Wall of Shame: Daniela Behrens (SPD), Niedersachsens oberste Antidemokratin

Wer meint, Frauen seien die besseren Menschen, schaue auf Daniela Behrens (SPD). Sie schuf in Niedersachsen ein Verfahren, Gegner von der Wählbarkeit durch Ministerium, Verfassungsschutz und Parteileute auszuschließen. Ihr demokratiefeindliches Amtsverständnis zeigt seit Jahren denselben gefährlichen Zug.

IMAGO

Demokratie beginnt mit dem Recht des Bürgers, unter den Bewerbern um ein politisches Amt selbst auszuwählen. Daniela Behrens hat in Niedersachsen ein Verfahren politisch verantwortet, das diese Auswahl bereits vor dem Wahltag von Behörden und parteipolitisch besetzten Ausschüssen beschneiden lässt. Wer unter das Verdikt mangelnder Verfassungstreue fällt, verschwindet vom Wahlzettel, bevor die Bürger überhaupt gefragt werden. Die Innenministerin nennt das „wehrhafte Demokratie“. Tatsächlich hat sie eine staatliche Vormundschaft über den Wähler errichtet.

Niedersachsen
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Am 28. April ließ die rot-grüne Landtagsmehrheit das niedersächsische Kommunalwahlrecht ändern. Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter mussten zwar bereits zuvor die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Neu ist das von Behrens betriebene Prüfverfahren: Bei angeblichen Anhaltspunkten dürfen die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz eingeschaltet werden. Das Ministerium bezeichnete diese Ausweitung ausdrücklich als einen wichtigen Baustein der „wehrhaften Demokratie“.

Ein Wahlausschuss meldet Zweifel an, die Kommunalaufsicht prüft und der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz liefert zusammengeklaubtes Material, das bei Lichte betrachtet keines ist. Anschließend entscheidet wieder der Wahlausschuss, dessen sechs Beisitzer (die meistens aussehen wie die Tagung eines angepichelten Kegelclubs), gewöhnlich von Parteien vorgeschlagen werden und die Mehrheitsverhältnisse der vergangenen Kommunalwahl abbilden. Politische Konkurrenten erhalten damit eine amtliche Handreichung, um einen Gegner gar nicht erst in den Wettbewerb zu lassen.

Das Innenministerium hat dazu einen 23-seitigen Leitfaden verfasst. Darin gilt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei als „starkes Indiz“. Das Verfahren soll angeblich nur anlassbezogen eingesetzt werden, führt nach Einschätzung der Legal Tribune Online jedoch faktisch zu einer regelmäßigen Überprüfung lokaler AfD-Bewerber. Vor dem Wahltag können sich Ausgeschlossene nur schwer gerichtlich wehren. Ihr Ergebnis an der Wahlurne wird niemals bekannt, weil Behrens’ Verwaltung ihnen den Weg dorthin versperrt.

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Behrens’ Vorgehen fällt in eine Phase, in der ihrer SPD die Wähler davonlaufen und die von ihr bekämpfte AfD immer näher rückt. Bei der Landtagswahl 2022 lagen zwischen beiden Parteien noch mehr als 22 Prozentpunkte: Die SPD erhielt 33,4 Prozent, die AfD 11 Prozent. Bereits im November 2023 war die SPD in der Sonntagsfrage auf 26 Prozent gefallen, während die AfD 18 Prozent erreichte. Im November 2025 standen 26 Prozent für die SPD bereits 20 Prozent für die AfD gegenüber; Allensbach sah die AfD im Februar 2026 sogar bei 21 Prozent. Die jüngste INSA-Erhebung vom April 2026 weist nur noch 25 Prozent für die SPD und 20 Prozent für die AfD aus. Seit der Landtagswahl hat sich der Vorsprung der Sozialdemokraten damit von 22,4 auf fünf Prozentpunkte reduziert, während die AfD ihren Anteil nahezu verdoppelt hat. Vor diesem Hintergrund erhält Behrens’ amtlicher Feldzug gegen AfD-Kandidaten seine ganze politische Brisanz: Niedersachsens SPD beantwortet den eigenen Niedergang unter ihrer obersten Antidemokratin inzwischen mit einem Verfahren, das den gefährlichsten Konkurrenten bereits vor Öffnung der Wahllokale vom Stimmzettel entfernen kann. Je weniger Bürger die Sozialdemokraten wählen wollen, desto eifriger prüft ihr Innenministerium offenbar, wen die Bürger überhaupt noch wählen dürfen.

