Ausgerechnet im Wahlkreis von Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies wird AfD-Kandidat Martin Sichert von der Wahl zum Landrat ausgeschlossen. Beim unerwarteten Entzug des passiven Wahlrechts bleiben etliche Fragen offen. Was ist in Ihrem Innenministerium unter Daniela Behrens, und was in Ihrem Wahlkreis los, Herr Lies?
TE wollte genauer wissen, von wem tatsächlich die Initiative zum Wahlausschluss von Martin Sichert im Landkreis Friesland ausging, doch der Wahlausschuss mauert. Aus gutem oder vielmehr aus schlechtem Grund? Klar wurde, dass die SPD in Niedersachsen, würde man die Maßstäbe des niedersächsischen Verfassungsschutzes und der zuständigen Ministerin Behrens an die SPD selbst anlegen, inzwischen wohl ein Fall für den Verfassungsschutz darstellen würde. Immer deutlicher zeichnen sich die Konturen der Friesländischen Lokalposse ab. Reichen die Verbindungen bis zur Innenministerin Behrens? Oder sogar bis zum Ministerpräsidenten Lies? Denn ausgerechnet der Wahlkreis von Ministerpräsident Olaf Lies, der Wahlkreis 70, ist Friesland, der Landkreis, in dem Martin Sichert von der Kandidatenliste gestrichen wird. Nur zufällige Koinzidenzen?
Was wir wissen, ist: Im Jahr 2024 wurde eine Veränderung der Kommunalverfassung in Niedersachsen vorgenommen. Im Jahr 2025 erfolgte im damals noch SPD-regierten Rheinland-Pfalz die willkürliche Streichung des Landtagsabgeordneten der AfD, Joachim Paul, von der Kandidatenliste zur Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen. Das stellte für die mittlerweile 13-Prozent-Partei SPD, die von Tag zu Tag der SED immer ähnlicher wird, den Probelauf für Niedersachsen dar. Im Frühjahr 2026 vervollständigte die Niedersachsen-SPD noch schnell vor den Kommunalwahlen, weil man wohl den Zuspruch zur AfD fürchtete und man keine Argumente und nur Tricks kannte, das Instrumentarium der, wie Ulbricht es nannte, „demokratischen Gesetzlichkeit“ mit einer Verwaltungsrichtlinie.
Am 10. Juli 2026 berief sich die stellvertretende Wahlleiterin Andrea Jeske in einem Schreiben an Martin Sichert auf das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz, um daraus die fadenscheinige Verpflichtung dafür abzuleiten, „das Innenministerium aufgrund des dargelegten Sachverhaltes um Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung“ von Martin Sichert zu bitten.
Den demokratischen Großunfall erfasse man einmal in seiner ganzen grundgesetzwidrigen Dimension, in seiner Verletzung von Presse- und Meinungsfreiheit, von Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip: Das Innenministerium stuft die AfD aufgrund einer mehr als fragwürdigen Zitatensammlung als „gesichert rechtsextrem“, oder wie man bitter spotten könnte, wenn man die Stasi-Akten kennt, als „staatssicherheitsgesichert rechtsextrem“ ein. Aufgrund dieser Einschätzung und dem Fakt Rechnung tragend, dass Martin Sichert der AfD angehört, erbittet die Wahlleitung im Wahlkreis des Ministerpräsidenten Lies vom Innenministerium eine „Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände“. Bei Martin Sichert spielte für die Bitte um „Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände“ allein die Tatsache eine Rolle, dass er Mitglied der AfD ist. Denn, so Jeske: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
Am 15. Juli 2026 schrieb Martin Sichert daraufhin an das Innenministerium Niedersachsens und an den Kreiswahlleiter Frieslands und forderte, „bei allen Landratskandidaten im Landkreis Friesland eine Prüfung ihrer Verfassungstreue nach § 45 d KNKWG zu veranlassen. Nur so gibt es Transparenz und Klarheit für die Wähler im Friesland.“ Ein Herr Dr. Weber vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung bestätigte ungewollt im Grunde, dass die Änderung des Kommunalgesetzes und vor allem die Verwaltungsrichtlinie, wonach bei Zweifeln an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden und der Verfassungsschutz gefragt werden kann, eine Lex AfD darstellt. Übrigens kann, heißt es, nicht muss. Man hätte im Wahlkreis von Olaf Lies auch keine Anfrage stellen können. Natürlich kann der Herr Dr. Weber im Innenministerium der Genossin Behrens „den von Ihnen geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nachvollziehen“.
