Die neue deutsche Wiederteilung

Am Tag der Deutschen Einheit zeigt sich eine neue deutsche Teilung: zwischen einer politischen Führung, die den Volkswillen zunehmend unter Vorbehalt stellt, und den Bürgern. Steinmeiers „Vulgärdemokraten“ und Hubigs Vorstoß zum Entzug des passiven Wahlrechts stehen dabei für denselben autoritären Geist.

IMAGO - Collage: TE

Jedes Jahr am 3. Oktober erinnern wir uns an die Friedliche Revolution in der DDR und an die deutsche Wiedervereinigung in Freiheit und Demokratie. Freiheit und Demokratie hatten die Mitteldeutschen für sich und die Wiedervereinigung für alle Deutschen erkämpft. Doch so wie die Friedliche Revolution und die Wiedervereinigung Tatsachen der Erinnerung sind, so werden nun auch Freiheit und Demokratie zu Tatsachen der Erinnerung, für Deutschland zunehmend zu Gegenständen der Geschichte. Karl Marx, den Linke und Sozialdemokraten nicht einmal mehr kennen, hatte einmal gespottet: „Wir, unsre Hirten an der Spitze, befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit, am Tag ihrer Beerdigung.“

Rede zum 3. Oktober
Ausgerechnet Steinmeier warnt vor Demagogie
In seiner Rede zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts stellte Bundespräsident Steinmeier die Gewaltenteilung im obrigkeitsstaatlichen Sinn in Frage. Er redete im Grunde einer politisierten Justiz das Wort, als er sagte: „Dass es für Richterinnen und Richter keine Neutralität geben kann, wenn die Missachtung des Grundgesetzes zur Rede steht, ist selbstverständlich.“ Was als selbstverständlich apostrophiert wird, ist es gleich aus mehreren Gründen ganz und gar nicht. Ob jemand das Grundgesetz missachtet, ist nicht Gegenstand des Gerichts, zumal man sich hier auf das Feld der politischen Auseinandersetzung, des Wettstreits der Meinungen, des Diskurses begibt. Der Bürger darf es missachten, er darf nur nicht aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. Was dem einen Missachtung des Grundgesetzes ist, ist dem anderen gerade die Verteidigung des Grundgesetzes. Steinmeier erhebt, man kennt das aus Diktaturen, seine eigene politische, seine linke Anschauung zum Gesetz. Gerade hier und überhaupt hat sich das Verfassungsgericht neutral zu verhalten. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, die Verfassung als Abwehrrecht der Bürger gegen den stets übergriffigen Staat zu verteidigen. Doch mit dem Klimaschutzbeschluss hat das Verfassungsgericht seine politische Neutralität aufgegeben und politisch geurteilt.

Die jüngsten Personalvorschläge von Steinmeiers SPD für das Verfassungsgericht von Brosius-Gersdorf über Kaufhold bis Emmenegger belegen, dass das Verfassungsgericht zu einer Funktion rotgrüner Macht umgebaut wird, seine Unabhängigkeit zu verlieren droht, neutral soll es, wie Steinmeier forderte, ohnehin nicht mehr sein.

Die „letzte Patrone“ der Sozialdemokraten:
Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion als Roadmap in die Diktatur
Im Sinne des Machterhalts von Neu-Versailles fordert Steinmeier nicht nur die Politisierung des Verfassungsgerichts, sondern der Justiz überhaupt: „Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates! Kürzer gesagt: Hüten wir den Hüter unserer Verfassung gut! Aber die Stärkung der Resilienz betrifft nicht allein das Bundesverfassungsgericht, sondern die gesamte Justiz.“ Es heißt bei Juvenal nicht: Hüten wir die Hüter, sondern ganz und gar im Gegensatz zu Steinmeiers obrigkeitsstaatlicher Forderung, als härteste Kritik an diesem diktatorischen Denken fragt Juvenal nämlich: „Quis custodiet ipsos custodes? Und das heißt eben nicht „Hüten wir die Hüter“, sondern: „Wer bewacht die Wächter selbst?“ oder „Wer bewacht die Wächter?“

