Kann man die AfD nicht verbieten, werden ihre Politiker einfach von Wahlen ausgeschlossen – ohne Gerichtsbeschluss, aufgrund von herbeigezogenen Anschuldigungen. Wenn Politiker wie Martin Sichert sabotiert werden, geht es nicht um Verfassungstreue, sondern um den Machterhalt der Protagonisten „Unserer Demokratie“.
IMAGO / dts
In Niedersachsen gehen die regierenden Rotgrünen gemäß Ulbrichts Diktum – dass es demokratisch aussehen soll, „wir“ aber alles in der Hand haben müssen – von der Demokratie zur Diktatur über.
Nach Informationen, die TE exklusiv vorliegen, soll es inzwischen mindestens vier Kandidaten von der AfD betreffen, die von der Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen werden. Bekannt geworden ist der Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Kommunalwahl im Landkreis Friesland. Zur Stunde wird entschieden, ob sich die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke für den Posten des Oberbürgermeisters von Hannover zur Wahl stellen darf.
Am 10. Juli schrieb der Kreiswahlleiter an Martin Sichert, dass er die Bewerbung als Kandidat für das Wahlamt des Landrats in Niedersachsen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht übergeben habe, die praktischerweise dem Innenministerium der Genossin Daniela Behrens (SPD) untersteht, das im Fall des ermordeten Mädchens Liana K. und im Fall des Sechsfachmordes von Stade so eklatant versagte hatte.
Das bedeutet im Klartext, dass man den Funktionären der AfD, wobei das so weit gefasst ist, dass die Lex AfD schon die Delegierten von Parteitagen einschließt, in Niedersachsen praktisch das passive Wahlrecht aberkennt.
Unrecht und Willkür charakterisierten von jeher das starke Bemühen, sich in der Verhöhnung von Recht und Gesetz als Recht und Gesetz darzustellen. Zuerst schrieben die Genossen der Neo-SED im Jahr 2014 ins niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, dass als Voraussetzung für die Teilnahme an Kommunalwahlen die Verfassungstreue des Bewerbers gilt (Paragraphen 80 Abs. 5 Nr. 3). Bei Zweifel könne der Verfassungsschutz gefragt werden.
Allein dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip und einer SED würdig, denn nicht der Wähler entscheidet über die Kandidaten in freier und geheimer Wahl, sondern der Verfassungsschutz, wer Kandidat sein darf und wer nicht. In keiner Demokratie entscheidet der Inlandsgeheimdienst über die Zulassung von Kandidaten für Wahlämter, nur in Deutschland, und wenn er das unternimmt, ist man in keiner Demokratie mehr.
In der Verhinderung von Terroranschlägen versagen die Helden des Verfassungsschutzes regelmäßig, weshalb unsere Weihnachtsmärkte verpollert sind, nicht aber im Zusammentragen von Material, das in seiner Qualität an die Lageberichte und Einschätzungen des Ministeriums für Staatssicherheit erinnert. Doch als wäre das nicht problematisch genug, hat die rotgrüne Regierung in Hannover sich des Genossen Ulbricht würdig erwiesen, als sie Anfang 2016 das Verfahren einführte, dass bei Zweifeln an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht eingeschaltet wird.
Und so einfach geht es in der Semi-Diktatur: Das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen (LfV), das als eigene Abteilung der Innenministerin Behrens untersteht, bespitzelt die demokratische Konkurrenz und fabriziert angeblich belastendes Materials „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ unter Verwendung nicht juristisch, sondern ideologisch verfertigter Begrifflichkeiten, Begriffe, die weder philosophisch noch rechtlichen Bestand haben. Man macht es sich einfach, weil man einfach die Macht hat, das zu tun. Unter der Brandmauerherrschaft wird Recht zur Funktion der Macht und die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben. Die nur allzu schlichte Fabrikation wird nun zum Beweis hochjournalisiert, um den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, genauer betrachtet eigentlich als „staatssicherheitsgesichert rechtsextrem“.