Da der Wahlausschuss von Friesland, wie es euphemistisch und irreführend heißt, letztlich die Entscheidung trifft, fragte TE am 22. Juli Bernd Niebuhr und Andrea Jeske von der Kreiswahlleitung Friesland:
„1. Aus welchem Grund ersuchten Sie um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert?
2. Ist Martin Sichert der einzige Kandidat, um dessen Überprüfung Sie ersuchten?
3. Wurden Sie von einem Beamten des Verfassungsschutzes aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
4. Wurden Sie von einem Beamten des Innenministeriums aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
5. Wurden Sie von einem Parteimitglied oder einem Funktionär einer anderen Partei aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
6. Gehören Sie einer Partei an?
7. Wenn ja, haben Sie in der Partei ein Amt inne?
8. Laut Innenministerium haben Sie Zweifel angemeldet, dass Herr Sichert die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Welcher Zweifel sind das und worauf gründen sich diese Zweifel? Womit begründen Sie Ihre Zweifel?
9. Meinen Sie als Wahlleitung nicht, dass Sie die Wähler entscheiden lassen sollten? Oder trauen Sie dem Wähler nicht zu, verantwortungsbewusst zu wählen?“
Doch weder der Kreiswahlleiter Bernd Niebuhr, noch dessen Stellvertreterin Andrea Jeske vom Kreiswahlausschuss sahen sich in der Lage, ihre Pflicht zu erfüllen und als Mitglieder des öffentlichen Gremiums Fragen der Öffentlichkeit, der Presse, zu beantworten. Frieslands Musterdemokraten vermochten weder, ihre Entscheidung zu begründen, noch sie zu erklären. Herr Niebuhr und Frau Jeske tauchen bei der Frage, welche Zweifel sie haben, aufgrund derer sie die Überprüfung veranlassten, einfach ab.
Weil TE nicht spekulieren wollte, forderte TE die Wahlkreisleitung Friesland am 24. Juli erneut auf, auf die Anfrage zu antworten. Diesmal bekam TE die aussagekräftige Antwort von Frau Jeske: „Ich bin bis zum 10.08.2026 telefonisch nicht erreichbar. In dringenden Fällen schreiben Sie mir bitte eine Email, die (möglicherweise erst zeitverzögert) gelesen und in dringenden Fällen beantwortet wird. Bei aktuellen Fragen zur Landratswahl wenden Sie sich bitte direkt an unsere Presseabteilung, presse@friesland.de.“
Bleibt festzuhalten: Ein grundgesetzwidriger Eingriff in das passive Wahlrecht eines Kandidaten wird auf kaltem Verwaltungsweg einfach verfügt, ungeklärt ist, auf wessen Initiative was erfolgte. Die Verantwortlichen beantworten keine Frage – und das alles im Wahlkreis des Ministerpräsidenten von Niedersachsen? Wichtig festzuhalten, dass auch die Kubicki-Liberalen in beeindruckender FDP-Liberalität für den Ausschluss von Martin Sichert von der Kandidatenliste stimmten.
Im Votum des Innenministeriums werden als Gründe, weshalb Martin Sichert auf Beschluss des Kreiswahlausschusses ausgeschlossen werden kann, unter anderem seine „erfolgreiche Wahlkandidatur 2025 über die Landesliste seiner Partei für den Deutschen Bundestag und der Ausübung seines Bundestagsmandats“ genannt. Dass Martin Sichert in den Bundestag gewählt worden ist, stellt für das niedersächsische Innenministerium also einen Grund dar, dass Martin Sichert nicht die erforderliche Gewähr dafür bietet, „dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.