Stephan Bothe wurde auf diese Weise aus der Landratswahl im Kreis Lüneburg gedrängt. Der Wahlausschuss lehnte seine Kandidatur mit sechs zu einer Stimme ab. Der TE vorliegende Tonmitschnitt offenbart einer Veranstaltung, deren Ergebnis längst feststand und nur noch verwaltungsförmig ausgefertigt werden musste. Die Wahlleiterin trug ausführlich vor, weshalb sie das Verfahren in Gang gesetzt hatte. Ein Vertreter der Grünen erklärte laut Mitschnitt, politische Entscheidungen habe man nicht zu hinterfragen. Damit war der Wesenskern dieses Vorgangs ausgesprochen: Der Ausschuss prüfte den Bewerber nicht unvoreingenommen, er vollstreckte lediglich eine politische Vorentscheidung.

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Bothe ist kein Einzelfall. Auch Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel wurden von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber ließ man antreten. Diese Unterschiede entlasten das Verfahren keineswegs. Sie zeigen, wie weit der politische Ermessensraum reicht und wie unterschiedlich dieselbe Parteizugehörigkeit von örtlichen Ausschüssen bewertet werden kann. Der Wahlzettel hängt damit auch von der Zusammensetzung eines siebenköpfigen Gremiums ab.

Behrens hat die Entwicklung sorgfältig politisch vorbereitet. Nach der Hochstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbandes durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz erklärte sie öffentlich, die Partei „vergifte“ die Gesellschaft. Im März verlangte sie, die Hochstufung müsse „Konsequenzen haben“. Wenige Wochen später folgte die Erweiterung des Prüfverfahrens. Nun bestehen die Konsequenzen darin, dass Kandidaten der stärksten Oppositionspartei von staatlichen Stellen durchleuchtet und teilweise aus der Wahl entfernt werden.

Gerade diese Abfolge macht Behrens’ Verhalten so fatal. Die Politikerin formuliert zuerst das gewünschte politische Ergebnis. Der von ihr beaufsichtigte Geheimdienst liefert anschließend die Einstufung. Das von ihrem Haus vorbereitete Verfahren übersetzt diese Einstufung schließlich in konkrete Wahlausschlüsse. Der Begriff „wehrhafte Demokratie“ dient dabei als sprachlicher Freibrief für einen Parteienstaat, der den zulässigen politischen Wettbewerb nach eigenen Kriterien eindampft.

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Die Rechtslage ist keineswegs so eindeutig, wie Behrens’ Auftreten vermuten lässt. Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält eine Prüfung vor der Wahl für verfassungsrechtlich geboten, weil Bürgermeister und Landräte Beamte auf Zeit werden. Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler betrachtet die niedersächsische Konstruktion dagegen als verfassungswidrigen Fremdkörper im Wahlrecht. Die Verfassungstreue könne nach dem Wahlsieg und vor der Ernennung geprüft werden. Einig sind sich beide Juristen darin, dass die bloße Mitgliedschaft in einer Partei für einen Ausschluss nicht genügt.

Besonders dreist ist nun der Versuch der niedersächsischen CDU, sich nachträglich von dem Verfahren abzusetzen. Die CDU-Fraktion hatte der Reform des Kommunalwahlrechts, die Behrens’ Aussortierapparat erst mit zusätzlichen Werkzeugen versah, im Landtag selbst zugestimmt. Im Wahlausschuss von Friesland stimmte anschließend auch der CDU-Vertreter gegen Martin Sichert. Erst nachdem das Instrument mehrfach zugeschlagen hat, erklärt Landeschef Sebastian Lechner das Verfahren plötzlich für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die CDU hat Behrens die Waffe mit in die Hand gedrückt, beim Einsatz geholfen und möchte nun mit dem Tatort nichts mehr zu tun haben.

