Wer für die falsche Partei kandidiert, riskiert den Arbeitsplatz. Die Diakonie kündigt Martina Müller nach 15 Jahren ihren Arbeitsplatz im Friedel-Orth-Hospiz Jever fristlos. Zuvor sollte sie, unter Androhung arbeitsrechtlicher Folgen, ihre AfD-Kandidatur zurückziehen.
picture alliance / dpa | Matthias Balk
Seit dem 20.06.2011, seit 15 Jahren und einem Monat, arbeitete Martina Müller als Verwaltungsfachkraft im Friedel-Orth-Hospiz Jever. Sie war zudem Erste Vorsitzende ihrer Mitarbeitervertretung. Nun wurde ihr fristlos gekündigt.
Was hat sie sich zuschulden kommen lassen, das diesen harten Schritt rechtfertigt? Ist sie ihrer Arbeit nicht nachgekommen, hat sie gebummelt, Materialien oder Gelder veruntreut? Nichts dergleichen.
Müllers „Verbrechen“ besteht darin, dass sie sich ehrenamtlich engagiert und als Bürgerin ihr passives Wahlrecht wahrnimmt. In der Sprache ihres Arbeitgebers, der mission:lebenshaus gGmbH, klingt die Anklage so: „Nach zuverlässiger Kenntnis der Dienststellenleitung kandidiert Frau Müller bei der Kommunalwahl in Niedersachsen im September 2026 für die Partei Alternative für Deutschland (AfD) für Mandate im Kreistag des Landkreises Friesland und im Gemeinderat Wangerland.“
Sprache ist verräterisch. Viele Informationen oder Sachstandsberichte des Ministeriums für Staatssicherheit enthielten den idiomatischen Ausdruck: „nach zuverlässiger Kenntnis“ oder nur „nach Kenntnis“ und lauteten dann weiter des „Ermittlungsorgans“, bevor die Denunziation sich syntaktisch anschloss.
Die mission:lebenshaus gGmbH sieht in der Ausübung des vom Grundgesetz garantierten passiven Wahlrechts „einen massiven Verstoß gegen die Mitarbeitsrichtlinie und die Loyalitätsobliegenheiten“.
Der Träger des Hospizes agiert im Verbund mit der Diakonie. Die räumte auch schon mal ein Seniorenheim und zwang circa 100 alte und teils schwer pflegebedürftige Bewohner zum Auszug, um Platz für „Geflüchtete“ zu schaffen, so geschehen im Frühjahr 2023 in der Johannisstift Diakonie im Wedding.
Christliche Nächstenliebe – gewissermaßen der Markenkern des diakonischen Hilfswerks – muss hinter ideologischen Maßgaben zurücktreten. Das gilt auch bei den Bremer Christen: Eine verdiente Mitarbeiterin wie Martina Müller soll sich politischen Vorgaben beugen.
Grund für den Rauswurf ist also die Mitgliedschaft in der AfD und die Kandidatur in der Kommunalpolitik für die AfD. Stellt sich die Frage, ob Mitgliedern der SED-Linken, der Grünen, der SPD oder der Union auch fristlos gekündigt wird, wenn sie sich für ein Wahlamt bewerben? Denn die AfD ist eine zugelassene Partei – und niemand hat das Recht, die AfD daran zu hindern, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Einzig und allein das Verfassungsgericht kann über die Zulassung der Partei entscheiden.
Ein Schandstück der Diakonie ist es, dass die mission:lebenshaus gGmbH versucht hatte, ihre langjährige Mitarbeiterin mittels existenziellen Drucks zu erpressen, ihr passives Wahlrecht aufzugeben: „Am 30.07.2026 wurde Frau Müller wegen dieses Loyalitätsverstoßes schriftlich abgemahnt. In der Abmahnung wurde der Sachverhalt (Kandidatur für die AfD, Einstufung als gesichert rechtsextremistische Partei, Widerspruch zu den Werten der Diakonie) detailliert dargelegt und Frau Müller aufgefordert, ihre Kandidatur für die genannten Mandate wirksam zurückzuziehen und hierüber bis zum 07.08.2026 geeignete Nachweise (z.B. Bestätigung des Wahlleiters oder der Partei) vorzulegen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtbefolgung weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung geprüft und eingeleitet werden können.“
Die mission:lebenshaus gGmbH begründet die Kündigung damit, dass der niedersächsische Verfassungsschutz der SPD-Genossin Behrens die AfD als gesichert rechtsextremistische Partei eingestuft hat. Doch darauf kann sich die Diakonie nicht berufen, denn laut Widerspruch zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ist die Einstufung nicht wirksam. Zudem ist diese Einstufung durch Behrens‘ Beamte nicht schlüssig. Solange eine Partei – welche auch immer – zugelassen ist, darf der Bürger sie wählen und auch für sie gewählt werden, ohne dass er dadurch berufliche Einschränkungen fürchten und erdulden muss. Die mission:lebenshaus gGmbH handelt hier gegen das Grundgesetz, gegen das Demokratieprinzip und gegen die Menschenwürde.
