Demokratie ist, wenn die SPD entscheidet, wer noch gewählt werden darf. So zumindest in Niedersachsen. Das Verfahren, aussichtsreiche AfD-Kandidaten allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur AfD nicht zur Wahl zuzulassen, kommt einem Parteiverbot durch kommunale Behörden gleich, so Volker Boehme-Neßler.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert darf im Landkreis Friesland nicht gewählt werden. Denn der Wahlausschuss des Landkreises, der nicht von den Bürgern gewählt wird, hat entschieden: Sichert sei nicht verfassungstreu genug. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist, dass das SPD-geführte Innenministerium und der Verfassungsschutz Niedersachsens dies so bewertet haben. Ein klarer Angriff auf die Demokratie, findet Klaus-Rüdiger Mai. Denn Behörden haben nicht zu entscheiden, wer gewählt werden darf und wer nicht. Es ist der absurde Versuch, ein Parteiverbot-light durchzusetzen. Parteiverbote sind in Deutschland zwar grundsätzlich möglich, so der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler. Hier wird jedoch versucht, die dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren zu umgehen. Doch die Gerichte begünstigten einen solchen Missbrauch geradezu, denn schon bei früheren Wahlausschlüssen von AfD-Politikern wurde das Recht nicht schnell und konsequent genug durchgesetzt.





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