Der Bürger hat keine Chance mehr

Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für einseitig, verlogen und vertragswidrig hält, muss trotzdem zahlen und soll vor Gericht am besten gleich kapitulieren. Ein neues Urteil zeigt, wie wirksam das Gebührenkartell gegen seine unfreiwilligen Kunden abgeschirmt ist.

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Jahrelang habe ich mich geweigert, für das klägliche Angebot der drei Staatssender ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu bezahlen. Jahrelang bin ich deshalb von diesen drei Fachagenturen für Volksaufklärung und Propaganda verfolgt worden. Denn im besten Deutschland, das es je gab, muss man auch für das bezahlen, was man aus guten Gründen nicht haben will. Der Vormund weiß eben besser, was für das Mündel gut ist – dasselbe nämlich, was für ihn selbst gut ist. So kam es, wie es kommen musste: zunächst Festsetzungsbescheid, Widerspruch, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, dann die Klage – in Tichys Einblick habe ich davon berichtet. Jetzt, nach zwei Jahren, das Urteil.

Selbstverständlich hatte ich meiner Klage gegen den Hessischen Rundfunk etliche Belege beigefügt; an denen herrscht ja auch kein Mangel. Ich hatte daran erinnert, dass keiner, der ein Van Gogh-Gemälde mit Kartoffelbrei beschmiert, sich auf die Kunstfreiheit berufen kann. Dass es von Schwachsinn zeugt, an einen Fernseher zu glauben, der nicht nur keinen Strom verbraucht, sondern auch noch liefert. Hatte darauf hingewiesen, dass man nach dem Motiv nicht lang suchen muss, wenn sich ein Messerstecher mit dem Ruf „Allahu akbar!“ auf sein Opfer stürzt. Hatte es blödsinnig genannt, von tausend linken Gewalttaten auf eine Gefahr von rechts zu schließen. Hatte die Gewohnheit, Nachricht und Kommentar zu vermengen, als schlechten Journalismus bezeichnet, und so weiter.

Das alles half mir aber nichts, denn das Kartell sitzt fest im Sattel. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, sagt das Sprichwort. Wer immer lügt, hat aber gute Chancen, hatte der unvergessliche Johannes Gross hinzugefügt. Er kannte den Betrieb.

Alle meine Einwände reichten nicht, reichen bei weitem nicht, belehrt mich das Gericht. Die Beispiele seien zwar konkret, wahrscheinlich auch korrekt, zählen aber nicht, weil sie sich auf Einzelfälle beschränken (was Beispiele so an sich haben). Ob und wann sich aus Beispielen eine Serie ergibt, die dann zum Haufen anwächst, der groß genug ist, um vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg zusammengekehrt zu werden, das wissen nur die Götter. Oder ein deutsches Verwaltungsgericht. Immerhin hat es mich wissen lassen, wie ich es besser hätte machen können: ich hätte sämtliche Programme aller drei Staatssender mindestens zwei Jahre lang beobachten und diese Fleißarbeit dann dem Gericht vorlegen müssen. Vielleicht hätte das geklappt, …

Juristen pflegen solche Vorschläge als lebensfremd zu bezeichnen und kurzerhand abzutun. Wenn sie von ganz weit oben kommen, also vom Richter selbst, sieht die Sache natürlich anders aus. Dann gelten sie als realistisch, und um der Realität noch ein bisschen aufzuhelfen, hat das Gericht seinem ersten einen zweiten Vorschlag folgen lassen: statt mich selbst vor die Glotze zu setzen, könnte ich ja auch „eine wissenschaftliche Beurteilung hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Gesamtheit in dem maßgeblichen Zeitraum“ einholen. Leider musste ich auf diese naheliegende (leider aber auch ziemlich teure) Möglichkeit erst hingewiesen werden. Selbst schuld, sagt das Gericht, warum hältst du dich auch für klüger als irgendwelche käuflichen Experten.

Die Botschaft ist allerdings auch so ganz gut verständlich: der Bürger soll endlich kapitulieren. Soll begreifen, dass er vor Gericht keine Chance hat und es mit Klagen verschonen, weil die Waffen zu ungleich verteilt sind. Was das Gebührenkartell mit links aufbringt, die gewaltigen Verfahrenskosten, würden jeden von uns Bürgern ruinieren. Und man liegt sicherlich nicht falsch mit der Vermutung, dass den Gerichten das auch ganz recht so ist. Schließlich bezweckt die Beweislastumkehr, von der die Behörden seit geraumer Zeit so üppigen Gebrauch machen, doch dasselbe. Sie ist ein elegantes Mittel, dem Bürger unter Berufung auf Recht und Gesetz jeden effektiven Rechtsschutz zu verweigern.

Um meine Klagen zu erhärten, hätte ich systematische, generelle und schwerwiegende Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorbringen müssen, teilt das Gericht mir mit. Den Anstalten müsse ihr Fehlverhalten „auf die Stirn geschrieben“ stehen, evident und regelmäßig, erkennbar für jedermann. Es reicht eben nicht, wenn Sebastian Hotz (Kriegsname El Hotzo) dem Schützen, der es auf Donald Trump abgesehen hatte, „leider knapp verfehlt“ hinterherruft. Um als Verstoß gegen den Staatsvertrag zu gelten, hätte er das regelmäßig tun müssen. Und evident wäre die Sache erst dann, wenn die drei Wörter eingeschlagen hätten, Trump oder sonst wer also tatsächlich erschossen worden wäre. So war das Ganze nur ein Witz, und El Hotzo kann weitermachen.

Wo kämen wir auch hin, fragt das Gericht, wenn einzelne Bürger, Leute wie ich also, ihren Rundfunkbeitrag mit der Begründung verweigern könnten, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihr Mandat überziehen, den Staatsvertrag verletzen, ihre Privilegien missbrauchen, das Volk belügen und sich auf öffentliche Kosten privat bereichern? So weit darf es gar nicht erst kommen. Deswegen warnt mich das Gericht vor dem Versuch, „Druck in Richtung auf eine bestimmte Programmgestaltung hin auszuüben“ – mich, wie gesagt (und Sie natürlich auch), lauter harmlose, gesetzestreue Bürger. Wir sind gefährlich, nicht die
Potentaten, die parteipolitisch dressierten Vorsitzenden und Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte.

Ich kann das Gericht beruhigen: ich habe nichts dergleichen vor. Ich bilde mir nicht ein, Druck ausüben zu können, will das auch gar nicht. Und selbst wenn ich es wollte, könnte ich es nicht – das immerhin hat der Beschluss doch klar gemacht. Ich will nicht mehr, als dass Verträge eingehalten werden; dass mir die Freiheit gelassen wird, zwischen Wichtig und Unwichtig, Verlässlich und Verlogen, Erwünscht und Unerwünscht zu unterscheiden; und allen anderen, die das auch wollen, dasselbe Recht zusteht. Ich möchte ausschöpfen, was von der Freiheit nach sechzehn Merkel-Jahren und vier Jahren Fortschrittskoalition noch übrig ist. Also das Recht wahrnehmen, mich meines eigenen Verstandes zu bedienen. Deswegen will und werde ich weitermachen.

P.S.: Warum ergehen Urteil eigentlich immer noch im Namen des Volkes? Das gibt es doch gar nicht mehr. Das nächste Urteil erwarte ich im Namen aller, die nun mal da sind.


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