Ein Gebühren-Pingpong mit dem Hessischen Rundfunk

76 Prozent der von YouGov Befragten wollen keine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren und sind für Kürzungen der Intendanten-Gehälter. Aber der deutsche Michel pflegt so lange zu schlafen, bis es zu spät ist.

picture alliance/dpa | Boris Roessler

Tichys Einblick: Laut „Beitragsservice“ (früher „GEZ“) waren im Jahr 2022 rund 3,22 Millionen (zwangs-)zahlungspflichtige Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“, weil sie den Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF und DLF nicht gezahlt haben.Kippt das System allmählich aus den Latschen? Ist das für Sie eine Genugtuung?

Konrad Adam: Selbst ein Siegfried würde den Drachen, den Bund und Länder unter Anleitung des Bundesverfassungsgerichts da großgezogen haben, nicht so bald erlegen. Sehen Sie sich doch nur einmal die Paläste an, in denen diese Anstalten residieren, und versuchen Sie, die Zahl der Direktoren, Redakteure und sonstigen Mitarbeiter festzustellen, die vom ÖRR mit Arbeit, Brot und Einfluss versorgt werden, dann haben Sie eine ungefähre Vorstellung von dem Geld, das da verprasst, und der Macht, die dort verwaltet wird. Mit so etwas wird man nicht von heute auf morgen fertig.

Die „Welt am Sonntag“ berichtet zu Ostern auf der Basis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov: 76 Prozent der Befragten wollen keine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren. Ebenfalls 76 Prozent sind für Kürzungen der Intendanten-Gehälter. Offenbar ist der deutsche Michel aufgewacht. Oder?

Der deutsche Michel pflegt so lange zu schlafen, bis es zu spät ist. Die Intendanten-Gehälter sind ärgerlich, regen mich angesichts der Gehalts-Exzesse, die auch anderswo üblich sind, nicht übermäßig auf. Selbst das, was die Maischbergers, die Böhmermanns und wie sie sonst noch heißen nach Hause tragen, ließe mich kalt, wenn diese Leute für das viele Geld etwas Ordentliches böten. Aber das tun sie nicht, und das ist der Skandal.

Vor vielen Jahren entstand die Kennzeichnung gewisser ARD-Anstalten als „Rotfunk“. Trifft eine solche Beschreibung immer noch zu?

Rotfunk, Schwarzfunk, Grünfunk, Gelbfunk (Blaufunk gibt es ja nicht) – das alles ist letztlich egal. Dass den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt eine Farbe nachgesagt werden kann, widerspricht ihrem Auftrag. Der Staatsvertrag verlangt, diese Medien vom Einfluss des Staates freizuhalten, und Einfluss des Staates heißt in Deutschland allemal: Einfluss der Parteien. Die haben aber doch das Heft in der Hand, nicht nur beim ÖRR.

In den beiden Schreiben des Hessischen Rundfunks (HR) vom 9. und vom 28. Februar 2024 an Sie lese ich: „Der HR … steht für anspruchsvollen und kritischen Journalismus, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit sowie für eine hohe Professionalität … unabhängig von politischen oder sonstigen Einflussnahmen.“ Über die Journalisten des HR heißt es: „Sie ordnen ein, recherchieren die Fakten und berichten ausgewogen und fair … verfälschen keine Bilder oder Töne … stärken aktiv den demokratischen Dialog … trennen Nachricht und Meinung … Geben keine Meinung vor.“ Reicht Ihnen das nicht? Oder ist das Realsatire, gar Orwellsches Ministerium für Wahrheit? Oder schon Eingeständnis von Framing, wenn von „einordnen“ die Rede ist?

Muss ich darauf antworten, oder reicht es, wenn ich daran erinnere, dass ja auch Joseph Goebbels nicht etwa nur für Propaganda, sondern auch für Volksaufklärung zuständig war? Der Auftrag des ÖRR lautet ganz ähnlich. Jeder, der den HR auch nur oberflächlich verfolgt, weiß doch, was von den erwähnten Beteuerungen zu halten ist. Warum sollte ich einen Hans Wurst, dem ich auch sonst nicht über den Weg traue, ausgerechnet dann ernst nehmen, wenn er sich selbst lobt?

