Beamtenstaat außer Kontrolle: Fünf Milliarden Euro allein für Familienzuschläge

Mehr als fünf Milliarden Euro zahlte der Staat 2025 allein an Familienzuschlägen für Beamte, Richter und Soldaten. Teils übersteigen sie das Grundgehalt. Der Beamtenstaat entkoppelt Bezahlung dabei immer weiter von Amt und Leistung.

picture alliance / dts-Agentur

Deutschland hat kein Einnahmeproblem, wenn es um den eigenen Staatsapparat geht. Allein für Familienzuschläge an Beamte, Richter und Soldaten gaben Bund, Länder und Kommunen 2025 rund 5,116 Milliarden Euro aus. 2010 waren es noch 3,266 Milliarden Euro. Binnen 15 Jahren ist dieser Posten damit um mehr als die Hälfte gewachsen. Allein der Bund zahlte seinen Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten im vergangenen Jahr rund 825,6 Millionen Euro zusätzlich zur regulären Besoldung. Hinzu kommen Erhöhungsbeträge für untere Besoldungsgruppen. Die Zahlen gehen auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums und das Sozialbudget 2025 zurück, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Familienzuschläge gibt es zusätzlich zum Grundgehalt, insbesondere aufgrund von Ehe und Kindern. Je nach Besoldungsordnung, Familiengröße und Dienstherr können daraus einige Hundert bis mehrere Tausend Euro im Monat werden. Damit hat der Staat eine bemerkenswerte Parallelwelt geschaffen. Der Angestellte einer Spedition, einer Bäckerei oder eines Maschinenbauers bekommt von seinem Arbeitgeber nicht plötzlich Tausende Euro mehr, weil er vier Kinder hat. Er muss seine Familie ebenfalls ernähren. Nur darf er zuvor über Steuern auch noch die Familienzuschläge der Staatsbediensteten mitfinanzieren.

Wie grotesk die Konstruktion inzwischen geworden ist, beschreibt ausgerechnet Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es gebe mittlerweile Fälle, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung.

Für exakt dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder. Färber hält das für einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip. Und tatsächlich stellt sich irgendwann die schlichte Frage, was die Höhe einer staatlichen Besoldung eigentlich bestimmen soll: Amt und Leistung – oder die Zahl der Kinder? Besonders absurd wird das System an der Spitze. Selbst Staatssekretäre können Familienzuschläge von mehreren Tausend Euro im Monat erhalten. Also Staatsbedienstete, die schon ohne Zuschläge zu den Spitzenverdienern des öffentlichen Dienstes gehören.

Dabei liegt das Problem nicht einmal allein bei den Beamten. Selbst der Deutsche Beamtenbund kritisiert inzwischen die Konstruktion. DBB-Vize Heini Schmitt wirft den Gesetzgebern vor, auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mit einer sachgerechten Anpassung der Grundgehälter reagiert zu haben. Stattdessen seien aus Spargründen kinderbezogene Besoldungselemente massiv überbetont worden.
Das Ergebnis ist ein Besoldungssystem, das seinen eigenen Grundsatz zunehmend auf den Kopf stellt. Eigentlich soll das Grundgehalt Amt und Leistung abbilden. Tatsächlich können inzwischen Familienstand und Kinderzahl entscheidender für die tatsächlichen Bezüge werden.
Als Rechtfertigung dient regelmäßig Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Alimentationsprinzip die Verpflichtung des Dienstherrn ab, Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren.

Nur ist die beliebte politische Erzählung, Karlsruhe zwinge den Staat deshalb praktisch alternativlos zu immer höheren Ausgaben, erheblich bequemer als die tatsächliche Rechtslage. TE hat bereits im April auf die Analyse des Staatsrechtlers Ulrich Battis hingewiesen. Danach erlaubt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus Einschränkungen der amtsangemessenen Alimentation, auch aus finanziellen Gründen. Voraussetzung wäre allerdings ein schlüssiges und umfassendes Konzept zur Haushaltskonsolidierung, mit konkretem Sparziel, nachvollziehbaren Maßnahmen und Zeitplan.

Mit anderen Worten: Karlsruhe zwingt den Staat nicht dazu, seinen Beamtenapparat einfach immer teurer zu machen. Die Politik müsste nur tatsächlich sparen. Und ganz genau daran scheitert sie.

Battis zufolge fehlt der Bundesregierung ein solches umfassendes Konsolidierungskonzept. Ein bloßer Hinweis auf knappe Kassen reicht verfassungsrechtlich gerade nicht. Die Regierung müsste festlegen, welche Aufgaben der Staat noch erfüllen soll, wo er kürzt und welche Prioritäten er setzt. Stattdessen werden Ausgabenstrukturen konserviert und anschließend die daraus folgenden Milliardenkosten mit Karlsruhe gerechtfertigt.

Auch bei der Familienalimentation selbst ist keineswegs jede Frage endgültig zugunsten maximaler Zahlungen entschieden. Battis verweist darauf, dass bei einer Abkehr vom klassischen Alleinverdienermodell ein fiktives Erwerbseinkommen des Partners berücksichtigt werden könnte; das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage bislang offengelassen. Der entscheidendere Hebel liegt jedoch noch tiefer: Deutschland hat viel zu viele Tätigkeiten in den privilegierten Beamtenstatus gepackt.

Das erkennt inzwischen auch die Unionsfraktion im Umfragetief. Ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm fordert, den Beamtenstatus künftig strikt auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken. Beamte brauche der Staat insbesondere in Justiz, Polizei und Steuerverwaltung. Der Beamtenstatus dürfe dagegen kein Instrument der Personalgewinnung sein.

Damit wäre die richtige Frage gestellt: Warum muss ein Lehrer Beamter sein? Warum ein Professor? Warum müssen große Teile der staatlichen Verwaltung mit lebenslanger Alimentationspflicht, besonderen Zuschlägen und späteren Pensionsansprüchen ausgestattet werden, wenn dieselben Tätigkeiten auch von normalen Angestellten erledigt werden können? Bei Polizisten und Richtern liegt die besondere Bindung an den Staat auf der Hand. Beim Mathematiklehrer oder Hochschulprofessor erheblich weniger.

Die kommende Pensionswelle bietet die Gelegenheit, diesen über Jahrzehnte zum Bersten aufgeblähten Apparat konsequent zurückzubauen. Nicht jede frei werdende Beamtenstelle muss wieder mit einem Beamten besetzt werden, schon gar nicht in Zeiten von KI. Für jede Stelle müsste umgekehrt begründet werden, warum dort überhaupt ein hoheitlicher Sonderstatus erforderlich ist. Das wäre die Umkehr der bisherigen Logik.

Denn die Familienzuschläge von mehr als fünf Milliarden Euro sind nur ein Ausschnitt der Rechnung. Dazu kommen Besoldung, Beihilfe, Versorgung und die langfristigen Pensionslasten. Der Staat hat sich einen Beschäftigtenapparat geschaffen, dessen besondere finanzielle Absicherung immer größere Teile der Haushalte bindet. Finanziert von Arbeitnehmern und Unternehmern, die von vergleichbaren Garantien nur träumen können. Bei stetig steigenden Arbeitslosen- und Insolvenzzahlen.

Der Beamtenstatus hat einen Zweck: einen unabhängigen, funktionsfähigen Staat in seinen hoheitlichen Kernbereichen zu sichern. Er ist keine staatlich finanzierte Komfortzone für jeden, der auf einer öffentlichen Gehaltsliste steht.

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