrage ein Einbruch von – 12 Prozentpunkten. Tendenz fallend.

Hatten die Grünen, die mit Günther in Kiel regieren, zur Landtagswahl noch 18,3 Prozent geholt, liegen sie jetzt bei 17 Prozent, konnten sich aber im Vergleich zur letzten Umfrage auf Kosten von CDU und SPD leicht erholen. Die SPD, die zur Landtagswahl noch 16 Prozent holte, liegt nun bei 15 Prozent. Die AfD, die bei der letzten Landtagswahl mit 4,4 Prozent den Sprung in den Landtag verfehlte, ist nach dieser Umfrage nun zweitstärkste Partei in Schleswig-Holstein mit 18 Prozent. Das ist im Vergleich zur Landtagswahl ein Zuwachs von 13,6 Prozentpunkten, im Vergleich zur letzten Umfrage von INSA Anfang 2025 ein Zuwachs von 4 Prozentpunkten.

Diese Zahlen belegen das Scheitern des Ministerpräsidenten Daniel Günther, der nun nicht einmal mehr in Kiel der Allergößte ist.

Dabei hätte aus Sicht Daniel Günthers alles so schön laufen können, seinen – wie man manchmal ironisch, manchmal sarkastisch in der DDR sagte – „sozialistischen Gang gehen“ können. In jungen Jahren Ministerpräsident geworden, sich immer wieder aus der nördlichsten Ecke Deutschlands republikweit ins Gespräch gebracht mit abstrusem Merkelismus und einer Wendung nach so weit links, dass sie die Block-CDU Ostdeutschlands noch links überholte, weil ihm Robert Habeck und andere in Kiel einredeten, der Zeitgeist wehe links. So machte er immer wieder von sich reden. Irgend jemand, sein Berater oder Robert Habeck, muss ihm eingeredet haben, wenn Du einmal ein richtig großer Bundeskanzler werden willst, Daniel, musst Du linker als die Linken und grüner als die Grünen sein, aber in der CDU bleiben, denn der Platz der CDU ist in der Mitte, und zwar in der Mitte zwischen den Linken und den Grünen. Die SPD zählt nicht, die weiß ohnehin nicht, ob sie dunkelrot oder grün ist.

So ungeistig proviantisiert startete Daniel Günther immer wieder Zwischenrufe aus dem hohen Norden, um der CDU im Osten eine Zusammenarbeit mit der SED-Linken nahezulegen. Der ostdeutsche Wahlkämpfer Sven Schulze in Sachsen-Anhalt, der sich an Günthers Rat hält, geht gerade mit dem Kurs der Anbiederung bei den Linken und permanenten Angriffen auch unter der Gürtellinie gegen die AfD unter.

In Berlin suchte Günther, sich eine Machtposition zu sichern, indem er zwei Abgesandte ins Kabinett Klingbeil-Merz schickte, beide stark linksgrün ideologisch unterwegs, beide ohne tiefere Kenntnis der Geschichte, der demokratischen Valeurs und Non-Valeurs.

Wadephul, den man als Baerbock im Anzug verspotten könnte, ganz in der Hand eines durch und durch grünen Außenministeriums, der Deutschland in Baerbockscher Manier im Ausland isoliert und lächerlich macht, der gern viel deutsches Steuergeld außer Landes schafft, weil er unter anderem meint, in Syrien sähe es schlimmer aus als in Deutschland 1945 und dass den türkischen Gastarbeitern das deutsche Wirtschaftswunder zu verdanken ist, ist ein glatter Ausfall, dessen Spitzenleistungen in Peinlichkeiten bestehen.

Der Irrsinn der Woche
Karin Prien will unsere Kinder indoktrinieren
Es wäre schon Stoff für eine schwierige Diskussion, ob Günthers Karin Prien, von der man immer den Eindruck bekommt, als besäße sie einen für den deutschen Steuerzahler teuren Faible für die Amadeu Antonio Stiftung und andere linke NGOs, und die gern die Kinder „verstaatlichen“ möchte, eine Connaisseurin der Zensur, oder eben Johann Wadephul nachteiliger für Deutschland sind. Mit Günthers Namen verbinden sich die beiden Politiker sowie die Northvolt-Pleite, die Schleswig-Holstein teuer zu stehen kommt.

Doch Daniel Günther genügten weder die ständigen Rufe aus dem hohen Norden, noch die beiden Emissäre in Berlin, er suchte dann auch noch den Weg über die Talk-Shows, so über Lanzens Journaillenkabinett. Bis heute weiß niemand, ob Daniel Günther dort als Ministerpräsident, als CDU-Vorsitzender oder als Privatmann Günther saß, vielleicht weiß er auch sonst nicht, in welcher seiner drei Identitäten er gerade unterwegs ist. Die Talk-Show geriet zum Desaster, er beschuldigte die freien Medien, Fake News zu verbreiten, und verwechselte an dieser Stelle die freien Medien mit den Brandmauermedien, allen voran dem ÖRR, und forderte Zensur. Belegen konnte er seine Behauptungen, die nicht einmal Stammtischniveau haben, nicht.

„Herr Bender, wo haben wir das her?“
Skandal bei Lanz: Moderator und FAZ-Gast haben vor der Sendung Angriff gegen Siegmund abgesprochen
Nach dieser Sendung war nicht nur Daniel Günther blamiert, sondern auch Markus Lanz – und zwar gründlich. Seit der Sendung mit Ulrich Siegmund weiß man, dass Journalismus bei Lanz nicht stattfindet, und wenn, dann eben nur als Brandmauerjournalismus. Journalismus hinter der Mauer hatten wir übrigens in Deutschland, in einem Teil Deutschlands zumindest, schon mal.

So gern wäre Daniel Günther CDU-Vorsitzender geworden, so gern Bundeskanzler. Er hätte dann wohl auch den erfolgreichsten Wirtschaftsminister aller Zeiten, Robert Habeck, zurück ins Amt gerufen, denn bei der Northvolt-Pleite, bei der von beiden zu verantworten 600 Millionen Euro im Feuer stehen, arbeiteten sie richtig gut zusammen. Dass das inzwischen CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium mir den Einblick in die Akten verweigert, sagt alles – sagt alles darüber, wie viel sie dort zu verbergen haben, und dass sie versuchen, Habeck und vor allem Günther zu schützen.

Die Umfragen zeigen es, Daniel Günther war ein Missverständnis der Landesgeschichte. Seine Zeit neigt sich dem Ende zu. Nur Parteienverbote und die Oligarchisierung der Demokratie können ihn noch retten, nur noch Brandmauermedien und ein durch ein neues Gesetz umgebauter Verfassungsschutz nebst ideologisch abhängigen Gerichten.

Nicht Schleswig-Holstein ist Provinz, Daniel Günther ist Provinz. Der Ministerpräsident hat nun offensichtlich die den Norddeutschen nachgesagte Geduld und Gelassenheit überstrapaziert.

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15. Juli 2026

P. Altmaier, W. Schmidt, M. Amann

Bei Lanz: Drei Dinos erzählen von früher

Von
Gastautor

Dass die Sendung schon von vornherein von 75 auf 60 Minuten eingedampft wird, ist ein untrügliches Zeichen. Niemand im ZDF oder in der üppig bezahlten Lanz-Produktionsfirma rechnet offenbar mit interessanten Geschehnissen, von Erkenntnisgewinn gar nicht zu reden.

Und genau so soll es dann auch kommen.

Lanz kündigt vollmundig einen Blick in den „Maschinenraum der Macht“ an, doch was er liefert, ist eine elend langweilige Plauderstunde nach dem Motto „Opa erzählt vom Krieg“. Wolfgang Schmidt fläzt sich wohlig ins Gestühl und erzählt von seiner Zeit mit Olaf Scholz, Peter Altmaier sitzt wie ein Korken im Sessel, doch es platzt kaum etwas aus ihm heraus. Denn dazu ist er zu loyal. Stattdessen erzählt er Döntjes über Angela Merkel, der er weiland treu diente. Dazu eine Melanie Amann (früher Spiegel, jetzt Funke), die zum Besten gibt, was sie alles glaubt und was ihr so alles zugetragen wurde.

Quälend lang müht sich Lanz ab, aus der Runde herauszubekommen, warum die Beliebtheitswerte des Kanzlers der zweiten Wahl (nur noch 13 Prozent, Tendenz fallend) eigentlich so dermaßen im Keller sind. Die korrekte Antwort aber will ihm niemand geben. Dass Friedrich Merz alle Wahlversprechen gebrochen hat, ständig lügt, hunderte einfache Bürger wegen angeblicher Beleidigungen mit Strafanzeigen überzogen hat oder einzelne Fragesteller persönlich in Bürgerfragestunden übel schurigelt, das alles kommt nicht zur Sprache.

Amann mutmaßt, es könne „an der Art liegen, wie er mit den Menschen spricht“. Doch das ist schon Peak-Level der Kritik. Altmaier hingegen äußert sich gar nicht zu Merz, weigert sich sogar auf mehrfache Nachfrage hin. Stattdessen spricht er über die Parteien im Allgemeinen und darüber, dass „die Probleme sehr groß sind“ und dass man nicht alle Wahlversprechen halten könne und dass man Kompromisse machen müsse und dass dann „die Enttäuschung vorprogrammiert“ sei und, und, und – und überhaupt. Na gut, die Diskussion zur Schuldenbremse sei auch „nicht hundertprozentig ehrlich geführt worden“, euphemisiert Schmidt.

Merz habe „auf der nach unten offenen Beliebtheitsskala“ ja sogar Olaf Scholz abgelöst, wirft Lanz genüsslich ein. Ex-Sherpa Schmidt weigert sich, die damals schon erschreckend niedrigen Werte seines Koma-Kanzlers Scholz zu nennen. Er könne sich nicht erinnern, behauptet er. Melanie Amann glaubt, dass das bestimmt nicht stimmt. Und siehe da, wenig später kann Schmidt in anderem Zusammenhang nicht nur die Werte, sondern sogar den jeweiligen Zeitpunkt der Erhebung exakt benennen. Scholz kam in seinen schlechtesten Zeiten auf 18 Prozent.

Wen das alles interessiert? Der Bus mit diesen Leuten hat heute wohl Verspätung. Oder sie fahren mit der Bahn, dann kommen sie gar nicht.

Die Unbeliebtheit nimmt Lanz allerdings zum Anlass, seinen Talk zur einer relativ plumpen Dauerwerbesendung für Angela Merkel zu machen. Freudig sekundiert von Altmaier und Amann, stellt er die Alt-Kanzlerin als Macherin und talentierte Strategin dar. Eine Frau, die aber auch – wie Amann zugetragen wurde – bis in die Nachtstunden mit den Ministerpräsidenten beim Wein saß, um zu erfassen, was im Land so vor sich geht. Merkels Tiefstwert bei der Beliebtheit seien 46 Prozent gewesen – erstaunlich, beachtlich, da schau her; Lanz ist ganz begeistert. Und durchs Studio weht plötzlich ein sehr seltsamer Duft. Es müffelt nach „Eau de Bündesprésident:in“. Man hat den Eindruck, die ganze Runde wolle Merkel auf Teufel komm rein (sic!) irgendwie ins Amt labern.

Sogar der kleine, vergessliche Scholz wird über den grünen Klee gelobt. Altmaier hebt an: „Er hatte auch einen ganz starken Moment. Und das war diese Zeitenwende-Rede. Da saß ich vor dem Fernsehgerät Sonntag morgens, wie viele Millionen Leute in der Republik – und das hat er wirklich gut gemacht.“ Lanz hört stumm zu. Millionen? Sonntags morgens? Er wäre sicher froh, wenn überhaupt noch irgendwann irgendwelche Millionen vor dem ÖRR-Volksempfangsgerät säßen.

Die Runde versteigt sich trotz der knappen Zeit hochprofessionell in allerlei Absurditäten. Altmaier etwa lobt die drei „Reformpakete“ (so nennt er die Einsparprogramme): Das sei „mehr, als man der Regierung nach den ersten Übungen zugetraut hat“.