Nennen Sie uns ein paar Gegenbeispiele aktueller öffentlich-rechtlicher Einseitigkeiten.

Meine zahlreichen Briefe an den HR und die GEZ sind voll davon. Aber da Sie fragen: Die Tagesschau hat das lächerliche Bild, das Frau Baerbock, angetan mit weißem Kleid und hohen Stiefeln, auf dem Weg durch die Trümmer der Stadt Odessa zeigt, gleich mehrfach gebracht. Man muss sich nur den Kameramann hinzudenken und sich dann vorstellen, wie oft und gründlich die Szene geprobt worden ist, um das „fake image“ zu erkennen. Warum sonst beschäftigt die Frau einen eigenen Fotografen? Ein Bild lügt mehr als tausend Wörter.

Sie waren über Jahrzehnte hinweg ein führender und anerkannter Journalist bei der FAZ und bei der „Welt“. Was unterscheidet das Berufsethos der heute tätigen, vor allem der öffentlich-rechtlichen Journalisten von Ihrem eigenen Berufsethos?

Vor allem die Unfähigkeit, wahrscheinlich auch der Unwille, zwischen Nachricht und Kommentar zu unterscheiden. Die Nachricht ist heilig, der Kommentar ist frei, so hatte ich das gelernt; in der Tagesschau und in den Heute-Sendungen ist es oft umgekehrt. Die Zumutung beginnt schon mit Titeln wie: „Freude über…“ oder „Entsetzen über…“. Worüber ich mich freuen oder entsetzt sein soll, kommt erst danach. Zunächst die Reaktion, dann das Ereignis: ein ziemlich alberner Versuch, die Gefühle zu lenken. Aber typisch für das, was ARD und ZDF unter Nachrichten verstehen.

Zum 4. Quartal 2022 haben Sie die Zahlung der Rundfunkbeiträge eingestellt. Genauer: Sie haben seither nur noch Anteile der Pflichtgebühren überwiesen. Die Forderungen des Beitragsservice belaufen sich auf derzeit 294,48 Euro. In einem Schreiben vom 1. Juni 2023 an den Beitragsservice des Hessischen Rundfunks begründen Sie Ihre Teilzahlungen so: „Mehr ist der ÖRR nicht wert.“ Wie ist das zu verstehen? Sie sind also kein Totalverweigerer?

Um es noch einmal zu sagen: Nichts geht über die gute, verlässliche, sachgemäße Information – wie schon der Name sagt, sind Nachrichten Mitteilungen, nach denen man sich richten kann oder soll. Wenn und soweit der ÖRR diese Aufgabe erfüllt, will ich gern zahlen; für den Rest, das Jahrmarkts-Angebot aus Gala-, Talk- und Küchen-Shows, aber nicht. Ich halte diese Sendungen für überflüssig, wenn nicht sogar schädlich, da sie zur kompetenten Urteilsbildung wenig oder gar nichts beitragen.

Ihre Teilzahlungen lassen vermuten, dass Sie mit Teilen des ÖRR einverstanden sind.

Darum geht es doch nicht. Meine Einwände richten sich weniger gegen dieses oder jenes Einzelangebot als gegen die illusionäre Vorstellung, mit einem Kartell, das über ein Preis- und Absatzmonopol verfügt, ein umfassendes, vielfältiges und ausgewogenes Angebot garantieren zu können. Etwas von dieser Art hatte dem Bundesverfassungsgericht offenbar vorgeschwebt, als es das duale System erfand. Doch dieser Versuch ist gescheitert.