Aber nicht nur die Judikative verliert ihre Unabhängigkeit in der „wehrhaften Demokratie“ genannten Semidiktatur, sondern auch die Legislative, die Steinmeier eher in der Tradition der Volkskammer, als in der Tradition des Bundestages sieht, wenn er sagt: „Wer die Demokratie nur auf den Wahlakt reduziert, ignoriert, dass eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt.“ Der Wahlakt gilt also als „nur“, als etwas nur Nebensächliches? Zur Erinnerung für den Bundespräsidenten: der innere Kern der Demokratie ist die freie, gleiche und geheime Wahl, wer sie herabmindert, sie in Frage stellt, wie es Steinmeier hier unternahm, der stellt die Demokratie, die auch im friedlichen Wechsel von Regierungen besteht, substantiell in Frage. Wenn man den Mechanismus des friedlichen Wechsels von Regierungen bspw. durch das Verbot von Parteien, durch die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit außer Kraft setzt, setzt man nicht zugleich den Wechsel von Regierungen außer Kraft, sondern das Verfahren. Der erste Schritt zum Machtverlust, beginnt mit dem Übergang zum Machterhalt um jeden Preis, wenn Autorität durch autoritäre Maßnahmen sich selbst auflöst. Wenn ein Machtkartell nicht mehr abgewählt werden kann, dann ist man in der Diktatur, da nützen auch alle wohlfeilen, sogar noch in ihrer Verknüpfung paradoxen Phrasen nicht, die Steinmeier für eine Rede hält. Vor allem hat er oder haben seine Redenschreiber das Grundgesetz des freiheitlichen Staates nicht begriffen, mehr noch, sie halten es vermutlich für gefährlich, für rechts, für „vulgärdemokratisch“, das Ernst-Wolfgang Böckenförde so genial wie klar auf dem Punkt gebracht hat:

Stasi-Gesetz 2.0 kommt
Alexander Dobrindt als Bundeskanzler der Repression
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“

Steinmeier, der meint, dass „eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die unverzichtbar sind und die es zu schützen gilt“, sagt genau das Gegenteil von Böckenförde, der gewarnt hat, dass „Der freiheitliche, säkularisierte Staat…von Voraussetzungen“ lebt, „die er selbst nicht garantieren kann.“ Wenn er nämlich das versucht, was Steinmeier hier fordert, dann setzt er an die Stelle des Wagnisses der Freiheit das Wirken der Unfreiheit, dann treibt Steinmeier und mit ihm die Brandmauer-Einheitspartei über Parteiverbote und Repression und Zensur das Land wieder hinein in die „konfessionellen Bürgerkriege“, in die Glaubenskriege.

Steinmeier führt nicht zusammen, er spaltet, er befolgt den römischen Machtgrundsatz des „Teile und herrsche“, wenn er unterscheidet zwischen „Vulgärdemokraten“ und wahrscheinlich Edeldemokraten. Auch Walter Ulbricht, den Steinmeier in seinem pathetischen Elaborat „Wir“ positiv konnotiert, wäre Steinmeiers Satz von den Vulgärdemokraten, die das Wesen der sozialistische Demokratie böswilligerweise nicht begriffen haben, leicht über die Lippen gekommen. Ulbricht hätte allerdings nicht von Vulgärdemokraten, sondern vom Klassenfeind gesprochen.

Private Krankenversicherung abschaffen?
Genosse Merz kündigt einen linken Kurs für die CDU an
Steinmeier sagt ganz im Sinn der Herrschaft von Neu-Versailles: „Aber vor allem sind da zugleich jene – ich möchte sagen – Vulgärdemokraten, die unter Berufung auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen für sich unbeschränkte Macht fordern…“ „Unbeschränkte Macht“ fordern bisher nur Steinmeier, Georg Maier in Thüringen, Daniela Behrens in Niedersachsen, Klingbeil im Bund. Weitaus verräterischer ist jedoch die Formulierung aus dem Lehrbuch der Diktatur, die allerdings demokratisch aussehen soll, dass ein Kennzeichen von „Vulgärdemokraten“ darin zu finden ist, sich auf „demokratische Mehrheiten“ zu berufen – ja auf was denn sonst in der Demokratie? Auf den Ukas von Frank-Walter Steinmeier? In diesem Satz kommt die Verachtung für „demokratische Mehrheiten“ und den „Volkswillen“ zum Ausdruck. Steinmeier stellt sogar den die Demokratie konstituierenden Volkswillen oder den Willen des Volkes, der sich in Wahlen, die Steinmeier auch herabsetzt, ausdrückt, in Frage. Man gewinnt immer stärker den Eindruck, dass nicht der Wille des Volkes, sondern der Wille seiner dysfunktionalen Elite zählt, dass sie in Neu-Versailles zu der Auflassung gelangt sind und nach der Devise handeln: „L’État, c’est moi“ – der Staat bin ich, mit meiner Justiz, in der es für „Richterinnen und Richter keine Neutralität geben kann“, in einer Demokratie, in der man sich, will man kein Vulgärdemokrat sein, man sich nicht länger auf „demokratische Mehrheiten“ berufen kann. Dem der Wille des Volkes schnuppe ist, denn „L’État, c’est moi“.

