Bundestagspräsidentin Julia Klöckner stellt nun die ultimative Drohung in den Raum: Verhalten sich Parteien bei Debatten ungebührlich, dann drohe ein Rauswurf der ganzen Fraktion. Rechtlich wäre eine derartige Vorgehensweise aber so nicht gedeckt.
Imago / dts Nachrichtenagentur
Cansin Köktürk war die Erste, die rausflog und zahlen musste: In der Haushaltsdebatte unterbrach die Linken-Abgeordnete den AfD-Politiker René Springer, der den Missbrauch des Sozialstaats thematisiert hatte. „Das ist rassistische Scheiße!“, rief sie im Plenum.
Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz ermahnte sie, dann folgte der Ordnungsruf. Köktürk drehte sich zur Sitzungsleitung: „Jetzt schützen Sie die Faschisten!“ Lindholz erteilte den zweiten Ordnungsruf. Köktürk verließ dann den Saal unter Protest. Weil sie innerhalb von drei Sitzungswochen bereits den dritten Ordnungsruf kassiert hatte – der erste stammte vom 25. Juni, als sie von der „Einwanderung gewaltbereiter Faschisten ins demokratische Parlament“ gesprochen hatte –, setzte Lindholz ein Ordnungsgeld von 2000 Euro fest. Köktürk ist die erste Abgeordnete, die nach der im Herbst 2025 verschärften Geschäftsordnung zahlen muss.
Derartige Ausfälle will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nicht mehr so hinnehmen – und lieferte dazu jetzt eine harte Drohung: Im Funke-Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ sagte die CDU-Politikerin, AfD und Linke kassierten mit Abstand die meisten Ordnungsrufe. Diese Polarisierung, so Klöckner, dürfe nicht dazu führen, dass die Stimmen der Mehrheit untergingen. „Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus. Dieses Instrument habe ich als Präsidentin.“ Eine systematische Störung, bis der andere nicht mehr gehört werde, müsse sie unterbinden.
Aber darf sie das? Die kurze Antwort lautet: eine Fraktion als Institution hinauswerfen – nein. Jeden störenden Abgeordneten einzeln – ja. Die Geschäftsordnung kennt den kollektiven Rauswurf einer Fraktion nicht. § 36 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erlaubt den Sachruf, den Ordnungsruf und den Wortentzug gegen Mitglieder. Wer in einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen wird, muss für den Rest der Sitzung den Saal verlassen.
Fraktion keine strafbare Einheit
Und nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das freie Mandat steht jedem Einzelnen zu. Eine Fraktion ist eine Arbeitsgemeinschaft von Abgeordneten, aber keine strafbare Einheit. Würde die Bundestagspräsidentin eine ganze Oppositionsfraktion pauschal aus dem Plenum verbannen, griffe sie in Rede-, Antrags- und Kontrollrechte ein, die das Parlament ganz besonders der Minderheit schuldet. Ein solches Kollektivverbot wäre vor dem Bundesverfassungsgericht höchst angreifbar.
Julia Klöckner könnte aber ihre Ankündigung trotzdem rechtlich korrekt durchziehen: Stört eine Bank geschlossen so massiv, dass keine Debatte mehr möglich ist, kann sie die Sitzung unterbrechen und nacheinander gegen diejenigen vorgehen, die die Ordnung verletzen. Mehrere Ausschlüsse hintereinander können eine Fraktion im Bundestag faktisch eliminieren, ohne dass sie als ganze Fraktion rausgeworfen würde, das meint Klöckner vermutlich. Juristisch präzise ist der Podcast-Satz trotzdem nicht.



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Das spielt doch keine Rolle, ob sie das darf oder nicht. L’etat c’est moi! Diese Weinkönigin denkt, sie wäre immer noch Königin und die Regierung? Die Regierung und den Altparteien ist das sowieso egal. Es trifft sie doch eh nicht. Sie meinen über allem zu stehen und unangreifbar zu sein. Bisher stimmt das ja auch.
