„Putsch gegen die Demokratie": Die SPD verliert im Land wie im Bund die Wähler und lässt deshalb AfD-Kandidaten unter billigsten Vorwänden staatlich aussondern. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) treibt das Verfahren in Niedersachsen voran. Staatsrechtler sprechen von verfassungswidrigem Wahlrechtsentzug. Die breite Kritik reicht von links bis rechts.
Die SPD ist bundesweit auf 13 Prozent abgestürzt. Die AfD erreicht in derselben INSA-Umfrage 29 Prozent. Ausgerechnet eine Innenministerin dieser schrumpfenden SPD lässt nun Kandidaten der mehr als doppelt so starken Konkurrenz staatlich überprüfen und vom Wahlzettel entfernen. Daniela Behrens bekämpft den politischen Machtverlust ihrer Partei mit der Macht ihres Amtes.
Behrens hat dieses Vorgehen politisch vorbereitet. Im März verlangte sie, die Hochstufung der AfD durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz müsse „Konsequenzen haben“. Am 28. April verabschiedete Rot-Grün die Ausweitung der Verfassungstreueprüfung für Kandidaten kommunaler Spitzenämter. Behrens erklärte das Verfahren zum Baustein einer „wehrhaften Demokratie“. Jetzt verschwinden die ersten Bewerber aus dem demokratischen Wettbewerb.
Der Mechanismus ist zutiefst antidemokratisch. Meldet ein Wahlausschuss Zweifel an, kann das Innenministerium den Verfassungsschutz einschalten. Der Geheimdienst untersteht Behrens. Das Ministerium reicht sein Votum anschließend an den Wahlausschuss zurück, in dem Vertreter konkurrierender Parteien sitzen. Der Staat liefert ihnen die Grundlage, einen politischen Gegner gar nicht erst zur Wahl zuzulassen.
Bei Martin Sichert genügte zunächst seine Mitgliedschaft in der AfD, um die Prüfung auszulösen. Der Kreiswahlleiter schrieb ausdrücklich, weitere Anhaltspunkte hätten nicht vorgelegen. Behrens’ Ministerium sammelte daraufhin Äußerungen des Bundestagsabgeordneten und erklärte sie zum Beleg mangelnder Verfassungstreue. Strafbare Handlungen konnten nicht vorgelegt werden, wie auch. Eine konkrete Gefahr für die Amtsführung als Landrat wurde ebenfalls nicht benannt. Der Wahlausschuss strich Sichert mit fünf zu einer Stimme vom Stimmzettel.
Sichert ist Teil einer ganzen Serie. Auch Reinhild Goes wurde ausgeschlossen. Hinzu kommt Martina Hartschwager. Insgesamt stehen insgesamt elf AfD-Kandidaten infrage. Über die Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße und Stephan Bothe soll am 27. beziehungsweise 29. Juli entschieden werden. Behrens’ Verfahren richtet sich damit gegen eine ganze Gruppe von Bewerbern der größten Oppositionspartei.
Klaus-Rüdiger Mai nennt das Vorgehen einen „Putsch gegen die Demokratie in Niedersachsen“. Weil ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Beweise und ein rechtsstaatliches Verfahren verlangen würde, versuche Rot-Grün nun, die Partei auf kommunaler Ebene Kandidat für Kandidat auszuschalten. Mai verweist auf den Zirkelschluss im Fall Sichert: Dessen AfD-Mitgliedschaft, Kreisvorsitz und Bundestagsmandat werden selbst zum Belastungsmaterial – „schuldig, weil er gewählt wurde“. Ein weisungsgebundener Verfassungsschutz sammle Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, Behrens’ Ministerium forme daraus ein politisches Votum, das konkurrierende Parteien anschließend im Wahlausschuss vollstreckten. So werde die Wahl zur staatlich vorsortierten Auswahl und die „wehrhafte Demokratie“ zum Vorwand für den Machterhalt ihrer selbst ernannten Retter.
