TE-Exklusiv: Tonmitschnitt enthüllt den skandalösen Schauprozess gegen Stephan Bothe (AfD)

TE exklusiv vorliegende Tonaufnahmen dokumentieren, wie Stephan Bothe (AfD) aus der Landratswahl gedrängt wurde. Im Zentrum steht das umstrittene Innenministerium von Daniela Behrens (SPD), das ihm auf dem Verwaltungsweg die Verfassungstreue abspricht.

picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Man kann der SPD Niedersachsens und der Innenministerin Daniela Behrens nicht vorwerfen, aus der Geschichte nicht gelernt zu haben, wie man die Demokratie in einem quasi legalistischen Putsch auf dem Verwaltungsweg beseitigt. Was SPD, Grüne und ihr Anhängsel, die CDU, in der Vorbereitung der Kommunalwahlen betreiben, ist der quasi legal aussehende Bruch des Grundgesetzes, in dem SPD, Grüne und hinterher trottende CDU den Bürgern vorschreiben, wen sie wählen dürfen und wen nicht.

Dass nun auch dem innenpolitischen Sprecher der Fraktion der AfD im niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe, vom Behrens-Ministerium abgesprochen wurde, als Landrat zu kandidieren, besitzt mehr als nur ein „Geschmäckle“.

Stephan Bothe kommentierte die Sitzung des Wahlausschusses (die eher an einen Schauprozess erinnert, wenn man sich den Mitschnitt der Sitzung, der TE exklusiv vorliegt, anhört), so: „Die gestrige Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises Lüneburg, auf der die Nichtzulassung meiner Kandidatur beschlossen wurde, wirkte auf mich von Anfang an wie ein abgekartetes Laien-Theaterstück. Ich gewann den Eindruck, dass die Mitglieder des Wahlausschusses, die zum großen Teil den Altparteien angehörten, sich bereits im Vorfeld auf meine Nichtzulassung abgesprochen hatten.“

Nach Anhören des Tonmitschnittes möchte man Bothe nicht widersprechen. Man spürt aber auch den enormen politischen Druck, den die Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers ausgesetzt gewesen zu sein scheint, wenn sie pedantisch zu Beginn der Sitzung in einem „Exkurs“ die rechtlichen Grundlagen aufzählt, weshalb sie die Anfrage an die Kommunalaufsicht gestellt hat oder gar gestellt zu haben hatte. Im „Exkurs“ dokumentiert sie nur das sich formal juristisch vom Recht gedeckte Unrecht.

Dass ein Inlandsgeheimdienst wie eine politische Polizei agiert und Material gegen eine politische Partei und deren Funktionsträger sammelt, kennt man nur aus Diktaturen. Instrumentalisiert eine SPD-Politikerin für den Kampf gegen die politische Konkurrenz den Verfassungsschutz und die Kommunalaufsicht, die ihr unterstehen?

Logisch nennt man das einen Zirkelschluss, wenn eine Behörde eine Behauptung aufstellt, diese Behauptung Zweifel beim Wahlleiter auslöst, der bei der Behörde anfragt, die als Antwort wieder auf ihre Behauptung verweist, die erst zur Anfrage führte. Aber es kommt im SPD-Land noch besser, denn weil man in Lüneburg immer noch ein schlechtes Gewissen hat, beruft man sich, wie Ulbricht oder Hilde Benjamin sagen würde, auf die demokratische Gesetzlichkeit:

„Auch wenn es sich dabei um eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, die überdies noch nicht rechtskräftig ist, handelt, bin ich als Wahlleitung verpflichtet bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die berechtigte Zweifel daran begründen, dass Sie die Voraussetzung des § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erfüllen, Ihre Daten gemäß § 45 d Abs. 7 Satz 1 NKomVG an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung zu übermitteln.“

Das ist stark: Ein Gericht erließ einen Bescheid, der, obwohl er „noch“ nicht rechtsgültig ist, dennoch gilt und als rechtsgültig gewertet wird. Ein nicht rechtsgültiger Bescheid eines Gerichtes über die AfD Niedersachsens dient als Grundlage dafür, im Ergebnis Stephan Bothe das passive Wahlrecht zu entziehen und das aktive Wahlrecht der Bürger des Landkreises einzuschränken, eigentlich in der Konsequenz aufzuheben. Die Wähler des Landkreises Lüneburg dürfen jetzt den Zettel letztlich des Innenministeriums falten. Das Ganze wird scheinjuristisch durch den juristisch unklaren Begriff „Zweifel“ gerechtfertigt.

