In Spanien endete der Maskenskandal mit einer 24-jährigen Haftstrafe für den damals für die Maskenbeschaffung verantwortlichen Minister. In Deutschland drohen wegen der undurchsichtigen Beschaffung Milliardenzahlungen. Doch strafrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen bleiben aus.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern
Die Corona-Maskenbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn war, höflich formuliert, undurchsichtig. In der Panik wurden auf direkten und trotzdem verschlungenen Wegen ganz offensichtlich deutlich mehr Masken bestellt, als man selbst bei optimistischsten Schätzungen gebraucht hätte.
Der Bundesrechnungshof schreibt dazu: „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war. Fazit unseres aktuellen Berichts: Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering. Bis heute fehlt im BMG eine kritische Aufarbeitung. Diese ist aber erforderlich, um wichtige Lehren für künftige Pandemien und Krisen ziehen zu können.“
Der Bundesrechnungshof schreibt weiter: „Das BMG hat die Entscheidungen und Vorgänge rund um die Beschaffung der Schutzausrüstung nicht vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dies hatten wir bereits 2021 kritisiert. In der Zwischenzeit erklärte das BMG eine Vielzahl von Unterlagen nachträglich zu Verschlusssachen, ohne die Voraussetzungen des Geheimschutzes zu beachten. Dieses Vorgehen erschwert nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht zuletzt die öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Beschaffung.“
0,79 Milliarden Euro bei Gericht hinterlegt
Die Angelegenheit Spahn entwickelt sich zu einem milliardenschweren Risiko für den Bundeshaushalt. Während die juristische Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen ist, muss der Bund bereits heute enorme Summen binden, um die Zwangsvollstreckung laufender Urteile abzuwenden.
Wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet, hat das Ministerium Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 0,79 Milliarden Euro hinterlegt. Betroffen sind zwölf Gerichtsverfahren. Eine rechtskräftige Entscheidung gibt es bislang nicht.
Die gewaltige Summe verdeutlicht, welche finanziellen Folgen der Maskeneinkauf unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bis heute nach sich zieht. Im Frühjahr 2020 hatte das Ministerium in großem Umfang Schutzmasken beschafft. Später verklagten mehr als 100 Lieferanten den Bund, weil ihre Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht beendet. Erst im September wird der Bundesgerichtshof in letzter Instanz über den gesamten Themenkomplex verhandeln. In den noch laufenden Verfahren geht es um Forderungen von insgesamt 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen.
Der Staat prellt die Zeche, der Steuerzahler wird die Rechnung begleichen müssen
Seit Sommer 2024 haben jedoch mehrere Maskenhändler vor dem Oberlandesgericht Köln bereits in zweiter Instanz Erfolg gehabt. In mehreren Verfahren sprachen die Richter den Lieferanten Entschädigungen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe zu. Gleichzeitig erklärten sie ihre Urteile für vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet: Das Gesundheitsministerium hätte die zugesprochenen Beträge bereits vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auszahlen müssen.
Um diese Vollstreckung zu verhindern, hinterlegte das Ministerium stattdessen die jeweiligen Summen bei Gericht. Sollte der Bundesgerichtshof später zugunsten des Bundes entscheiden, erhält der Staat das Geld zurück. Bestätigt der BGH hingegen die Urteile, fließen die hinterlegten Beträge an die klagenden Lieferanten.
Bemerkenswert ist dabei auch die Finanzierung dieser Sicherheitsleistungen. Nach Angaben von Capital erfolgt sie über ein bislang unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung. Das Gesundheitsministerium bezeichnet dieses als Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken während der SARS-CoV-2-Pandemie.
Noch ist offen, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Fest steht allerdings bereits heute: Der Maskeneinkauf aus der Corona-Zeit bindet Hunderte Millionen Euro an Steuergeld, während über Forderungen in Milliardenhöhe weiterhin gestritten wird. Die politische Pandemie mag vorbei sein – ihre finanziellen Folgen beschäftigen den Bund noch immer.
In Spanien 24 Jahre Haft – in Deutschland: Keine Konsequenzen
In Spanien ist der damals für die Maskenbeschaffung verantwortliche Minister gerade in einem Gerichtsverfahren zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof verurteilte den ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos einstimmig zu einer Freiheitsstrafe von 24 Jahren und 3 Monaten wegen seiner Verwicklung in den sogenannten „Masken-Skandal“. Das Oberste Gericht sah die Straftaten der Veruntreuung öffentlicher Gelder, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Bestechung und des Einflusshandels als erwiesen an.
Aus Gründen, die man nicht durchschaut, wurde der deutsche Maskenfall bisher noch nicht untersucht. Der Bundesrechnungshof schreibt dazu unter der Überschrift „Beschaffung kritisch aufarbeiten und Vorsorge für künftige Krisen treffen“: „Das BMG muss seine Erfahrungen mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung kritisch aufarbeiten. Nur so kann es eine rechtssichere, wirtschaftliche und angemessene Reaktion bei künftigen Krisen sicherstellen. Fest steht: Eine zentrale Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen durch den Bund hat sich als ineffizient und unwirtschaftlich erwiesen.“






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