790 Millionen Euro hinterlegt: Spahns Masken-Altlasten holen den Bund ein

In Spanien endete der Maskenskandal mit einer 24-jährigen Haftstrafe für den damals für die Maskenbeschaffung verantwortlichen Minister. In Deutschland drohen wegen der undurchsichtigen Beschaffung Milliardenzahlungen. Doch strafrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen bleiben aus.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern

Die Corona-Maskenbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn war, höflich formuliert, undurchsichtig. In der Panik wurden auf direkten und trotzdem verschlungenen Wegen ganz offensichtlich deutlich mehr Masken bestellt, als man selbst bei optimistischsten Schätzungen gebraucht hätte.

Der Bundesrechnungshof schreibt dazu: „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war. Fazit unseres aktuellen Berichts: Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering. Bis heute fehlt im BMG eine kritische Aufarbeitung. Diese ist aber erforderlich, um wichtige Lehren für künftige Pandemien und Krisen ziehen zu können.“

Der Bundesrechnungshof schreibt weiter: „Das BMG hat die Entscheidungen und Vorgänge rund um die Beschaffung der Schutzausrüstung nicht vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dies hatten wir bereits 2021 kritisiert. In der Zwischenzeit erklärte das BMG eine Vielzahl von Unterlagen nachträglich zu Verschlusssachen, ohne die Voraussetzungen des Geheimschutzes zu beachten. Dieses Vorgehen erschwert nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht zuletzt die öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Beschaffung.“

0,79 Milliarden Euro bei Gericht hinterlegt

Die Angelegenheit Spahn entwickelt sich zu einem milliardenschweren Risiko für den Bundeshaushalt. Während die juristische Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen ist, muss der Bund bereits heute enorme Summen binden, um die Zwangsvollstreckung laufender Urteile abzuwenden.

Wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet, hat das Ministerium Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 0,79 Milliarden Euro hinterlegt. Betroffen sind zwölf Gerichtsverfahren. Eine rechtskräftige Entscheidung gibt es bislang nicht.

Die gewaltige Summe verdeutlicht, welche finanziellen Folgen der Maskeneinkauf unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bis heute nach sich zieht. Im Frühjahr 2020 hatte das Ministerium in großem Umfang Schutzmasken beschafft. Später verklagten mehr als 100 Lieferanten den Bund, weil ihre Rechnungen nicht bezahlt worden waren. Die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht beendet. Erst im September wird der Bundesgerichtshof in letzter Instanz über den gesamten Themenkomplex verhandeln. In den noch laufenden Verfahren geht es um Forderungen von insgesamt 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen.

Der Staat prellt die Zeche, der Steuerzahler wird die Rechnung begleichen müssen

Seit Sommer 2024 haben jedoch mehrere Maskenhändler vor dem Oberlandesgericht Köln bereits in zweiter Instanz Erfolg gehabt. In mehreren Verfahren sprachen die Richter den Lieferanten Entschädigungen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe zu. Gleichzeitig erklärten sie ihre Urteile für vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet: Das Gesundheitsministerium hätte die zugesprochenen Beträge bereits vor einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs auszahlen müssen.

Um diese Vollstreckung zu verhindern, hinterlegte das Ministerium stattdessen die jeweiligen Summen bei Gericht. Sollte der Bundesgerichtshof später zugunsten des Bundes entscheiden, erhält der Staat das Geld zurück. Bestätigt der BGH hingegen die Urteile, fließen die hinterlegten Beträge an die klagenden Lieferanten.

Bemerkenswert ist dabei auch die Finanzierung dieser Sicherheitsleistungen. Nach Angaben von Capital erfolgt sie über ein bislang unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung. Das Gesundheitsministerium bezeichnet dieses als Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Noch ist offen, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Fest steht allerdings bereits heute: Der Maskeneinkauf aus der Corona-Zeit bindet Hunderte Millionen Euro an Steuergeld, während über Forderungen in Milliardenhöhe weiterhin gestritten wird. Die politische Pandemie mag vorbei sein – ihre finanziellen Folgen beschäftigen den Bund noch immer.

