Am Tag der Deutschen Einheit zeigt sich eine neue deutsche Teilung: zwischen einer politischen Führung, die den Volkswillen zunehmend unter Vorbehalt stellt, und den Bürgern. Steinmeiers „Vulgärdemokraten“ und Hubigs Vorstoß zum Entzug des passiven Wahlrechts stehen dabei für denselben autoritären Geist.
IMAGO - Collage: TE
Jedes Jahr am 3. Oktober erinnern wir uns an die Friedliche Revolution in der DDR und an die deutsche Wiedervereinigung in Freiheit und Demokratie. Freiheit und Demokratie hatten die Mitteldeutschen für sich und die Wiedervereinigung für alle Deutschen erkämpft. Doch so wie die Friedliche Revolution und die Wiedervereinigung Tatsachen der Erinnerung sind, so werden nun auch Freiheit und Demokratie zu Tatsachen der Erinnerung, für Deutschland zunehmend zu Gegenständen der Geschichte. Karl Marx, den Linke und Sozialdemokraten nicht einmal mehr kennen, hatte einmal gespottet: „Wir, unsre Hirten an der Spitze, befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit, am Tag ihrer Beerdigung.“
Die jüngsten Personalvorschläge von Steinmeiers SPD für das Verfassungsgericht von Brosius-Gersdorf über Kaufhold bis Emmenegger belegen, dass das Verfassungsgericht zu einer Funktion rotgrüner Macht umgebaut wird, seine Unabhängigkeit zu verlieren droht, neutral soll es, wie Steinmeier forderte, ohnehin nicht mehr sein.
Aber nicht nur die Judikative verliert ihre Unabhängigkeit in der „wehrhaften Demokratie“ genannten Semidiktatur, sondern auch die Legislative, die Steinmeier eher in der Tradition der Volkskammer, als in der Tradition des Bundestages sieht, wenn er sagt: „Wer die Demokratie nur auf den Wahlakt reduziert, ignoriert, dass eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt.“ Der Wahlakt gilt also als „nur“, als etwas nur Nebensächliches? Zur Erinnerung für den Bundespräsidenten: der innere Kern der Demokratie ist die freie, gleiche und geheime Wahl, wer sie herabmindert, sie in Frage stellt, wie es Steinmeier hier unternahm, der stellt die Demokratie, die auch im friedlichen Wechsel von Regierungen besteht, substantiell in Frage. Wenn man den Mechanismus des friedlichen Wechsels von Regierungen bspw. durch das Verbot von Parteien, durch die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit außer Kraft setzt, setzt man nicht zugleich den Wechsel von Regierungen außer Kraft, sondern das Verfahren. Der erste Schritt zum Machtverlust, beginnt mit dem Übergang zum Machterhalt um jeden Preis, wenn Autorität durch autoritäre Maßnahmen sich selbst auflöst. Wenn ein Machtkartell nicht mehr abgewählt werden kann, dann ist man in der Diktatur, da nützen auch alle wohlfeilen, sogar noch in ihrer Verknüpfung paradoxen Phrasen nicht, die Steinmeier für eine Rede hält. Vor allem hat er oder haben seine Redenschreiber das Grundgesetz des freiheitlichen Staates nicht begriffen, mehr noch, sie halten es vermutlich für gefährlich, für rechts, für „vulgärdemokratisch“, das Ernst-Wolfgang Böckenförde so genial wie klar auf dem Punkt gebracht hat:
Steinmeier, der meint, dass „eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt“, sagt genau das Gegenteil von Böckenförde, der gewarnt hat, dass „Der freiheitliche, säkularisierte Staat…von Voraussetzungen“ lebt, „die er selbst nicht garantieren kann.“ Wenn er nämlich das versucht, was Steinmeier hier fordert, dann setzt er an die Stelle des Wagnisses der Freiheit das Wirken der Unfreiheit, dann treibt Steinmeier und mit ihm die Brandmauer-Einheitspartei über Parteiverbote und Repression und Zensur das Land wieder hinein in die „konfessionellen Bürgerkriege“, in die Glaubenskriege.
