TE-exklusiv: Wie die Justiz Bürger erst bis auf die Philippinen verfolgt und dann gegen das Grundgesetz verstößt

Ein Mann macht seiner Wut im Internet Luft. Die Staatsanwaltschaft und das BKA verfolgen ihn deshalb erst bis in den Westpazifik – und verstoßen dann gegen seine Grundrechte. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppt den Irrsinn.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Nur etwa ein Prozent aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Das ist ungefähr der Durchschnittswert seit Gründung der Bundesrepublik.

Im Jahr 2023 zum Beispiel hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 4.735 Fälle entschieden. Nur 55-mal ging das Urteil zugunsten der Kläger aus. Das entspricht einer Quote von gerade mal 1,16 Prozent.

Ein gewonnener Prozess vor dem höchsten deutschen Gericht ist deshalb schon für sich etwas Besonderes. Erst recht ist er das, wenn die Karlsruher Roben dann auch noch die unteren Instanzen geradezu abwatschen.

Wie in unserem Fall jetzt.

Internationale Fahndung wegen ein paar Beleidigungen

Man tut Oliver Janich sicher kein großes Unrecht, wenn man ihn als schillernde Figur bezeichnet.

Der 57-jährige frühere Börsenjournalist vertritt viele – sagen wir mal: kontroverse Positionen. Im Jahr 2015 kehrte er Deutschland den Rücken und wanderte aus: auf die Philippinen. Von dort aus meldet er sich weiter regelmäßig zu Wort und bleibt dabei seiner Linie treu.

Leise und zurückhaltend – das ist Janichs Sache nicht. Er bezeichnet seine Gegner als „Spast“, als „geisteskrankes Duo“, als „schlicht zu dämlich“ und „abgrundtief böse“. Varianten sind „kreuzdämlich“ und „saudämlich“. So jedenfalls lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die behauptet auch, Janich habe auf Telegram die Exekution von George Soros und Joe Biden gefordert, was er bestreitet.

Zu seinem angeblichen Ruf nach Hinrichtung des gesamten Bundeskabinetts erklärt er nachvollziehbar, das sei ein offenkundig satirischer Post als Reaktion auf einen Artikel über die staatlichen Corona-Zwangsmaßnahmen gewesen. Aber, aber: Schlechte Satire darf in Deutschland nur Jan Böhmermann mit seinen Schergen. Einem Oliver Janich mag unsere Justiz das nicht zugestehen.

Zusammengefasst sind diese ganzen Äußerungen nun vielleicht weder elegant noch klug. Aber sowas hört man auch jeden Abend an jedem Stammtisch in jedem bayerischen Wirtshaus.

Wie landet das beim Bundesverfassungsgericht?

Das liegt daran, dass sowohl Teile der deutschen Justiz als auch das Bundeskriminalamt (BKA) ganz offenkundig viel zu wenig zu tun haben. Wegen der gerade zitierten Sätze ordnete ein irritierend eifriger Ermittlungsrichter am Amtsgericht München im April 2022 die Untersuchungshaft gegen Janich an – und erließ auch gleich noch einen Haftbefehl. Als Haftgrund wurde gemäß der Strafprozessordnung „Flucht“ angegeben (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO): Janich habe keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet und habe sich ins Ausland, „unter Umständen Philippinen“, abgesetzt.

Im Juni 2022 fanden dann Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft München I sowie des BKA die Zeit, um gemeinsam die Frage zu erörtern, wie man Janich wieder nach Deutschland bekommt. Das BKA hatte eine Idee. Die Idee wurde umgesetzt: Die Staatsanwaltschaft München I schrieb einen Brief an die Deutsche Botschaft in Manila. Man berichtete von den Vorwürfen und vom Haftbefehl – und man bat darum, dem deutschen Staatsbürger Janich den deutschen Reisepass wegzunehmen, damit die Philippinen den Mann abschieben.

Parallel dazu informierte ein Verbindungsbeamter des BKA die philippinischen Behörden darüber, dass es in Deutschland einen Haftbefehl gegen Janich gebe. Das stimmte. Außerdem erzählte der BKA-Mann seinen Kollegen auf den Philippinen, dass die Deutsche Botschaft Maßnahmen zur Beschränkung des Reisepasses von Janich („passport restricting measures“) eingeleitet habe: Denn Janich missbrauche seinen Pass zur Flucht und nutze die Philippinen als Fluchtland.

Das war gelogen.

In Wahrheit nämlich weigerte sich die Botschaft ausdrücklich, das zu tun, was die Staatsanwaltschaft München schriftlich verlangte. Die Gründe listete das Rechts- und Konsularreferat nüchtern auf: Janich wusste gar nicht, dass in Deutschland gegen ihn ermittelt wurde. Ein Wille, sich der deutschen Strafverfolgung zu entziehen, sei daher nirgendwo erkennbar. Und selbst wenn, dann sei fraglich, ob eine Passentziehung auf dieser Grundlage verhältnismäßig sei.

