Fünf Monate saß der Publizist Oliver Janich in einem philippinischen Gefängnis – weil das BKA ihn so zwingen wollte, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Verfassungswidrig, so das Urteil, das Markus Haintz erreichen konnte. Und: Tobias Gall kommentiert den Umgang der Gerichte mit dem Sachsen-Anhalt-Wahlsieger AfD.
Das Bundeskriminalamt (BKA) bedient sich illegaler Mittel, um unliebsame politische Kommentatoren in seine Fänge zu bekommen. Der Publizist Oliver Janich lebt auf den Philippinen. Allerdings wird von dort nicht ohne Weiteres nach Deutschland ausgeliefert. Also belog das BKA die philippinischen Behörden und behauptete, Janich sei auf der Flucht vor den deutschen Behörden und sein Reisepass sei deswegen entzogen worden. Folglich wurde Janich festgenommen und in Abschiebehaft genommen.
Dort verblieb er für fünf Monate – denn er würde erst wieder auf freien Fuß gesetzt (oder abgeschoben), wenn das Verfahren in Deutschland abgeschlossen sei, so die Vorgehensweise vor Ort. Eine Nötigungssituation für Janich: Um aus der Haft unter schlechtesten Umständen zu kommen, musste Janich einen deutschen Strafbefehl akzeptieren. Die Strafe: zehn Monate Haft auf Bewährung. Eine Strafe, die verhängt wurde, ohne dass Janich das Recht auf Gehör oder ein Verfahren gewährt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht entschied: Das ist rechtswidrig. Janichs Fall wird nun vor dem Amtsgericht neu verhandelt. Diesen Erfolg konnte Rechtsanwalt Markus Haintz (Haintz Legal) erringen; Dirk Sattelmaier interviewt ihn dazu.
Den Kommentar dieser Sendung spricht Tobias Gall. Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt müssen die Institutionen nun ihr Verhältnis zur Partei überdenken. Die Übergriffe auf Politiker und Unterstützer der AfD müssten ein Ende finden.
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TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat.
Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.
In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im „Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen.
Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „Tichys Rechtsstaat“ zu hören.
„Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.





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Diese Behörden sollten sich einfach mal darum kümmern den Service für die Bürger zu verbessern. Ein Beispiel ist der „Warntag“ … Über Mobilephone gibt es lauten Lärm, sofern man eines hat, nicht in einem Funkloch oder einem Unwetter steckt. Da frag ich mich, was soll das?
Kann man nicht weiter auf die bewährten Sirenen setzen? Wenn schon, dann Elon-Masks Satelliten Internet, alles andere funktioniert doch eh nicht richtig. Aber das begreifen unsere Verantwortlichen eh nicht,
Schade.
Der Außenkanzler und vdL Machtanspruch wollen mehr Einfluss im Weltgeschehen?
Dann sollte man die eigene ideologische Verbohrtheit und die Willkür den eigenen Bürgern gegenüber „nicht ganz so offen“ präsentieren.
Trump und auch Putin kriegen das sehr wohl mit.
Die Welt kriegt solche Methoden durchaus mit.
Mit welcher „Seriösität“ der nächste Deutsche „Auslieferungsantrag“ wohl in anderen Ländern demnächst gehandhabt wird?
Politische Gegner (BÜRGER!!!) triezen, wie verdammt unlauter. Passt zu gefakten Briefwahlen und Kartellabsprachen.
Wen wundert’s. Ich vermute, dass die hohen Beamtenposten inzwischen alle ideologisch besetzt sind.
Hohe(r) Beamter*In, gleich unter dem Minister angeordnet ist, demonstriert privat seine RegenbogenMeinung und FCKAFD am Haus. Meinungsfreiheit macht es möglich. Aber traue ich demjenigen zu, unser GrundG neutral über alles zu stellen? Vielleicht seinen Minister zu beeinflussen, Grundrechte auch dem politischen Gegner zuzugestehen? Sie in seinem Job zu beachten? Für sie zugunsten der Bürger einzutreten?
So langsam drängt sich der Verdacht auf, dass die einzig rechtmässige Handlung des Staates in den letzten 100 Jahren die Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde 1945 war…
Und beim BKA – die dürfen das?
Ist ja wie in der DDR.
schlimmer! Die DDR war zu offensichtlich eine Diktatur, das ist jetzt anders.
Diese Feststellung ist leider weder überraschend als wohl auch repräsentativ für das „beste Deutschland aller Zeiten“.
Nach „Corona“ war Sven Hüber kein Einzelfall, sondern steht für diese Republik.
Im untergegangegen deutschen Kaiserreich war die Bürokratie und Beamtenschaft noch gesetzestreu. Lange ist es her…
Das deutsche Rechtssystem ist makellos.
Jedenfalls für den, der damit noch nie zu tun hatte.
Die können nur so schmutzig sein, wie ihr politischer Auftraggeber und das scheint bei einer Bananenrepublik usus zu sein und es soll ja noch Leute geben die an das Gute im Sozialisten glauben, was man für ein Gerücht halten kann, wenn man die ganzen Opfer so betrachtet, die einfach im Weg standen und für sie im Geist gefährlich wurden um sie dann wegzusperren, was eigentlich nur in einer Diktatur vorkommen könnte, aber auch in „unserer Demokratie“ nicht selten ist. Wer also das Bedürfnis verspürt, daß es ihm nicht gleich ergehen könnte, sollte die Freiheit in blauer Farbe wählen und die… Mehr