Sollte die mission:lebenshaus gGmbH auf diesem Verstoß gegen das Grundgesetz bestehen, würde sie in einem Rechtsstaat die Gemeinnützigkeit verlieren.
Zu Anfragen von TE zu diesem Vorgang wollte sich die mission:lebenshaus gGmbH nicht äußern. Sie verwies auf die PR-Abteilung der Inneren Mission Bremen, die sich bislang gleichfalls in Schweigen hüllt. Wir bleiben dran.


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Die Kirche ist die Hure Babilon. Eigentlich meinten die Lutherischen immer, es handle sich bei dieser Hure Babilon allein um die römische Sekte. Leider haben die Lutherischen jedoch das Reformatorische, die Rückbesinnung auf die 4 soli (Schrift, Gnade, Glaube, Christus) verlassen, und sind selbst zu einem riesigen, materialistisch-heidnischen, grünsektiererischen, geldgierigen, grauslichen Hurenbabilon verkommen. Das Diakonische ist in der evangel. Diakonie allein von der Geldgier motiviert und bestimmt. Ausgenommen davon: die vielen tausend Mitarbeiter, die Herz und Seele für die Hilfsbedürftigen aufwenden, und an deren Gehältern gegeizt wird. Danke, ihr wunderbaren Menschen. Lasst Euch aber nicht von diesem Heidentum dahinter verführen.
Ich würde klagen von hier bis Laramy und zurück….
Ich glaube, Gott ist blau. 😉
(Auch)
Aber die Diakonie glaubt ja weder an die Demokratie noch an Recht noch an Gerechtigkeit noch an Gott.
Die glauben nur noch an sich selbst und die SPD.
Das reicht nicht. Wenn mal z.B. eine SPD aus dem Landtag fliegt,
dann haben die nix mehr, an das zu glauben sich für sie lohnt.
Diese verkommene Kirche haben wir vor Jahrzehnten verlassen und das war genau richtig.
Die katholische Kirche und ihre Organisationen (wie die Caritas) haben gleich zu Beginn der NS-Herrschaft jüdische Mitarbeiter sowie Personen, die nach der nationalsozialistischen Rassenideologie als „jüdisch“ oder „nichtarisch“ galten, entlassen oder nicht weiterbeschäftigt.
Geschichte wiederholt sich ..
Tja, das gehört wohl auch zu „UnsererDemokratie“ im „besten Deutschland, das wir je hatten“? 🙁
Das Beste Deutschland, das Merkel je hatte, ist für die Masse der Bevölökerung nicht das Beste Derutschland, das sie je hatten. langsam merken das immer mehr, mucken auf und folgen dem was die AFD will. Auch wenn versucht wird sie deshalb zu verunglimpfen, zu benachteiligen, zu brandmarken
Offiziell hat der Laden also jahrelang keine Kenntnis gehabt. Interessant. Also wird ein Personalrat mit fadenscheiniger Begründung gefeuert. Noch interessanter.
Deutschland ist durchsifft von absolut ekelhaften Menschen. Die Diakonie hat anscheinend eine ganze Menge davon abbekommen.
Ein Sammelbecken Honigsüßester.
Die Caritas übrigens auch.
Und AWO oder DRK kochen ganz eigene Süppchen.
Hatten wir solche, Ähnliche Methoden in Deuitschland nicht schon einmal? Wie viel Prozent der Wahlbe5rechtigten stehen hinter der SPD derzet 13% und die wollen die Vertretung der derzeit größten Wählerschart, die AFD verbieten? Man überlege sich dies mal richtig. Was ist aus der freiheitlich demokratischen Grundordnung geworden? Was aus ei Einem ehemaligen Rechtsstaat? Was wurde aus den ehemaligen Vertretern des des SPD und CDU? Feinde des Volkes? Wenn man Diejenigen denen man die Staatsbürgerschaft quasi nachgeworfen hat, sie als Wähler eingekauft hat, wie würde es dann wohl noch aussehen? Wie weit wurde von „Gtünen“, CDU/CSU, SPD unter Machtmißbrauch bereits ein… Mehr
Privatpersonen oder private Einrichtungen können nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz bindet nur den Staat.
In diesem Fall kommen aber sehr wohl allgemeine Gesetze in Betracht, z.B. Nötigung oder Wahlgesetze, Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Die Kündigung ist eigentlich unwirksam, aber beim Zustand der derzeitigen Justiz ist alles möglich.