Die Bundesregierung gibt weiter Millionenbeträge für eine angeblich „unabhängige“ Asylberatung aus. Das Geld geht an die üblichen Verdächtigen: Sozial- und Kirchenverbände wie AWO, Caritas und Diakonie. Eine AfD-Anfrage zeigt: Weder Nutzen noch Wirkung werden evaluiert. Ein weiteres Beispiel für den teuren Asyl-NGO-Komplex.
picture alliance/dpa | Daniel Vogl
Manchmal genügt der Name einer Sache, um relativ genau zu verstehen, was darunter zu verstehen ist. Die „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ könnte so ein Ding sein. Asylbewerber – so das hehre Ziel der Maßnahme – sollen eine Beratung erhalten, die von der entscheidenden Behörde unabhängig ist. Die Bewerber sollen ganz konkret auf die Anhörung bei der zuständigen Bundesbehörde vorbereitet werden, hört man. Angeblich geht es nur um eine „korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens“ – aber Zweifel sind erlaubt, dass sich jeder Berater so sehr zurückhält.
Was der Name vor allem sagt: Diese Beratung muss offenbar durch sogenannte „Nichtregierungsorganisationen“ (kurz NRO oder NGOs) aufgezogen werden. Denn sonst wäre der Träger ja wiederum eine Behörde. Und damit ist man auch schon beim tieferen Grund der Existenz der hier eingesetzten „NGOs“: Sie sollen eine Unabhängigkeit vortäuschen, die es im Grunde gar nicht gibt, weil es ja doch der Staat ist, der die Sache angeschafft hat und der sie auch bezahlt – mit zweistelligen Millionenbeträgen alljährlich.
Damit hat sich das Adjektiv „behördenunabhängig“ dann doch erledigt. Denn das Innenministerium übernimmt die Kosten in voller Höhe, und das, seit es der Ampel eingefallen ist, diesen behördenunabhängigen Kram zur Pflicht zu erheben. Man sieht heute, was man damals wissen konnte: Es war nur eine Finanzspritze für Rot-Grün-CDU-CSU-nahe Sozial- und Kirchenverbände. Die ursprüngliche Idee stammte übrigens von der letzten Merkel-Regierung und aus dem Jahr 2018.
Denn als Berater fanden sich natürlich Organisationen ein, die wir nur zu gut aus dem großen NGO-Asyl-Komplex kennen. Darunter ist dann etwa die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 5,6 Millionen Euro erhielt; der Deutsche Caritasverband, der 14,2 Millionen Euro unter der Ampel und Schwarz-Rot bekam; außerdem das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung mit Fördermitteln von über 16 Millionen Euro; der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bekam über zwölf Millionen Euro usw. usf.
Beratungsstellen wie diese sind das Sinnbild für den alles umfangenden Wohlfahrtsstaat, der sogar die gerade erst (illegal) Angekommenen umsorgt und sie recht bald in die eigenen Ränge integrieren will. Auf Deutsch gesagt: Die ungeladenen Gäste werden vom ersten Moment an betüddelt.
Höheres NGO-Ziel: Den Asylanten Ausreden ins Stammbuch schreiben?
Dabei gibt es durchaus auch den „Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft“, also durch die staatlichen Stellen selbst, wie das Innenministerium (BMI) in Antwort auf Fragen aus der AfD-Fraktion feststellt. Zusätzlich dürfen also auch die Behörden selbst noch beim Anträge-Ausfüllen helfen. Das reichte aber den Maximalisierern nicht. Gewisse Tätigkeiten hat man delegiert an „nichtstaatliche“ Hände, vielleicht um etwas ähnliches durchzuführen wie in Pakistan, wo deutsche „NGOs“ Afghanen erklärten, wie sie am ehesten auf eine Einreiseliste rutschen könnten. Zum Beispiel, indem sie behaupteten, der Bruder, Vater oder Onkel, die Frau oder Base eines anderen Afghanen zu sein, oder schlicht indem sie ihre Homosexualität zu Protokoll gaben, was aber nicht allen Antragstellern letztlich gefiel.
Gleiches haben britische Rechtskanzleien für dortige Asylsucher geleistet, wie eine Recherche der BBC jüngst ergeben hat. Zehntausende Asylbewerber – etwa Pakistanis – konnten so ihren Verbleib in Großbritannien sichern. Männer holten ihre Erst- oder Zweitfrauen nach, die dann behaupteten, lesbisch zu sein. Junge Männer nahmen an „LGBT-Events“ teil und bekannten auf Social Media, dass sie nicht schwul seien. Aber auch einer Minderheit im Herkunftsland anzugehören oder Atheist zu sein, kann hier hilfreich sein.
Und all das passierte und passiert freilich genauso in Deutschland. Es war dasselbe unter Baerbock und ihren Homie-NGOs (z.B. Erik Marquardts „Kabul Luftbrücke“) in Pakistan und anderswo. Ist also auch im Bundesgebiet das eigentliche, höhere Ziel der „NGO“-Vereine, den sein wollenden Asylanten möglichst gute Ausreden ins Stammbuch zu schreiben? So wie man sie in Afghani-Pakistan selbst ihre Pässe, Geburts- und Eheurkunden ausfüllen oder durch Lichtbildsammlungen ersetzen ließ?
Unter Dobrindt erreicht das Programm einen Umfang wie nie zuvor
Was man sich aber ebenfalls denken kann: Die Finanzierung des „unabhängigen“ Beratungsprogramm geht auch in der aktuellen Legislaturperiode munter weiter. Auch ein Dobrindt ist eben nur eine schwarz-weiß-blau lackierte Nancy Faeser. 30 Millionen Euro sind auch weiterhin bis 2029 für die Asylverfahrensberatung im Gesamthaushalt vorgesehen, zehn Millionen pro Jahr, die aber frei flottierend ausgegeben werden dürfen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD ist gar von 24,5 Millionen Euro nur für 2026 die Rede. Das lässt sich aber noch nicht genau sagen. Erst post festum wird die genaue Rechnung präsentiert – wenn das Spanferkel verspeist ist. Wie es scheint, ist damit aber ein historisches Hoch erreicht. Seit 2023 sind die Ausgaben an dieser Stelle deutlich angewachsen.
Der AfD-Abgeordnete Raimond Scheirich erläutert gegenüber TE: „Für diese behördenunabhängigen, nichtstaatlichen Beratungsstellen wurden 2023 rund 15 Millionen Euro, 2024 bereits 24 Millionen Euro, 2025 rund 23 Millionen Euro und 2026 – trotz eines historisch angespannten Bundeshaushalts – erneut über 24 Millionen Euro an Steuergeldern bereitgestellt. Pro Beratungsgespräch entstehen Kosten von rund 370 Euro.“
Außerdem habe selbst das BAMF eingeräumt, dass die Zielerfüllung der Beratungsdienste – Asylverfahren sollen dadurch effizienter und zügiger werden – gar nicht untersucht und evaluiert worden sei, so Scheirich. Die dafür notwendigen Daten würden nicht erhoben, heißt es dazu von der Regierungsbank. Die Bundesregierung erklärt sogar ausdrücklich, die entsprechenden Auswirkungen seien „nicht ermittelbar“.
Diesen Zusammenhang findet Scheirich empörend: „Mit anderen Worten: Jahr für Jahr fließen Millionenbeträge an Steuergeldern in ein Beratungsangebot außerhalb staatlicher Behörden, ohne dass dessen Nutzen nachgewiesen ist. Ob diese Gespräche das Asylverfahren tatsächlich verbessern, wirkungslos bleiben oder sogar unerwünschte Anreize setzen, kann nach eigener Aussage der zuständigen Stellen niemand belegen.“
Verbände so schön, weil so flächendeckend, so asylerfahren
Bleibt noch die Frage: Warum hat man ausgerechnet die bekannten Sozial- und Kirchenverbände für die so schöne Beratungswelt ausgewählt? Angestrebt sei demnach eine „bundesweite Flächendeckung“ bei der Asylberatung. Auch die „Trägererfahrung“ habe bei der Auswahl von Organisationen eine Rolle gespielt, so das BMI in seiner Antwort. Merke: Wer sich schon in Asylfragen auskennt, wird bevorzugt engagiert. Und das sind allerdings beste Voraussetzungen für das Wuchern des Asyl-NGO-Komplexes im Lande rund um gewisse Parteien des nominal „linken“ Spektrums.
Erst ab 2027 will Schwarz-Rot, so heißt es, die von der Ampel eingeführte unabhängige Asylberatung wieder abschaffen, was nach einem Kompromiss mit den wohlversorgten Genossen und ihren Verbandsfreunden klingt. Scheirich führt die Ankündigung auf „den politischen Druck der AfD“ zurück. Der Verewigung dieses Ausgabenpostens will er jedenfalls nicht tatenlos zuschauen: „Wir werden diesen Prozess weiterhin begleiten und uns für die Abschaffung der ‚Behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung‘ einsetzen!“ Eine Anfrage wie diese ist offenbar ein Schritt auf diesem Wege.









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