Etwas ist faul im Rechtsstaat Deutschland. Rechtsanwalt Michael Moser spricht mit Staatsrechtler Rupert Scholz über Pläne der Innenminister, die AfD im Falle eines Wahlsiegs zu benachteiligen. Außerdem seziert Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier die Täuschung des Kanzlers, wenn dieser behauptet, keine Bürger mehr wegen Majestätsbeleidigung verfolgen zu lassen.
Die politische Klasse in Deutschland steht unter Schock: Die Umfragewerte der AfD vor den Landtagswahlen im Osten lassen die etablierten Parteien zu drastischen, teils rechtlich höchst zweifelhaften Mitteln greifen. Hinter verschlossenen Türen der Innenministerkonferenz wird bereits debattiert, wie man unliebsame Wahlsieger in ihrer Amtsausübung behindern oder von Sicherheitsinformationen abschneiden könnte.
In dieser Sendung analysiert der Rechtsanwalt Michael Moser, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz, ob hier der Rechtsstaat zugunsten des Machterhalts geopfert wird und was von den jüngsten Versprechen des Bundeskanzlers in Sachen Meinungsfreiheit zu halten ist.
Anwalt Dirk Sattelmeier entlarvt die von Friedrich Merz zur Schau gestellte „Großzügigkeit“, keine Strafanträge bei Beleidigungen mehr zu stellen, als juristische Nebelkerze. Er legt präzise dar, dass diese Ankündigung wenig Wert hat, solange der Paragraph 188 StGB in seiner aktuellen Form existiert.
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Gerade gelesen über Erfurt und den geplanrn AFD Parteitag
Links/Grüne Extremisten posten folgendes – „Zusammenstehen gegen die AFD“
Meine Aussage –
„Zusammenstehen gegen das antidemokratische Kartell und ihre kriminellen extremistischen Handlanger“