Das Pingpong zwischen Ihnen und dem HR geht seit gut eineinhalb Jahren weiter. Sie „widersprechen“, der HR weist den Widerspruch zurück usw. Einmal beruft sich der HR auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2018, demzufolge der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungsgemäß sei. Beeindruckt Sie das nicht?

Nicht mehr. Denn auch wenn die Idee eines dualen, also privaten und öffentlich-rechtlichen, Rundfunksystems, die dem maßgeblichen Urteil vor mittlerweile dreißig Jahren zu Grunde lag, seinerzeit realistisch gewesen sein sollte, so ist sie dies inzwischen längst nicht mehr. Die damals noch nahezu unbekannten, fälschlich „sozial“ genannten Medien haben die mediale Wirklichkeit gründlich erweitert, verändert, untergraben, zerstört. Diese Tatsache wäre von der Rechtsprechung zu berücksichtigen, um meine Einwände zu entkräften.

Nun scheint sich der Streit zuzuspitzen. Am 1. März 2024 drohte Ihnen der Beitragsservice mit einer Zwangsvollstreckung, also mit einer Sachpfändung, einer Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens. Beeindruckt Sie das? Oder motiviert Sie das? Werden Sie den Streit mit oder ohne Anwalt „durchziehen“? Würden Sie auch in den „Knast“ gehen?

Zum Märtyrer fehlt mir die Neigung, einstweilen auch der Anlass. Der Weg zur Zwangsvollstreckung ist weit, der in den Knast noch weiter. Den Klageweg werde ich so lange nicht beschreiten, als keine der vorgeordneten Instanzen die Neigung erkennen lässt, dem Kammerbeschluss nachzugehen, der anregt, im Zwangsbeitrag ein Äquivalent für einen individuellen Vorteil zu sehen. Davon kann keine Rede sein, das Gegenteil trifft eher zu, denn der Zwang, für ein Programm zu zahlen, das man aus guten Gründen ablehnt, stellt einen handfesten Nachteil dar.

Ist das jetzt ein Privatkrieg, den Sie mehr oder weniger sportlich führen, oder geht es Ihnen um mehr? Wollen Sie Vorbild sein?

Man muss sich nicht zum Vorbild aufspielen, um Mittäter zu begrüßen. Das Risiko ist überschaubar, und wer die Gründe, der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio den Beitrag zu verweigern, nicht selbst entdeckt, der findet beim „Bündnis Beitragszahler“, der „Publikumskonferenz“, dem „Leuchtturm ARD“ und ähnlichen Initiativen Anregungen genug. Alle diese Gruppen wollen nichts anderes, als die Intendanten und ihre Aufsichtsgremien auf die Verpflichtungen festlegen, die im Staatsvertrag vorgegeben sind.

Was raten Sie den vielen Zwangszahlern, die die Nase voll haben vom Finanzgebaren und von der Einseitigkeit der ÖRR?

Sich an Hannah Arendt zu erinnern, die der Wahrheit unter normalen Umständen nur geringe Macht zugesprochen hatte. Wenn allerdings, fuhr sie dann fort, ständig und systematisch gelogen werde, dann, meinte sie, könne die Wahrheit eine ungeahnte Kraft entfalten. Darauf hoffe auch ich. Gibt es einen besseren Kampf als den für die Wahrheit? Und einen besseren Anlass, diesen Kampf aufzunehmen, als jetzt? Am Ende noch eine kleine Anregung meinerseits.

Welche denn?

Die Grünen träumen immer noch davon, dem Wehrmachts-Deserteur ein Denkmal zu errichten. Warum nicht Georg Thiel, der als Beitrags-Deserteur ins Gefängnis gehen musste? Das Geld für so ein Denkmal sollten sie beim WDR eintreiben oder besser noch bei Tom Buhrow, der Thiel ins Gefängnis geschickt hatte. In diesem Falle sollte auch der Klageweg erwogen werden: wegen Beeinträchtigung des Grundrechts auf Meinungs- und Gedankenfreiheit.