Dazu passt, dass die sozialdemokratische Justizministerin Hubig in dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ folgenden grundgesetzwidrigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger geschmuggelt hat: „Zudem besteht ein rechtspolitisches Bedürfnis, den Gerichten die Möglichkeit einzuräumen, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) neben einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr den zeitweiligen Entzug des passiven Wahlrechts und der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, anzuordnen. Die Anhebung des Strafrahmens für Fälle der Volksverhetzung, die durch Verbreitung von Inhalten begangen werden, ist eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung.“ Wird Kritik, werden andere Auffassungen zu „politisch motivierter Volksverhetzung“ durch „feindlich negative Kräfte“ wie die Stasi das nannte? Und was Volksverhetzung beispielsweise durch „Vulgärdemokraten“, die sich auch noch auf „demokratische Mehrheiten“ berufen, ist, bestimmen dann wir, der Bundespräsident, „Richterinnen und Richter“, für die es „keine Neutralität geben kann“, und wahrscheinlich Campact und Hate Aid.

Geplante Gesetzesänderung
Passives Wahlrecht entziehen: Hubigs Gesetzentwurf verändert den Wahlkampf
Zum Thema Volksverhetzung kann man AfD-Politikern raten, strikt ohne Verfasserangabe den Sozialdemokraten Helmut Schmidt zu zitieren mit Sätzen wie „Aus Deutschland darf kein Einwanderungsland gemacht werden. Das erträgt die Gesellschaft nicht.“ Oder: „Sieben Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Oder: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Oder: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen.“ Oder: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positive Faktoren bringen kann.“ – Jede Wette, wenn AfD-Politiker diese Sätze äußern würden, fänden sich diese Sätze in der Materialsammlung des Verfassungsschutzes wieder zur Begründung, warum die AfD verboten werden muss – und dabei stammen sie von einem Sozialdemokraten, der übrigens noch ein Sozialdemokrat, also sozial und demokratisch war.
Dass der Bundesinnenminister Dobrindt derweil ein Stasi-Gesetz 2.0 durch den Bundestag bringen will, ist sicher kein Zufall.

Die „wehrhafte Demokratie“ setzt sich gegen die Demokratie, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zur Wehr. Deutschland wird wieder geteilt, doch diesmal nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen oben und unter, zwischen Neu-Versailles und den Rest des Landes, zwischen denen, die davon leben, das andere Werte schaffen und dafür auch noch diskriminiert werden, und denen, die eben diese Werte schaffen und dafür ausgeplündert und diskriminiert werden.

Die wehrhafte Demokratie ist zum Herrschaftserhaltungsprojekt von Deutschlands dysfunktionale Eliten geworden. Deutschland ist wieder geteilt.

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Kommentare ( 4 )

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Waldschrat
28 Minuten her

„Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates!“ Wen meint eigentich Frank Walter der Spalter mit „unser“ und wer sind die „Verächter des Rechsstaates“? Diese Eigenschaft würde ich ohne zu überlegen Steinmeier zuerkennen. Vulgärdemokraten kann man meines Erachtens gleichserten mit „UnserenDemokraten“. Ich glaube, da werden mir die meisten sicher zustimmen. Ehrlich gesagt, ich kann Steinmeier nicht mehr sehen oder hören. Da setzt bei mir eine Rückwärtsverdauung ein. So einen BP hat Deutschland wirklich nicht verdient. Schade, dass solche Leute nie vor Gericht angeklagt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Adorfer
29 Minuten her

Nur ein Wort zu den Aussagen des Herrn Vulgärpräsidenten: WAHNSINN !!!
Oh Gott, wofür haben wir diese Kreatur verdient? Wahnsinn.

Kassandra
34 Minuten her

Alle Gewalt auch bei uns bereits in einer Hand – wie Fritz Goergen dieser Tage gefunden hatte und dazu schreibt: „Richter. Wo die Länder gegen die Meinungsfreiheit agieren, verlieh Richter a.D. Udo Hochschild schon einst dem rechtlichen Zustand des Parteienstaates gegen die Herrschaft des Rechts die Attribute Gewalteneinheits-Tyrannis und Cäsaropapismus.?“ Der Artikel ist aus dem Jahr 2011! „Richter aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit steht“ .http://blog.justizfreund.de/richter-ad-udo-hochschild-die-unabhangigkeit-der-gerichte-in-deutschland-ist-nur-ein-schein-hinter-der-eine-andere-rechtliche-und-tatsachliche-wirklichkeit-steht/   „Hört Euch das mal an von Udo Hochschild Richter a.D. zur Gewaltenteilung es läuft mir eiskalt den Rücken… Mehr

Haba Orwell
34 Minuten her

> Jedes Jahr am 3. Oktober erinnern wir uns an die Friedliche Revolution in der DDR und an die deutsche Wiedervereinigung in Freiheit und Demokratie.

Mittlerweile läuft es nicht ganz so friedlich: https://tkp.at/2026/10/03/wenn-wir-nicht-frankreich-werden-wollen/ Haben die keine Angst, vom Leben bestraft zu werden?