Keine Verurteilung, kein Strafverfahren, kein verursachter Skandal – und trotzdem hat der Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland am Dienstagabend mit 5:1 Stimmen die Kandidatur des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert für das Amt des Landrats abgelehnt. Die Wahl findet am 13. September 2026 statt.
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Da der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD) nach 23 Jahren nicht mehr antritt, bewarb sich auch Martin Sichert (AfD) um das Amt des Landrats. Doch: Der Kreiswahlausschuss folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums, das die AfD in Niedersachsen als rechtsextrem einstuft und bei Sichert „Zweifel an der Verfassungstreue“ sehe. Das Ministerium lieferte dem Ausschuss zahlreiche Hinweise auf seine Aktivitäten in den sozialen Medien: Dort kritisiert der 46-jährige Politiker aus Zetel scharf die Massenzuwanderung, warnt vor Ausländern mit deutschem Pass, bezeichnet die Tagesschau als „Propaganda-Kanal einer Diktatur“ und spricht von „Kartellparteien“.
Sichert zeigte sich gegenüber dem NDR „entsetzt“ über diese Entscheidung. Er kündigte an, mit allen juristischen Mitteln dagegen vorzugehen – allerdings ist das erst nach der Wahl möglich, etwa durch Einspruch beim neuen Kreistag oder Klage beim Verwaltungsgericht. In einer Videobotschaft auf Facebook betonte er: „Das ist ein massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl.“ Alle Vertreter der anderen Parteien hätten gegen ihn gestimmt. Der Bundestagsabgeordnete veröffentlichte auch auf X dazu ein Video:
„Ich bin fassungslos. Es ist ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl, einen Bewerber vor der Wahl auszuschließen. Offensichtlich war in den anderen Parteien die Angst zu groß, dass ich die Wahl gewinnen könnte und Friesland einen freiheitlichen Landrat bekommt. Ich werde dagegen selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen, denn es geht hierbei nicht um mich, es geht um die Demokratie als solches. Wer heute Bewerber von Kandidaturen um das Amt des Landrats oder Bürgermeisters ausschließt, der schließt morgen dann auch unbequeme Bewerber von Bundestags- und Landtagswahlen aus.“
Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde nannte die Entscheidung gegen Sichert „absurd“, ihn allein wegen seiner AfD-Mitgliedschaft als „nicht verfassungstreu“ einzustufen. Die AfD Niedersachsen verurteile das Vorgehen „aufs Schärfste“ und fordere die sofortige Zulassung aller rechtmäßig aufgestellten Kandidaten.
Die aktuelle Entscheidung in Friesland befeuert die ohnehin schon emotional geführte Debatte über Demokratie und über einen fairen politischen Wettbewerb: Sichert ist seit der Bundestagswahl 2025 Abgeordneter für den Wahlkreis Friesland–Wilhelmshaven–Wittmund und wurde dort mit 20 Prozent der Zweitstimmen gewählt. Eine mögliche Wahl zum Landrat hätte ihn zum Rücktritt aus dem Bundestag gezwungen.
Sichert kritisierte immer wieder deutlich die Bundesregierung
Mit dem aktuellen Ausschluss könnte jedenfalls ein prominenter Kritiker der Folgen der Massenzuwandrung ausgeschaltet werden: Sichert thematisiert seit Jahren akute Probleme wie Integrationsversagen, steigende Kriminalität in bestimmten Bereichen und die Belastung kommunaler Haushalte durch die Massenzuwanderung – Themen, die in der Bevölkerung breite Resonanz finden, wie Umfragen und Wahlergebnisse der AfD zeigen. So kritisierte Martin Sichert etwa am 10. Juli auf X die Bundesregierung: „Sie haben 90 Milliarden für die Ukraine, 30 Milliarden für Entwicklungshilfe, 30 Milliarden für die EU und 150 Milliarden für die Kriegsvorbereitung, aber wollen 2 Milliarden beim Gesundheitssystem streichen. Sie sollten sich schämen, so verantwortungslos mit dem Geld der Bürger umzugehen.“
Dass ausgerechnet ein gewählter Bundestagsabgeordneter aufgrund seiner Partei- und Meinungsäußerungen von einer lokalen Kandidatur ausgeschlossen wird, während andere Parteien mit teils äußerst umstrittenen Kandidaten antreten dürfen, wirkt dann doch selektiv.
Die als Argument für den Ausschluss Sicherts geführte rechtliche Grundlage beruht auf der Anforderung, dass Kandidaten für kommunale Ämter die „Gewähr bieten müssen, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Seit einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes im April 2026 können dazu Verfassungsschutz-Erkenntnisse expliziter einbezogen werden. Ob dies jedoch bei einem legalen, im Bundestag vertretenen Abgeordneten und seiner Partei in dieser Schärfe gerechtfertigt ist, wird juristisch noch geklärt werden müssen.


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