„Der Bewerber bietet aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde nicht die gemäß § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erforderliche Gewähr, weil seine Mitgliedschaft in der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Niedersächsischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) in Verbindung mit seiner Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund, seiner erfolgreichen Wahlkandidatur 2025 über die Landesliste seiner Partei für den Deutschen Bundestag und der Ausübung seines Bundestagsmandats sowie seine durch öffentliche Aussagen zum Ausdruck gebrachte innere politische Haltung Zweifel daran begründen, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird.“
Das nennt man einen Zirkelschluss, man gibt in die Voraussetzungen, was man als Ergebnis haben möchte. Ihm wird sogar „seine erfolgreiche Wahlkandidatur 2025“ für den Bundestag zur Last gelegt, schuldig, weil er gewählt wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf sich im rotgrünen Niedersachsen nicht zur Wahl stellen, ihm wird ohne Gerichtsbeschluss aufgrund der Übergriffigkeit des roten Inlandsgeheimdienstes von Niedersachsen das passive Wahlrecht entzogen, weil er Kreisvorsitzender einer zugelassenen Partei, weil er Kreisvorsitzender der AfD ist, weil er gewähltes Mitglied des Bundestages ist und weil er das grundgesetzlich verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nahm?
Erlässt die Genossin Behrens nach der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit demnächst die Weisung, mit den Mitteln der Zersetzung gegen Martin Sichert vorzugehen? Aber Martin Sichert wird einfach das passive Wahlrecht entzogen, ohne, dass ihm die Gelegenheit gegeben würde, sich zu verteidigen. Denn das „Votum der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 45d Abs. 7 Satz 7 NKWG erfolgt auf hiesiger Aktenlage ohne Anhörung des Bewerbers“,
Nach einer Aktenlage, die von den Schnüfflern der Genossin Behrens fabriziert wurde. Damit es demokratisch aussieht, „begründet“ das Votum natürlich und selbstverständlich „keine Bindungswirkung für den Wahlausschuss. Es dient lediglich der Vorbereitung, der Entscheidungsfindung und der Absicherung der Entscheidung des Wahlausschusses.“
Warum putschen die „demokratischen Parteien“, die Parteien „unserer Demokratie“ gegen die Demokratie, indem sie in Blockparteien-Manier den Wählern im Grunde eine Einheitsliste vorlegen und den demokratischen Akt der Wahl zum „Zettelfalten“ pervertieren?
Im Landkreis Friesland kann man fürderhin nicht mehr von freien Wahlen, auch nicht von demokratischen Parteien sprechen. Selbst, wenn alles stimmt, was der Niedersächsische Verfassungsschutz an den Haaren herbeigezogen hat, ist das nicht justiziabel, sondern unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und mithin als Meinungsäußerung und auch als politisches Argument vom Grundgesetz gedeckt.
Was viel wichtiger ist, ist das Grundgesetz der Demokratie, das besagt, dass man die Demokratie nicht mit undemokratischen Mitteln schützen oder gar retten kann, denn dann ist die geschützte oder gerettete Demokratie keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur, nämlich die Diktatur der Retter. Man kann auf beiden Seiten vom Pferd fallen. Wenn die Demokratie sich nicht aus ihrer Substanz heraus schützen kann, ist sie ohnehin nur noch Fiktion, aber keine Realität mehr. Das sogenannte Konzept der „wehrhaften Demokratie“ ist der Höllenweg zur real existierenden Diktatur.
Diesen Weg, den die SPD als Neo-SED in Niedersachsen jetzt beschreitet, den hat die SPD in Rheinland-Pfalz bereits 2025 vorexerziert, als gegen Recht und Gesetz und mithilfe williger Richter der Landtagsabgeordnete der AfD und verbeamtete Lehrer Joachim Paul willkürlich gehindert wurde, zur Wahl zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen anzutreten. Kann man also die AfD (noch) nicht verbieten, verfertigen Landesämter für Verfassungsschutz Feme-Gutachten, die dann die Grundlage dafür bilden, sie von den Kommunalwahlen auszuschließen. Sie begründen den Ausschluss damit, dass die Kommunalämter zwar Wahlämter sind, aber exekutive Aufgaben wahrnehmen. Was folgt als nächstes? Werden AfD-Kandidaten von Landtags- und Bundestagswahlen ausgeschlossen, weil sie im Falle eines Wahlsieges ja Minister oder Ministerpräsidenten werden können?
Nennen wir die Dinge doch beim Namen. Es geht nicht um Verfassungstreue, es geht nicht um die Demokratie, es geht um den Machterhalt der kleinen, der mittleren und der großen Oligarchen „unserer Demokratie“. Die Demokratie wird immer mehr zum Aushängeschild des Neo-Absolutismus von Neu-Versailles.
