Was weiß Niedersachsens Ministerpräsident Lies über den Wahlausschluss von Martin Sichert?

Ausgerechnet im Wahlkreis von Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies wird AfD-Kandidat Martin Sichert von der Wahl zum Landrat ausgeschlossen. Beim unerwarteten Entzug des passiven Wahlrechts bleiben etliche Fragen offen. Was ist in Ihrem Innenministerium unter Daniela Behrens, und was in Ihrem Wahlkreis los, Herr Lies?

Olaf Lies (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, ud Daniela Behrens (SPD), Innenministerin von Niedersachsen, Hannover, 19.11.2025

TE wollte genauer wissen, von wem tatsächlich die Initiative zum Wahlausschluss von Martin Sichert im Landkreis Friesland ausging, doch der Wahlausschuss mauert. Aus gutem oder vielmehr aus schlechtem Grund? Klar wurde, dass die SPD in Niedersachsen, würde man die Maßstäbe des niedersächsischen Verfassungsschutzes und der zuständigen Ministerin Behrens an die SPD selbst anlegen, inzwischen wohl ein Fall für den Verfassungsschutz darstellen würde. Immer deutlicher zeichnen sich die Konturen der Friesländischen Lokalposse ab. Reichen die Verbindungen bis zur Innenministerin Behrens? Oder sogar bis zum Ministerpräsidenten Lies? Denn ausgerechnet der Wahlkreis von Ministerpräsident Olaf Lies, der Wahlkreis 70, ist Friesland, der Landkreis, in dem Martin Sichert von der Kandidatenliste gestrichen wird. Nur zufällige Koinzidenzen?

Was wir wissen, ist: Im Jahr 2024 wurde eine Veränderung der Kommunalverfassung in Niedersachsen vorgenommen. Im Jahr 2025 erfolgte im damals noch SPD-regierten Rheinland-Pfalz die willkürliche Streichung des Landtagsabgeordneten der AfD, Joachim Paul, von der Kandidatenliste zur Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen. Das stellte für die mittlerweile 13-Prozent-Partei SPD, die von Tag zu Tag der SED immer ähnlicher wird, den Probelauf für Niedersachsen dar. Im Frühjahr 2026 vervollständigte die Niedersachsen-SPD noch schnell vor den Kommunalwahlen, weil man wohl den Zuspruch zur AfD fürchtete und man keine Argumente und nur Tricks kannte, das Instrumentarium der, wie Ulbricht es nannte, „demokratischen Gesetzlichkeit“ mit einer Verwaltungsrichtlinie.

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Mit dieser Verwaltungsrichtlinie kann man übrigens jeden Kandidaten von jeder Partei von der Wahl ausschließen, auf dem Weg eines willkürlichen Verwaltungsaktes das passive Wahlrecht entziehen und das aktive Wahlrecht der Bürger einschränken. So handeln nur Regierungen, die den Wählern die Fähigkeit zur Wahl absprechen und sich selbst ermächtigen, auf dem Weg von der Demokratie zur Diktatur.

Am 10. Juli 2026 berief sich die stellvertretende Wahlleiterin Andrea Jeske in einem Schreiben an Martin Sichert auf das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz, um daraus die fadenscheinige Verpflichtung dafür abzuleiten, „das Innenministerium aufgrund des dargelegten Sachverhaltes um Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung“ von Martin Sichert zu bitten.

Den demokratischen Großunfall erfasse man einmal in seiner ganzen grundgesetzwidrigen Dimension, in seiner Verletzung von Presse- und Meinungsfreiheit, von Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip: Das Innenministerium stuft die AfD aufgrund einer mehr als fragwürdigen Zitatensammlung als „gesichert rechtsextrem“, oder wie man bitter spotten könnte, wenn man die Stasi-Akten kennt, als „staatssicherheitsgesichert rechtsextrem“ ein. Aufgrund dieser Einschätzung und dem Fakt Rechnung tragend, dass Martin Sichert der AfD angehört, erbittet die Wahlleitung im Wahlkreis des Ministerpräsidenten Lies vom Innenministerium eine „Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände“. Bei Martin Sichert spielte für die Bitte um „Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände“ allein die Tatsache eine Rolle, dass er Mitglied der AfD ist. Denn, so Jeske: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“

