Volksparteien ohne Volk in Niedersachsen

Die kleinteilige Kommunalwahl in Niedersachsen zeigt wichtige Trends: Trotz Kandidatenverbot gewinnt die AfD. SPD und CDU verlieren weiter an Zustimmung. Die AfD wächst auch auf lokaler Ebene zu einem gefährlichen Herausforderer heran.

picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Alice Weidel (AfD) bei einem Wahlkampftermin vor der Kommunalwahl in Niedersachsen, Wietze, 10.09.2026

Erste Wählertrends aus rund 2.200 Kommunalwahlen und 400 Direktkandidaten zeigen: Aus Sicht der SPD war es eine zweischneidige Idee, mindestens vier Kandidaten der AfD einfach von der Wahl auszuschließen. So wird zwar voraussichtlich Ulf Prange, ein gemeinsamer Kandidat von SPD/Grünen, in Friesland als Sieger hervorgehen – aber seine Wahl wird angefochten, weil AfD-Kandidat Martin Sichert von der aus Hannover zentral geführten Wahlkommission ausgeschlossen worden war.

Nun liegt der Vorgang bei den Gerichten – selbst im roten Niedersachsen ist das für die dortige Landesregierung nicht ganz risikolos. Denn die Staatsanwaltschaft Hannover hat zum Beispiel die Hausdurchsuchung beim SPD-Spitzenkandidaten in Berlin veranlasst und damit der Partei erheblichen Schaden zugefügt – wenn auch im fernen Berlin. In Braunschweig und Salzgitter wird es voraussichtlich zu Stichwahlen zwischen den Kandidaten der AfD und denen der beiden früheren Volksparteien SPD und CDU kommen. In Wolfsburg hat sich ein CDU-Kandidat mit gerade 50,1 Prozent nur äußerst knapp durchgesetzt.

Um 18 Uhr schlossen die Wahllokale. Erste Hochrechnungen sind ab 22 Uhr geplant, die weitere Auszählung wird sich bis tief in die Nacht hinziehen. Landesweite Zahlen liegen noch nicht vor – aber der Trend läuft wohl für die AfD. Auch Kleinparteien wie das linksradikale Volt und die SED-Nachfolgeorganisation LINKE scheinen auf schmaler Basis Zugewinne zu verzeichnen.

Zwischen der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gilt der Urnengang in Niedersachsen als weiterer wichtiger Stimmungstest, der auch im politischen Berlin mit Spannung verfolgt wird. Immerhin stimmten im Norden 6,3 Millionen ab, das ist mehr als bei den drei Landtagswahlen im Osten insgesamt. Dort sind zusammen 5,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. Ein schlechtes Abschneiden der CDU könnte Bundeskanzler Friedrich Merz weiter unter Druck setzen. Zudem wird mit Spannung erwartet, wie die AfD derzeit in einem westdeutschen Flächenland abschneidet.

Bei der vergangenen Kommunalwahl 2021 wurde die CDU mit 31,7 Prozent stärkste Kraft. Die SPD folgte mit 30 Prozent, die Grünen erreichten 15,9 Prozent. Auf die FDP entfielen 6,5 Prozent, auf verschiedene Wählergemeinschaften zusammen 5,6 Prozent. Die AfD kam auf 4,6 Prozent, die Linke auf 2,8 Prozent. Eine aktuelle INSA-Umfrage zeigt allerdings, wie stark sich die Kräfteverhältnisse seither verschoben haben könnten. Wäre jetzt Landtagswahl, läge die SPD mit 26 Prozent vorn. Die CDU käme auf 22 Prozent, die AfD auf 21 Prozent. Zwischen Union und AfD verbliebe damit nur noch ein Prozentpunkt.

Die Wahl in Niedersachsen ist deshalb so entscheidend, weil dort vier Kandidaten der AfD ausgeschlossen worden waren. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde am 21. Juli 2026 von der Landratswahl im Landkreis Friesland ausgeschlossen, Justin Vogel am 27. Juli von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz, den Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven und den Landtagsabgeordneten Stephan Bothe am 29. Juli von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg.