Zur Person: Dr. Konrad Adam (*1942) war von 1979 bis 2000 Feuilletonredakteur der FAZ und dann bis 2007 Chefkorrespondent und Kolumnist der „Welt“. In deren Gründungsphase war Konrad Adam, der zuvor der CDU und deren konservativem Berliner Kreis angehörte, einer der drei Bundessprecher der „Alternative für Deutschland“ (AfD). Wegen des Rechtsrucks der AfD und ihrer Entfernung von ihren ursprünglichen Zielen trat er 2020 aus der AfD aus.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 12 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

12 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Benedictuszweifel
25 Tage her

Malu Dreyer ist Aufsichtsratsvorsitzende des ZDF, Kai Kniffe, Intendant des SWR, seit 40 Jahren SPD Mitglied. Oder, wie die NZZ berichtete: Es gab noch niemals einen negativen oder auch nur kritischen Bericht über Malu Dreyer, die Landesmutter RLP, die sich am Abend der Ahr-Hochwasserkatstrophennacht erst mal ins Bett legt und ruhig durchschlief…

H. Priess
25 Tage her

Früher sagte man: Die ÖRR sind Rentenkassen mit angeschlossener Sendungsabteilung!

johnsmith
25 Tage her

Der öffentliche rechtliche Rundfunk wird von den Altparteien, wozu auch die Grünen heute zählen, in derselben Form am Leben gehalten und eher weiter ausgebaut werden. Denn er dient als kostenlose von den Bürgern bezahlte Wahlkampfwerbung für die Altparteien, die dort in für sie unkritischen Interviews und Talkshows ihre Politiker bekannt machen und für ihre Wahlkampfthemen werben können. Über die Rundfunkräte kontrollieren die Altparteien die Berichterstattung. Dazu dienen die Sender auch noch zur Versorgung von verdienten Parteimitgliedern mit gut bezahlten Posten.

BK
25 Tage her

Hier muss es einfach eine Rundfunktransformation geben. Eine Ansage von ganz oben, dass die alten Anstalten abgewickelt, deren Funkhäuser sofort gesprengt und die Rundfunkbeamten entlassen werden. Schließlich muss man die reine Wahrheit nicht auf 70 Kanälen Staatsfernsehen verbreiten, die dann jeweils noch Folge 1678 Rote Rosen sendet, um beim Volk für Stimmung zu sorgen. Das kann man wesentlich effektiver gestalten, in dem man keinen Radweg in Peru errichtet und das Rundfunkparteiprogramm kostenlos an seine Untertanen sendet. Da fängt schließlich der hausgemachte Personalmangel schon an. 70 gleiche Rundfunk- und Fernsehprogramme, die 30.000 Mitarbeiter beschäftigen, sind wenigstens 25.000 Mitarbeiter zu viel.

Juergen P. Schneider
25 Tage her

Diesen Moloch werden wir nie mehr los, weil das links-grüne Altparteienkartell auf seine Propagandaschleudern nicht verzichten will. Nur eine Grundgesetzänderung mit einer kompletten Revision des gesamten untergesetzlichen Regel- und Vertragswerks könnte das Ende dieses zwangsgebührenfinanzierten Schwachsinns bewirken. Nur so könnte auch der unselige Einfluss der Parteibuchrichter am BVerfG zurückgedrängt werden. Dennoch muss weiter gegen den ÖRR angegangen werden, bis auch der letzte Provinzdepp kapiert hat, wer ihn hier permanent zugunsten des links-grünen Kartells hinter die Fichte führt. Erst wenn die Mehrheit der naiven deutschen Michel erkannt hat, dass man sie am laufenden Band belügt, betrügt und in eine bestimmte Richtung… Mehr

Vinzent
25 Tage her

Am Ende wird er auch einknicken und den Rest inkl. zusätzlicher Gebühren nachzahlen. Die gegenwärtige Rechtslage läßt nun mal nichts anderes zu. Sobald ein gangbares Verfahren mit Aussicht auf Erfolg existiert, werde ich diesen bestreiten.