Höhepunkt: Die Runde lobt Alexander Dobrindt und Jens Spahn als erfahrene Politiker, Sie wüssten, wie Politik funktioniert und könnten Probleme perfekt meistern, befindet der Stuhlkreis am Ende des Regenbogens.

Also ausrechnet Mister Maut und Meister Maske, die den Steuerzahler um Milliarden gebracht haben. Dobrindt war als Bundesverkehrsminister (2013 bis 2017) der zentrale Architekt der gescheiterten Pkw-Maut. Und Jens Spahn hat als Bundesgesundheitsminister (2018 bis 2021) Corona-Masken geordert, die für Milliarden-Beträge erst gekauft, dann gelagert und schließlich verbrannt wurden (und noch immer werden). Sich selbst gönnte er in dieser Zeit eine Villa für vier Millionen Euro, die er zunächst angeblich mit einer Erbschaft bezahlt haben wollte. Bis er zugeben musste, dass es den reichen Onkel gar nicht gab und die Geschichte frei erfunden war.

„Viel gelernt heute“, sagt Lanz am Ende wie immer. Ja, das haben die Zuschauer ganz sicher, über Ehrlichkeit in der Politik und „Journalismus“ am Limit.

Wenn sie nicht zwischendurch eingeschlafen sind.

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Dominik Krause, Oberbürgermeister München, 18.06.2026
15. Juli 2026

unnötiger Eingriff in den Alltag?

Münchens Wasserverbote: Echte Krise – oder politisch motivierte Panikmache?

Von
Richard Schmitt

Noch nie zuvor in der Geschichte Münchens waren derart weitreichende Einschränkungen der Wassernutzung notwendig: Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat nun das Maßnahmenpaket als Reaktion auf die angebliche Wasserknappheit verordnet.

Der Wasserverbrauch liegt derzeit bei mehr als 360 Millionen Litern pro Tag, normalerweise sind es 300 Millionen Liter. Trotz angekündigter Gewitter und Regen in den kommenden Tagen reichen die Niederschläge noch nicht aus, um die Lage zu entspannen.

Die Stadtwerke München (SWM) und das Referat für Klima- und Umweltschutz wurden vom Oberbürgermeister beauftragt, eine umfassende Wasserstrategie zu entwickeln. Ziel ist es, die Versorgung der Stadt auch bei anhaltender Trockenheit und zunehmenden Hitzeperioden langfristig sicherzustellen. „Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Münchner Wasserversorgung derzeit äußerst strapaziert“, erklärte dazu Krause. Weitergehende verpflichtende Sparmaßnahmen seien daher „unumgänglich“.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 1. August und kann bei Bedarf verlängert oder widerrufen werden. Ergänzend dazu haben die Stadtwerke München eine Wasser-Sparanordnung erlassen, die auch für das Umland gilt. Betroffen sind neben München die Gemeinden Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

Und das sind die wichtigsten Verbote im Überblick:

  • Das Befüllen und Betreiben privater Pools, Springbrunnen, Wasserspiele und ähnlicher Anlagen ist untersagt.
  • Die Bewässerung von Haus- und Kleingärten sowie Schrebergärten ist zwischen 9 und 19 Uhr verboten – mit Ausnahme von Tröpfchenbewässerung.
  • Landwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe sind davon ausgenommen, das Bewässern von Rasen- und Grünflächen ist aber generell verboten (Sportplätze ausgenommen).
  • Ebenso ist das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen nicht erlaubt.
  • Und das Befeuchten von Baustellen zur Staubbindung sowie das Abspritzen von Terrassen, Wegen, Dächern und Höfen mit Hochdruckreinigern ist untersagt.
  • Außerdem ist die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben im Stadtgebiet für die genannten Zwecke vollständig verboten.

Bei einer aktuellen Online-Leserbefragung des Magazins Focus überwiegt allerdings die Kritik an den Wasserspar-Maßnahmen: Mehr als die Hälfte der kommentierenden User sieht die neuen Einschränkungen kritisch. Viele bewerten das Wasserverbot als Symbolpolitik oder unnötigen Eingriff in den Alltag. Dabei wird wiederholt argumentiert, München verfüge über ausreichende Wasserreserven.

Kritische Stimmen im Leserforum des News-Magazins sehen die Ursache weniger im Wasserverbrauch als in einer unzureichenden Infrastruktur: Trotz eines starken Bevölkerungswachstums in München würden Investitionen in den Ausbau der Leitungsnetze fehlen. So schrieb ein Münchener: „Wassermangel? Nein, hausgemachtes Infrastrukturversagen. Es ist die immer gleiche, bequeme Ausrede: Wenn das Wasser knapp wird, schiebt man die Schuld schnell auf die Natur. Diese Krise ist größtenteils hausgemacht – sie ist die Quittung für jahrelange Planungsfehler und einen massiven Investitionsstau in unserer kritischen Infrastruktur!“

Tatsächlich fällt auf: In der nur 135 Kilometer entfernten Stadt Salzburg, die sich wohl in der gleichen Klimazone wie München befindet, muss kein Trinkwasser-Alarm gegeben werden – viele Grundwassermessstellen zeigen niedrige oder sehr niedrige Pegel, doch die Trinkwasser-Versorgung der Stadt Salzburg (158.000 Einwohner) und des Umlands ist stabil und gesichert. Die Salzburg AG betont die hohe Qualität des Wassers und die Versorgungssicherheit. Salzburg wird allerdings auch nicht von einem grünen Bürgermeister regiert.

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15. Juli 2026

Schleswig-Holstein: CDU von 43,4 auf 27 %

Der Machtrausch in Torschlusspanik überschlägt sich in Kontrollwut

Von
Fritz Goergen

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September rückt näher. Was auch immer Union, SPD, Grüne und Die Linke bei 41 Umfrageprozenten in Sachsen-Anhalt noch vor der Wahl am 6. September und/oder danach zur Wahl des Ministerpräsidenten an Verhinderung und Behinderung der AfD mit und ohne BSW unternähmen, ließe die AfD-Ergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September hochschnellen.
Die Brandmauer weg ist die einzige Möglichkeit, das AfD-Wachstum zu begrenzen.

Was auf die Brandmauer-CDU wartet, zeigt ihr demoskopischer Absturz von 43,4 auf 27 Prozent in Schleswig-Holstein. CDU-MP Daniel Günther trägt wegen seines Rotgrades den Spitznamen Genosse. Die Quittung für den schwarzen Genossen könnte die Koalition von Grünen-SPD-Die Linke-FDP-SSW sein: mit CDU und AfD hinter der Brandmauer.

Nach der „EU Age Verification App“, mit der man sich mit einer digitalen ID einloggen muss für den Zugang zu Online-Plattformen, kommt was? Die digitale Erfassung aller Bürger von Geburt an ist die zwingende Logik der technisch hochgerüsteten Version der SPD-Scholz-Forderung der Herrschaft über den Kinderbetten. Wann wollen die Kontrollbesessenen jedem Neugeborenen einen Kontroll-Chip implantieren lassen?

Als Machtrausch, der sich in sich selbst überschlägt vor Kontrollwut, kann man es verstehen. Von der Leyens und ihrer Unions-Genossen Pläne zur Totalüberwachung der Bürger lassen sich aber auch als Torschlusspanik verstehen. Wahlsiege von Parteien sind in mehreren Staaten in Sicht, die gesteuerte Einwanderung, Abkehr von Energiewende und Großer Transformation wollen – vom woken Sozialismus 4.0 insgesamt. Bei den EU-Wahlen 2029 sind große Veränderungen zu erwarten. Der Zeitgeist dreht, die Classe Politique bildet sich ein, das mit Totalsteuerung verhindern zu können. Sie will die Bewegung gegen ihren Great Reset mit dessen Verschärfung verhindern. – ¡No pasarán!

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, verteidigt den geplanten Abschiebeterminal am Flughafen München (RND). Dort gälten Asylbewerber als im rechtlichen Sinne nicht eingereist. Nach dem neuen EU-Asylsystem könnten sie dort innerhalb von sieben Tagen identifiziert, ärztlich untersucht und überprüft werden, ob in schon einem anderen Land ein Asylantrag gestellt wurde: „Haben diese Menschen keinen Asylanspruch, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, sie wieder dorthin zu bringen, wo sie hergekommen sind.“ Am Flughafen Frankfurt am Main existiere dazu seit kurzem ein größeres Gebäude. Jetzt solle auch in München eines entstehen: „Es gibt rund 40.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland. Von der Zahl kommen wir bisher nicht runter. Das Ziel ist deshalb, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Es gilt, die Menschen, die kein Bleiberecht haben, wieder herauszubekommen aus Deutschland.“  Zu den Kritikern zählt der Münchner Grünen-OB Dominik Krause.

Dritte Welt Europa. Drieu Godefridi schreibt auf Gatestone Institute: »2024 waren 24 Prozent aller Geburten in der EU die zugewanderter Mütter. 30% in Deutschland, Belgien, Spanien, Österreich und weiteren, 68% in Luxemburg. In fünf bis zehn Jahren wird Luxemburg aufhören, ein Land mit westlichen Werten zu sein. Eine Anpassung von Eingewanderten hat nicht stattgefunden. Importiert man die Dritte Welt, wird man Dritte Welt. Mit grüner Ideologie, EU Green Deal und CO2-Steuern hat Europa freiwillig seine Energiemärkte sabotiert.«

Der Golfkrieg löste die Preissteigerungen aus. Die Spieler profitieren auf Kosten der Bürger. An den Umgang mit den Preisschwankungen gewöhnen sich die Börsen. Die Handelsströme werden neu geordnet. Hauptgewinner ist Amerika.

♦

Am Golf setzt Trump jetzt offensichtlich die Angriffspläne in die Tat um, die Israels Streitkräfte (IDF) von Beginn an vorgeschlagen hatten, um eine mögliche Hormuz-Blockade der IRGC im Ansatz zu ersticken und die Kontrolle über die Iranischen Ölquellen zu übernehmen (Häfen und Inseln der Golfküste). Diese Angriffe finden nun mit Unterstützung der Emirate statt und nicht mit Israel. Israel sieht die Gefahr, als „best ally of the USA“ durch die VAE ersetzt zu werden. Die Emirate ihrerseits steigen in der Wertschätzung der Golfstaaten. Vor diesem Hintergrund versteht man, warum Trump eben sagte: »Glauben Sie es oder nicht, ich denke, der Mittlere Osten findet zusammen. Wir werden seinen Tyrannen Iran los. Er tyrannisierte alle und alle fürchteten ihn. Nun fürchtet ihn niemand mehr.«

Wer meint wie die westlichen Medien allesamt, die Trump-Regierung meine ihre National Security Strategy nicht ernst und speziell Trump springe launisch und unentschlossen hin und her, dem empfehle ich den folgenden Rat.

Der damals siebenjährige Sohn eines alten Freundes sagte zu seinem etwas älteren Bruder: „Du musst nicht hören, was er sagt, du musst verstehen, was er meint.“ – Wer das, was Politiker sagen, „analysiert“ statt, was sie meinen, verheddert sicn im Wörterbusch. Was Politiker tun – in einem nicht zu kurzen Zeitraum, manchmal langen –, zählt. Diese Möglichkeit nutzen die üblichen Deuter nicht.

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14. Juli 2026

Wegen Israel-Auftrag

Katar verbietet VW-Rettung

Von
Alexander Heiden

Volkswagen erhält gerade eine Lehrstunde in Geopolitik. Sie kommt nicht von irgendeiner Universität oder aus irgendeinem „Think Tank“. Sie kommt direkt aus dem Aufsichtsrat.

VW kriselt, das ist inzwischen hinlänglich bekannt. Offen wird über die Schließung kompletter Standorte gesprochen. Das Werk im niedersächsischen Osnabrück gilt als besonders gefährdet. Dort läuft die heutige Fahrzeugproduktion schon im kommenden Jahr aus. Dann stehen mehr als 2.300 Mitarbeiter auf der Straße.