Steinmeier führt nicht zusammen, er spaltet, er befolgt den römischen Machtgrundsatz des „Teile und herrsche“, wenn er unterscheidet zwischen „Vulgärdemokraten“ und wahrscheinlich Edeldemokraten. Auch Walter Ulbricht, den Steinmeier in seinem pathetischen Elaborat „Wir“ positiv konnotiert, wäre Steinmeiers Satz von den Vulgärdemokraten, die das Wesen der sozialistische Demokratie böswilligerweise nicht begriffen haben, leicht über die Lippen gekommen. Ulbricht hätte allerdings nicht von Vulgärdemokraten, sondern vom Klassenfeind gesprochen.
Dazu passt, dass die sozialdemokratische Justizministerin Hubig in dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ folgenden grundgesetzwidrigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger geschmuggelt hat: „Zudem besteht ein rechtspolitisches Bedürfnis, den Gerichten die Möglichkeit einzuräumen, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) neben einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr den zeitweiligen Entzug des passiven Wahlrechts und der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, anzuordnen. Die Anhebung des Strafrahmens für Fälle der Volksverhetzung, die durch Verbreitung von Inhalten begangen werden, ist eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung.“ Wird Kritik, werden andere Auffassungen zu „politisch motivierter Volksverhetzung“ durch „feindlich negative Kräfte“ wie die Stasi das nannte? Und was Volksverhetzung beispielsweise durch „Vulgärdemokraten“, die sich auch noch auf „demokratische Mehrheiten“ berufen, ist, bestimmen dann wir, der Bundespräsident, „Richterinnen und Richter“, für die es „keine Neutralität geben kann“, und wahrscheinlich Campact und Hate Aid.
Dass der Bundesinnenminister Dobrindt derweil ein Stasi-Gesetz 2.0 durch den Bundestag bringen will, ist sicher kein Zufall.
Die „wehrhafte Demokratie“ setzt sich gegen die Demokratie, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zur Wehr. Deutschland wird wieder geteilt, doch diesmal nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen oben und unter, zwischen Neu-Versailles und den Rest des Landes, zwischen denen, die davon leben, das andere Werte schaffen und dafür auch noch diskriminiert werden, und denen, die eben diese Werte schaffen und dafür ausgeplündert und diskriminiert werden.
Die wehrhafte Demokratie ist zum Herrschaftserhaltungsprojekt von Deutschlands dysfunktionale Eliten geworden. Deutschland ist wieder geteilt.







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„Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates!“ Wen meint eigentich Frank Walter der Spalter mit „unser“ und wer sind die „Verächter des Rechsstaates“? Diese Eigenschaft würde ich ohne zu überlegen Steinmeier zuerkennen. Vulgärdemokraten kann man meines Erachtens gleichserten mit „UnserenDemokraten“. Ich glaube, da werden mir die meisten sicher zustimmen. Ehrlich gesagt, ich kann Steinmeier nicht mehr sehen oder hören. Da setzt bei mir eine Rückwärtsverdauung ein. So einen BP hat Deutschland wirklich nicht verdient. Schade, dass solche Leute nie vor Gericht angeklagt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Nur ein Wort zu den Aussagen des Herrn Vulgärpräsidenten: WAHNSINN !!!
Oh Gott, wofür haben wir diese Kreatur verdient? Wahnsinn.
Alle Gewalt auch bei uns bereits in einer Hand – wie Fritz Goergen dieser Tage gefunden hatte und dazu schreibt: „Richter. Wo die Länder gegen die Meinungsfreiheit agieren, verlieh Richter a.D. Udo Hochschild schon einst dem rechtlichen Zustand des Parteienstaates gegen die Herrschaft des Rechts die Attribute Gewalteneinheits-Tyrannis und Cäsaropapismus.?“ Der Artikel ist aus dem Jahr 2011! „Richter aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit steht“ .http://blog.justizfreund.de/richter-ad-udo-hochschild-die-unabhangigkeit-der-gerichte-in-deutschland-ist-nur-ein-schein-hinter-der-eine-andere-rechtliche-und-tatsachliche-wirklichkeit-steht/ „Hört Euch das mal an von Udo Hochschild Richter a.D. zur Gewaltenteilung es läuft mir eiskalt den Rücken… Mehr
> Jedes Jahr am 3. Oktober erinnern wir uns an die Friedliche Revolution in der DDR und an die deutsche Wiedervereinigung in Freiheit und Demokratie.
Mittlerweile läuft es nicht ganz so friedlich: https://tkp.at/2026/10/03/wenn-wir-nicht-frankreich-werden-wollen/ Haben die keine Angst, vom Leben bestraft zu werden?