Interessante Rechtsauffassung. Auch wenn das „Gutachten“ vom Verfassungsschutz, der der Genossin Behrens unterstellt ist, über die Hochstufung der AfD wie zu Zeiten der Feme nicht öffentlich zugänglich ist – die wissen schon warum –, verrät das Votum des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung genügend über die Substanz des Gutachtens.
Schlimmer noch, am 10. März 2024 postete der Gesundheitspolitiker Sichert über den früheren Pandemie-Minister Lauterbach: „Karl Lauterbach hat mitbekommen, dass die AfD auf TikTok erfolgreicher ist, als alle Altparteien zusammen. Jetzt will er sogar persönlich etwas dagegen unternehmen.“ Man ist an das „Leben des Brian“ von Monty Python erinnert, an den erschrockenen Ausruf: „Er hat Jehova gesagt!“, wenn Sichert vorgeworfen wird, dass die Verwendung von Begriffen wie „Blockpartei“ „Hinweis für eine gegen das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebung“ bieten. Es ist genau umgekehrt.
Der niedersächsische Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz, gegen das Demokratieprinzip, wenn er polemische Äußerungen in der demokratischen Auseinandersetzung kriminalisiert, eine Zensur einführt und sich selbst wie zu Zeiten der Geheimen Inquisition zum geheimen Zensor macht. Auf dem Niveau des DDR-Staatsbürgerkundeunterrichts heißt es im Votum des Behrens-Ministeriums: „Die Verwendung des Begriffs vergleicht das politische System der DDR mit der BRD und spricht letzterer, indem eine Gleichsetzung mit einer Diktatur erfolgt, ihre demokratische Ordnung ab.“ Darf man jemanden einen Dümmling nennen, der den Unterschied zwischen Vergleich und Gleichsetzung nicht kennt, oder reagiert man in Hannover deshalb so dünnhäutig, weil man selbst zum Zwecke des Machterhalts die demokratische Ordnung verlässt, indem man das aktive Wahlrecht einschränkt und das passive Wahlrecht entzieht.
Bleibt eine Frage offen: Was ist in Ihrem Innenministerium, vor allem, was ist in ihrem Wahlkreis los, Herr Lies?






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Bei dem Wahlausschuss, steht das Ergebnis schon fest und warum haben die Genossen solche Angst? Es gibt doch noch die Briefwahl. Doch was passiert wenn sich abzeichnet, daß m/w/sonstiges von den Grünen, mehr Stimmen bekommen könnte?
„Wir sind die Niedersachsen , tollkuehn und fest verwachsen , ganz nach Widu… aeh SED Art !
OK, wie viele Wähler hat die AFD? Wieviel kostet ein sofort angestrengter Prozess um generell verfassungsrechtlich zu klären, ob diese Herrschaften sich noch auf demokratischen Boden bewegen und diese Art Wahlkampf zu betreiben nicht verfassungsfeindlich ist? Wo ist ein „HEAD“ der mit einem Verfassungsrechtler diese klage anstrebt und gleichzeitig um Spenden für diesen Prozess wirbt? Bin leider zu alt und zu krank und im Übrigen auch noch Ausländer um hier was auf die Beine zu stellen – aber TE, Apollo, Nius und einige Privatiers sollten hier zu Gunsten einer Demokratie (nicht ihrer) tätig werden. Obwohl ich hier nicht wählen darf… Mehr
Danke für diesen aufschlussreichen Artikel zur Selbstbedienung der Kartellparteien am Mandatebuffet unter Blockade der Konkurrenz und Ausschluss Öffentlichkeit. Spende in die Coffee-Kasse.