Plötzlich taucht ein weißer Ritter auf. Nach Informationen der BILD-Zeitung will das israelische Staatsunternehmen Rafael Advanced Defense Systems im VW-Werk Osnabrück Komponenten für das Raketenabwehrsystem „Iron Dome“ bauen lassen. Der Deal würde dem akut gefährdeten Standort schlagartig und unerwartet eine neue Perspektive geben.

Doch jetzt lernen sie bei VW, was Globalisierung wirklich bedeutet.

Denn das Emirat Katar ist über seinen Staatsfonds mit 17 Prozent der Stimmrechte und gut zehn Prozent des gesamten Aktienkapitals der drittgrößte Anteilseigner bei Volkswagen. Und das autokratisch geführte Land hat nach BILD-Recherchen mit seinen drei Vertretern im VW-Aufsichtsrat sein Veto gegen den Israel-Deal eingelegt.

Korruption und Einflussnahme
Katar: Schirmherrschaft ohne Risiko

Katar genießt selbst in der arabischen Welt keine großen Sympathien. Das Land teilt sich mit dem Iran das weltgrößte Erdgasfeld im Persischen Golf. Auch, aber nicht nur deshalb unterhalten Doha und Teheran stabile Beziehungen. Seit vielen Jahren steht das Emirat weltweit immer wieder in der Kritik. Ihm wird kontinuierliche und systematische Finanzierung internationaler Terroristen vorgeworfen – vor allem der Schlächter von der „Hamas“ im Gaza-Streifen.

Das US-Finanzministerium verhängte nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 Sanktionen auch gegen Akteure in Katar. Es nannte unter anderem einen in Katar ansässigen Finanzvermittler mit engen Verbindungen zum iranischen Regime. Ganz zweifellos kann man sagen, dass Katar zu den radikalsten Israel-Hassern in den Vereinten Nationen gehört.

Das ist der Moment, in dem aus einer abstrakten „Internationalisierung“ plötzlich eine sehr konkrete Unternehmensstrategie wird. Jahrelang galt das schöne Geld aus Katar als höchst willkommenes Kapital. Jetzt zeigt sich: Dieses Geld kommt nicht einfach so. Es wird getauscht nicht nur gegen ökonomische Interessen, sondern auch gegen Geopolitik.

Ganz aktuell gegen ein paar tausend Arbeitsplätze in Deutschland.

Menetekel Osnabrück

Katar ist nicht irgendein Kleinanleger. Katar sitzt im Maschinenraum eines deutschen Weltkonzerns.

Jetzt reicht ein israelischer Kunde, damit ein lukrativer Zukunftsdeal abgesagt wird. Rafael schützt mit seinem „Iron Dome“ israelische Zivilisten vor Raketen. Dieser Schutz soll aber nicht aus Deutschland kommen, weil ein moslemischer Großaktionär seinen Hass auf Juden in den Konzern trägt. Freedom House stuft Katar 2026 als „Not Free“ ein, mit nur 25 von 100 möglichen Punkten. Dieser Staat darf nun dabei mitreden, ob ein deutsches Werk für einen israelischen Verteidigungskonzern produziert.

Oder anders: Deutschland hat seine Kronjuwelen verscherbelt.

Volkswagen ist nur das aktuelle Beispiel. Deutsche Manager haben über Jahre Staaten und Staatsfonds ins Boot geholt, deren politische Struktur fragwürdig ist, um es einmal ganz vornehm auszudrücken.

• Die chinesische BAIC Group ist mit 9,98 Prozent der Stimmrechte größter Einzelaktionär von Mercedes-Benz; weitere wichtige Anteilseigner sind der eng mit dem Regime in Peking verbandelte Chinese Li Shufu sowie der Staatsfonds von Kuwait, „Kuweit Investment Authority“.
• Hapag-Lloyd gehört zu 12,3 Prozent der „Qatar Holding LLC“ und zu 10,2 Prozent dem saudischen „Public Investment Fund“ (PIF).
• Die Deutsche Bank führt die „Paramount Service Holding“ mit 4,91 Prozent als Großaktionär; dahinter steht eine Investorengruppe um den ehemaligen Emir Hamad bin Khalifa Al-Thani.
• Covestro, einst Teil der deutschen Chemiegeschichte, wird inzwischen von Abu Dhabi kontrolliert: Im Dezember 2025 erwarb die ADNOC International Germany Holding 154,5 Millionen Aktien sowie rund 74,33 Prozent der Anteile und Stimmrechte.
• Im Hamburger Hafen hält COSCO Shipping Ports, noch so ein Unternehmen aus dem Kosmos chinesischer Staatskonzerne, knapp 25 Prozent am Container-Terminal Tollerort.

Die angestellten Top-Manager, die sich bei uns so gerne mit richtigen Unternehmern verwechseln, finden vor Lachen kaum in den Nachtschlaf. Denn egal, was passiert: Ihre Millionen-Einkommen sind gesichert. Sie nennen das: Globalisierung.

In Wahrheit ist es der Ausverkauf ökonomischer Entscheidungsfreiheit.

Quartalsberichte contra jahrzehntelange Strategie

Katar macht nichts falsch. Katar vertritt katarische Interessen – so wie China chinesische Interessen vertritt und Saudi-Arabien saudische.

Das Problem sind die deutschen Vorstände, Aufsichtsräte und Politiker. Sie tun so, als sei Kapital neutral. Das ist es nicht und war es noch nie, jeder Student im ersten Semester Wirtschaftsgeschichte weiß das. Staatsfonds sind keine Kreissparkassen, sie sind Instrumente nationaler Macht. Sie kaufen Einfluss, Zugang, Reputation, Technologie, Infrastruktur und politische Hebel.

Energiepartnerschaft mit Katar
Katar: Statt Putins Krieg finanzieren wir jetzt den Islamischen Terror

Deutsche Top-Manager, bei denen jedoch nur das Einkommen „top“ ist, sind Jünger des kurzfristigen Denkens: schnelles Geld, potente Investoren, höhere Boni. Staaten wie Katar denken langfristig: Sitz am Tisch, Einfluss im Konzern, Vetoposition bei sensiblen Fragen.

Der eine denkt an den nächsten Quartalsbericht. Der andere denkt an die nächsten Generationen seines Volkes.

Wann wachen wir auf?

Jetzt steht das VW-Werk in Osnabrück da wie ein Mahnmal der naiven und verantwortungslosen deutschen Geldgier. Jetzt hängen deutsche Arbeitsplätze am religiösen Furor eines autokratischen Staates.

Jahrelang haben unsere Nieten in Nadelstreifen erklärt, wir müssten uns für fremdes Kapital öffnen, internationaler sein, uns global vernetzen. Das klang ja so modern. Nun zeigt sich: Wer autoritäres Kapital annimmt, bekommt autoritäre Interessen frei Haus.

Deutschland hat geglaubt, es verkaufe nur Aktien. In Wahrheit hat es Einfluss verkauft.

Das Problem endet nicht bei VW. Verteidigung, Energie, Häfen, Chemie, Logistik, Daten, Batterien: Überall treffen deutsche Standortinteressen auf ausländische Staatsinteressen. Sind wir dazu fähig, die richtigen Schlüsse zu ziehen? Sind wir bereit, ausländische Beteiligungen wirklich kritisch zu prüfen?

Denn genau das müssen wir tun. Strategische Unternehmen und kritische Standorte brauchen tadellose Eigentümer. Nicht nur bei Komplettübernahmen, sondern schon bei Sperrminoritäten, Aufsichtsratsmandaten und Vetorechten. Wir können nicht über Resilienz, Sicherheit und Zeitenwende schwadronieren und gleichzeitig zulassen, dass ein Golfstaat mit Hamas-Schatten das Rettungsseil für ein deutsches Werk durchschneidet, weil irgendwer „Israel“ ruft.

Die naive Geldgier deutscher Top-Manager wird teuer. Aber nicht für die Manager. Die bekommen ihre Boni und Abfindungen auch, wenn sie irgendwann – meist viel zu spät – endlich gefeuert werden. Nein, die richtige Rechnung zahlt der deutsche Arbeiter.

Das ist das eigentlich Obszöne an der ganzen Sache.

Rafael, der israelische Staatskonzern, nimmt den deutschen Wahnsinn kühl zur Kenntnis und tut das, was er immer tut: Er vertritt israelische Interessen – und plant die bis eben noch für Osnabrück vorgesehene Produktionslinie von Tamir-Abfangraketen jetzt eben in Indien.

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14. Juli 2026

Gesundheitsreform

Das große Kliniksterben in der Fläche beginnt

Von
Roland Tichy

Mitte Juni 2026 beantragte die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH Insolvenz in Eigenverwaltung für das Marienhospital Stuttgart. Über 600 Betten, 2700 Mitarbeiter, Maximalversorger in der Landeshauptstadt. Hundert Stellen fallen weg. Der Betrieb läuft weiter – unter Aufsicht.

Das Haus steht nicht allein. Es markiert den Beginn der Insolvenzwelle: „Wir müssen damit rechnen, dass noch mehr Kliniken in die Schieflage geraten. Seit 2022 haben bundesweit schon 85 Krankenhäuser mit 102 Standorten Insolvenz angemeldet. Einige davon sogar schon zum zweiten Mal. Die Reform senkt die Kreditwürdigkeit der Häuser, schon jetzt haben viele nur liquide Mittel für vier Wochen. Es droht eine Insolvenzwelle über drei Jahre, in der Zeit droht ein Drittel der Kliniken zu verschwinden“, sagte DKG-Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“.

Statt für Radwege in Peru
Ohne Entwicklungshilfe werden die deutschen Krankenhäuser sterben

Besonders bedroht seien Grund- und Regelversorger in ländlichen Regionen. Als Erstes würden Kliniken Notaufnahmen, Geburtshilfen und Kinderstationen schließen, die die größten Verlustbringer in den Häusern seien. „Schon in den vergangenen zehn Jahren haben viele Geburtshilfen geschlossen. Bundesweit haben wir nur noch rund 570 Geburtshilfen, früher waren es mal fast 1.200. Es ist der Bereich, der am meisten quer subventioniert wird. Das wird nicht mehr möglich sein. Hier drohen nach einer aktuellen Umfrage unter den Klinikträgern 61 Prozent der Geburtshilfen wegzufallen oder die Versorgung einzuschränken“, sagte Gaß weiter.

Zahlreiche Kliniken würden ihre Notaufnahme schließen und nicht mehr für 24 Stunden erreichbar sein. Der DKG-Chef rief nun die Länder auf, den Kliniken zu helfen: „Wir setzen auf die Länder. Die Länder müssen die Hälfte des Sparvolumens von acht Milliarden Euro ausgleichen, also vier Milliarden zahlen. Sonst gibt es ein kaltes Kliniksterben zulasten der Patienten und Regionen.“

Gesundheitsreform in der Krise

Die Warnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft trifft auf eine ohnehin angespannte Reformphase des Gesundheitswesens. Es ist eines der Reformpakete, mit denen die Regierung Merz/Klingbeil ihre Handlungsfähigkeit beweisen will. Wie auch in den anderen Bereichen des Gesundheitssystems geht es aber nicht um Erhöhung der Effizienz der Leistungserbringung, sondern einseitig um Sparmaßnahmen.

Die Putzfrau zahlt, der Kanzler nicht
Skandal um Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern

So war die eigentliche Krankenhausreform Ende 2024 beschlossen worden und wird seit Anfang 2025 schrittweise umgesetzt. Die neue schwarz-rote Bundesregierung hat sie zwar nachgebessert und Übergangsfristen verlängert, hält aber an den Grundzügen fest: Krankenhäuser sollen künftig stärker nach Leistungsgruppen organisiert werden, Spezialisierung und Konzentration der Versorgung sollen zunehmen. Ziel ist es, Qualität zu verbessern und wirtschaftlich ineffiziente Doppelstrukturen abzubauen. Allerdings führt das zu einer Ausdünnung in schwächer besiedelten Regionen: Die Wege zur nächsten Spezialklinik verlängern sich deutlich, während in einer Metropolregion durchaus eine sinnvolle Arbeitsteilung näherliegend ist.