Update 12:44 Uhr: Nach neuen Informationen wurden von der Kommunalwahl in Niedersachsen die Kandidaten der AfD Martin Sichert, Reinhild Goes und Martina Hartschwager ausgeschlossen. Ob die beiden Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße und Stephan Bothe an der Wahl teilnehmen können, entscheidet sich am 27.07. und am 29.07.2026. Demnach stehen elf AfD-Kandidaten in Frage.






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Es ist unfassbar. Einige derer, die sich hier an der Demokratie versündigen, glauben vermutlich sogar, dass sie „das Richtige“ tun. Unfassbar.
Man hofft, dass einer der Götter des Olymp, derjenige, der für die Demokratie zuständig ist, sich ein Herz nimmt und einen Blitz auf die Erde schickt, der diese demokratiefeindlichen Strukturen auslöscht. Diese olympischen Götter haben leider ausgedient.
Die Argumentation ist einfach lächerlich.
Er wurde ins Parlament gewählt, das gefährdet die Demokratie.
Er hat das falsche Parteibuch.
Er übt hartnäckig Kritik an der Regierung, das tut man einfach nicht.
Er lässt die Arbeit der anderen schlecht aussehen (Delegitimierung).
Er darf nicht mehr kandidieren, weil er erneut gewählt würde.
Er ist nicht bereit zum Grünen Kniefall, das ist unvernünftig.
Er könnte noch mehr Menschen in Deutschland ermutigen, falsch zu wählen.
hmja,was ist daran jetzt überraschend? Das die „Genossen“ in ihrem Stammland versuchen,die Konkurrenz mit ihren verfilzten Strukturen zu sabotieren,dürfte zuerst die AFD einkalkuliert haben und das plumpe Vorgehen der Genossen dürfte Ihnen sehr gute Wahlhilfe bringen. Etwas cleverer haben das die Genossen und Freunde noch im „Osten“ gemacht,da bildet sich bei Landrats und Bürgermeisterwahlen einfach die nationale Front wieder und alle Parteien einigen sich auf EINEN Kandidaten,den dann alle Parteien gegen den AFD-Kandidaten unterstützen,plus Briefwahl klappt das dann immer und vor Allem geräuschloser als hier…. ich denke,das wird vor Allem den Genossen im EU-Rechtsbereich auf die Füsse fallen,denn deutsche Gerichte… Mehr
Erinnert an die dunkelsten Zeiten unserer Geschichte. Da haben auch alle mitgemacht um hinterher zu sagen,,,,“ich war im Widerstand“….Schon schlimm, wozu sich Menschen immer wieder benutzen lassen.
Steile hatte völlig Recht, als er die DDR-Hymne als Nationalhymne anstimmte. Denn wir leben schon in der DDR 2.0
Wenn das alles stimmen würde, was die Altparteien über die AfD zurechtlügen und diffamieren, wäre es deren Pflicht, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Tun sie aber nicht. Das wird nämlich schiefgehen.
Jetzt wird langsam immer deutlicher, welchen schrägen Weg die Altparteien gehen wollen. An Mitmachern und schulterzuckenden Zuguckern gibt es (wie üblich in Deutschland) mal wieder keinen Mangel.
Kann mir bitte mal ein fachkundiger Jurist erklären, was noch passieren muss, bevor das Widerstandsrecht nach Paragraf 20 Abs. 4 Grundgesetz greift?
Was unterscheidet die deutsche Politik und die Ukrainische?
Zwei Zentimeter.
Hier sind sie bereits auf der Überholspur!
So sieht es aus, das Komplott des Kartells gegen die AfD. Das ist nur der Anfang von „unseren Demokraten“, die sich stalinistischen Regeln mit Riesenschritten nähern, ja, zu eigen machen, wo immer ihre Pfründe und Erbhöfe durch demokratische Wahlen in Gefahr geraten.
Frage an die Wähler: Wollt ihr Stalin oder Frau Weidel?
Wir werden S I E mit allen Mitteln bekämpfen ! Genau das passiert , abgestimmt – konzertiert – alle machen mit ! Jeden 2. Tag ein neues Gerücht ? Die Betriebsanleitung ist längst geschrieben , von denen die mit christlicher Nächstenliebe hausieren gehen. Das “ neue Testament “ ist ausgetauscht gegen den “ Hexenhammer “ ! Wenn das nicht reicht, wir Demokraten schaffen das.