Der Skandal besteht aber darin, dass der Entzug des passiven und die Einschränkung des aktiven Wahlrechts allein auf dem Verwaltungsweg geschieht, ohne dass ein Verfassungsgericht damit befasst wird. Die Regierung verfügt, wer gewählt werden darf und wer nicht gewählt werden darf. Das ist Willkür, zwar im rechtlichen Kleidchen, dennoch aber Willkür. Man erkennt Willkür daran, wenn sie verzweifelt versucht, sich eine rechtliche Begründung zu basteln.

Im Fall von Stephan Bothe hat das Verfahren noch eine andere, höchst fragwürdige Seite, denn sie betrifft den Gegenspieler der Innenministerin von Niedersachsen im Parlament, nämlich den innenpolitischen Sprecher der AfD im Landtag von Niedersachen Stephan Bothe.

Das Innenministerium von Daniela Behrens ist alles andere als über jeden Zweifel erhaben, durch Behördenversagen eine Mitschuld am Mord an dem Mädchen Liane auf sich geladen zu haben. Der Mörder übrigens befindet sich natürlich nicht im Gefängnis, sondern in der Psychiatrie. Mitschuld könnte das Behrens-Ministerium durch Behördenversagen auch am 6fach Mord von Stade tragen. Denn im Behrens-Ministerium fiel niemandem auf, dass nach dem Mörder von Stade gesucht wurde, wie Bild berichtete: „Laut dem türkischen Polizeisystem saß G., bevor er seine eigene Tochter missbraucht haben soll, 2021 wegen eines anderen Delikts in U-Haft. Doch er brach aus dem Gefängnis aus und ist seitdem auf der Flucht. Bis heute wird in der Türkei nach ihm gefahndet!“

Wie kam es eigentlich dazu, dass es den mutmaßlichen Mörder von Stade gelang, sich in der Haft das Leben zu nehmen? Zumindest kann jetzt niemand mehr den Mörder danach fragen, welche Rolle die Schwiegermutter des Genossen von Daniela Behrens, Deniz Kurku, bei der Bluttat gespielt hatte. Schließlich fuhr sie den Mörder zum Tatort und steuerte anschließend das Fluchtauto. Dass der Mitfahrer der Schwiegermutter von Behrens Genossen Kurku, in der Türkei gesucht wurde, fiel dem Innenministerium der Genossin Behrens nicht auf, was aber dem Innenministerium mit Blick auf Stephan Bothe auffiel, ist folgendes: „Die fachliche Stellungnahme des Ministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten und damit nicht die Voraussetzungen erfüllen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13.09.2026 zugelassen zu werden.“

Wie schon bei Martin Sichert wird in der Art einer politischen Polizei von Behrens Innenministerium über Stephan Bothe verfügt: „Herr Stephan Bothe bietet aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde nicht die gemäß § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erforderliche Gewähr, weil er Mitglied in der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Niedersachsen ist und mit seinem Abgeordnetenmandat im Niedersächsischen Landtag, seiner Funktionen als stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion und als innenpolitischer Sprecher der AfD im Landtag, als stellvertretender Vorsitzender des Niedersächsischen Landesverbandes der AfD, als Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Lüneburg eine aktive inhaltliche Mitwirkung und Mitgestaltung der Politik der eingestuften Partei erbringt und zu deren Aufrechterhaltung und zum Funktionieren maßgeblich beiträgt. Dies und seine individuellen Äußerungen (siehe dazu sub. Il.2.c)) lassen Zweifel daran begründen, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird.“

Hier steht es schwarz auf weiß: weil Stephan Bothe innenpolitischer Sprecher der AfD im Landtag ist, existieren „Zweifel“ daran, „dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird.“ Genauer kann man es nicht sagen.

Zu den Belegen des Verfassungsschutzes übrigens, weshalb Stephan Bothe nicht „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“, zählen Tweets wie folgende: „Die Kreistagsfraktion der AfD fordert in einem Eilantrag an den Kreistag, Flüchtlinge aus der Ukraine nicht in herkömmlichen Sammelunterkünften mit anderen Asylbewerbern unterzubringen, sondern in von der Kreisverwaltung anzumietenden Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Stephan Bothe zur Begründung: Da Männer im wehrfähigen Alter die Ukraine derzeit nicht verlassen dürfen, werden hauptsächlich Frauen und Kinder erwartet. Diese müssen nicht nur wegen ihrer vielfachen Traumatisierung, sondern auch zum Schutz vor sexuellen und gewalttätigen Übergriffen, wie sie immer wieder aus Sammelunterkünften gemeldet werden, separat untergebracht werden. Auch die sehr unterschiedliche kulturelle Prägung der eher nach westlicher Lebensart ausgerichteten ukrainischen Flüchtlinge und der oftmals nach sehr traditionellen und zum Teil rückständigen Strukturen sozialisierten afrikanischen und arabischen Flüchtlinge lässt eine getrennte Unterbringung sehr ratsam erscheinen, um hier Konflikten vorzubeugen.“

