Wer meint, Frauen seien die besseren Menschen, schaue auf Daniela Behrens (SPD). Sie schuf in Niedersachsen ein Verfahren, Gegner von der Wählbarkeit durch Ministerium, Verfassungsschutz und Parteileute auszuschließen. Ihr demokratiefeindliches Amtsverständnis zeigt seit Jahren denselben gefährlichen Zug.
IMAGO
Demokratie beginnt mit dem Recht des Bürgers, unter den Bewerbern um ein politisches Amt selbst auszuwählen. Daniela Behrens hat in Niedersachsen ein Verfahren politisch verantwortet, das diese Auswahl bereits vor dem Wahltag von Behörden und parteipolitisch besetzten Ausschüssen beschneiden lässt. Wer unter das Verdikt mangelnder Verfassungstreue fällt, verschwindet vom Wahlzettel, bevor die Bürger überhaupt gefragt werden. Die Innenministerin nennt das „wehrhafte Demokratie“. Tatsächlich hat sie eine staatliche Vormundschaft über den Wähler errichtet.
Ein Wahlausschuss meldet Zweifel an, die Kommunalaufsicht prüft und der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz liefert zusammengeklaubtes Material, das bei Lichte betrachtet keines ist. Anschließend entscheidet wieder der Wahlausschuss, dessen sechs Beisitzer (die meistens aussehen wie die Tagung eines angepichelten Kegelclubs), gewöhnlich von Parteien vorgeschlagen werden und die Mehrheitsverhältnisse der vergangenen Kommunalwahl abbilden. Politische Konkurrenten erhalten damit eine amtliche Handreichung, um einen Gegner gar nicht erst in den Wettbewerb zu lassen.
Das Innenministerium hat dazu einen 23-seitigen Leitfaden verfasst. Darin gilt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei als „starkes Indiz“. Das Verfahren soll angeblich nur anlassbezogen eingesetzt werden, führt nach Einschätzung der Legal Tribune Online jedoch faktisch zu einer regelmäßigen Überprüfung lokaler AfD-Bewerber. Vor dem Wahltag können sich Ausgeschlossene nur schwer gerichtlich wehren. Ihr Ergebnis an der Wahlurne wird niemals bekannt, weil Behrens’ Verwaltung ihnen den Weg dorthin versperrt.
Stephan Bothe wurde auf diese Weise aus der Landratswahl im Kreis Lüneburg gedrängt. Der Wahlausschuss lehnte seine Kandidatur mit sechs zu einer Stimme ab. Der TE vorliegende Tonmitschnitt offenbart einer Veranstaltung, deren Ergebnis längst feststand und nur noch verwaltungsförmig ausgefertigt werden musste. Die Wahlleiterin trug ausführlich vor, weshalb sie das Verfahren in Gang gesetzt hatte. Ein Vertreter der Grünen erklärte laut Mitschnitt, politische Entscheidungen habe man nicht zu hinterfragen. Damit war der Wesenskern dieses Vorgangs ausgesprochen: Der Ausschuss prüfte den Bewerber nicht unvoreingenommen, er vollstreckte lediglich eine politische Vorentscheidung.
Behrens hat die Entwicklung sorgfältig politisch vorbereitet. Nach der Hochstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbandes durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz erklärte sie öffentlich, die Partei „vergifte“ die Gesellschaft. Im März verlangte sie, die Hochstufung müsse „Konsequenzen haben“. Wenige Wochen später folgte die Erweiterung des Prüfverfahrens. Nun bestehen die Konsequenzen darin, dass Kandidaten der stärksten Oppositionspartei von staatlichen Stellen durchleuchtet und teilweise aus der Wahl entfernt werden.
Gerade diese Abfolge macht Behrens’ Verhalten so fatal. Die Politikerin formuliert zuerst das gewünschte politische Ergebnis. Der von ihr beaufsichtigte Geheimdienst liefert anschließend die Einstufung. Das von ihrem Haus vorbereitete Verfahren übersetzt diese Einstufung schließlich in konkrete Wahlausschlüsse. Der Begriff „wehrhafte Demokratie“ dient dabei als sprachlicher Freibrief für einen Parteienstaat, der den zulässigen politischen Wettbewerb nach eigenen Kriterien eindampft.
Besonders dreist ist nun der Versuch der niedersächsischen CDU, sich nachträglich von dem Verfahren abzusetzen. Die CDU-Fraktion hatte der Reform des Kommunalwahlrechts, die Behrens’ Aussortierapparat erst mit zusätzlichen Werkzeugen versah, im Landtag selbst zugestimmt. Im Wahlausschuss von Friesland stimmte anschließend auch der CDU-Vertreter gegen Martin Sichert. Erst nachdem das Instrument mehrfach zugeschlagen hat, erklärt Landeschef Sebastian Lechner das Verfahren plötzlich für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die CDU hat Behrens die Waffe mit in die Hand gedrückt, beim Einsatz geholfen und möchte nun mit dem Tatort nichts mehr zu tun haben.