Marc Felix Serrao nennt Niedersachsen in der Welt inzwischen eine „Bananenrepublik“. Die Begründung für Sicherts Ausschluss sei „eine Farce“. Das Ministerium habe keinen Beweis dafür geliefert, dass Sichert die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wolle. Selbst einen belastbaren Bezug zum angestrebten Landratsamt sucht Serrao in dem Votum vergeblich. Übrig bleibt die politische Bewertung zulässiger Meinungsäußerungen durch einen weisungsgebundenen Nachrichtendienst.
Auf X verschärft Serrao seine Kritik an der Rolle des Staatsapparates. Wer behaupte, Behörden arbeiteten unabhängig von den politischen Erwartungen ihrer Leitung, sei „naiv oder er hat eine Agenda“. Serrao verweist auf einen elementaren Mechanismus jeder Organisation: „Menschen orientieren sich an den Erwartungen ihrer Chefs.“ Dafür brauche es keine schriftliche Weisung. Die politische Richtung einer Hausspitze wirkt in den Apparat hinein.
Damit trifft Serrao die entscheidende Schutzbehauptung des Behrens-Lagers. Beamte sind an Recht und Gesetz gebunden. Daraus folgt keine politische Sterilität einer Behörde. Karrierewege, Prioritäten und die Auswahl der bearbeiteten Fälle werden von Führung geprägt. Der Verfassungsschutz gehört als Abteilung zum Innenministerium. Behrens hat öffentlich Konsequenzen gegen die AfD verlangt. Ihr Apparat liefert nun die Akten für den Ausschluss ihrer Kandidaten. Serrao nennt diese Feststellung zu Recht „keine Verschwörungstheorie“.
Als Beleg erinnert Serrao an den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang. Dieser erklärte 2023 öffentlich: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Ein Geheimdienstchef stellte seine Behörde damit selbst in den Zusammenhang parteipolitischer Umfragewerte. Die Erzählung vom vollständig unpolitischen Verfassungsschutz wurde bereits von dessen früherem Präsidenten widerlegt.
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler fällt über den Fall Sichert ein vernichtendes Urteil. Er spricht vom „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“ und nennt diesen „natürlich verfassungswidrig“. Werden Freiheit und Allgemeinheit der Wahl verletzt, verliere die Wahl ihren demokratischen Charakter. In einer Demokratie würden Kandidaten nicht vorab aussortiert.
Auch Welt-Autorin Fatina Keilani spricht von einem „abgekarteten Spiel“. Die Inszenierung einer angeblichen Demokratieverteidigung bezeichnet sie als „Demokratietheater“. Der Begriff trifft Behrens’ Konstruktion. Ein politisch geführtes Ministerium liefert das Belastungsmaterial, anschließend dürfen Parteivertreter den staatlich markierten Konkurrenten aus der Wahl entfernen.
Daniel Gräber fordert bei Apollo News politische Konsequenzen für Daniela Behrens. Die Innenministerin trage die Verantwortung für ein System, mit dem AfD-Kandidaten von kommunalen Spitzenämtern ferngehalten werden sollen. Diesen Angriff auf die Demokratie dürfe man nicht folgenlos hinnehmen. Gräber verlangt zunächst, die erst im Frühjahr geschaffene gesetzliche Grundlage „schnellstmöglich wieder“ abzuschaffen. Der Missbrauch des Verfahrens sei bereits offenkundig. Eine ausdrückliche Rücktrittsforderung erhebt er nicht; seine persönliche Zuordnung der Verantwortung ist jedoch eindeutig: Behrens hat den Mechanismus vorangetrieben, ihr Ministerium steuert ihn – sie muss dafür politisch geradestehen.
Der Focus hatte bereits beim Ausschluss Joachim Pauls in Ludwigshafen vor einem „Entzug eines fundamentalen Rechts“ gewarnt. Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele erklärte damals, missliebige oder „unappetitliche“ Äußerungen seien nicht automatisch verfassungsfeindlich. Der Eingriff in das passive Wahlrecht wiegt besonders schwer. Behrens macht aus dem Ludwigshafener Präzedenzfall nun eine niedersächsische Methode.
