In Magdeburg werden Wahlzettel doppelt verschickt. Die Bürger sollen sie selbst vernichten. Jurist Ulrich Vosgerau erklärt im Interview bei Tichys Einblick, wie die Politik die sichere Urnenwahl opfert, um unliebsame Stimmen zu kontrollieren.
Während die links-grüne Regierung die Demokratie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen feiert, kollabiert in Magdeburg gerade das Fundament „unserer Demokratie“: In hunderten Fällen wurden Briefwahlunterlagen doppelt verschickt und die Bürger werden angewiesen, die überzähligen Stimmzettel „einfach selbst zu vernichten“. Der Staat, der sich selbst für seine Demokratie feiert, schafft es nicht einmal, eine Wahl zu organisieren.
Es gibt keine Garantie dafür, dass diese Stimmen nicht doch in die Auszählung fließen. In Magdeburg erhalten Betroffene nun dritte Unterlagen mit neuen Nummern, während die Kontrolle über den Verbleib der „unbrauchbaren“ Zettel faktisch aufgegeben wurde. Alles liegt in der Hand der Behörden.
Der Jurist Ulrich Vosgerau spricht mit Maximilian Tichy über diesen beispiellosen Vorgang und eine noch viel tiefergehende Wahrheit: Die Briefwahl ist im Grundgesetz eigentlich gar nicht vorgesehen. Die Verfassung geht ausschließlich vom Präsenzfall im Wahllokal aus. Ulrich Vosgerau analysiert den Weg von der Einführung 1956 bis zur heutigen Praxis, bei der die Entscheidung über die Zulassung von Stimmen oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Behördenzimmern fällt. Ein Gespräch über den schleichenden Abschied von der sicheren Wahl und den Übergang in eine „Postdemokratie“.




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Die Wahlkabine und die Urne, impliziert in den Wahlgrundsätzen „a-u-f-g-g“ zeugen für eine freie Wahl. Alles andere , hier die Briefwahl, sind vielleicht gut gemeint, sind aber eine Einstiegsmöglichkeit zum Wahlbetrug. Wer führt der „berühmten“ alten Oma die Hand zum Wahlkreuz oder führt den Schein sogar selbst aus, wer will es beweisen? Der Missbrauch ist einfach nicht auszuschliessen. Für mich ist es deshalb logisch, die Briefwahl nicht mehr anzubieten.
Es ist nicht zu beweisen, daher werden Kritiker ja auch immer als Verschörungstheoretiker bezeichnet. D.h. in den Haltungsmedien wird es dann bei Berichten über Kritiker der Briefwahl immer heissen, es werde „..behauptet ohne irgendwelche dafür Belege vorweisen zu können“. Sie Donald Trump. Das Leben in der linksgrünen Blase ist so einfach…
Es sollte oben natürlich „siehe Donald Trump“ heissen!
Die hier geschilderte niederländische Ermächtigung eines Wahlstellvertreters würde den Mißbrauch stark einschränken, da immer nur eine einzelne Person für einen einzigen Wähler stellvertretend wählen kann. Man kann dann nicht durch Altersheim ziehen und Briefwahlstimmen sammeln.
Immer wieder auffallend: Ein bißchen Schwund ist bei Briefwahl immer. In Sachsen-Anhalt wird er wohl noch größer ausfallen, denn die sie verwaltenden Atparteien wissen, dass die Briefwahl das Zünglein an der Waage sein werden.
Meine Überzeugung daher: Längst ist Order ergangen, die als Wahlhelfer traditionell sehr engagierten Antifanten bei Falschauszählungen aller Art zu unterstützen.
Und so werden wir in vielen Wahlbezirken wiederum das Kuriosum erleben, dass an der Urne zwar viele Erst- und Zweitstimmen an die AFD und wenige an Linke/Grüne vergeben werden, aber bei der Briefwahl ist es genau umgekehrt.
Nicht der Wähler hat die Macht, sondern der der die Stimmen zählt!
29.08.2026: Halle, es wurden knapp 1.200 Briefwahlunterlagen
doppelt gedruckt und verschickt…
Die AfD sollte Vertreter entsenden, die die Briefwahl kontrollieren. Das muss doch wohl möglich sein!
Ist 2012 nicht schon einmal ein Grundsatzurteil zur Briefwahl ergangen… damals hatte jemand gegen einen Briefwähleranteil von 28% geklagt, welche dann als verfassungswidrig erklärt wurde… heute kratzt dieser Anteil stellenweise an die 70% Marke und nichts passiert. Obwohl, bei der heutigen Besetzung Karlsruhes dürften solche Urteile wohl nicht mehr vorkommen, nachdem man sich auch dieses Gericht inzwischen zur politischen Beute gemacht hat.
Es wurden offensichtlich 440 Wahlzettel doppelt gedruckt und doppelt verschickt. Was aber wenn ALLE Wahlzettel der Briefwahl doppelt oder mehrfach gedruckt wurden und nur 440 davon aus Versehen zweimal verschickt wurden? Diese Variante ist doch viel logischer. Der Fehler passierte beim Verschicken von 440 Exemplaren. Es ist äußerst Unwahrscheinlich, dass der Fehler beim Druck UND beim Verschicken passiert ist. Denn das wären zwei Fehler in Folge. Es ist nur EIN Fehler passiert – und zwar ein dummer. DENN NUN WEISS JEDER DER NICHT AUF SEIN KÖPFCHEN GEFALLEN IST, DASS ALLE BRIEFWAHLZETTEL MINDESTENS ZWEIMAL GEDRUCKT WURDEN !!! In Berlin wurden ebenfalls… Mehr
Super, da gewinnt ja „UnsereDemokratie“ doch noch. Mit dem gleichen Mittel wie die SED, einfach wunderbar diese BRD.
Ich war 2017 Wahlhelferin, weil ich wissen wollte, ob bei der Auszählung manipuliert werden kann.
Wir waren jeweils Gruppen mit 6 Leuten bei der Auszählung. Eine Frau, Typ gutmenschliche Lehrerin, schlug vor, die Wahlzettel der AfD auf den Stapel der Grünen oder anderer Parteien zu legen. Natürlich habe ich protestiert (von wegen Wahlbetrug etc.).
ABER: Wenn sich alle 6 einig gewesen wären, hätte man das machen können
Ob das später nochmaö nachgeprüft wird, ließ sich nicht feststellen.
Wenn das wirklich so war, hätten Sie das sofort der Wahlbehörde melden müssen.
Ja, Sie waren beim Zählen dabei und Ihnen ist die „Unregelmäßigkeit“ aufgefallen. Doch waren Sie auch bei der Übermittlung des „Ergebnisses“ an die Zentrale dabei? …
Oder konnten Sie die Summierung der „Ergebnisse“ in der Zentrale kontrollieren? …
Das Dabeisein bei der Auszählung ist ehrenhaft und löblich. Vielen Dank dafür!
Doch um zu Fälschen gibt es viel einfachere Möglichkeiten als in jedem einzelnen Wahllokal zu pfuschen. Die Wahllokale melden Ergebnis A an die Zentrale. Die Zentrale meldet aber Ergebnis B als „Ergebnis“ an die Öffentlichkeit.
Und nu ? Wer sollte das überprüfen können ?
Bei der Übermittlung der Zahlen war ich nicht dabei.