In Spanien 24 Jahre Haft – in Deutschland: Keine Konsequenzen

In Spanien ist der damals für die Maskenbeschaffung verantwortliche Minister gerade in einem Gerichtsverfahren zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof verurteilte den ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos einstimmig zu einer Freiheitsstrafe von 24 Jahren und 3 Monaten wegen seiner Verwicklung in den sogenannten „Masken-Skandal“. Das Oberste Gericht sah die Straftaten der Veruntreuung öffentlicher Gelder, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Bestechung und des Einflusshandels als erwiesen an.

Aus Gründen, die man nicht durchschaut, wurde der deutsche Maskenfall bisher noch nicht untersucht. Der Bundesrechnungshof schreibt dazu unter der Überschrift „Beschaffung kritisch aufarbeiten und Vorsorge für künftige Krisen treffen“: „Das BMG muss seine Erfahrungen mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung kritisch aufarbeiten. Nur so kann es eine rechtssichere, wirtschaftliche und angemessene Reaktion bei künftigen Krisen sicherstellen. Fest steht: Eine zentrale Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen durch den Bund hat sich als ineffizient und unwirtschaftlich erwiesen.“

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Kommentare ( 58 )

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Donostia
1 Monat her

Ist das nicht der Minister der dem Höcke das Wahlrecht absprechen möchte? Müsste man nicht eher Spahn das Wahlrecht aberkennen, denn nachweislich hat er dem deutschen Volk enormen Schaden zugefügt. Welchen Schaden hat Höcke dem deutschen Volk zugefügt?

Britsch
1 Monat her
Antworten an  Donostia

Als erstes müßte man Spahn das wahlrecht und das rechht irgend eine politische fuktion auszuüben nehmen. Das ust aber bei Ihm schon lange übnerfällig.
Dann müßte man Ihn für die angerichteten Schäden haftbar machen und das Geld eintreiben aus seinem Privaten Besitz. Da das vermutlich nicht reicht, Haft

Klaus Uhltzscht
1 Monat her
Antworten an  Donostia

Wahlrecht absprechen ist eine Waffe von Kommunisten.
Demokraten entfernen Leute wie Spahn, indem sie sie abwählen.
Manchmal gehen Straftäter auch ganz von alleine weg.
Wie z.B. zur Grossen Transformation 1945, als staatsnah geldverdienende Figuren wie Jens Spahn dringend nach Chile, Paraguay und Uruguay ausgereist sind, weil diese Länder kein Rückführungsabkommen für Straftäter mit der BRD haben.

Nibelung
30 Tage her
Antworten an  Klaus Uhltzscht

Hat Merkel in den genannten Ländern sicherheitshalber dort auch vorgesprochen um beim Unvermeidlichen noch die Kurve zu kratzen, bevor man ihrer habhaft wird, ganz im Stil des großen Führers, der allerdings verhindert war um in dieser Gegend seinen Ruhestand zu genießen.

Beide verbindet auch ein inniges Verständnis zu rechtlosen Handlungen und vielleicht ist auch Rienzi ein Teil ihrer gesamten Betrachtungen, wo sie stets präsent war, wie der Führer, worüber zumindest in dieser Vorliebe eine bestimmte Übereinkunft bestehen könnte, wenn auch mit sichtbarem Überbau, was Adolf nicht bieten konnte, aber seine Getreuen selbst im Hause der Götter hinter sich hatte.

na sowas
1 Monat her

So sehen also Lügner und Betrüger aus

Nibelung
30 Tage her
Antworten an  na sowas

Dem Maut-Scheuer aus Bayern drohen doch auch Haftstrafen, wenn auch aus anderer Begründung heraus und im Falle Spahn muß man halt erfindungsreich werden um ihn ebenfalls fassen zu können, denn das ist eine Frage der Ehre und Rechtstreue und keine Frage von Paragraphen, wenn auch dort das Unrecht schreit um den aaglatten Typ zur Strecke zu bringen.

Juergen P. Schneider
1 Monat her

Diesem Unionskasper wird nichts passieren, darauf kann man Wetten abschließen. Dass so eine Figur weiterhin in der Politik wichtige Funktionen innehat zeigt, wie verkommen „unsere Demokratie“ wirklich ist.