Parallel dazu haben Bundestag und Bundesrat nun das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Es soll eine milliardenschwere Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen schließen und weitere Beitragssprünge verhindern. Dazu werden die Ausgaben von Krankenhäusern, Ärzten, Apotheken und Pharmaunternehmen begrenzt; zugleich steigen Zuzahlungen für Versicherte und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt.

Das Paket sieht unter anderem vor, dass Patienten künftig höhere Zuzahlungen für verschriebene Medikamente leisten müssen. Der Betrag soll von derzeit mindestens 5 bis höchstens 10 Euro auf 7,50 Euro bis 15 Euro angehoben werden.

Die Elefanten dürfen im Raum bleiben
Nina Warken – Konkursverwalterin des Gesundheitswesens

Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten verfügbar sein. Auch die Hautkrebs-Vorsorge ohne Symptome, die alle zwei Jahre möglich ist, soll gestrichen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung bleibt für Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter bestehen. Für andere bisher beitragsfrei versicherte Ehepartner ist ein eigener Beitrag von 3,5 Prozent ab 2028 geplant.

Weitere Maßnahmen betreffen Kliniken, Ärzte und die Pharmaindustrie. Bei den Kliniken wird eine Klausel gestrichen, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Ärzte in Praxen sollen für bestimmte Leistungen keine Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets mehr erhalten. Pharmahersteller müssen mit verstärktem Handel durch günstigere Rabattverträge rechnen. Bei den Apotheken wird ein Rabatt erhöht, während eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar ausbleibt.

Höhere Beitragsbelastung insbesondere für Familien

An dieser Stelle setzt die Kritik der Krankenhäuser an. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt, dass die Reform zwar einen strukturellen Umbau verlange, den Kliniken aber gleichzeitig die finanziellen Mittel entziehe, um diesen Umbau zu bewältigen. Mehrere Länder – darunter Niedersachsen und das Saarland – hatten deshalb vergeblich versucht, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu bringen oder Nachbesserungen zu erreichen.

Die Fronten sind damit klar: Die Bundesregierung sieht in dem Sparpaket eine notwendige Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und verweist auf zusätzliche Hilfen für Kliniken sowie den laufenden Transformationsfonds.

Rückzug aus Deutschland
Pharma-Exodus: Eli Lilly halbiert Milliarden-Investition, Boehringer Ingelheim streicht 900 Millionen Euro

Krankenhäuser, kommunale Träger und mehrere Länder halten diese Hilfen dagegen für unzureichend und warnen vor einem beschleunigten Kliniksterben – insbesondere in ländlichen Regionen. Versicherte, insbesondere Familien,  müssen mit höheren Beitragssätzen und Zuzahlungen rechnen. Die Pharmaindustrie hat bereits dramatische Investitionskürzungen angekündigt.

Unangetastet bleiben die Leistungen für Bürgergeldempfänger und Asylbewerber; der staatliche Anteil an deren Gesundheits-Kosten wird nicht wesentlich ausgedehnt und muss von den Versicherten übernommen werden. Dies ist aber mit einem Umfang von 12 Milliarden Euro eine der Hauptursachen für die Notwendigkeit der Gesundheitsreform.

Bevorzugte Quelle
Google News: So holen Leser Tichys Einblick wieder nach vorn

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14. Juli 2026

Nach Chatkontrolle nun Altersverifiizierung

Von der Leyens Marsch in die digitale Diktatur: Wie die EU alle Bürger kontrollieren will

Von
Matthias Nikolaidis

Es war einer der blendendsten Auftritte von der Leyens, der ihre Weltsicht scharf bis ins letzte Detail ausleuchtet. Sie handelt in dieser Sache natürlich nicht auf eigene Faust, sondern ist in ein Interessengeflecht eingebunden, das gerade erst bei der umstrittenen Sommerpausen-Abstimmung zur Chatkontrolle 1.0 sichtbar wurde. Kurz nach der Wiedereinführung der Chatkontrolle 1.0 (ihrerseits Basis für die weiter ausgreifende Chatkontrolle 2.0) durch den Rat und Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, setzt die EU-Kommission zum nächsten Schritt in Sachen Bürgerüberwachung an. Übrigens hat eine Mehrheit der Parlamentarier letzte Woche erneut gegen die Chatkontrolle gestimmt, aber demokratische Voten zählen offenbar nichts in dieser EU.

Tichys Einblick 03-2026
Der Zensur-Bauplan von Berlin und Brüssel
Ursula von der Leyen will nun einen anderen Sack zumachen. Und damit ist zugleich die Katze endgültig aus demselbigen. In einer Sprache, die deutlich an das merkwürdige Neusprech hypermoderner Diktaturen erinnert, hat die Vorsitzende der Kommission am Montag angekündigt, die Alterverifizierungs-App der Kommission künftig zum verpflichtenden Standard der Social-Media-Nutzung in der EU machen zu wollen. Ein Gesetzentwurf soll nach dem Sommer folgen.

Am Montag sprach von der Leyen über „Technologiesicherheit“, als ginge es um eine neue DIN-Norm für gefährliches Spielzeug, um einen Airbag oder Sicherheitsgurt im Auto. Mit ähnlich holpernder Logik und übergriffigen Schlussfolgerungen ging es weiter. Es geht angeblich „nicht darum, ob Kinder Zugang zu sozialen Medien haben“, sondern darum, „ob und wann soziale Medien Zugang zu unseren Kindern bekommen“. Es ist eine klassische paternalistische Formulierung: Was für Ihre Kinder gut ist, bestimme ich, der Staat, alias Ursula von der Leyen, alias Leviathan.

Die Frage sei nicht mehr, „ob Kinder online Risiken ausgesetzt sind“ – für von der Leyen offenbar eine unumstößliche Wahrheit –, „sondern was wir tun können, um Kindern einen sichereren Start im Internet zu bieten“. Aber auch in der Offline-Welt gibt es keine generellen Zugangssperren für Kinder. Es gibt Gesetze und die Erziehungspflicht der Eltern, doch die würde mit der neuen EU-Regelung ausgehöhlt.

Von der Leyens Plan ist das vorgeschriebene Online-Internat für alle Kinder – aber, und das verschweigt von der Leyen, auch für alle Erwachsenen. Denn ihr Plan sieht vor, schon bald alle Nutzer der verschiedenen Plattformen und sozialen Medien unter einen Generalverdacht zu stellen – den Verdacht, sie seien eigentlich minderjährig, unter 16 oder unter 13 Jahren und daher gar nicht berechtigt zum Zugang zu bestimmten Seiten. Das sind die Covid-Zertifikate und 2G-Zugangsampeln, nur in anderem Gewand.

Und dieses Gewand heißt „EU Age Verification App“, eine Handy-Anwendung, in die man sich mittels eines Ausweises (Personalausweis oder sonst eine digitale ID) einloggen muss, um dann Zugang zu Online-Plattformen zu bekommen. Es ist die nächste Stufe im Kontrollplan der EU für das Internet. Bisher hatte man ein paar Porno-Seiten mit Altersverifikation reguliert – offensichtliche Kandidaten für Jugendschutz. Aber das war nur das Testlabor. Nun sollen die Online-Plattformen X, Facebook, TikTok und so weiter drankommen.

Die neue App ist alles andere als sicher

Die EU-App zur Altersverifizierung soll laut von der Leyen „einfach zu benutzen, datenschutzkonform und Open Source“ sein. Es gehe eigentlich nur darum, „die Kontrolle wieder in die Hände der Eltern zu legen“. Falsch, falsch und nochmals falsch. Die gerade erst vorgestellte App wurde schon im April vom Sicherheitsberater Paul Moore in weniger als zwei Minuten geknackt. Moore attestierte der App da schon „ein ernsthaftes Datenschutzproblem“. Die Kommission spielte die Gefahren herunter und sprach von einer Vorab- oder Demo-Version – aber das war sie nicht. https://proton.me/de/blog/eu-age-verification-app-hacked

Außerdem bekommen die Eltern natürlich überhaupt keine „Kontrolle zurück“, auch und vor allem nicht über ihre Kinder. Es ist der hybride, anmaßende EU-Staat, der sich nunmehr die Erziehung unserer Kinder anmaßen will – und unsere (der Erwachsenen) gleich mit. Gar nicht ausgeschlossen ist zudem, dass falsche Altersverifiziernngsapps genauso aussehen werden wie die EU-App, um auf diesem Weg die Daten von Erwachsenen und Kindern abzugreifen, wovor – mit Beispielen – ebenfalls schon Paul Moore warnte.

Nun spricht von der Leyen von einem „Startdatum für Social Media“ – noch so ein Euphemismus für ihre Verbots- und Kontrollphantasien, die sich auf Kinder wie Erwachsene beziehen. Dann kommen noch Vergleiche mit dem Führerschein fürs Autofahren, dem Alkoholverbot für Jugendliche, der Gurtpflicht im Auto, gegen die es auch anfangs Proteste gegeben habe. „Große Veränderungen geschehen nie über Nacht“, erklärt von der Leyen. Aber angeblich zeichne sich schon ein „kultureller Wandel“ ab, orakelt die CDU-Politikerin. Wo es „um unsere Sicherheit geht, lohnt es sich immer“, raunt sie und will eilig auf den neuen Zug zum Autoritarismus und Kollektivismus aufspringen.

Freiheit des Einzelnen in Gefahr

Aber in solchen Fällen ist eines immer in Gefahr, auch wenn die Christdemokratin es nicht merken will: Die Freiheit des Einzelnen – zuerst natürlich die Freiheit, überhaupt soziale Medien zu nutzen. Denn für die, die eine Altersverifizierung ablehnen, käme die neue Maßnahme einem Verbot gleich. Danach kommen gleich vielfache Gefahren für die Rede- und Meinungsfreiheit. Die EU-Alters-App stellt einen neuen Versuch dar, Internet-Nutzer mit einer praktischen Kennung zu versehen, so dass das Prinzip der Anonymität im Netz aufgehoben wird. Und das ist von enormer Bedeutung für eine freie Presse, für Whistleblower und die freie Meinungsäußerung im allgemeinen.

Daneben führt von der Leyen – nicht zum ersten Mal – eine angebliche Bringschuld der Anbieter ein. Sie hätten die Online-Plattformen entworfen und müssten nun beweisen, dass diese keinen Schaden anrichten. Anderenfalls hätte die EU offenbar Mittel und Wege, um ihnen heimzuleuchten. In der Tat, das ist der Sinn und Zweck des Digital Services Act (DSA), der Plattformen mit hohen Strafen bedroht, wenn sie nicht den EU-Anforderungen nachkommen, das heißt, „schädliche Inhalte“ entfernen und „unerwünschte Kontakte“ unterbinden. Gemeint ist offenbar ein regelrechter Überwachungsstaat. In so einer standardisierten UvdL-Ansprache zu einem neuen Vorhaben dringen wirklich so viele Details ihres dunklen Weltbildes hervor.

Nur für die Klarheit: Ein „schädlicher Inhalt“ ist offenbar eine subjektive Kategorie und jedenfalls nicht illegal oder strafbar. Er entspricht Merkels „nicht hilfreichen“ Büchern und Fakten. Gerade wurde die Video-Plattform Youtube offenbar dazu gebracht, ein kritisches Video über die EU-Chatkontrolle in der EU zu blockieren, wie der European Conservative meldet. Auch diese Maßnahme erinnert an die finstersten Zeiten der „Pandemie“. Nun wird gemutmaßt, dass der DSA die Grundlage für diese Medien-Blockade bildet. Es würde von der Leyens Worten entsprechen, die am Montag sagte, dass Online-Plattformen jedem Hinweis auf schädliche Inhalte nachgehen müssten.