Ausgangspunkt waren Zweifel an der „jederzeitigen Verfassungstreue“. Die Wahlleitungen schalteten deshalb die Kommunalaufsicht ein, die wiederum Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes heranzog. In allen vier Fällen spielten die Einstufung des AfD-Landesverbandes sowie die Funktionen und Aktivitäten der Bewerber innerhalb der Partei eine zentrale Rolle.

Die Kommunalaufsicht erklärte ihre Einschätzungen zwar lediglich zur Entscheidungshilfe; formal beschlossen die jeweiligen Wahlausschüsse die Nichtzulassung. Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz unterstehen jedoch beide dem von Daniela Behrens (SPD) geführten niedersächsischen Innenministerium. Die Begründungen folgten dabei weitgehend demselben Muster: Nicht allein die AfD-Mitgliedschaft, sondern deren Verbindung mit Mandaten, Parteiämtern und öffentlicher Betätigung begründe Zweifel an der Verfassungstreue.

Die vier Kandidaten beantragten daraufhin bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ihre vorläufige Zulassung. Die Eilanträge wurden im August abgelehnt – im Wesentlichen mit dem Hinweis, die Betroffenen könnten erst nach der Wahl Einspruch erheben. Damit blieben alle vier Namen von den Stimmzetteln gestrichen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse vor der Wahl abschließend inhaltlich geklärt wurde.

In allen vier Fällen gab es also keine begründete oder tragfähige Einwände gegen die Kandidaten. Sie wurden wegen ihrer Zugehörigkeit zur AfD abgelehnt, die angeblich verfassungswidrig sei. Es ist faktisch ein Parteiverbot, wenn deren Kandidaten einfach gestrichen werden.

Eine Partei ist erst zwar dann verfassungswidrig, wenn das Bundesverfassungsgericht dies nach Artikel 21 Absatz 4 GG festgestellt hat. Da diese voraussichtlich nicht geschehen wird sucht man jetzt andere Wege – eben Angriffe auf die Person der Kandidaten. Wirksames Instrument ist dabei das Landesamt für Verfassungsschutz – eine weisungsgebundene Landesbehörde.

Der Verfassungsschutz kann zwar eine Partei beobachten oder als rechtsextremistische beziehungsweise verfassungsfeindliche Bestrebung einstufen; er kann sie aber nicht selbst für verfassungswidrig erklären. Deswegen lautet das Urteil diverser Landesverfassungsschutzämter, allesamt weisungsgebundene Behörden im Auftrag der Innenminister, auch nur meist „gesichert verfassungsfeindlich“ oder rechtsextrem: rechtlich ein eminenter Unterschied.  In der öffentlichen Wahrnehmung ist es aber ein Killer-Etikett, von dem sich die lokalen Wahlausschüsse auch haben beeindrucken lassen, auch wenn die jeweilige  Begründung keine Substanz zu bieten hat. Biedere Beamte schustern per KI Halbsätze zu „gesicherten Erkenntnissen“ zusammen; natürlich im Auftrag und unter Kontrolle ihrer Vorgesetzten im Ministerium. Auf diese Weise werden die vom Grundgesetz vorgesehene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen. Das Grundgesetz wird einfach nicht beachtet. So viel zum Zustand der deutschen Demokratie. 

Die Wähler scheinen dies zunehmend wahrzunehmen. Selbst in Hannover muss der grüne Kandidat und Autofeind Belit Onay in die Stichwahl – mit dem Auftreten der AfD in diesem Fall als drittstärkste Partei dazu gezwungen. Hannover liegt im Zentrum der deutschen Autokrise mit den Standorten Emden, Braunschweig und Wolfsburg. Es ist mit einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen – die sich aber erst in einem Jahr wählerwirksam bemerkbar machen wird wenn die satten Abfindungen aufgebraucht sind.

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