Klöckner droht Parteien mit Rauswurf – aber darf sie das?

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner stellt nun die ultimative Drohung in den Raum: Verhalten sich Parteien bei Debatten ungebührlich, dann drohe ein Rauswurf der ganzen Fraktion. Rechtlich wäre eine derartige Vorgehensweise aber so nicht gedeckt.

Julia Klöckner (CDU) Imago / dts Nachrichtenagentur

Cansin Köktürk war die Erste, die rausflog und zahlen musste: In der Haushaltsdebatte unterbrach die Linken-Abgeordnete den AfD-Politiker René Springer, der den Missbrauch des Sozialstaats thematisiert hatte. „Das ist rassistische Scheiße!“, rief sie im Plenum.

Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz ermahnte sie, dann folgte der Ordnungsruf. Köktürk drehte sich zur Sitzungsleitung: „Jetzt schützen Sie die Faschisten!“ Lindholz erteilte den zweiten Ordnungsruf. Köktürk verließ dann den Saal unter Protest. Weil sie innerhalb von drei Sitzungswochen bereits den dritten Ordnungsruf kassiert hatte – der erste stammte vom 25. Juni, als sie von der „Einwanderung gewaltbereiter Faschisten ins demokratische Parlament“ gesprochen hatte –, setzte Lindholz ein Ordnungsgeld von 2000 Euro fest. Köktürk ist die erste Abgeordnete, die nach der im Herbst 2025 verschärften Geschäftsordnung zahlen muss.

Derartige Ausfälle will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nicht mehr so hinnehmen – und lieferte dazu jetzt eine harte Drohung: Im Funke-Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ sagte die CDU-Politikerin, AfD und Linke kassierten mit Abstand die meisten Ordnungsrufe. Diese Polarisierung, so Klöckner, dürfe nicht dazu führen, dass die Stimmen der Mehrheit untergingen. „Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus. Dieses Instrument habe ich als Präsidentin.“ Eine systematische Störung, bis der andere nicht mehr gehört werde, müsse sie unterbinden.

Aber darf sie das? Die kurze Antwort lautet: eine Fraktion als Institution hinauswerfen – nein. Jeden störenden Abgeordneten einzeln – ja. Die Geschäftsordnung kennt den kollektiven Rauswurf einer Fraktion nicht. § 36 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erlaubt den Sachruf, den Ordnungsruf und den Wortentzug gegen Mitglieder. Wer in einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen wird, muss für den Rest der Sitzung den Saal verlassen.

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Der § 37 knüpft an drei Ordnungsrufe in drei Sitzungswochen das Ordnungsgeld, das etwa Köktürk zu bezahlen hat. § 38 geht weiter: Wegen „gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde“ kann die Sitzungsleitung ein Mitglied auch ohne vorherigen Ordnungsruf aus dem Saal weisen und bis zu 30 Sitzungstage ausschließen – einschließlich der Ausschüsse. Wer nicht geht, riskiert eine Verlängerung. Und die Sitzung kann unterbrochen und der Ausschluss durchgesetzt werden. Gegen Ordnungsrufe, Geldstrafen und einen Ausschluss ist ein Einspruch möglich, über den der Bundestag ohne Aussprache entscheidet. All das richtet sich allerdings gegen Personen, nicht gegen Fraktionen.

Fraktion keine strafbare Einheit

Und nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das freie Mandat steht jedem Einzelnen zu. Eine Fraktion ist eine Arbeitsgemeinschaft von Abgeordneten, aber keine strafbare Einheit. Würde die Bundestagspräsidentin eine ganze Oppositionsfraktion pauschal aus dem Plenum verbannen, griffe sie in Rede-, Antrags- und Kontrollrechte ein, die das Parlament ganz besonders der Minderheit schuldet. Ein solches Kollektivverbot wäre vor dem Bundesverfassungsgericht höchst angreifbar.

Julia Klöckner könnte aber ihre Ankündigung trotzdem rechtlich korrekt durchziehen: Stört eine Bank geschlossen so massiv, dass keine Debatte mehr möglich ist, kann sie die Sitzung unterbrechen und nacheinander gegen diejenigen vorgehen, die die Ordnung verletzen. Mehrere Ausschlüsse hintereinander können eine Fraktion im Bundestag faktisch eliminieren, ohne dass sie als ganze Fraktion rausgeworfen würde, das meint Klöckner vermutlich. Juristisch präzise ist der Podcast-Satz trotzdem nicht.