Davon allerdings erfuhren die philippinischen Behörden nichts. Es kam, wie es kommen musste: Im August 2022 wurde Janich festgesetzt und kam in Auslieferungshaft.

Wie akzeptiert man ein Urteil?

Philippinische Gefängnisse sind berüchtigt. Es gibt ein paar Hollywood-Streifen, die die Zustände dort aufgreifen. Nach Angaben von Menschen, die tatsächlich mal da eingesessen haben, sind die Filme alle untertrieben.

Den deutschen Staatsbürger Oliver Janich hatte nun also die Münchner Staatsanwaltschaft mit dem BKA als Komplizen in die Auslieferungshaft auf den Philippinen hineingetrickst. Von anderen deutschen Insassen hörte er wüste Geschichten. Vor allem diese: Erst, wenn sein Verfahren in Deutschland erledigt sei, gebe es für ihn eine Chance, aus der Auslieferungshaft freizukommen.

In Deutschland wurde Janich in Abwesenheit vom Amtsgericht München im November 2022 zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein entsprechender Strafbefehl wurde erlassen, der Haftbefehl hingegen wurde aufgehoben.

Am 22. Januar 2023 wurde Oliver Janich aus der Abschiebehaft entlassen. Da war die Einspruchsfrist gegen seinen Strafbefehl schon abgelaufen. Vier Tage später legte er trotzdem Einspruch ein und beantragte die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Das bedeutet, dass sein verspäteter Einspruch so behandelt wird, als sei er rechtzeitig eingegangen.

Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ argumentiert so: Janich befand sich seit August 2022 in Abschiebehaft auf den Philippinen. Dort konnte er seine Rechte – vor allem den Einspruch gegen den Strafbefehl – gar nicht ausüben. Seine Lebensgefährtin erwartete Ende März das gemeinsame Kind, und es sei ihm besonders wichtig gewesen, vor und bei der Geburt dabei zu sein.

Als besonderer Umstand müsse zudem berücksichtigt werden, dass Janich überhaupt nur deshalb in Abschiebehaft gelangt sei, weil deutsche Strafverfolgungsbehörden gegenüber philippinischen Behörden falsche Angaben gemacht hatten (siehe oben).

Watschn aus Karlsruhe

Die deutsche Justiz zeigt sich uneinsichtig. Erst das Amtsgericht und dann das Landgericht München befinden für Recht, dass alles komplett ordnungsgemäß gelaufen ist. Janich habe die vorgesehene Frist verpasst, und dafür gebe es keine sinnvolle Entschuldigung.

Auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Abschiebehaft komme es nicht an. Und Janichs Zwangslage durch die Inhaftierung sei durch das Vorgehen der philippinischen Behörden entstanden und nicht den deutschen Behörden zuzurechnen.

Deutsche Richter.

Doch zum Glück sind nicht alle so stur wie die in München. Rechtsanwalt Haintz legt für seinen Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein: Die sogenannte Rechtsweggarantie des Grundgesetzes sei verletzt. Sie besagt, dass jeder Person der Gang vor ein Gericht offensteht, wenn sie durch die öffentliche Gewalt – also durch den Staat – in ihren Rechten verletzt wird (Art. 19 Absatz 4 GG). Außerdem sei Janichs Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt worden (Art. 103 Abs. 1 GG).

Die Karlsruher Richter bitten um Stellungnahmen zu dem Fall. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Nicht so der Generalbundesanwalt: Er sieht Oliver Janichs Grundrechte verletzt. Dabei mag sich der Generalbundesanwalt einen kritischen Seitenhieb auf die Flunkerei der deutschen Behörden in der Passangelegenheit nicht verkneifen.

Die Karlsruher Richter geben der Verfassungsbeschwerde statt. Es spiele keine Rolle, welche staatliche Stelle in Deutschland oder auf den Philippinen dafür verantwortlich ist, dass Janich seinen Einspruch nicht fristgerecht einlegen konnte. Allein entscheidend sei, dass Janich selbst ganz sicher nicht dafür verantwortlich ist. Das Landgericht München formuliere „überspannte“ Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Im Ergebnis ist die Sache jetzt an dieses Landgericht zurückverwiesen. Das wird – entsprechend den Vorgaben aus Karlsruhe – absehbar der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stattgeben. Das heißt, dass der Einspruch von Oliver Janich gegen seinen Strafbefehl irgendwann wieder neu vor dem Amtsgericht verhandelt wird.

Was bleibt, ist die Frage: Warum macht unser Staat diesen ganzen Zirkus – wegen ein paar dämlichen Bemerkungen?



Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen