AfD-Politiker werden in nicht nur zweifelhaften, sondern vermutlich auch rechtswidrigen Verfahren von Wahlen ausgeschlossen. Gerichte wenden diese Gesetze an. Die Suche nach Recht scheint zweitrangig geworden zu sein. Ein weiterer trauriger Tag für den Rechtsstaat in Deutschland.
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe wurden in einem grundgesetzwidrigen Verfahren durch die jeweiligen Wahlausschüsse als Kandidaten für die Kommunalwahl ausgeschlossen (TE berichtete). Ihnen wurde in einem skandalösen Akt das passive Wahlrecht entzogen und das aktive Wahlrecht der Bürger im Landkreis Friesland und im Landkreis Lüneburg für die Kommunalwahlen eingeschränkt.
Dagegen stellte Martin Sicherts und Stephan Bothes Rechtsanwalt einen Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg, als auch das Verwaltungsgericht Lüneburg lehnten diese Anträge ab.
Die Verwaltungsgerichte machen so den Weg für den Ausschluss von AfD-Kandidaten bei den Kommunalwahlen vorerst frei. Sowohl im Fall von Martin Sichert als auch im Fall des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe scheiterten die Versuche, den Wahlausschluss im Eilverfahren zu stoppen.
Damit bleibt es zunächst bei einer politisch wie rechtlich brisanten Situation: Wahlausschüsse entscheiden darüber, wer überhaupt zur Wahl antreten darf – und die Verwaltungsgerichte sehen jedenfalls im Eilverfahren keinen Anlass, diese Entscheidungen außer Kraft zu setzen.
Die eigentliche Frage wird dadurch allerdings nicht kleiner, sondern größer: Wie weit darf die Prüfung der politischen Verfassungstreue eines Kandidaten gehen, bevor aus der Verteidigung der Demokratie eine Einschränkung des demokratischen Wettbewerbs wird? Denn hier geht es nicht um irgendein Verwaltungsverfahren. Es geht um das passive Wahlrecht – und damit um die Frage, zwischen welchen Kandidaten die Bürger überhaupt wählen dürfen.
TE informiert über die fragwürdige Entscheidung in Kürze.



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Es ist doch mehr als richtig, dass Abgeordnete, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, ausgeschlossen werden.
Ein Staat, der seine Feinde auch noch alimentiert? Was wäre das für ein Staat? Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern damit, die Verfassung zu schützen.
Aus Selbstachtung würde ich bei Wahlen ohne Wahlmöglichkeit auf Teilnahme verzichten und mir lieber einen schönen Tag machen.
> Wie weit darf die Prüfung der politischen Verfassungstreue eines Kandidaten gehen, bevor aus der Verteidigung der Demokratie eine Einschränkung des demokratischen Wettbewerbs wird?
Im Ostblock wurde jeder abgelehnt, der nicht treu zum Sozialismus und der Partei stand. Es endete erst mit dem Ostblock – leider schnallt längst nicht jeder, dass die Verhältnisse ganz ähnlich geworden sind.
Ich überlege gerade noch, wen ich widerwärtiger finde: Die edle niedersächsische Exekutive namens Innenministerin und ihrer Wahlausschuß-Büttel, oder die hochwohlgeborene weise unabhängige niedersächsische Jurisdiktion.
Wer hat außer Rechtsbeugung etwas anderes erwartet? Bitte Finger hoch.
Bitte am Ball bleiben, und DANKE für die hochaktuelle Berichterstattung!!! Mögliche Rechtskosten sollten von den demokratisch gesinnten Menschen im Land aufgefangen werden können – deshalb die Bitte um Hinweise und Optionen.
Verwaltungsgerichte Oldenburg und Lüneburg – ok, da weiß man jetzt Bescheid und ahnte es auch vorher schon.
Nun ist es die Pflicht eines jeden Demokraten, die AfD zu wählen.
Die Verwaltungs-, auch: die Oberverwaltungsgerichte haben spätestens bei den völlig überzogenen und weitgehend noch nicht einmal plausiblen Corona-Zwangsmaßnahmen deutlich gezeigt, wessen Geistes Kind sie sind. Geschaffen um den Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen, historisch als besondere Verwaltungsgerichte teilweise sogar aus einem hierarchischen Behördenapparat herausgelöst, machen sie heute nahezu durchweg das Gegenteil. Selbst bei völlig unpolitischen Gegebenheiten wird noch die hanebüchenste Behördenentscheidung gerechtfertigt. Jüngst habe ich von einer Entscheidung des OVG Berlin-Bb. gehört, bei der es um eine offenkundig rechtswidrige Beamtenbeurteilung ging. Tja, dank einer nicht unanstrengenden Kombination von Sachverhaltsklitterung und Rechtsbeugung war selbst diese lt. OVG nicht zu… Mehr
Die 68er und deren Kinder haben den Marsch durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen. Nun sitzen Maoisten, Marxisten und neuerdings Klimareligiöse an den Schalthebeln der Macht. Die sozialistischen Blockparteien kann man abwählen. Aber was macht man mit einer totalitär gesinnten Richterschaft?
Ich wiederhole : Das Problem Schlands, der Leviathan, ist weder politisch, noch “ juristisch“ zu lösen.