Am 15. Juli 2026 schrieb Martin Sichert daraufhin an das Innenministerium Niedersachsens und an den Kreiswahlleiter Frieslands und forderte, „bei allen Landratskandidaten im Landkreis Friesland eine Prüfung ihrer Verfassungstreue nach § 45 d KNKWG zu veranlassen. Nur so gibt es Transparenz und Klarheit für die Wähler im Friesland.“ Ein Herr Dr. Weber vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung bestätigte ungewollt im Grunde, dass die Änderung des Kommunalgesetzes und vor allem die Verwaltungsrichtlinie, wonach bei Zweifeln an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden und der Verfassungsschutz gefragt werden kann, eine Lex AfD darstellt. Übrigens kann, heißt es, nicht muss. Man hätte im Wahlkreis von Olaf Lies auch keine Anfrage stellen können. Natürlich kann der Herr Dr. Weber im Innenministerium der Genossin Behrens „den von Ihnen geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nachvollziehen“.

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Und jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz oder funktioniert der niedersächsische Zirkelschluss, der die Demokratie ausschließt, denn: „Die Prüfung gemäß § 45d Abs. 7 Satz 1 NKWG knüpft an das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte an, die berechtigte Zweifel daran begründen können, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, besteht Anlass für die Einleitung einer entsprechenden Prüfung.“ Doch woher weiß man in Jever, im Landkreis Friesland, dass „berechtigte Zweifel“ bestehen, denn außer der Mitgliedschaft Martin Sicherts in der AfD lagen „weitere Anhaltspunkte“ der Kreiswahlleitung, wie Andrea Jeske informierte, „nicht vor“?

Da der Wahlausschuss von Friesland, wie es euphemistisch und irreführend heißt, letztlich die Entscheidung trifft, fragte TE am 22. Juli Bernd Niebuhr und Andrea Jeske von der Kreiswahlleitung Friesland:

„1. Aus welchem Grund ersuchten Sie um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert?
2. Ist Martin Sichert der einzige Kandidat, um dessen Überprüfung Sie ersuchten?
3. Wurden Sie von einem Beamten des Verfassungsschutzes aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
4. Wurden Sie von einem Beamten des Innenministeriums aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
5. Wurden Sie von einem Parteimitglied oder einem Funktionär einer anderen Partei aufgefordert, um die Überprüfung des Kandidaten Martin Sichert zu ersuchen? Mündlich, telefonisch, schriftlich? Durch eine Bemerkung?
6. Gehören Sie einer Partei an?
7. Wenn ja, haben Sie in der Partei ein Amt inne?
8. Laut Innenministerium haben Sie Zweifel angemeldet, dass Herr Sichert die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Welcher Zweifel sind das und worauf gründen sich diese Zweifel? Womit begründen Sie Ihre Zweifel?
9. Meinen Sie als Wahlleitung nicht, dass Sie die Wähler entscheiden lassen sollten? Oder trauen Sie dem Wähler nicht zu, verantwortungsbewusst zu wählen?“

Doch weder der Kreiswahlleiter Bernd Niebuhr, noch dessen Stellvertreterin Andrea Jeske vom Kreiswahlausschuss sahen sich in der Lage, ihre Pflicht zu erfüllen und als Mitglieder des öffentlichen Gremiums Fragen der Öffentlichkeit, der Presse, zu beantworten. Frieslands Musterdemokraten vermochten weder, ihre Entscheidung zu begründen, noch sie zu erklären. Herr Niebuhr und Frau Jeske tauchen bei der Frage, welche Zweifel sie haben, aufgrund derer sie die Überprüfung veranlassten, einfach ab.

Weil TE nicht spekulieren wollte, forderte TE die Wahlkreisleitung Friesland am 24. Juli erneut auf, auf die Anfrage zu antworten. Diesmal bekam TE die aussagekräftige Antwort von Frau Jeske: „Ich bin bis zum 10.08.2026 telefonisch nicht erreichbar. In dringenden Fällen schreiben Sie mir bitte eine Email, die (möglicherweise erst zeitverzögert) gelesen und in dringenden Fällen beantwortet wird. Bei aktuellen Fragen zur Landratswahl wenden Sie sich bitte direkt an unsere Presseabteilung, presse@friesland.de.“

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Nun war also die Wahlkreisleitung nicht mehr erreichbar. Doch TE folgte der freundlichen Aufforderung und schickte die Fragen an „presse@friesland.de“. Und bekam natürlich – keine Antwort.