Der Plan ist „Social Media Plus“

Bevorzugte Quelle
Google News: So holen Leser Tichys Einblick wieder nach vorn
Von der Leyen schließt mit einem Verweis auf ihren vorgeblichen Jugendschutzrat, den sie selbst gegründet und ausgewählt hat und auf den sie jetzt „hören“ will, genauso auf die Erfahrungen, die Australien mit ähnlichen Versuchen gemacht hat, und auf die Erfahrungen von EU-Mitgliedsländern. Derzeit planen Dänemark, Frankreich, Griechenland, Österreich und Spanien eigene Social-Media-Verbote. Nach dem Sommer soll dann der EU-Gesetzentwurf zur Altersbeschränkung kommen. Denn nun ist laut von der Leyen die Zeit für das „Handeln auf europäischer Ebene“ gekommen, wie Ursula von der Leyen ausreichend selbstherrlich feststellt. Wann diese Zeit gekommen ist, das bestimmen die Eurokraten immer noch gerne selbst.

Derweil ist allerdings bekannt geworden, welch große Rolle gerade im Online-Kontroll-Vorbildland Australien die Umgehung der Altersverifizierung spielt – durch VPN und sicher auch durch technische Tricks, wie sie Paul Moore an der EU-App vorgeführt hat. Kein Wunder ist insofern das Aufhorchen der Öffentlichkeit, sobald auch in Europa von VPN-Beschränkungen die Rede ist, wie jüngst in Reden von Andy Burnham und EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Nicht fern liegt dabei, dass auch die EU zu einer Altersbeschränkung bei VPNs greift, die den Standort eines Nutzers verbergen können. Er ist dann für die von ihm genutzte Website nicht mehr in Deutschland, sondern etwa in den USA, wo es keine Altersbeschränkungen gibt.

„Wir müssen dort beginnen, wo die Risiken am größten sind“, merkt die Kommissionsvorsitzende noch an. Neben Social Media kämen auch andere Anbieter mit „für das Alter ungeeigneten und süchtig machenden Funktionen“ in Frage für die Jugendsperre. Vielleicht geht es am Ende auch um Einkaufsangebote im Netz oder inhaltlich geprägte, auch politische Seiten. Der Plan ist am Ende „Social Media Plus“ – also mehr als nur ein Social-Media-Verbot für Kinder.

Kontrollstaat im Vormarsch
Regulierungsrausch: Von der EU-Chatkontrolle zum gläsernen Bürger

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14. Juli 2026

Maskenbeschaffung

790 Millionen Euro hinterlegt: Spahns Masken-Altlasten holen den Bund ein

Von
Redaktion

Die Corona-Maskenbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn war, höflich formuliert, undurchsichtig. In der Panik wurden auf direkten und trotzdem verschlungenen Wegen ganz offensichtlich deutlich mehr Masken bestellt, als man selbst bei optimistischsten Schätzungen gebraucht hätte.

Der Bundesrechnungshof schreibt dazu: „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war. Fazit unseres aktuellen Berichts: Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering. Bis heute fehlt im BMG eine kritische Aufarbeitung. Diese ist aber erforderlich, um wichtige Lehren für künftige Pandemien und Krisen ziehen zu können.“

Bericht lässt Fragen offen
Jens Spahns kleptokratische Maskendeals – und warum gerade jetzt „Haltet den Dieb“ gerufen wird

Der Bundesrechnungshof schreibt weiter: „Das BMG hat die Entscheidungen und Vorgänge rund um die Beschaffung der Schutzausrüstung nicht vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dies hatten wir bereits 2021 kritisiert. In der Zwischenzeit erklärte das BMG eine Vielzahl von Unterlagen nachträglich zu Verschlusssachen, ohne die Voraussetzungen des Geheimschutzes zu beachten. Dieses Vorgehen erschwert nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht zuletzt die öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Beschaffung.“

0,79 Milliarden Euro bei Gericht hinterlegt

Die Angelegenheit Spahn entwickelt sich zu einem milliardenschweren Risiko für den Bundeshaushalt. Während die juristische Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen ist, muss der Bund bereits heute enorme Summen binden, um die Zwangsvollstreckung laufender Urteile abzuwenden.

Spahns Erbe
Corona-Rechnung: Unternehmen fordert 464 Millionen Euro vom Bund

Wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet, hat das Ministerium Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 0,79 Milliarden Euro hinterlegt. Betroffen sind zwölf Gerichtsverfahren. Eine rechtskräftige Entscheidung gibt es bislang nicht.

Die gewaltige Summe verdeutlicht, welche finanziellen Folgen der Maskeneinkauf unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bis heute nach sich zieht. Im Frühjahr 2020 hatte das Ministerium in großem Umfang Schutzmasken beschafft. Später verklagten mehr als 100 Lieferanten den Bund, weil ihre Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht beendet. Erst im September wird der Bundesgerichtshof in letzter Instanz über den gesamten Themenkomplex verhandeln. In den noch laufenden Verfahren geht es um Forderungen von insgesamt 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen.

Der Staat prellt die Zeche, der Steuerzahler wird die Rechnung begleichen müssen

Seit Sommer 2024 haben jedoch mehrere Maskenhändler vor dem Oberlandesgericht Köln bereits in zweiter Instanz Erfolg gehabt. In mehreren Verfahren sprachen die Richter den Lieferanten Entschädigungen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe zu. Gleichzeitig erklärten sie ihre Urteile für vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet: Das Gesundheitsministerium hätte die zugesprochenen Beträge bereits vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auszahlen müssen.

Folgen der Corona-Politik
Bund drohen Milliardenkosten aus Spahns Masken-Geschäften

Um diese Vollstreckung zu verhindern, hinterlegte das Ministerium stattdessen die jeweiligen Summen bei Gericht. Sollte der Bundesgerichtshof später zugunsten des Bundes entscheiden, erhält der Staat das Geld zurück. Bestätigt der BGH hingegen die Urteile, fließen die hinterlegten Beträge an die klagenden Lieferanten.

Bemerkenswert ist dabei auch die Finanzierung dieser Sicherheitsleistungen. Nach Angaben von Capital erfolgt sie über ein bislang unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung. Das Gesundheitsministerium bezeichnet dieses als Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Noch ist offen, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Fest steht allerdings bereits heute: Der Maskeneinkauf aus der Corona-Zeit bindet Hunderte Millionen Euro an Steuergeld, während über Forderungen in Milliardenhöhe weiterhin gestritten wird. Die politische Pandemie mag vorbei sein – ihre finanziellen Folgen beschäftigen den Bund noch immer.

In Spanien 24 Jahre Haft – in Deutschland: Keine Konsequenzen

In Spanien ist der damals für die Maskenbeschaffung verantwortliche Minister gerade in einem Gerichtsverfahren zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof verurteilte den ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos einstimmig zu einer Freiheitsstrafe von 24 Jahren und 3 Monaten wegen seiner Verwicklung in den sogenannten „Masken-Skandal“. Das Oberste Gericht sah die Straftaten der Veruntreuung öffentlicher Gelder, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Bestechung und des Einflusshandels als erwiesen an.

Rechtskraftiges Urteil im Covid-Maskenprozess
Spanien: Der Oberste Gerichtshof verurteilt den Ex-Minister Ábalos zu 24 Jahren Haft

Aus Gründen, die man nicht durchschaut, wurde der deutsche Maskenfall bisher noch nicht untersucht. Der Bundesrechnungshof schreibt dazu unter der Überschrift „Beschaffung kritisch aufarbeiten und Vorsorge für künftige Krisen treffen“: „Das BMG muss seine Erfahrungen mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung kritisch aufarbeiten. Nur so kann es eine rechtssichere, wirtschaftliche und angemessene Reaktion bei künftigen Krisen sicherstellen. Fest steht: Eine zentrale Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen durch den Bund hat sich als ineffizient und unwirtschaftlich erwiesen.“

Justiz und Recht sind zweierlei
Milliarden-Schaden kein Grund für Anklage gegen Jens Spahn

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Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Holger Neumann, Generalleutnant der Luftwaffe der Bundeswehr
14. Juli 2026

Aufrüstung und Beschaffung

Luftwaffen-Chef warnt vor Verzicht auf US-Waffensysteme: „Wir haben keine Zeit“

Von
Richard Schmitt

„Entwickeln wir eigene Fähigkeiten, braucht das Zeit. Jetzt haben wir keine Zeit“, betont Neumann in einem aktuellen Interview mit Politico. Deutschland und seine NATO-Partner müssten daher bewährte US-Systeme wie moderne Kampfflugzeuge kaufen, um schnell einsatzbereit zu sein – auch wenn die gewünschten Neubeschaffungen langfristig die europäische Rüstungsindustrie stärken sollen.

Neumanns Warnung fällt in eine Phase, in der die EU und die NATO-Partner zwar massiv in die eigene Verteidigungsindustrie investieren, die militärischen Lücken aber sofort geschlossen werden müssten: Die EU fördert gemeinsame Beschaffungen und setzt Regeln, die Nicht-EU-Länder wie die USA bei finanzierten Projekten auf maximal 35 Prozent begrenzen.

Doch diese Maßnahmen wirken langfristig. „Wenn die Aufgabe der Luftwaffe oder der NATO-Luftstreitkräfte darin besteht, so schnell wie möglich bereit zu sein, müssen wir möglicherweise kommerziell verfügbare Systeme beschaffen“, erklärt dazu Neumann. Solche Systeme erfüllen vielleicht nicht alle deutschen Wünsche, seien aber „das Beste, was man jetzt für die nächsten Jahre kaufen kann“.

Bericht des Wehrbeauftragten für 2025
Bundeswehr – Baustellen über Baustellen

Ein zentrales Beispiel ist der US-Kampfjet Lockheed Martin F-35 Lightning II: Berlin hatte bereits im Dezember 2022 den Kauf von 35 F-35A genehmigt – das ist ein Deal im Wert von 8,3 Milliarden Euro. Die Tarnkappenjets sollen die alternden Tornados ersetzen und unter dem NATO-Nuklearsharing auch Atombomben tragen. Der erste deutsche Jet soll im September von der US-Produktionslinie rollen, die ersten Maschinen werden voraussichtlich Ende 2027 auf dem Fliegerhorst Büchel eintreffen. Neumann deutete an, dass die Luftwaffe bereits über weitere F-35 nachdenkt: „Es gibt Ideen innerhalb der Luftwaffe, mehr F-35 zu beschaffen. Die Entscheidung liegt natürlich beim Verteidigungsministerium – und es gibt noch keine.“

Diese Debatte hat seit Juni 2026 an Brisanz gewonnen: Deutschland und Frankreich gaben das gemeinsame Projekt für eine neue Kampfflugzeug-Entwicklung im Rahmen des Future Combat Air System (FCAS) auf. Der Streit über die Führung und die Arbeitsanteile zwischen Airbus und Dassault führte zum Aus des bemannten „Next Generation Fighter“. Dazu Neumann: „Die einzige getroffene Entscheidung ist, dass wir keinen bemannten Führungsjäger gemeinsam bauen.“ Das breitere FCAS-Konzept lebe weiter. Deutschland plant stattdessen eine weitere Tranche Eurofighter (Lieferung 2031–2034). Ab 2035 dürfe es aber keine Kampfjets der vierten Generation mehr geben: „Alles darüber hinaus oder ab 2035 sollte fünfte Generation oder fortschrittlicher sein.“

Treffen in Ankara
Fünf Prozent für die Abschreckung: der teuerste NATO-Gipfel seit Jahrzehnten

Die europäische Industrie habe starke Kapazitäten, hinke aber bei Spitzentechnologie hinter den USA her. Neumann sieht US-Systeme daher als Brückenlösung, bis eigene oder europäische Projekte reifen. Gleichzeitig baut Deutschland eigene Strukturen auf – etwa ein nationales „Combat Cloud“-System mit dem Münchner Unternehmen Helsing.

Warnungen vor dem Jahr 2029

Neumanns Analyse wird durch die Warnungen deutscher Politiker untermauert: Mehrere führende Stimmen nennen das Jahr 2029 als kritischen Zeitpunkt, zu dem Russland angeblich die Fähigkeit haben könnte, NATO-Territorium – und damit Mitteleuropa – anzugreifen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) warnte bereits 2024 eindringlich: „Wir dürfen nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine, wenn er so weit kommt, haltmachen wird. Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein. Wir müssen Abschreckung leisten, um zu verhindern, dass es zum Äußersten kommt.“

In späteren Stellungnahmen wiederholte er die Einschätzung: Russland könne bis 2029 in der Lage sein, zumindest einen teilweisen Angriff auf NATO-Gebiet zu wagen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, griff diese Prognose auf und wiederholte sie öffentlich: Wladimir Putin sei bis zum Jahr 2029 in der Lage, einen Angriff auf NATO-Territorium zu wagen. Die Warnung basiert auf NATO-weiten Geheimdienstanalysen zur russischen Rüstungsproduktion, Truppenaufstockung und Kriegswirtschaft.