Forist_
24 Tage her
Antworten an  Vinzent

Nicht freiwillig zahlen übt politischen Druck aus, und wenns genug Leute tun würden auch wirtschaftlichen. Insofern haben Sie zwar letztendlich recht, der Autor des Artikels aber auch. Wer sich die Investitionen (8 EUR Mahngebühr pro Bescheid, einen mittleren zweistelligen Betrag pro Pfändung) leisten kann sollte das mMn tun wenn er mit dem derzeitigen ÖR nicht einverstanden ist.

Clemens Anton
25 Tage her

Ich habe im Herbst 2019 jegliche Zahlungen zuerst eingestellt und Mahnungen/-bescheide unter Hinweis auf den § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) zurück gewiesen. Als Schuldner kann ich Zahlungen so lange einbehalten, bis der Gläubiger (die GEZ) seine Programme so gestaltet, wie es der Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Ich habe seitdem bisher kein einziges Schreiben mehr bekommen. Keine Rechnung (= keine Forderung), keine Mahnung. Nach nunmehr mehr als drei Jahren sind fast 1.000 € verjährt….

Juergen Schmidt
25 Tage her
Antworten an  Clemens Anton

Korrekter Ansatz. Ich habe damals meinem zuständigen, örtlichen ÖRR-Intendanten geschrieben (Einschreiben eigenhändig), dass es nicht möglich sei, sein vertragswidriges und demokratiefeindliches Fehlverhalten weiter finanziell zu unterstützen. (Mit einigen besonders gravierenden Beispielen.) Er könne sich aber gerne nochmal bei mir melden, wenn er sich dazu entschlossen habe, mit seiner Sendeanstalt den Rundfunkstaatsvertrag einzuhalten. Es kam dann ein lächerlicher Einschüchterungsversuch der Drückerkolonne in Köln-Bocklemünd ungefähr mit dem Tenor »Aber ALLES was der ÖRR sendet ist von der Pressefreiheit gedeckt! Und überhaupt sind wir unfehlbar und sind grundsätzlich im Recht! Deswegen musst du uns DOCH dein Geld geben!«. Ein, zwei weitere Briefe von… Mehr

Dieter Rose
24 Tage her
Antworten an  Juergen Schmidt

Rundfunk ist keine Presse.
Das erläutert Danisch immer wieder.

Micci
26 Tage her

Macht ihnen Schwierigkeiten, wo immer es geht. Schon allein, damit sie ständig spüren, wie unbeliebt sie sind.
Denn das können Totalitaristen gar nicht leiden: darum lieben die Diktatoren dieser Welt ja die jubelnden Volksmassen so sehr!

Und:
Jeder Widerstand hilft.
Bei der letzten Gebührenerhöhung scherte schon ein Bundesland aus – da hatte aber noch der Harbarth-Verein dazwischengeschlagen.

Bei der jetzigen geplanten Gebührenerhöhung sind es schon 4 Bundesländer, die ausscheren.

Und so weiter. Steter Tropfen …

Markus Gerle
25 Tage her
Antworten an  Micci

Gegen staatliche Stellen vorzugehen ist außerordentlich mühsam und selten von Erfolg gekrönt. Ganz einfach, weil der Staat über beliebig viele Ressourcen verfügt, um renitente Bürger in den Griff zu bekommen. Als z. B. mehrere Opfer der Wegelagerer aus Wiesbaden wegen einer gemeinen Abzockfalle auf der A3 bei Idstein sich juristisch zur Wehr setzten und natürlich verloren, meinte sogar der Richter, dass da eine riesen Sauerei vorliegt, er aber nichts machen könne. Er empfahl tatsächlich, dass wir nochmals Geld in die Hand nehmen sollen, um über ein Verwaltungsgericht die Wegelagerei zu bekämpfen. Als ob Verwaltungsgerichte weniger dysfunktional seien als die übrige… Mehr