Jobcenter Bremen: Wer Unerfreuliches sagt, das eventuell wahr sein könnte, wird entlassen

Hinweisgeber sollen geschützt werden, aber Kritiker will man bestrafen. Die EU verlangt Schutz für Whistleblower. Doch wer Missstände im Bürgergeld-System offenlegt, erlebt schnell die Grenzen der neuen Moral.

picture alliance/dpa/Weser Kurier | Focke Strangmann

In der neuen Welt unserer Demokraten gibt es nur noch Schwarz und Weiß, Gute und Schlechte. Für die Guten hat die EU 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erlassen. Sie soll Personen schützen, die berufliche Missstände melden. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung sicherer Meldekanäle und verbietet jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber. In Deutschland wurde sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Wichtige Punkte dieses Gesetzes sind, dass Hinweisgeber nicht gekündigt, abgemahnt oder anderweitig benachteiligt werden dürfen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Aber das gilt eben nicht für alle.

Etwa für den Bremer Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken. Er gehört nicht zu den „Guten“ und wurde entgegen dem gesetzlichen Schutz für Whistleblower entlassen. Dieser Fall ist deshalb kein gewöhnlicher arbeitsrechtlicher Streit. Er zeigt, dass vor dem Gesetz längst nicht mehr alle gleich sind.

Göcken arbeitete nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre im Jobcenter Bremen. Bundesweit bekannt wurde er erst durch die ZDF-Dokumentation „Am Puls – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“. Dort schilderte er die Realität seiner Arbeit. Vermittler seien teilweise für bis zu 400 Kunden zuständig, viele Leistungsbezieher würden nicht kooperieren, manche bewusst falsche Angaben machen. Seine besonders kontroverse Aussage lautete, es sei im Jobcenter ein „offenes Geheimnis“, dass 30 bis 40 Prozent keine wahrheitsgemäßen Angaben machten.

Seinen Vorgesetzten und vermutlich auch dem einen oder anderen Politiker gefiel das Aufdecken der Missstände durch den Whistleblower, der eigentlich durch das neue EU-Gesetz besonders geschützt werden soll, weniger gut. Das ist menschlich verständlich, denn es sind ja Missstände, für die sie eventuell verantwortlich sein könnten. Begründet wurde die Kündigung mit dem nicht genehmigten Fernsehauftritt sowie dem, aus Sicht der Behörde, Behaupten falscher Tatsachen.

Bereits vor der Ausstrahlung war Göcken zweimal wegen eher belangloser Vorkommnisse abgemahnt worden. Wegen der Nichtteilnahme an einer Skype-Konferenz und wegen einer angeblich falsch versendeten E-Mail. Vor dem Arbeitsgericht Bremen wurde über eine Einigung verhandelt. Die Richterin schlug eine Freistellung von anderthalb Jahren bei vollen Bezügen vor. Die Sozialbehörde bot später ein Jahr an. Eine Einigung kam nicht zustande. Das Verfahren ruhte zunächst. Danach erschien die ZDF-Dokumentation.

Hinzu kam, dass Göcken zuvor ein Jahr krankgeschrieben war. Nach eigenen Angaben beziehungsweise auf ärztliche Empfehlung sollte er nicht mehr in der Arbeitsvermittlung tätig sein. Dennoch wollte er später in Teilzeit dorthin zurückkehren. Zwischenzeitlich arbeitete er in der Buchhaltung sowie im Bereich Beschaffung und Controlling. Diese Tätigkeiten sollen ihm nach eigenen Aussagen nicht zugesagt haben.

Die Vorwürfe beider Seiten spiegeln sich. Der Mitarbeiter beklagt strukturelle Fehlanreize, mangelnde Kontrollmöglichkeiten und eine Überforderung der Jobcenter. Das Jobcenter wiederum wirft ihm vor, selbst kein besonders engagierter Mitarbeiter gewesen zu sein.

Nach seiner Kündigung verschärfte Fred Göcken nun seine Kritik noch einmal. In einem Podcast bezeichnete er seinen Fernsehauftritt als „SOS-Funk“. Er schilderte exemplarisch Fälle, in denen Führerscheine und Fahrzeuge für die Arbeitsaufnahme finanziert worden, Betroffene jedoch nach kurzer Zeit wieder aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden seien und die Förderung faktisch erhalten geblieben sei. Zudem erklärte er, Sanktionen seien in der Praxis oft kaum durchsetzbar gewesen, weil die zuständigen Leistungsabteilungen überlastet gewesen seien. Vermittler hätten sich deshalb auf diejenigen konzentriert, die tatsächlich mitarbeiten wollten.

Interessant ist dabei eine weitere Nuancierung seiner Aussagen. Gegen die Kritik, er habe alle Bürgergeldempfänger unter Generalverdacht gestellt, wandte er ein, seine Schätzung habe sich lediglich auf arbeitsfähige Leistungsbezieher beziehungsweise Aufstocker bezogen. Für diese Gruppe halte er die Quote von 30 bis 40 Prozent weiterhin für realistisch. Das Jobcenter Bremen räumte zwar ein, dass fehlerhafte Angaben und Sozialbetrug selbstverständlich vorkämen, erklärte jedoch zugleich, für die genannte Größenordnung gebe es keine belastbaren Erkenntnisse.

Belastbare Erkenntnisse könnte der Mitarbeiter jetzt ja geliefert haben. Statt reflexartig jeden zu bestrafen, der es wagt, Probleme zu benennen, könnte die Behörde seinen Vorwürfen nachgehen. Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, wird die Anwesenheit des rosa Elefanten weiter geleugnet. Und dass man sich um EU-Recht auch nur dann schert, wenn es einem gerade passt, ist auch keine Neuigkeit.

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