Die Kritik reicht inzwischen aber auch bis weit in die politische Linke. Die „junge Welt“ warnt vor einem „betreuten politischen Prozess“, der von Wahlausschüssen vollstreckt und von Kommunalaufsicht sowie Verfassungsschutz gesteuert werde. Es sei keine gute Idee, „antidemokratische Instrumente einer ‚wehrhaften Demokratie‘“ zu legitimieren, solange sie gegen die AfD gerichtet seien: Eine künftige rechte Regierung könne dieselben Waffen ohne Mühe gegen Linke wenden. Wenigstens merken es hin und wieder noch ein paar. Diese Sorge ist keineswegs theoretisch. Der Leitfaden aus Behrens’ Ministerium führt neben rechten Gruppierungen auch die Deutsche Kommunistische Partei und die Antifaschistische Linke International als mögliche Ziele einer Überprüfung auf. Behrens hat also nicht nur ein Instrument gegen eine einzelne Partei geschaffen, sondern einen staatlichen Selektionsapparat, dessen jeweilige Opfer allein davon abhängen, wer gerade das Innenministerium beherrscht.
Behrens nutzt eine hochumstrittene Konstruktion, die tief in das passive Wahlrecht, den Parteienwettbewerb und die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreift. Ausgerechnet der weisungsgebundene Verfassungsschutz erhält dabei eine mittelbare Sperrwirkung gegen Bewerber einer nicht verbotenen Partei. Das Bundesverfassungsgericht wird umgangen, weil kein Parteiverbotsverfahren geführt werden muss. Die politische Wirkung eines Verbots lässt sich kommunal scheibchenweise herstellen.
Der unbekümmerte Umgang mit der gebotenen Neutralität staatlicher Organe besitzt bei Behrens Vorgeschichte. Als der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme die AfD öffentlich unter anderem der Lüge und der Manipulation des Sicherheitsgefühls bezichtigte, stärkte die Innenministerin ihm den Rücken. Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte später Teile seiner Äußerungen wegen des staatlichen Neutralitätsgebots für rechtswidrig. Behrens hatte wieder einmal die politische Schlagrichtung verteidigt, bevor ein Gericht an die Grenzen amtlicher Macht erinnerte.
Diese Verachtung ist politisch gefährlicher geworden. Damals ging es um Vergaberegeln und einen öffentlichen Auftrag. Heute geht es um das Wahlrecht.
Behrens behandelt Verfahrensgarantien erkennbar als Hindernisse, die dem vermeintlich richtigen Ergebnis angepasst werden dürfen. Der gute Zweck wird von ihr definiert, die Behörden schaffen die passende Aktenlage, und das Verfahren spendet dem Eingriff den Anschein korrekter Verwaltung.
Der staatliche Zwangsreflex zeigte sich auch in ihrer Zeit als Gesundheitsministerin. Nachdem der Bundestag im April 2022 eine allgemeine Corona-Impfpflicht abgelehnt hatte, beklagte Behrens, dem Parlament habe die „Kraft“ dazu gefehlt. Sie bezeichnete die Entscheidung als schwere Hypothek. Ein demokratisches Nein wurde von ihr wie ein Versagen behandelt, weil es nicht dem von ihr gewünschten obrigkeitlichen Zugriff entsprach.
Daniela Behrens steht damit für einen Funktionärstyp, der Demokratie hauptsächlich als Absicherung der eigenen Herrschaft begreift und bereit ist, dafür wirklich zu allen Mitteln zu greifen. Man darf annehmen, dass bei dieser Person das Ende der Fahnenstange da lange nicht erreicht ist. Wenn es solchen Personen einfällt, gehen die immer den nächsten Schritt. In dieser Kausalkette wäre auch eine Inhaftierung von politischen Opponenten nicht mehr weit, wenn nach einer geänderten Definition die Kritik an antidemokratischen Methoden als staatsgefährdend hochgestuft wird.
Harald Martenstein bringt die politische Methode Behrens’ auf einen Vergleich, der angesichts staatlich betriebener Kandidatenauslese kaum noch überzogen wirkt: „Das, was Sie tun, erinnert mich an Erdogans Türkei. Auch dort wird die Opposition mit fadenscheinigen Gründen von Wahlen ausgeschlossen.“ Seine Empfehlung an Niedersachsens Innenministerin fällt entsprechend aus: „Gehen Sie nach Ankara.“ Ich kenne und schätze viele Türken. Und ob man denen sowas neben Erdogan antun sollte?
Eine Demokratie wird nicht dadurch wehrhaft, dass eine mental herausgeforderte Innenministerin ihre politischen Gegner vorab mit fadenscheinigen Methoden antidemokratisch aus dem Wettbewerb entfernen lässt. Sie wird zum Machtinstrument derjenigen, die Behörden kontrollieren und ihre eigene kaputte Weltanschauung mit der Verfassung verwechseln. Daniela Behrens hat diese Grenze in Niedersachsen deutlich zu weit und zu irreversibel überschritten. Ihr Platz an der TE Wall of Shame ist damit redlich verdient. Noch besser aber wäre es, wenn sie endlich aus dem Amt entfernt würde.








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