Bleibt festzuhalten: Ein grundgesetzwidriger Eingriff in das passive Wahlrecht eines Kandidaten wird auf kaltem Verwaltungsweg einfach verfügt, ungeklärt ist, auf wessen Initiative was erfolgte. Die Verantwortlichen beantworten keine Frage – und das alles im Wahlkreis des Ministerpräsidenten von Niedersachsen? Wichtig festzuhalten, dass auch die Kubicki-Liberalen in beeindruckender FDP-Liberalität für den Ausschluss von Martin Sichert von der Kandidatenliste stimmten.

Im Votum des Innenministeriums werden als Gründe, weshalb Martin Sichert auf Beschluss des Kreiswahlausschusses ausgeschlossen werden kann, unter anderem seine „erfolgreiche Wahlkandidatur 2025 über die Landesliste seiner Partei für den Deutschen Bundestag und der Ausübung seines Bundestagsmandats“ genannt. Dass Martin Sichert in den Bundestag gewählt worden ist, stellt für das niedersächsische Innenministerium also einen Grund dar, dass Martin Sichert nicht die erforderliche Gewähr dafür bietet, „dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.

Interessante Rechtsauffassung. Auch wenn das „Gutachten“ vom Verfassungsschutz, der der Genossin Behrens unterstellt ist, über die Hochstufung der AfD wie zu Zeiten der Feme nicht öffentlich zugänglich ist – die wissen schon warum –, verrät das Votum des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung genügend über die Substanz des Gutachtens.

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Laut Votum bietet Sichert nicht die erforderliche Gewähr im Sinne der SPD oder war es doch des Grundgesetzes tätig zu sein, weil er sich am 12. März 2025 auf Facebook hässlich über den verdienten Genossen Lauterbach geäußert hat: „LÜGENBARON SCHÜTZT LÜGENBARON! Karl Lauterbach verteidigt Friedrich Merz’ Schuldenvorgehen. Das Polit-Kartell der Altparteien missachtet Demokratie und Wählerwillen und lobt sich gegenseitig nach oben. Das werden wir nicht hinnehmen und auch nicht tatenlos dabei zusehen!“ In einer Demokratie ist diese politische Meinungsäußerung und ist diese politische Polemik zulässig, sogar, wenn es gegen einen Genossen der SPD geht.

Schlimmer noch, am 10. März 2024 postete der Gesundheitspolitiker Sichert über den früheren Pandemie-Minister Lauterbach: „Karl Lauterbach hat mitbekommen, dass die AfD auf TikTok erfolgreicher ist, als alle Altparteien zusammen. Jetzt will er sogar persönlich etwas dagegen unternehmen.“ Man ist an das „Leben des Brian“ von Monty Python erinnert, an den erschrockenen Ausruf: „Er hat Jehova gesagt!“, wenn Sichert vorgeworfen wird, dass die Verwendung von Begriffen wie „Blockpartei“ „Hinweis für eine gegen das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebung“ bieten. Es ist genau umgekehrt.

Der niedersächsische Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz, gegen das Demokratieprinzip, wenn er polemische Äußerungen in der demokratischen Auseinandersetzung kriminalisiert, eine Zensur einführt und sich selbst wie zu Zeiten der Geheimen Inquisition zum geheimen Zensor macht. Auf dem Niveau des DDR-Staatsbürgerkundeunterrichts heißt es im Votum des Behrens-Ministeriums: „Die Verwendung des Begriffs vergleicht das politische System der DDR mit der BRD und spricht letzterer, indem eine Gleichsetzung mit einer Diktatur erfolgt, ihre demokratische Ordnung ab.“ Darf man jemanden einen Dümmling nennen, der den Unterschied zwischen Vergleich und Gleichsetzung nicht kennt, oder reagiert man in Hannover deshalb so dünnhäutig, weil man selbst zum Zwecke des Machterhalts die demokratische Ordnung verlässt, indem man das aktive Wahlrecht einschränkt und das passive Wahlrecht entzieht.

Bleibt eine Frage offen: Was ist in Ihrem Innenministerium, vor allem, was ist in ihrem Wahlkreis los, Herr Lies?

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