Die Kritik reicht inzwischen aber auch bis weit in die politische Linke. Die „junge Welt“ warnt vor einem „betreuten politischen Prozess“, der von Wahlausschüssen vollstreckt und von Kommunalaufsicht sowie Verfassungsschutz gesteuert werde. Es sei keine gute Idee, „antidemokratische Instrumente einer ‚wehrhaften Demokratie‘“ zu legitimieren, solange sie gegen die AfD gerichtet seien: Eine künftige rechte Regierung könne dieselben Waffen ohne Mühe gegen Linke wenden. Wenigstens merken es hin und wieder noch ein paar. Diese Sorge ist keineswegs theoretisch. Der Leitfaden aus Behrens’ Ministerium führt neben rechten Gruppierungen auch die Deutsche Kommunistische Partei und die Antifaschistische Linke International als mögliche Ziele einer Überprüfung auf. Behrens hat also nicht nur ein Instrument gegen eine einzelne Partei geschaffen, sondern einen staatlichen Selektionsapparat, dessen jeweilige Opfer allein davon abhängen, wer gerade das Innenministerium beherrscht.

Behrens nutzt eine hochumstrittene Konstruktion, die tief in das passive Wahlrecht, den Parteienwettbewerb und die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreift. Ausgerechnet der weisungsgebundene Verfassungsschutz erhält dabei eine mittelbare Sperrwirkung gegen Bewerber einer nicht verbotenen Partei. Das Bundesverfassungsgericht wird umgangen, weil kein Parteiverbotsverfahren geführt werden muss. Die politische Wirkung eines Verbots lässt sich kommunal scheibchenweise herstellen.

Der unbekümmerte Umgang mit der gebotenen Neutralität staatlicher Organe besitzt bei Behrens Vorgeschichte. Als der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme die AfD öffentlich unter anderem der Lüge und der Manipulation des Sicherheitsgefühls bezichtigte, stärkte die Innenministerin ihm den Rücken. Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte später Teile seiner Äußerungen wegen des staatlichen Neutralitätsgebots für rechtswidrig. Behrens hatte wieder einmal die politische Schlagrichtung verteidigt, bevor ein Gericht an die Grenzen amtlicher Macht erinnerte.

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Auch der Respekt vor formalen Schutzvorschriften gehörte nie zu den auffälligen Stärken ihrer politischen Laufbahn. 2017 musste Behrens als Wirtschaftsstaatssekretärin nach einer Vergabeaffäre zurücktreten. Sie räumte ein, sich in die Ausschreibung für den Internetauftritt des Landes eingemischt und dadurch eine Wettbewerbsbeschränkung verursacht zu haben. Mit der später beauftragten Agentur waren vorab Gespräche geführt worden; deren Ideen flossen anschließend in die Ausschreibung ein und verschlechterten die Chancen der Mitbewerber. Persönliche Vorteile wurden Behrens nicht vorgeworfen. Der damalige Kommentar des „Rundblick Niedersachsen“ beschrieb den Fall treffend als Ausdruck einer „Verachtung des Formalen“.

Diese Verachtung ist politisch gefährlicher geworden. Damals ging es um Vergaberegeln und einen öffentlichen Auftrag. Heute geht es um das Wahlrecht.

Behrens behandelt Verfahrensgarantien erkennbar als Hindernisse, die dem vermeintlich richtigen Ergebnis angepasst werden dürfen. Der gute Zweck wird von ihr definiert, die Behörden schaffen die passende Aktenlage, und das Verfahren spendet dem Eingriff den Anschein korrekter Verwaltung.

Der staatliche Zwangsreflex zeigte sich auch in ihrer Zeit als Gesundheitsministerin. Nachdem der Bundestag im April 2022 eine allgemeine Corona-Impfpflicht abgelehnt hatte, beklagte Behrens, dem Parlament habe die „Kraft“ dazu gefehlt. Sie bezeichnete die Entscheidung als schwere Hypothek. Ein demokratisches Nein wurde von ihr wie ein Versagen behandelt, weil es nicht dem von ihr gewünschten obrigkeitlichen Zugriff entsprach.

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Ihr Ruf als Vertreterin des starken Staates ist zudem von einer katastrophalen Leistungsbilanz begleitet. Im Fall Friedland musste Behrens 2025 „Schwachstellen“ und „Verbesserungsbedarf“ im Abschiebesystem einräumen, nachdem ein seit Monaten ausreisepflichtiger Iraker eine Jugendliche vor einen Zug gestoßen hatte. Das Innenministerium fand die Lücken erst, nachdem ein junges Leben ausgelöscht worden war. Gegen politische Bewerber arbeitet derselbe Apparat inzwischen vorsorglich mit Verfassungsschutzakten und Gesinnungsleitfäden.