Mausi
30 Tage her

Panik und Geltungssucht sind schlechte Ratgeber.
Egal, ob der Mann aus Angst vor zu wenig Masken in der (wie ihm bewußt war herbeigetesteten) Pandemie oder aus dem Bedürfnis heraus gehandelt hat, der Tatkräftigste bei der Rettung der Bürger zu sein, den kühlen Verstand sollte man immer erst einschalten.
Im Grunde völlig egal: Zu wenig Masken hätten ihm auch geschadet. Und gegen die Behauptung, Masken schützen konnte er sich nicht wehren. Aber anscheinend hat er sich ja nicht mal an normales kaufmännisches Vertragsgebaren gehalten. Staat als Unternehmer ist eine einzige Pleite.

Edwin Rosenstiel
30 Tage her

„Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro,

Stimmt das wirklich? das wäre ein Einzelpreis von etwas über einem Euro.
Meines Wissens wurden damals deutlich höhere Stückpreise verlangt.

Schwabenwilli
30 Tage her

„In Spanien 24 Jahre Haft – in Deutschland: Keine Konsequenzen“

DAS sollte die Zentrale Botschaft sein ist sie doch die Erklärung dafür was in großen Teilen in der Politik Deutschlands im Argen ist.

Nibelung
30 Tage her

Jeder Geschäftsführer in einer Kapitalgesellschaft haftet für sein Unternehmen und den Fehlern seiner Mitarbeiter voll umfänglich und diese staubigen Brüder in der Politik glauben mit schwersten Fehlentscheidungen davon zu kommen, weil man sonst angeblich keine Verantwortlichen dafür mehr gewinnen könnte und genau darin liegt der Wiederspruch, denn das sind nicht nur Schönwetter-Politiker, sondern diese müssen auch für schwere Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen werden, was nach normalem Verständnis auch stattfinden müßte und das wäre möglich, wenn der Wille vorhanden wäre um diesem unseligen Zustand wirkungsvoll zu begegnen. Einen Tatbestand hinnehmen, um sich hinter fadenscheinigen Begründungen zu verstecken, bedeuted noch lange nicht,… Mehr

Buck Fiden
1 Monat her

Woher kommt das Geld? Wenn es nicht im Haushalt ausgewiesen ist, dann ist es Schwarzgeld. Wieviele „schwarze Kassen“ hat die Regierung noch?

K.Behrens
1 Monat her

Immerhin ist das Ausmaß öffentlich bekannt. Wird Zeit, endlich auch die „Bratwurst Spritze“ zu beleuchten:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-989488
Das Ergebnis dürfte so verheerend an Kosten sein, dass darüber äußerste Geheimhaltung verhängt ist. Ebenso die mafiösen Abrechnungen von obskuren Testzentren.
Ich sehe heute noch die glücklichen Massen vor mir, wie sie nach 3-fach Spritze ihr smartphone zücken, stolz den Status vorzeigen. Wann bekam die verblödete Masse jemals schon so viel geschenkt?

Werner Brunner
1 Monat her

Dieser Komiker gehört schnellstens hinter Gitter !
Aber dazu braucht es Staatsanwälte und Richter mit Rückgrat ….
Haben “ wir “ die ????
Ich hab da so meine Zweifel ….

Tin
1 Monat her

Alles nur noch unfassbar.

Privat
1 Monat her

Ich frage mich, weshalb der Spahn nicht im Gefängnis sitzt ?
Das seine Partei die CDU den Spahn schützt, ist ein Zeichen für die absolute Verkommenheit. Der Heini hat riesige Summen Steuergeld sinnlos aus dem Fenster vernichtet – und die CDU schützt den auch noch.
Ehrlose verkommene CDU
Mein Wahlkreuz bekommt nur noch eine ehrliche Demokratischen Partei die auch Anstand besitzt.

rbayer
1 Monat her

„Bestätigt der BGH hingegen die Urteile, fließen die hinterlegten Beträge an die klagenden Lieferanten.“ – zuzüglich zinsen.