Die Kritik reicht aber inzwischen bis weit ins linke Lager. Die junge Welt warnt unter der Überschrift „Ausschluss per Ausschuss“ vor dem Instrument, das Behrens geschaffen hat: „Bisher trifft es nur Politiker der AfD, aber auch linke Kandidaten könnte es perspektivisch erwischen.“ Das Blatt erinnert daran, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch linke Organisationen beobachtet. Wer heute den Ausschluss von AfD-Bewerbern hinnimmt, legitimiert damit ein Verfahren, das morgen gegen jede politisch missliebige Opposition eingesetzt werden kann.
Der Rechtsschutz ist so gestaltet, dass der Ausschluss zunächst vollendete Tatsachen schafft. Sichert kann erst nach der Kommunalwahl Einspruch beim neu gewählten Kreistag einlegen oder vor das Verwaltungsgericht ziehen. Bis zu einer Entscheidung fehlt sein Name auf dem Stimmzettel. Das Amt ist dann vergeben. Der mögliche Rechtserfolg kommt nach dem politisch gewünschten Ergebnis.
Beatrix von Storch zieht deshalb die Verbindung zum Ausschluss Joachim Pauls. Nach dessen Fall hatte sie Gespräche in Washington geführt. Zum Vorgehen gegen Sichert schreibt sie, die etablierten Parteien setzten ihren „antidemokratischen Weg“ fort. Sie habe den neuen Fall ebenfalls in Washington gemeldet. Deutschland liefert damit aus eigener Kraft Anschauungsmaterial für den staatlichen Umgang mit unerwünschter Opposition.
Daniela Behrens trägt die politische Verantwortung. Sie forderte Konsequenzen gegen die AfD. Unter ihrer Verantwortung wurde das Wahlrecht verschärft. Ihr Verfassungsschutz liefert das Material für die Ausschlüsse. Die SPD erreicht noch 13 Prozent und benutzt den Staatsapparat gegen Kandidaten einer Partei mit 29 Prozent.
Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“ dient nur als Wieselwort für hemmungslose Machtsicherung. Das ist ein organisierter Angriff auf freie Wahlen und ein zutiefst antidemokratischer Missbrauch staatlicher Macht.



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Hoffentlich verschwinden diese selbstgerechten, totalitären Sozialisten bald unter die 5%! Je schneller, desto besser!
Rechtliche Erklärung:
Wahlrecht kann nicht entzogen werden auch nicht durch Gericht. !!!
Weil dies im GG nich expliziet erlaubt wird. !!!
(1) Wahlrecht, passiv gewählt werden zu dürfen und aktiv Wälen zu dürfen, ist ein Grundrecht. GG Art. 54
(2) Grundrechte können nich abgeschafft werden „Ewigkeitsklausel“.
(3) Ein Grundrecht darf eingeschränkt werden nur wenn das im GG erlaubt wird. (z.Bsp. Freiheit der Person – in Falle Gefängnishaft)
(4) Ein Gesetz welches die Einschränkung eines Grundrechtes regelt, muss genau diesen GG Artikel nennen.
(5) Zur rechtwirksamen Einschränkung braucht es ein gerichtliches Urteil
Also politische Wahlkomminssionen können niemand das passive Wahlrecht entziehen.
Viel ist gepostet worden, und auch ich gebe meinen Teil dazu. Ein klarer und eindeutiger Baustein auf dem Weg in eine Diktatur. … Ich kann nicht vermuten, was ein Ober-/Verwaltungsgericht dazu entscheiden könnte. Wenn zum Vorteil der Blauen, heißt das nicht, dass man ein Urteil akzeptieren und sich konform verhalten würde. … Negieren wäre nicht das erste Mal. Gesetze sind für Andere da unten da, nicht für Regierende. Was das BVG entscheiden wird, ist schwer zu sagen. Die Zeiten wo eindeutige Urteile zu erwarten sind, sind schon lange vorbei. Und wenn die AFD, bzw. der Kandidat Recht bekäme, heißt das… Mehr
Diese SPD ist Verfassungsfeindlich!