Daniela Behrens steht damit für einen Funktionärstyp, der Demokratie hauptsächlich als Absicherung der eigenen Herrschaft begreift und bereit ist, dafür wirklich zu allen Mitteln zu greifen. Man darf annehmen, dass bei dieser Person das Ende der Fahnenstange da lange nicht erreicht ist. Wenn es solchen Personen einfällt, gehen die immer den nächsten Schritt. In dieser Kausalkette wäre auch eine Inhaftierung von politischen Opponenten nicht mehr weit, wenn nach einer geänderten Definition die Kritik an antidemokratischen Methoden als staatsgefährdend hochgestuft wird.

Harald Martenstein bringt die politische Methode Behrens’ auf einen Vergleich, der angesichts staatlich betriebener Kandidatenauslese kaum noch überzogen wirkt: „Das, was Sie tun, erinnert mich an Erdogans Türkei. Auch dort wird die Opposition mit fadenscheinigen Gründen von Wahlen ausgeschlossen.“ Seine Empfehlung an Niedersachsens Innenministerin fällt entsprechend aus: „Gehen Sie nach Ankara.“ Ich kenne und schätze viele Türken. Und ob man denen sowas neben Erdogan antun sollte?

Eine Demokratie wird nicht dadurch wehrhaft, dass eine mental herausgeforderte Innenministerin ihre politischen Gegner vorab mit fadenscheinigen Methoden antidemokratisch aus dem Wettbewerb entfernen lässt. Sie wird zum Machtinstrument derjenigen, die Behörden kontrollieren und ihre eigene kaputte Weltanschauung mit der Verfassung verwechseln. Daniela Behrens hat diese Grenze in Niedersachsen deutlich zu weit und zu irreversibel überschritten. Ihr Platz an der TE Wall of Shame ist damit redlich verdient. Noch besser aber wäre es, wenn sie endlich aus dem Amt entfernt würde.

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Kommentare ( 343 )

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Silverager
7 Tage her

Wenn man in das Gesicht dieser sozialistischen Innenministerin blickt, sieht man eine verkniffene böse alte Frau, deren einzige hämische Freude darin besteht, den Gegner so richtig fertigzumachen.

Mausi
10 Tage her

Sie schuf in Niedersachsen ein Verfahren: Sie ließ es schaffen und setzte es dann um. Über ihre weisungsgebundenen Behörden mit weisungsgebundenen Leitern mit weisungsgebundenen Mitarbeitern. Denn über der juristischen Lösung wird die Dame kaum selbst gebrütet haben. Und man kann sich vorstellen, was geschieht, wenn jemand nicht willig ist, diesen Reigen mitzutanzen. Und Jobverlust bzw. Mobbing – was es offiziell ja nicht gibt – ist heutzutage noch ein genauso gutes Druckmittel wie vor 100 Jahren. Und diese Leute glauben allen Ernstes, sie würden die nächste National-Sozialistenzeit verhindern? Wohl kaum. Sie arbeiten am demokratischen Sozialismus. Und was für ein Witz: Es… Mehr

Last edited 10 Tage her by Mausi
Juergen P. Schneider
10 Tage her

Das Bild sagt alles. So sieht sie aus die links-grüne, antidemokratische Biestigkeit. Halbgebildete Personen, die nichts besitzen als ihre parteipolitisch geschulte Intriganz, ihre Hinterhältigkeit, ihren fragwürdigen Charakter und ihre antidemokratische Gesinnung, geben im heutigen Deutschland den Ton an. Seht in ihre Gesichter und ihr wisst, was euch blüht, wenn man diese Figuren gewinnen lässt!

murphy
11 Tage her

Wieso wird nicht dagegen geklagt. Schließlich handelt es sich nicht um eine verbotene Partei.
Die niedersächsische SPD-Politikerin benutzt Methoden die sie in die Nähe von Faschisten und Nazis rückt.
Genau dieser Stallgeruch von Behrens öffnet Wählern die Augen. Und das sollte etwas sein, was die „etablierten Volksparteien“ überhaupt nicht brauchen können!