Ohne Grundgesetzänderungen geht nichts
Pistorius konkretisiert Deutschlands „Kriegstüchtigkeit“

NATO-Generalsekretär Mark Rutte und der britische Ex-Premier Keir Starmer nannten wiederum das Jahr 2030 als möglichen Zeitpunkt, zu dem Russland für einen Angriff auf Europa bereit sein könnte. Manche NATO-Übungen und Szenarien simulieren einen Angriff 2030 (etwa auf Estland). BND-Chef Bruno Kahl sprach vom „Ende des Jahrzehnts“.

Der ukrainische Geheimdienstchef Kyrylo Budanow gab den europäischen Nationen noch weniger Zeit für eine weitere Aufrüstung: Er warnte, dass russische Planungsdokumente eine Einsatzbereitschaft für Operationen gegen die EU bereits Anfang 2027 vorsehen. Die Pläne könnten sich noch ändern, aber das Zeitfenster sei nah.

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14. Juli 2026

Erosion der Brandmauer

Wie CDU-Abgeordnete in Sachsen-Anhalt mit der AfD zusammenarbeiten wollen

Von
Roland Tichy

Wie umgehen mit einer verheerenden Wahlniederlage und dem von Berlin ausgeübten Zwang, notfalls sogar mit der Linken zu koalieren? Diese Debatte zerreißt derzeit die CDU-Landtagsfraktion in Magdeburg.

Nach Informationen von FOCUS Online wird in Teilen der Landes-CDU darüber nachgedacht, dass sich eine Gruppe von CDU-Landtagsabgeordneten – womöglich in Fraktionsstärke – von der offiziellen CDU-Fraktion abspalten könnte. Das Ziel wäre die Zusammenarbeit mit der AfD: Die CDU-Abgeordneten könnten anschließend gemeinsam mit der AfD eine parlamentarische Mehrheit bilden. Im Artikel fällt der Begriff einer „Gestaltungsmehrheit mit der AfD“. Gemeint ist keine formelle Koalition, sondern eine stabile Mehrheit für Gesetzesvorhaben.

Jetzt hat TE von den internen Beweggründen für ein solches Vorhaben und von Überlegungen zur praktischen Umsetzung erfahren.

Eigene Fraktion oder Mehrheitsbeschaffer?

So diskutieren mindestens ein Dutzend Landtags-Kandidaten der CDU folgendes Szenario: Wird das Direktmandat in einem Wahlkreis von einem AfD-Bewerber gewonnen, spräche das dafür, dass die Wählermehrheit einen AfD-Ministerpräsidenten favorisiere. Daher sollte auch der Listenkandidat der CDU, der über die Zweitstimme in den Landtag einzieht, für den Ministerpräsidenten-Kandidaten der AfD, Ulrich Siegmund, stimmen und so eine funktionierende Landesregierung ermöglichen.

In der CDU „brodelt“ es
Wackelt in Brandenburg die Brandmauer der CDU?

Auch über einen Übertritt in die AfD wird nachgedacht. Eine eigene Fraktion erscheint eher zu kompliziert; angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse erreicht die Zahl der Dissidenten möglicherweise nicht Fraktionsstärke, kann aber zumindest im Landtag eine Mehrheit für die AfD herstellen.

Breitere Debatte innerhalb der Union

Parallel läuft eine breitere Debatte innerhalb der Union über den Umgang mit der AfD. So gibt es etwa Überlegungen in Teilen der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, die „Brandmauer“ zur AfD zumindest zur Diskussion zu stellen. Diese Vorstöße stammen jedoch nicht aus der CDU Sachsen-Anhalt selbst. 

Die Magdeburger Fraktion der CDU ist ausgesprochen konservativ. Die von der Bundes-CDU verfügte „Nichtvereinbarkeit“ einer Zusammenarbeit mit der AfD war vielen Mitgliedern immer schon ein Dorn im Auge. Immer mehr Abgeordnete fühlen sich missbraucht und sind der Ansicht, dass die Strategie des derzeitigen CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze dem Land schade: Schulze will notfalls sogar eine Wahl des Ministerpräsidenten blockieren und das Land in eine Art Dauerkrise führen, nur um nicht mit dem konservativen Partner zusammenzuarbeiten.

Schmutziger Wahlkampf:
Sven Schulzes Brief als ein Dokument der Verzweiflung

Auch Erklärungen, dass das Abitur aus Sachsen-Anhalt nicht mehr anerkannt werde, oder Drohungen, das Land politisch zu isolieren und den Länderfinanzausgleich auszusetzen, werden von vielen Bürgern als Erpressung betrachtet. Die von prominenten CDU-Politikern wie Daniel Günther ins Spiel gebrachte Zusammenarbeit mit der verhassten SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ gilt als Verrat an der friedlichen Revolution von 1989.

Video-Interview
Der Masterplan: Das will Ulrich Siegmund umsetzen

Seinerseits sieht AfD-Landeschef Ulrich Siegmund mit der CDU in Sachsen-Anhalt keine Chance für eine Koalition, erklärte er in einem Interview mit Tichys Einblick. Die CDU entwickle sich „aktuell extrem nach links“ und bereite sogar eine Zusammenarbeit mit der Partei „Die Linke“ nach der Landtagswahl vor: „Die Vorbereitung auf eine Zusammenarbeit mit den Linken liegen nicht nur auf der Hand, sie laufen auf Hochtouren hinter den Kulissen, CDU und Links sind sehr nah beieinander in Sachsen-Anhalt“, betont Siegmund. „Sie haben sogar schon ein Gesetz miteinander eingebracht.“ Es gehe der CDU und den anderen Parteien nur noch darum, die AfD zu verhindern. „Die haben jetzt noch einmal ein Gender-Förderprogramm auf den letzten Metern beschlossen. Die haben völlig den Realitätsbezug verloren“, kritisiert der AfD-Spitzenkandidat. „Wenn die CDU diesen Weg weiter geht, weiter nach links, wie soll ich mit solchen Leuten zusammenarbeiten? Das geht nicht!“

Die AfD liegt vorn

Ausgangspunkt ist die schwierige Mehrheitslage. Laut Umfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU; zugleich erreichen die klassischen Koalitionsmodelle kaum noch Mehrheiten. CDU-Spitzenkandidat und Ministerpräsident Sven Schulze hat eine Koalition sowohl mit der AfD als auch mit der Linken ausgeschlossen.

Kritiker der Brandmauer-Politik sehen sich durch die Vorgänge in Magdeburg bestätigt: Immer weniger Bürger können die Verteufelung der AfD nachvollziehen. Zuletzt hatte CDU-Fraktionschef Jens Spahn dazu aufgefordert, dem AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen. Solche Ausfälle werden allerdings gerade im Osten als Angriff auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit empfunden.

Zu breit verankert ist die Partei mittlerweile in der Bevölkerung – und die persönliche Kenntnis widerlegt den ständig geäußerten Vorwurf des Faschismus oder der Verfassungsfeindlichkeit. Trotz des medialen Trommelfeuers wächst die Zustimmung zur AfD und zeigt, dass diese Methode sogar das Gegenteil bewirkt: Immer mehr Wähler wenden sich von der CDU ab, weil diese zugleich immer näher an Grüne und Linke heranrückt. Grüne und sogar die SPD müssen in Magdeburg um den Einzug in den Landtag fürchten. Die Ausgrenzungsstrategie der Brandmauer scheitert, wenn an die 40 Prozent der Wähler oder sogar mehr wie in den ostdeutschen Bundesländern die „Ausgegrenzten“ wählen, die längst die in den Landtagen die stärksten Fraktionen stellen.

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Prozess am OLG München gegen ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen.
14. Juli 2026

Vom Asylbewerber zum Sklavenhalter

IS-Täter in München verurteilt: Lebenslang für Völkermord und Versklavung jesidischer Mädchen

Von
Matthias Nikolaidis

In Deutschland wird viel von Faschismus und von Faschisten oder sogar von faschistischen Journalisten gesprochen. Denn wer oder was das ist, das wissen die „Richtiggesinnten“ immer schon ganz genau. Sie schauen dabei selbstredend nicht so genau hin. Denn dann müssten sie feststellen, dass der wahre Faschismus etwas ganz anderes ist und im Grunde sogar in ihren eigenen Reihen existiert. Da hilft jede Verharmlosung durch die Brantners und Göring-Eckardts nicht. Zum Teil existiert er geographisch gesehen aber auch andernorts – und dann eben auch wieder in Deutschland, was den Grünen aber recht ist. Aber das ist wieder ein etwas anderes Kapitel derselben Geschichte.

Dass es ein ziemlich hohes Maß an menschenverachtender Ideologie gerade und ausgerechnet außerhalb Europas gibt, das zeigt auf schlagende Weise der neueste „Völkermordprozess“ am Oberlandesgericht München. Angeklagt war kein Alt- oder Neunazi abendländischer Herkunft, sondern eben ein irakisches Ehepaar, das erst im IS-Gebiet und heute in Deutschland, inzwischen aber getrennt, lebt. Ankläger war die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Die Festnahme der beiden Iraker datiert aus dem Dezember 2024. Erst einmal (ironische) Gratulation zur Verfahrensdauer. Man hat offenbar keine Umstände und Bedenken gescheut. Für die Angeklagten war das vielleicht nicht angenehm, für den Steuerbürger aber auch nicht.

Kein Zufall, kein Versehen
Die gewollte Islamisierung unseres Landes

Zur Sache, zunächst zu den Personen: Die Frau, die Asia R.A. genannt wird, war bei ihrer Heirat 19 Jahre alt, ihr Mann offenbar um die 35. Wo sie sich trafen (in Deutschland oder dem Irak?), ist unbekannt. Bekannt ist nur, dass Twana H.S. Anfang der 2000er Jahre als Asylbewerber in München lebte und später als Friseur in Schwabing tätig war. Nachdem er seine Frau geheiratet hatte, waren die beiden um das Jahr 2015 im IS-besetzten Teil des Iraks unterwegs. Das ist zunächst eine ganz logische Erzählung, wenn man die Geschichte aus der Sicht von Twana H. sieht. Der Iraker ging stets im Sinne der Maximierung des eigenen Nutzens vor: Erst war die ‚Flucht‘ aus dem Irak und ein Asylantrag in Deutschland das beste Rezept, um „besser zu leben“. Später versprach er sich mehr vom IS und dessen Terrorregime.

Schwabinger Friseur zieht in den Irak und nach Syrien

Im Irak kaufte Twana H. auf einem Basar ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen. Später bezog er mit seiner Frau (19) und der Jesidensklavin (5) ein „Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste“, so das Gericht. In diesem Haus ereigneten sich in der Folge die grausamsten Misshandlungen. Ihr erstes Jesidenmädchen zwangen sie zur Hausarbeit, „misshandelten“ es, wollten es anscheinend zwangsweise zum Islam bekehren. Das Mädchen musste islamische Gebete erlernen. Daneben wurde es von seinem „Besitzer“ vergewaltigt, als es höchstens sieben Jahre alt war.

PMK unter der Lupe
Irrgarten politische Kriminalität und die verzerrte Linse der Grünen

Später kaufte das Paar ein zweites Mädchen, das zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt war und noch eindeutiger als Sexsklavin herhalten musste. Vor dem Kauf nahm Twana H.S. ihr den Schleier ab und inspizierte ihre Haare. Eine Rolle spielte auch die Behauptung, das Mädchen sei damals noch nicht vergewaltigt worden – also noch jungfräulich. Es geht um eine Art Dauerprostitution, die im radikalen Islamentwurf des IS gänzlich legal ist.