In Niedersachsen entscheidet ein Wächterrat, ob AfD-Politiker zur Wahl zugelassen werden. Das ist ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung und damit Hochverrat. Die Putschisten sind sofort zu verhaften. Staatsanwälte, die untätig bleiben, stellen sich damit auf die Seite der Putschisten und machen sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. In Niedersachsen gab es einen rot/grünen Staatsstreich. Wenn die Strafverfolgungsbehörden das ignorieren, tritt das Widerstandsrecht gemäß Grundgesetz in Kraft.
Der Kandidat hat schon mal ne Wahl gewonnen. Den lassen wir nicht mehr zu.
Abgründe tun sich auf.
Ich wohne wie Herr Sichert im LK Friesland/ Gem.Zetel und hatte gehofft ihn als Landrat wählen zu können. Ihre Vermutung das Herr Ließ über die Entscheidung der Nichzulassung zu Wahl involviert sein könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Herr Ließ wohnt nämlich in der Nachbargemeinde (Sande). Wie peinlich wäre es, wenn der MP in einem LK Leben müsste, in dem der Landrat von der AFD gestellt wäre. Seit ich vor Jahren erlebt habe, das ein ehemaliger SPD Bürgermeister bei dem Oldenburgisch- Ostfrisischen- Wasserverband untergekommen ist, und sich seine Silberhochzeit von diesem bezahlen lassen hat, habe ich den Glauben… Mehr
Ja bitte, aber vergesst nicht warum die SPD das überhaupt durchziehen kann! Weil die CDU /CSU sie lässt!
Zumindest die Ludwigshafener haben sich bei der OB Wahl mit einer historischen niedrigen Wahlbeteiligung bedankt.
Das könnte man in Niedersachsen wiederholen.
Nee hingehen und Martin Sichert auf den Zettel schreiben und ankreuzen.
Viell werden die Wahlzettel ordentlich verwahrt, so dass man diese auszählen könnte, wenn die grundgesetzwidrige Verwaltungsvorschrift gestrichen wird.
Auch sollten einige gehörige Anzahl von Wahlbeobachter bei der Auszählung anwesend sein, damit die „ungültigen“ Stimmen nicht verschwinden.
„… dass auch die Kubicki-Liberalen in beeindruckender FDP-Liberalität für den Ausschluss von Martin Sichert von der Kandidatenliste stimmten“
Womit beeindruckend bewiesen wurde:
wer Kubicki eine wie auch immer geartete „Erneuerung“ der FDP nicht abkaufte und lieber auf die gute alte Regel vertraute: ‚die Katze lässt das Mausen nicht‘, lag goldrichtig!
Nie wieder FDP.
Und wenn sie auch das Blaue vom Himmel beim Leben ihrer (vermutlich toten) Großmutter beschwören:
NIE wieder!
Die FDP hat ihre „Existenzberechtigung“ endgültig durch den Postenjägereinstieg bei der Ampel verspielt. Die Ampel war der finale Einstieg in alle Aktivitäten der Kommunisten und der Grünen, dieses Land niederzuringen. Die FDP hat keine Zukunft verdient und sie hat auch keine Funktion mehr, denn sie war schon immer als Rädchen im Getriebe an unangemessener Teilnahme an der Macht mehr am eigenen Vorteil denn am Land orientiert. Die FDP-Monstranz als „Freiheit“ definiert, war schon immer eine doppelbödige, ja hirnrissige Schimäre, die negative Folgen immer ignorierte. Bei jeder Gelegenheit stellten sie Freiheit vor den ganz normalen Menschenverstand. Niemand ist gegen Freiheit, aber… Mehr
Also am immer verfassungstreuen Kandidaten und der liberal-demokratischen AfD kann es nicht liegen. Die AfD stellt schließlich mit Robert Sesselmann den Ersten uns Einzigen staatlich geprüften demokratischen Landrat im Landkreis Sonneberg. Deshalb ist der undemokratische Ausschluss von Herrn Sichert von oben diktiert und reine Willkür.