Frau Klöckner ist ja bekanntermaßen nicht die hellste Kerze auf der Torte. So, wie sie sich notorisch (daneben)benimmt, verhalten sich maßlos überforderte SchulmeisterINNEN und Kita-Tanten. Insofern ist sie eine würdige Repräsentantin der Union.
„Klöckner droht Parteien mit Rauswurf – aber darf sie das?“
Nö, darf sie nicht. Aber sie macht´s halt – weil sie es kann. Und weil sie niemand aufhält.
Wenn sich diese Dame, bei jedem, teilweise lauten Zwischenrufen der „Debattierenden“, persönlich angegriffen fühlt, ist sie fehl am Platz.
Ein AfD-Politiker erhält bekanntermaßen im „Hohen Hause“ (dessen „Niveau“ anand der dokumentierten Äußerungen von Köktürk eindrucksvoll beschrieben ist) wegen jeder Kleinigkeit einen Ordnungsruf. Nun ja, Frau Präsidentin, wenn Sie meinen. Ich sag’s mal so: Als Weinkönigin haben Sie eine gute Figur gemacht.
Klöckner leidet an dem, was viele Politiker des Altparteienkartells auszeichnet, Unkenntnis und Selbstüberschätzung.
Sippenhaft. An welche Zeit erinnert das?
Die Frau passt genau zu dem würdelosen Treiben im Bundestag, das mich oft an eine große Sonderschulklasse erinnert. Mit sanften Worten kommt man dort nicht weit. Allerdings dürfte niemals ein Parteimitglied zugleich Präsi sein, man sieht ja das parteiische Vorgehen.
Eine unzweifelhaft verhaltensauffällige Person mit Migrationshintergrund(zweiter/dritterGeneration?) verunglimpft Deutsche bzw. die AfD allgemein als Rassisten – der Klassiker, aus einem ganz bestimmten Millieu…. gääähn. „Cansin Köktürk“, nur eine weitere Personifizierung eines Problems aus dem ganz bestimmten „Kultur“kreis. Jeder kennt es/ihn. Man stelle sich vor ein Deutscher oder anderer Migrant, zweiter oder dritter Generation tritt in der Türkei mit Forderungen und Extrawürsten für die eigene und nur die eigene Gruppe im Politbetrieb so auf – undenkbar! Frech, Dreist, Dreister, (nicht selten)Islamischer Hintergrund Und wenn es Gegenwind ob der Extrawürste gibt, die diese Leute auffällig oft für sich und ihren Kulturkreis einfordern, wird… Mehr
Man stelle sich vor – ein Deutscher zeigt in der Türkei so ein schlechtes Benehmen.
Die Konsequenz für den Deutschen – Das würde der in der Türkei nie wieder machen.
Gegen die Türkei ist das heutige Deutschland nur ein würdeloser lächerlicher Operettenstaat.
Keinem Bundestagsabgeordneten kann seine Eigenschaft Bundestagsabgeordneter entzogen werden – von niemand – lt. GG das heißt Teilnahme im Plenum des Bundestages bei Debatten und Abstimmungen – keinem Bundestagsabgeordneten draf das Wort entzogen werden – also nicht das Mikrophon abgedreht werden so nach dem Motto – mit Schmudelkindern spielt man nicht. nicht vom Plenum des Bundestages und erst recht nicht von der narzisstisch gestörten Julia Klöckner. Wenn die Bundestagsordnung so etwas vorsieht ist sie verfassungswidrig. Wenn Bundestagsabgeordnete sich dieses verfassungswidrigen Gebaren unterordnen verletzen sie ihren Verfssungsrechtlichen Auftrag aus GG Art.20 Rederecht im Plenum und Teilnahme bei Abstimmungen sind die grundsätzlichen Verfassungsrechte… Mehr