25,5 Millionen Euro stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2026 zu. Doch Dobrindts Innenministerium prüft und prüft, bis das Geld womöglich verfällt. Die Stiftung spricht von gezielter Verschleppung und zeigt den Bundesinnenminister wegen Rechtsbeugung an und zieht vor den EGMR.
picture alliance / Andreas Gora
Aus einer bemerkenswert langen „Prüfung“ wird jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wegen Rechtsbeugung erstattet. Der Vorwurf: Dobrindt lasse die Entscheidung über die staatliche Förderung der Stiftung so lange liegen, dass die für 2026 vorgesehenen Millionen am Ende des Haushaltsjahres nicht mehr vollständig verwendet werden könnten.
Es geht nach Angaben der Desiderius-Erasmus-Stiftung um 25,5 Millionen Euro. Die Bundesregierung selbst hat dem Bundestag bestätigt, dass auf die DES nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel für 2026 ein Anteil von 13,2 Prozent entfiele – sofern das Innenministerium die materiellen Fördervoraussetzungen bejaht. Der Haushalt weist für die Globalzuschüsse der politischen Stiftungen einen Gesamtansatz von 194 Millionen Euro aus.
Der entscheidende Unterschied zu den Vorjahren entstand mit der Bundestagswahl 2025. Das Ende 2023 beschlossene Stiftungsfinanzierungsgesetz verlangt für eine Förderung unter anderem, dass die der Stiftung nahestehende Partei in mindestens drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist. Für die AfD sind das die Wahlen von 2017, 2021 und 2025. Zusätzlich müsse das Innenministerium feststellen, dass die Stiftung die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere die Gewähr für ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
Genau diese Prüfung zieht sich inzwischen durch einen erheblichen Teil der Legislaturperiode. Die DES stellte ihren Förderantrag nach eigenen Angaben bereits im März 2025. Noch aufschlussreicher ist die Chronologie, die Dobrindts eigenes Ministerium dem Bundestag geliefert hat: Eine Akte zur Förderfähigkeit der Stiftung existiert bereits seit dem 3. Juli 2024. Mit der eigentlichen Prüfung aller politischen Stiftungen begann das BMI im September 2025.
Auch fehlende Mitarbeit der DES lässt sich aus den Angaben der Bundesregierung nicht herauslesen. Das Bundesverwaltungsamt forderte am 11. Dezember 2025 Informationen von der Stiftung an und setzte dafür eine Frist bis zum 9. Januar. Die Antwort der DES traf bereits am 2. Januar ein.
Danach wurde: weiter geprüft. Das Innenministerium fragte am 10. Dezember 2025 Erkenntnisse beim Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Eine weitere Abfrage folgte am 10. April 2026. Beide Berichte lagen dem BMI im Juli bereits vor und sollten nach Angaben der Bundesregierung in die abschließende Gesamtschau einfließen. Einen Termin für diese abschließende Entscheidung nannte das Ministerium trotzdem nicht.
Dafür wurde zwischenzeitlich sogar eine eigene „Projektgruppe Stiftungsfinanzierung“ beschäftigt. Dobrindts Haus richtete sie zum 8. September 2025 ein. Am 31. März 2026 wurde sie dann wieder aufgelöst und die Aufgabe in die normale Ministerialbürokratie zurückgeschoben. Schon im Juni erklärte die Bundesregierung, die Prüfung der DES sei „besonders anspruchsvoll und zeitintensiv“; ihr Abschluss könne nicht belastbar datiert werden.
Der Kalender bekommt damit eine erhebliche juristische und finanzielle Bedeutung. Die Bundesregierung bestätigte im Juli ausdrücklich, dass der auf die DES entfallende Förderanteil vor einer abschließenden Entscheidung nicht ausgezahlt wird. Falls das Ministerium die Förderfähigkeit verneint, fließen die vorgesehenen Mittel nach Regierungsangaben in den Bundeshaushalt zurück.
Erika Steinbach, Vorsitzende der DES, und der von der Stiftung beauftragte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sehen deshalb inzwischen keine bloße bürokratische Verschleppung mehr. Sie werfen Dobrindt konkret vor, die Prüfung absichtlich so lange hinauszuziehen, bis die Stiftung ihre für 2026 vorgesehenen Mittel zeitbedingt nicht mehr ausschöpfen könne. Die DES spricht von einem „vorsätzlichen, skrupellosen Frontalangriff“ auf rechtsstaatliche und demokratische Grundprinzipien.
Die Strafanzeige stützt sich auf Paragraph 339 StGB. Rechtsbeugung wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft. Der Tatbestand ist allerdings eng: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können auch Verwaltungsbedienstete Täter sein, sofern sie eine Rechtssache in einer richterähnlichen Funktion leiten oder entscheiden. Erfasst werden nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich ein Amtsträger bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Ob diese Voraussetzungen im Fall Dobrindt erfüllt sind, müssen nun die Ermittlungsbehörden beurteilen.
Für Dobrindts Ministerium ist der Vorgang auch deshalb heikel, weil die Finanzierung der politischen Stiftungen eine lange verfassungsgerichtliche Vorgeschichte besitzt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass der Bundestag die AfD 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt hatte, weil die Förderung parteinaher Stiftungen ohne eigenständige gesetzliche Grundlage verteilt worden war. Auf dieses Urteil folgte das Stiftungsfinanzierungsgesetz.
Politischen Druck gegen eine Förderung der DES gibt es seit langem. Die rotgrüne Presse Group Campact führt im Lobbyregister des Bundestages seit August 2025 ausdrücklich ein Vorhaben mit dem Ziel, die Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung auszuschließen. Zur Begründung behauptet die Organisation, die Stiftung vertrete eine „demokratiefeindliche Grundströmung“. Belege dafür gibt es keine.
Die Auseinandersetzung bleibt inzwischen auch nicht mehr auf Deutschland beschränkt. Nach Angaben der DES hat die Stiftung bereits in der vergangenen Woche Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.


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Dieses Staatsgebilde arbeitet systematisch an der Verschrottug seiner Legitimität.
Hah als ob da was von den Gerichten zu erwarten wäre… In Absurdistan geniessen Politclowns der Einheitsfront totale Narrenfreiheit! Bis irgendein Scherge hier in schwarzer Robe auch nur einen Pups fahren lässt ist der Geldanspruch verjährt …
Da kann man auch schon mal involvierter in einem 6 fach Massaker sein… da wird dann einfach nicht weiter ermittelt… der „Täter“ hat sich ja so wie Eppstein auch einfach umgebracht… tja … dass er Helfer hatte .. egal sch.. egal… dieses Land widert mich nur noch an!!!!!!!
Von Rechtsstaatlichkeit halten „unsere Demokraten“ offenbar nicht viel.