Obwohl sich Asia R. im Prozess als erstes Opfer ihres Mannes darstellte, hatte sie offenbar in beiden Fällen den Ausschlag gegeben und sich die Sklavinnen gewünscht – auch damit ihr Mann sich keine zweite Frau nähme. Das jüngere Mädchen wünschte sich die Gattin „als Brautgabe“. Die Ältere putzte sie einmal heraus und schminkte sie, bevor ihr Mann sie fesselte und vergewaltigte. Man weiß nicht, ob das ein spezielles Ritual darstellt oder einfach nur das willkürliche Verhalten muslimischer Sklavenhalter ist.

Als IS-Mann verurteilt, aber bald wieder frei

Ende 2017 gab das Paar die beiden Sklavinnen ab und reiste 2018 abrupt zurück nach Deutschland. Der IS stand in diesem Jahr schon unter starkem Druck durch die alliierten Gegenkräfte. Das ältere Mädchen wurde später von seinen Verwandten befreit. Das weitere Schicksal des jüngeren bleibt unbekannt. Laut Aussage der Älteren standen beiden Mädchen in ihrem Stellenwert noch unter Hunden. Sie wurden „psychisch gequält, beschimpft und beleidigt“, mit Stockschlägen auf die Fußsohlen gezüchtigt, ihre Hände zur Strafe mit heißem Wasser übergossen.

Kommt bald Nachschub aus Syrien?
IS-Kämpfer bekamen Asyl in Deutschland: Wie nützlich ist die Terroristenliste des BKA?

Kurz nach seiner Rückkehr im Jahr 2018 wurde der Ehemann Twana H. wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die hatte er nun offenbar schon abgesessen und hätte weiter glücklich in Deutschland leben können, wenn da nicht noch andere, schwerere Vorwürfe im Raum standen. Allein das mutet abenteuerlich an: IS-Verbrecher können nach vier Jahren Haft in Deutschland wieder frei herumlaufen und auf ihre „Resozialisierung“ setzen.

Doch im April 2024 wurden beide Eheleute festgenommen, nun wegen des schon recht beachtlichen Vorwurfs Völkermord. Man darf das ruhig hoch hängen. Denn hier geht es wirklich um ein kapitales Menschheitsverbrechen – die wiederkehrende Brachial-Islamisierung eines ganzen Erdstrichs, und die hatte verschiedene Gesichter. Dazu erklären Juristen, dass kein realer Mord nötig ist, um den Völkermord-Vorwurf im Einzelfall zu begründen. Zum einen ist der Vernichtungswille des IS gegen die Jesiden ja bekannt. Sie gelten dem IS, schlimmer noch als Christen und Juden, als „Ungläubige“ und „Götzenanbeter“ – also reine Heiden, etwa so wie Agnostiker und Atheisten. 2014 breitete sich der IS auf die Siedlungsgebiete der Jesiden aus und begann folglich sein Mord-, Verschleppungs- und Vergewaltigungswerk.

Rotherham, Nürnberg und Janitscharen – Kontinuität des Kinderraubs

Für den konkreten Vorwurf Völkermord reicht es aus, wenn „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird“, wie der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte. Man entreißt das Kind seinen Eltern, nimmt ihm seine Identität, versklavt und islamisiert es. Das war leider über Jahrhunderte Realität rund um das Mittelmeer, in den Barbareskenstaaten des westlichen Maghreb ebenso wie am Goldenen Horn der Osmanen.

Anzeichen für ein System
Sexuelle Übergriffe in Jugendclubs: Verantwortliche decken migrantische Täter – bundesweit

Gerade sorgte der türkische Präsident Erdogan für Stirnrunzeln, als er nicht nur den griechischen Premier beim Nato-Gipfel in Ankara mit einem osmanischen Janitscharenmarsch begrüßte. Die osmanischen Janitscharen-Einheiten wurden bekanntlich zum großen Teil durch geraubte Christenjungen gefüllt. Also gar kein so anderes Verfahren als jenes, das vor dem OLG München als Völkermord gilt. Es liegen ja auch nur wenige Jahrhunderte dazwischen. Nun könnte man vermuten, dass sich die Türkei seitdem zivilisiert, verwestlicht und vom Islam abgewendet hat. Aber das ist längst nicht mehr klar.

Jedenfalls stehen daneben weitere Kohorten von vollkommen unverwestlichten Muslimen an Europas Toren – und in seinen Städten, weil es Schwarz-Rot-Grün so wollte. Rotherham und Nürnberg sind nur zwei Chiffren für die menschen- und kinderverachtende Sexualmoral vieler Muslime auch in Europa. Man muss nur Drogenhandel und die sozial-ökonomische Benachteiligung vieler europäischer Mädchen hinzunehmen, dann wird dieses Bild sehr schnell auf erschreckende Weise real. Nehmen wir diesen Janitscharenmarsch ruhig als Zeichen dafür, dass diese Art des Kinderraubs Geschichte in Europa hat.

Dem IS-Paar wurden nun ganz konkret Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch „durch Versklavung und Folter“, vorgeworfen. Außerdem Menschenhandel und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie zuletzt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – dem IS. Alle Vorwürfe bilden eine Tateinheit, die sich zuletzt offenbar aus dieser IS-Anhängerschaft der beiden Angeklagten ergab. Twana H. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, Asia R. zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren, weil sie „teilweise als Heranwachsende gehandelt“ habe, so die Vermutung der Bundesanwaltschaft.

Für die deutsche Öffentlichkeit bleibt festzuhalten: Die Bundesrepublik hat nicht erst seit 2015 in Abermillionen Fällen Personen über das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen, die unseren Schutz weder brauchen noch verdienen. Wer abwechselnd in Deutschland und im IS im Irak und Syrien (also ISIS) lebt, ist offenbar keiner, der vor dem radikalen Islam zu uns flieht, sondern einer, der ihn hierher bringt. Wie sehr diese Realität heute deutsche Behörden in Anspruch nimmt und belastet, lässt sich wohl kaum ermessen. Einfachere Lösungen würden viel Geld sparen und daneben Ordnung schaffen – auch aus rechtlicher Sicht. Gerade Juristen müssten daher für eine politische Antwort auf die große Asylmissbrauchskrise dankbar sein.

Die Asylmissbrauchskrise ist noch nicht beendet

Asia R.A. sagte während des Prozesses: „Es tut mir leid.“ Von ihrem Mann war dergleichen nicht zu hören, er sagte überhaupt nicht aus und versteckte sein Gesicht hinter einer Pappe mit Augenlöchern, die uns signalisieren könnte: „Ich sehe euch, ihr mich nicht.“ Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft sagte: „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint.“ Ist sie aber nicht.

Al-Scharaa ist weg, die Probleme bleiben
Syriens Christen unter al-Scharaa: Zwischen Aussonderung und Pogrom

An die versammelten Steuerungseliten des Abendlandes gerichtet, muss man sagen: Lassen wir diese Erkenntnis ruhig zu, auch wenn westliche Regierungen heute wieder einen lupenreinen „Islamisten“ an der Spitze Syriens hofieren – an der Spitze der Türkei ja ohnehin und seit Jahrzehnten. Aber es wurde nun auch gemutmaßt, dass der schöne, große Nato-Gipfel in Ankara nur eine kostenfreie Morgengabe an Erdogan war. Die F-35-Kampfflieger soll er anscheinend ohnehin nicht bekommen. Er braucht sie aber auch nicht für sein Spiel im Nahen Osten und bis nach Nordafrika und den Balkan.

Genauso wenig, wie die radikalen Islamjünger in Deutschland und anderswo unsere explizite Unterstützung brauchen – auch wenn sie sie zum Teil bekommen. Sie sind schon für sich genommen bestens zur Übernahme von Institutionen ausgerüstet. Da ist so eine lebenslange Haftstrafe wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie bedeutet, dass der deutsche Staat seine Fürsorgepflicht auch bei höchster Schuld nach wie vor ernst nimmt. Danke für diese Information, die freilich nicht anders lauten konnte, solange das europäische Wertesystem nicht wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wurde.

Bevorzugte Quelle
Google News: So holen Leser Tichys Einblick wieder nach vorn

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14. Juli 2026

Zensur aus Brüssel

Rüstung mit Schulden statt Wohlstand für Alle

Von
Fritz Goergen

CDU-Kanzler Merz und SPD-Verteidigungsminister Pistorius lassen sich von einem „Wirtschaftswachstum“ durch Rüstung berauschen und wollen dann die Wirkung auf die Bürger übertragen. Mit Schulden Rüstungsaufträge zahlen, ist kein Wachstum, sondern Staatskonsum.

Mehr Ausgaben, mehr Schulden. Wovon redet SPD-Finanzminister Klingbeil?: „Gleichzeitig bringen wir den Haushalt in Ordnung. Das ist meine Pflicht als Finanzminister. Dazu gehören harte Entscheidungen. Wir können nicht so weitermachen wie in den letzten 20 Jahren. Die Haushaltskonsolidierung heute sichert uns die Freiheit von morgen.“ – Wo man auch hinschaut, mehr Ausgaben und mehr Schulden. Statt 971,6 Mrd. nun 1.020,1 Mrd. in 5 Jahren. Wie hier schon geschrieben: „Herr Klingbeil, das heißt die Leute – Steuerbürger voran – verarschen, höflicher lässt sich das nicht mehr ausdrücken“.

Vor allem die üblichen Journalisten, Experten und Politiker mögen es gar nicht, wenn alles mit allem zusammenhängt. Der Qatar-Staatsfonds hält 10,4 % der Volkswagen-Aktien und hat 17 % der Stimmrechte. Und wo Merz-Pistorius-Klingbeil auch bei VW auf Rüstung setzen, will Qatar das nicht. – Qatar ist übrigens mit Pakistan die Achillesferse in Trumps Nahost-und Mittelost-Politik.

Milliardengräber statt Wirtschaftswachstum. Aus geheimen russisch-chinesischen Militärforen sickert ein Plan gegen Elon Musks Starlink, eine Waffenpartnerschaft von Luft- und Raketenabwehrsystemen bis hin zu KI-gestützten Drohnenfähigkeiten, die den russischen Streitkräften möglich machen soll, mit ukrainischen Innovationen Schritt zu halten, während China die Möglichkeit erhält, seine Waffen unter Kampfbedingungen zu testen.
Was der österreichische Oberst Markus Reisner und die Ausnahme-Erscheinung des ORF schlechthin, Reporter Christian Wehrschütz zum radikalen Wandel in der Kriegsführung berichten, lässt ahnen, welche Fehlinvestitionen die deutsche, französische und so weiter Staatsrüstung mit Milliarden tätigt.

BSW-Vorfrau Amira Mohamed Ali sieht das 100-Tage-Sofortprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt als „Kniefall vor der CDU“. Denn „Sozialpolitik, Bildung, Wirtschafts- und Energiepolitik werden bewusst ausgeklammert (RP).“ Weil die AfD offensichtlich mit der CDU regieren möchte. Sachsen-Anhalt brauche aber kein „Weiter-so der CDU mit ein bisschen AfD-Folklore“, sondern „echte Veränderung.“

Blau-rotes CDU-Manöver. Stefan Evers, der Kai Wegner folgen soll, will die „zunehmende Vermüllung“ in der Hauptstadt auch mit Empfängern von Sozialleistungen lösen: „Wir steuern dagegen – mit drastischen Bußgeldern und Personal zur konsequenten Durchsetzung der Regeln (FAZ).“ Das sei ein Anfang, reiche aber nicht: „Ich finde, wer staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch etwas zurückgeben – zum Beispiel, indem er dabei hilft, Berlin sauber zu halten.“ Auch sei er gegen die „Kostenlos-Politik für gutverdienende Eltern“. Diesen möchte Evers das kostenlose Schulessen streichen. – Netter Versuch, Herr Evers, abder der blau-rote Scheinangriff rettet die CDU nicht.