Last edited 11 Tage her by murphy
Michaelis
10 Tage her
Antworten an  murphy

Herr Sichert hat Klagen angekündigt, aber man hört nichts, ob irgendetwas auch wirklich in Gang gesetzt wurde. Sehr fragwürdig!!
Und ansonsten gilt, dass die niedersächsische SPD mit Frau Behrens bewiesen hat, DIE Kandidatin für ein PARTEIVERBOT zu sein!! Weil demokratie- und verfassungsfeindlich!!

Richy
7 Tage her
Antworten an  murphy

Klagen bringt leider nicht allzu viel. Wenn die Klage durch ist und er sogar Recht bekommt, dürften 3 Jahre vergangen sein. Ob dann Neuwahl ansteht oder er zwar Recht, aber Pech gehabt hat, ist dann auch noch nicht sicher. Den antidemokratischen Sozen geht es doch nur darum, möglichst Zeit zu gewinnen und Fakten zu schaffen, sie werden wohl wissen, dass sie Unrecht haben.

ludwig67
11 Tage her

Frau Behrens und Frau Bas repräsentieren den Sozi aktuellen Typs und sind sich dabei nicht nur physiognomisch ähnlich.

Beide zeichnet aus, dass sie außerhalb der staatlichen Blase maximal für eine einfache Sachbearbeiterstelle (3.800 brutto) in Frage kämen. Es bliebe noch irgendwas im Betriebsrat, das war’s aber auch.

Das gilt für die überwiegende Mehrheit der rot-grünen Figuren.

Und so handelt es sich bei „unseredemokratie“ vor allem um ein System der Selbstbereicherung und des Klebens an Posten für sich und den Apparat.

Erstaunlich wieweit sie dafür zu gehen bereitsind!

Monostatos
11 Tage her

Hannah Arendt kannte offensichtlich diese Sorte Mensch, als sie von der Banalität des Bösen schrieb.

T. Pratchett
11 Tage her

Gruselig! Wenn ich‘s nicht besser wüsste würde ich annehmen, bei dem Titelbild zum Artikel handelt es sich um „das Bildnis des Dorian Gray“ nach Jahren eines charakterlosen Lebens. Zum Leidwesen von Frau Behrens ist es aber wohl ein aktuelles Foto des Originals.

MariaundJosef
11 Tage her

Die „ Fratze“ von „Unsere Demokratie“ gruselt mich…

Siggi
11 Tage her

Der Wähler hat diese Posse genau mitbekommen. Man muss sich doch fragen, wie weit diese gefährliche SPD noch gehen will. Wird sie bald auch Mitglieder der CDU/CSU ausschließen, Grüne? Wer sich erst einmal auf die kriminelle Art zum Machterhalt eingeschossen hat, kann kaum davon wieder abrücken, er muss abgerückt werden.

Als Zeichen dafür, dass wir verstanden haben, wie dreist und widerlich diese Landesverräter sind, sollte man einfach die SPD gar nicht mehr wählen. Jede Stimme für die, ist Beihilfe zu Landesverrat.

Siggi
11 Tage her

Ich hoffe inständig, dass wir die Täter bald vor ein Gericht stellen können. Wie kann man solche Deutschlandhasser und Spalter nur in die Politik lassen.

Die Regierungen seit 2010, die eigentlich ja immer die selbe war, belügt die Bürger, missbraucht die Steuergelder und spaltet das Land.

Und das soll gut für unser Land sein, uns fördern und stabilisieren? Wohl kaum.

Die Altpartien sind ein sicheres Ticket in den Krieg mit den Invasoren.

Das gilt es zu verhindern.

Deshalb AfD, für ein Leben in Würde, Sicherheit, Frieden und Wohlstand.

murphy
11 Tage her
Antworten an  Siggi

Ich stimme Ihnen zu. Aber unsere sogenannte Demokratie ist so gestrickt, dass der Wähler keinen wirklichen Einfluss auf die ausführenden Politiker hat. Also wie in der „Demokratie“ USA, die nachweislich auch bloß eine Oligarchie ist, jedenfalls nach mehreren Untersuchungen von namhaften Uniprofessoren. Es fängt bei uns an mit nicht realisierten Abstimmungen (GG 20.2) mit Koalitionsverhandlungen die nicht öffentlich sind und über die der Bürger nicht abstimmen darf, mit einen BVerfG das von den zu Kontrollierenden zusammengestellt wird, was jede Eingabe ohne Begründung ablehnen darf und es auch tut wenn es Bürger sind ….

Last edited 11 Tage her by murphy