Als regierungshandelde Partei erfüllt diese das wichtigste Kriterium für ein sofortiges Partei-Verbotsverfahren.
Die schaffen faktisch die demokratie und die (Wahl) Freiheit ab.
Oma gegen rechts, und das im Amt. Die Alte gehört entsorgt, wie dei gesamte SPD, die nun kurz vor dem Untergang umständlich und gefährlich wird. Merz muss reagieren, sonst reagiert das Volk; aber anders, als dieser Lügner und Wahlbetrüger glaubt.
Die Lunte brennt. Die Messer sind gewetzt.
Das wird der versifften SPD und ihren schrecklichen Omis den Rest geben.
Beste Voraussetzungen für einen klaren Sieg der AfD.
Es bleibt wohl dem Volke nichts anderes übrig als diesePrseudovolksparteien wie die SPD und CDU/ CSU , die Grünen und die Linken komplett abzuwählen und sich einem Neuaufbau desStaates zuzuwenden . Die Regierung wird maximal für 2 Legislaturperioden gewählt . Die Parlamente ebenfalls . Eine Lebensgestaltung als Parlamentarier und Politiker fällt dadurch weg . Sämtliche Vergünstigungen außerhalb des Gehaltes werden gestrichen . Die Pensionen welche erworben werden in der Zeit richten sich nach dem Durchschnitt der Renten . Eine Zusammensetzung des Parlamentes muss zwingend auf Grundlage des allgemeinen beruflichen Durchschnitts der Bevölkerung liegen . Eine Begrenzung an Beamten wird eingefügt… Mehr
Im Juni 2025 schrieb Sichert mit Bezug auf die staatliche Förderung der Regenbogenflagge: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen von Menschen tot. Deshalb lasst es sein. An Rathäusern gehören nur die Fahnen des Ortes, Landes und Bundes, und keine Fahnen egal welcher Ideologie.“ Diese Äußerung wertet Ministerin Behrends, die bei jeder Gelegenheit den politischen Konkurrenten als „gesichert rechtsextrem“ beschimpft, als Verharmlosung des Nationalsozialismus. Zugegeben: Das mit den Millionen Toten hätte man weglassen können. Aber in der Sache hat Sichert recht. Die Regenbogenflagge, früher ein harmloses Symbol der Friedensbewegung, steht… Mehr
Diese SPD Innenministerin ist eine personifizierte Schande für dieses Land ,nicht nur für Niedersachse . Wie hinterhältig und feige muss ein politisches System sein das zu derartigen Maßnahmen wie den voranlaufenden Ausschluss von Wahlkandidaten einer demokratischen Partei sein. Politische Ränkespiele und Bankraub werden leider nicht gleich rechtlich behandelt . Sind aber durchaus miteinander zu vergleichen . Sind es beim Bankraub die Gelder oder Sachwerte der Kunden die gestohlen werden ,werden bei Ränkespielen die tatsächlichen Stimmen des Kandidaten gestohlen . Wo bitte liegt der Unterschied ? Schlussfolgerung : kann doch nur sein : ,wenn der Bankräuber ein Verbrechen begeht wird er… Mehr
Das ist zumindest aus Sicht von SPD und Grünen die perfekte Lösung, die AfD klein zu halten, wenn ein erfolgreiches Verbotsverfahren zweifelhaft ist. Einfach durch weisungsgebundene Behörden die Kandidaten ausschließen. In Ludwigshafen hatte es wunderbar geklappt. Nach der Wahl klagen ist sinnlos, denn diese ist ja erledigt und der Kandidat ausgeschlossen. Schon in der DDR hieß es „es muss demokratisch aussehen“ und das hat die SPD definitiv für sich übernommen und perfektioniert diese Strategie immer weiter. Da auch die Verfassungsgerichte zunehmend links besetzt sind, wird von dort ebenfalls keine Hilfe zu erwarten sein. Es zeigt sich nun mehr als deutlich,… Mehr