EU-Großzensurpläne. Das Parteienhickhack geht halt weiter, in der Sommerpause noch richtungsloser. Da nutzt EU-von der Leyen die Sommerpause unbeirrt für ihre Großzensurpläne und kündigt eine europaweite App zur Identitätsprüfung für soziale Netzwerke an. Nutzer sollen ihre Identität über diese App bestätigen müssen zur Anmeldung in sozialen Netzwerken: „Sie ist einfach zu benutzen und schützt die Privatsphäre.“ Außerdem will UvdL einen „digitalen Führerschein“ für Kinder, bevor sie Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Einen Gesetzesvorschlag droht sie für nach der Sommerpause an. – Ach Frau Leyen, die Leute riechen den Braten.

Dazu passend wirbt der spanische Wirtschaftsminister Carlos Cuerpo in Brüssel vor dem Treffen der Euro-Finanzminister für einen EU-Schuldenmechanismus mit dem jährlichen Volumen von bis zu 850 Milliarden Euro. – Die EU Stück für Stück zum Überstaat machen und die Bürger Schritt für Schritt entmündigen. Die Satire-Form der Vereinigten Staaten als autoritäre Union.

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Eine Erstattungsgebühr von 20% und eine Gesamt-Blockade auf iranische Schiffe kündigte Trump an, die Vereinigten Staaten als „Hüter der Hormusstraße“, die Blockade, die ausschließlich auf iranische Schifffahrt und ihre Kunden zielt. Die USA würden keine Milliarden mehr ausgeben, die globalen Handelsrouten zu schützen, ohne angemessen entschädigt zu werden. 

Zineb Riboua weist auf eine Entwicklung der Revolutionsgarden hin, die nicht in den Medien steht: »Nach Jahren Entführungen, Bedrohungen und Schmuggel hat die IRGC die Kunst der Erpressung perfektioniert. Doch die Revolutionsgarde von heute ist anders als noch vor wenigen Jahren. Ihr fehlt strategische Tiefe, ihre Ressourcen sind geringer, und sie sieht sich einem Israel gegenüber, das mehr, nicht weniger, in den Nahen Osten integriert ist. Der wirtschaftliche und militärische Druck der Operation Epic Fury zwingt sie, auf Erpressungstaktiken zurückzugreifen. Doch diesmal haben sie keinerlei Druckmittel – und schlimmer noch: Sie erkennen es nicht.«

Der Iran-Poker ist noch lange nicht zu Ende oder ganz plötzlich.

♦

Pamplona ist überall. Alexander Heiden schrieb: „Man muss die Stierhatz nicht lieben, man muss nicht mitlaufen, man muss nicht hinfahren. Aber man sollte den Menschen in Pamplona zubilligen, ihre eigene Tradition nicht nur durch die Brille europäischer Großstadtaktivisten ansehen zu müssen.“ – Der Autor weiß es, solche Toleranz gilt in der deutschen und westeuropäischen Wirklichkeit nur für die mitgebrachten Sitten der Zuwanderer aus muslimischen Kulturen.

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13. Juli 2026

Stasi 2.0

Die Brandmauerregierung plant und baut den Überwachungsstaat

Von
Klaus-Rüdiger Mai

Liest man den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Reform des Nachrichtendienstrechts, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der – wie man inzwischen sagen muss – „Christlich-Sozialistischen“ Union in Heimlichkeit und in Eile mit einem neuen Gesetz die Kompetenzen des Verfassungsschutzes so weit erweitern will, dass der Verfassungsschutz im Ergebnis zu einer Stasi 2.0 würde. Die Operation Machterhalt der dysfunktionalen Eliten um jeden Preis läuft an. Hinter der Brandmauer basteln die Brandmauer-Eliten an einer Semidiktatur.

Wenn man Diktaturen durchsetzen und die eigene Macht erhalten will, muss die übliche Bedrohung im Innern und im Äußeren, der abgefeimte und hinterhältige Feind, dessen fünfte Kolonne im Inland heftig unterwandert, als Popanz herhalten. So heißt es im Entwurf intellektuell geradezu beleidigend:

„Darüber hinaus sollen in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisiert und gestärkt werden.“

Doch wer so argumentiert, muss außenpolitisch eskalieren und eine Bedrohung beschwören, um unter dem Deckmantel der Verteidigung der Demokratie die Demokratie abzubauen und zum Wärter der inhaftierten Freiheit eine politische Polizei schaffen. Folgerichtig heißt es:

„Dies ist erforderlich, um den von der nachrichtendienstlichen Bedrohungsaufklärung bezweckten Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls umfassend zu gewährleisten.“

Genaugenommen heißt das, das Recht der Bürger, das Recht des Einzelnen wird wie in jeder Diktatur dem imaginierten „Gemeinwohl“ unterworfen, aus dem Leviathan wird ein Monster. Seitdem der von Faeser protegierte Verfassungsschutzchef Haldenwang die alles erlaubende Formulierung „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ als Universalrechtfertigung für jede Aktion gegen Kritiker und Spötter der Regierung zum Schlechten gab, gleitet der Rechtsstaat sacht in einen Überwachungs- und Repressionsstaat über.

„Zersetzung“ als Mittel zum Machterhalt?

Erschreckend ist, was Dobrindt im Entwurf über das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz plant. Der Paragraph 60 „Schutzmaßnahmen“ hätte sicher Ulbrichts und Mielkes Zustimmung unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ gefunden, wenn der Entwurf feststellt:

„(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf

1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch

a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die
Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung
gespeichert sind…“

„Falsche Informationen für Beteiligte“, „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ – was denkt sich Dobrindt? Der Verfassungsschutz soll gegen vom Innenministerium, vom Verfassungsschutz oder von der Brandmauerregierung benannte Gegner das unternehmen dürfen, was die Stasi einst Zersetzung nannte? Er darf in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit wohl auch jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen.

Abgleiten in die Semi-Diktatur

Das muss um so mehr alle Alarmglocken schrillen lassen, weil sich der Komplex der dysfunktionalen Eliten in der Weise, wie er Deutschlands Wirtschaft und Gesellschaft zerstört, selbst ermächtigt, immer aggressiver gegen politische Konkurrenten und Kritiker vorzugehen.

Wenn Bundespräsident Steinmeier grundgesetzwidrig sagt, dass sich „die Rolle des Bundespräsidenten…verändert“ habe, wovon das Grundgesetz nichts weiß, und es damit begründet: „Es gibt heute einen erklecklichen Anteil, die wählen nicht richtig oder falsch, oder links oder rechts, sondern die wählen gegen das System der Demokratie. Da ist die Frage der Überparteilichkeit nicht mehr ausreichend, dazu muss man Stellung beziehen“, dann ist er ein Aktivist, dann schüttelt er als Otto Grotewohl eifrig Ulbrichts Hand. Dann haben wir keinen Bundespräsidenten mehr, der der Präsident aller Deutschen ist, dann haben wir nur noch einen politischen Aktivisten namens Genosse Steinmeier, der sich nicht um die Demokratie, sondern um die Herrschaft der Brandmauer-Clique sorgt.

Blamables ZDF-Sommerinterview
Bundespräsident Steinmeier: AfD-Wähler agieren gegen die Demokratie

Der Bundespräsident hat nicht den Bürger zu beurteilen, wie und was er wählt. Wenn sich der Bundespräsident anmaßt, zum Wahlverhalten von fast 30 Prozent der Bürger laut Umfragen Stellung zu beziehen, und zwar gegen sie, dann ist er kein Bundespräsident mehr, sondern ein Parteipolitiker – und wenn er dann noch der Politiker einer Partei ist, von der sich die Wähler in Scharen abwenden, einer früheren Arbeiterpartei, deren Wähler zur AfD gehen, dann ist das zudem schaurig lächerlich, nämlich schaurig und lächerlich zugleich.

Wenn das aber die Vorstellung des Brandmauerkomplexes darstellt, dass die politische und demokratische Auseinandersetzung zur Aufgabe des Verfassungsschutzes wird, dem im Kampf gegen den Gegner, der auch der kritische Bürger sein kann, alles erlaubt ist, dann sind wir in der Brandmauer-Diktatur angekommen, in der Wahlen nicht viel mehr als ein Zettelfalten sind, weil der friedliche Herrschaftswechsel ausgeschlossen ist.

Am Parlament vorbei

Das, was das Bundesinnenministerium hier vorhat, nannte die Stasi „operativen Vorgang“, „operative Personenkontrolle“ und Zersetzung mit dem Ziel, keine Opposition zuzulassen. Der Bürger kann ausspioniert oder manipuliert werden, ohne dass er davon weiß und sich demzufolge rechtsstaatlich dagegen wehren kann, denn er wird nicht über die operativen Maßnahmen, die der Verfassungsschutz gegen ihn betreibt, informiert. Auch eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird ausgeschlossen, denn Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz rücken wie Hauptverwaltung Aufklärung und die Inlandshauptabteilungen der Stasi näher zusammen. So heißt es im Entwurf:

„Zudem soll die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste gestärkt und effizienter ausgestaltet werden. Diesem Zweck dient die Zusammenführung der Kontrollzuständigkeiten beim Unabhängigen Kontrollrat, dessen Tätigkeit in dem Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat künftig in einem eigenen Stammgesetz geregelt wird.“

Und da wir alle gerade sparen müssen, lässt Dobrindt die Umgehung des Parlaments den Bürger, der bespitzelt und manipuliert werden darf, etwas kosten: „Der Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat wird auf einmalig 1,6 Mio. Euro und jährlich 6,65 Mio. Euro geschätzt.“

Betrug im Bundesamt:
Verfassungsschutz: Unsaubere Abrechnungen, unnötige Ausgaben

„Unabhängigen Kontrollrat“ klingt gut, wird aber nicht parlamentarisch berufen, sondern vom Bundespräsidenten nach Vorschlag des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) ernannt. Doch was ist das Parlamentarischen Kontrollgremium wert, in dem nur Vertreter der Union und der SPD, der Regierung sitzen – und als einziger „Oppositionspolitiker“ der Grüne Konstantin von Notz, der ohnehin alles verbieten will, was bei drei nicht hinter der Brandmauer ist.

Laut Entwurf sind Vertrauenspersonen (V-Leute), „verdeckte Hilfspersonen…, die für das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Aufklärung von Bedrohungen verdeckt tätig sind, insbesondere Gewährspersonen, Informanten und Vertrauenspersonen.“

Ist der Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen, für die auch die Bezeichnung Spitzel virulent ist und die die Stasi „IMs“ nannte, Inoffizielle Mitarbeiter, schon fragwürdig, so ist es eine Schande, Jugendliche zum Spitzeln zu animieren, Jugendliche als Verfassungsschutz-IM anwerben zu dürfen.

Grenzüberschreitung: Kinder als Spitzel

Was ist das für eine Regierung, die Sechzehnjährigen die Benutzung von Social Media einschränken will, aber dem Verfassungsschutz erlaubt, sie anzuwerben? So heißt es im § 18 auf Seite 25 im Entwurf:

„Ist der Einsatz zur Aufklärung besonders erheblich beobachtungsbedürftiger Bestrebungen unerlässlich, kann die Amtsleitung eine Ausnahme zulassen von Satz 1 Nummer 1 bei einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist…“.

Minderjährige sollen also als „IM“ angeworben werden. Vielleicht auch gegen die eigenen Eltern, vielleicht auch gegen Verwandte, vielleicht auch gegen Freunde, Mitschüler, Lehrer? Die Vergangenheit wird Gegenwart.

Man sieht an dieser Formulierung aus dem Hause Dobrindt und an der Bereitschaft, Jugendliche als Spitzel anzuwerben, auf welchem verachtenswerten Niveau die Regierung Merz inzwischen angekommen ist.

Aber eigentlich hätte man es wissen können, denn wie sagte laut Bericht von Chaim Noll Bärbel Bohley bereits 1991: „Die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, die Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten – das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen, um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien, westlichen Gesellschaft passen. Man wird Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, … die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen, wird wiederkommen – glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen und die Desinformation…“ Sie sollte Recht behalten.

Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage von TE mit: „Die von Ihnen gesetzte Frist konnte nicht eingehalten werden. Wir bitten um Geduld.“ Wir sind gespannt, warten auf Antwort und hoffen, dass wir uns irren und alles falsch verstanden haben.

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