Oder: „Sowohl die Landesregierung als auch die zuständigen Behörden gingen „mit aller Entschiedenheit gegen alle antisemitischen Erscheinungsformen vor“, behauptet Rot-Grün. Dem widerspricht anscheinend sogar ein ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter:

Gegenüber WELT prangert Michael Höntsch, der 2022 von einem propalästinensischen Demonstranten angegriffen wurde, eine „merkwürdige Scheu“ gegen „arabisch- und türkischstämmigen“ Antisemitismus an. Von uns auf diese Aussage hingewiesen, weicht die Landesregierung einer Stellungnahme aus. Kein Wunder: Muslime sind für den Großteil von körperlichen Angriffen und Beleidigungen und Belästigungen von Juden verantwortlich, so die Betroffenen laut einer Studie der Universität Bielefeld. „Mit jedem Tag, den die Massenzuwanderung aus islamischen Staaten ungebremst weitergeht, wird es für Juden in Deutschland gefährlicher“, stellt Stephan Bothe, MdL, (AfD-Fraktion Niedersachsen) klar. „Wenn es Stephan Weil mit der Solidarität mit den Juden in Niedersachsen ernst meinen würde, dann hätte er muslimischen Judenhass schon vor Jahren mindestens anerkannt. Diesen Mut zur Wahrheit hatte aber nur die AfD.“

Oder: „Polizei erschießt Messer-Asylant und verhindert weitere „Einzelfalle“. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht irgendwo im Land Menschen durch – wie man immer schnell weiß – „traumatisierte und psychisch erkrankte“ Asylbewerber in Lebensgefahr geraten. Und nur selten kann die Polizei die Situation entschärfen wie im vorliegenden Fall, bei dem ein 40-jähriger Sudanese in einer Asylunterkunft im niedersächsischen Harsefeld zuvor Polizeibeamte mit einem Messer angegriffen hatte. Diese importierte und von allen Altparteien verharmloste und schöngeredete Messerkultur wird uns leider noch lange erhalten bleiben und absehbar fortlaufend weitere Opfer fordern. Die Allgemeinheit muss vor solchen tickenden Zeitbomben dringend besser geschützt werden. Es stellt sich in solchen Fällen immer wieder heraus, dass derlei Messerkünstler nicht das erste Mal einschlägig auffällig wurden. Daher muss bei entsprechenden Vorkommnissen endlich konsequent gehandelt werden: Abschieben oder wegsperren! Der Schutz der Bevölkerung muss endlich oberste Priorität im Umgang mit Asylanten haben.“

Aber wie sagte doch der Vertreter der Grünen als „Politikwissenschaftler und Referatsleiter im Bundesministerium für Umwelt“ im Wahlausschuss in Lüneburg. Politische Entscheidungen habe man nicht zu hinterfragen. Und die Verhinderung der Kandidatur von Stephan Bothe dürfte klar eine politische Entscheidung sein.

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Kommentare ( 3 )

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Elmar
21 Minuten her

Offenbar haben die Genossen von den Nazis gelernt, wie man formal legal an die Macht kommt bzw. an der Macht bleibt. Darauf ein dreifaches pfui, pfui, pfui.

Das Reste-Orakel von Delphi
24 Minuten her

Mein Mathe-Prof sagte immer: „Unn nu, was mache ma nu? Jetzt mache ma fünf Minute Bause.“

Siggi
29 Minuten her

Was hier im Moment abgezogen wird, ist kein Skandal mehr, sondern eine ausgewachsene Staatskriese.

Mit allen Mitteln wollen die Altparteien verhindern, dass die AfD an die Informationen kommt und damit die Wahrheit dem Bürger zugänglich macht.

Bei dem unglaublichen Einsatz und den miesen Taten der Altpartien zur Verhinderung der AfD, kann man sich das Ausmaß des Missbrauchsdurch der Altparteien nicht einmal vorstellen. Es muss gewaltig sein und kriminell bis zum geht nicht mehr.

Jetzt sollte doch erst recht der Wunsch nach Aufklärung kommen. Wer weiß, was die alles angestellt haben.

AfD, um zu wissen, was wir wissen sollten.