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Kommentare ( 105 )

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Antaam
8 Tage her

Das spielt doch keine Rolle, ob sie das darf oder nicht. L’etat c’est moi! Diese Weinkönigin denkt, sie wäre immer noch Königin und die Regierung? Die Regierung und den Altparteien ist das sowieso egal. Es trifft sie doch eh nicht. Sie meinen über allem zu stehen und unangreifbar zu sein. Bisher stimmt das ja auch.

Monostatos
8 Tage her

Frau Klöckner ist ja bekanntermaßen nicht die hellste Kerze auf der Torte. So, wie sie sich notorisch (daneben)benimmt, verhalten sich maßlos überforderte SchulmeisterINNEN und Kita-Tanten. Insofern ist sie eine würdige Repräsentantin der Union.

P.Schoeffel
8 Tage her

„Klöckner droht Parteien mit Rauswurf – aber darf sie das?“
Nö, darf sie nicht. Aber sie macht´s halt – weil sie es kann. Und weil sie niemand aufhält.

na sowas
8 Tage her

Wenn sich diese Dame, bei jedem, teilweise lauten Zwischenrufen der „Debattierenden“, persönlich angegriffen fühlt, ist sie fehl am Platz.

Last edited 8 Tage her by na sowas
Der Michel
8 Tage her

Ein AfD-Politiker erhält bekanntermaßen im „Hohen Hause“ (dessen „Niveau“ anand der dokumentierten Äußerungen von Köktürk eindrucksvoll beschrieben ist) wegen jeder Kleinigkeit einen Ordnungsruf. Nun ja, Frau Präsidentin, wenn Sie meinen. Ich sag’s mal so: Als Weinkönigin haben Sie eine gute Figur gemacht.

Juergen P. Schneider
8 Tage her

Klöckner leidet an dem, was viele Politiker des Altparteienkartells auszeichnet, Unkenntnis und Selbstüberschätzung.

Dr. Gregor Gaida
8 Tage her

Sippenhaft. An welche Zeit erinnert das?

Fatmah
8 Tage her

Die Frau passt genau zu dem würdelosen Treiben im Bundestag, das mich oft an eine große Sonderschulklasse erinnert. Mit sanften Worten kommt man dort nicht weit. Allerdings dürfte niemals ein Parteimitglied zugleich Präsi sein, man sieht ja das parteiische Vorgehen.

teanopos
9 Tage her

Eine unzweifelhaft verhaltensauffällige Person mit Migrationshintergrund(zweiter/dritterGeneration?) verunglimpft Deutsche bzw. die AfD allgemein als Rassisten – der Klassiker, aus einem ganz bestimmten Millieu…. gääähn. „Cansin Köktürk“, nur eine weitere Personifizierung eines Problems aus dem ganz bestimmten „Kultur“kreis. Jeder kennt es/ihn. Man stelle sich vor ein Deutscher oder anderer Migrant, zweiter oder dritter Generation tritt in der Türkei mit Forderungen und Extrawürsten für die eigene und nur die eigene Gruppe im Politbetrieb so auf – undenkbar! Frech, Dreist, Dreister, (nicht selten)Islamischer Hintergrund Und wenn es Gegenwind ob der Extrawürste gibt, die diese Leute auffällig oft für sich und ihren Kulturkreis einfordern, wird… Mehr

Last edited 9 Tage her by teanopos
Privat
8 Tage her
Antworten an  teanopos

Man stelle sich vor – ein Deutscher zeigt in der Türkei so ein schlechtes Benehmen.
Die Konsequenz für den Deutschen – Das würde der in der Türkei nie wieder machen.
Gegen die Türkei ist das heutige Deutschland nur ein würdeloser lächerlicher Operettenstaat.

Peter Pascht
9 Tage her

Keinem Bundestagsabgeordneten kann seine Eigenschaft Bundestagsabgeordneter entzogen werden – von niemand – lt. GG das heißt Teilnahme im Plenum des Bundestages bei Debatten und Abstimmungen – keinem Bundestagsabgeordneten draf das Wort entzogen werden – also nicht das Mikrophon abgedreht werden so nach dem Motto – mit Schmudelkindern spielt man nicht. nicht vom Plenum des Bundestages und erst recht nicht von der narzisstisch gestörten Julia Klöckner. Wenn die Bundestagsordnung so etwas vorsieht ist sie verfassungswidrig. Wenn Bundestagsabgeordnete sich dieses verfassungswidrigen Gebaren unterordnen verletzen sie ihren Verfssungsrechtlichen Auftrag aus GG Art.20 Rederecht im Plenum und Teilnahme bei Abstimmungen sind die grundsätzlichen Verfassungsrechte… Mehr

Last edited 9 Tage her by Peter Pascht