Immer weniger Deutsche zahlen ÖRR-Gebühren

Mehr als 3 Millionen Haushalte befinden sich in einem Mahnverfahren, weil sie den ÖRR-Beitrag nicht gezahlt haben. Am Beispiel eines prominentes Zahlungsverweigerers zeigt sich, wie mühsam es ist, gegen die Zwangsgebühren vorzugehen.

IMAGO / Ulrich Wagner
Laut „Beitragsservice“ (bis Ende 2012: „Gebühren-Einzugs-Zentrale GEZ“) waren im Jahr 2022 rund 3,22 Millionen (zwangs-)zahlungspflichtige Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“ gewesen, weil sie den Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF und DLF nicht gezahlt haben. Das sind rund 7 Prozent der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland – bei erheblichen Unterschieden je nach Bundesland: In Bremen liegt der Anteil bei 10,49 Prozent, in Bayern bei 5,74 Prozent.

Der „Beitragsservice“ teilte mit, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass es sich bei der genannten Zahl der säumigen Beitragszahlenden um ‚Beitragsverweigerer‘ handelt“, räumt aber ein, der Beitragsservice erfasse „die Gründe für einen Zahlungsrückstand nicht“. Das heißt: Man will es nicht so genau wissen oder zumindest nicht bekannt machen, wie groß der Anteil der bewusst protestierenden Zahlungsverweigerer unter den 3,22 Millionen ist. Bekannt freilich ist: Im Jahr 2022 gab es 18,5 Millionen „Mahnmaßnahmen ohne Vollstreckung“ und 1,02 Millionen „Vollstreckungsersuche“, die in die Wege geleitet wurden (verschiedene Quellen laut Statista).

Der Widerstand der Zwangszahler wächst – ein prominentes Beispiel

Unsere Interpretation: Hier schlägt sich eben auch die Verärgerung vieler Bürger über „öffentlich-rechtliche“ Geldverschwendung und über die politische Einseitigkeit des ÖRR nieder. Einige der Öffentlich-Rechtlichen hatten sich ja schon vor Jahrzehnten zu Recht den Ruf erworben, „Rotfunk“ zu sein. Es sind sogar noch mehr geworden. Heute kann man anfügen: Rot- und Grün-Funk.

Spätestens ab 2015 und verstärkt ab 2020 ging weiteres Vertrauen in den ÖRR verloren. Grund: Die Öffentlich-Rechtlichen wurden zu Apportiermedien, die die Flüchtlings-, Corona- und Klima-Politik unterfütterten. Zuletzt haben sie mit dem unsäglichen Gebrauch der Gender-Sprache, der impertinent „woken“ Unterfütterung sogar des Unterhaltungsbereichs sowie im Zusammenhang mit der schiefen Berichterstattung über die Proteste der Landwirte und über die Anti-Rechts-Demonstrationen ihre Verpflichtung zu Neutralität und Ausgewogenheit abgelegt. Wir haben hier auf TE über all die Missstände regelmäßig berichtet. Hier zur Auswahl:

Ein „Zahlungsverweigerer“, der TE-Lesern bekannt sein wird, hat uns nun berechtigt, sein „Hickhack“ mit dem „Beitragsservice“ zu dokumentieren: Dr. Konrad Adam, renommierter Journalist – früher der FAZ, dann der „Welt“. Wir dokumentieren Konrad Adams (nachfolgend abgekürzt mit K.A.) Beispiel.

Chronologie (soweit rekonstruierbar):

  • Am 5. Juli 2022 hatte K.A. die letzte Quartalsgebühr von 55,08 Euro (monatlich 18,36 Euro) überwiesen.
  • Zum 4. Quartal 2022 hatte K.A. die Zahlung der Rundfunkbeiträge eingestellt.
  • Bereits vorab hatte der „Beitragsservice“ an eine Zahlung von 55,08 Euro erinnert.
  • Am 16. Februar 2023 verlangte der „Beitragsservice“ 110,16 Euro für VI/2022 und I/2023.
  • Am 2. Mai 2023 verlangte der „Beitragsservice“ inkl. Säumniszuschlag 118,16 Euro.
  • Am 30. Mai 2023 legte K.A. Widerspruch gegen die Festsetzung ein.
  • Am 1. Juni überweist K.A. den Teilbetrag von 60 Euro. K.A.: „Mehr ist der ÖRR nicht wert.“
  • Am 7. Juni 2023 wies der Hessische Rundfunk den Widerspruch als „unbegründet“ ab und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2018, demzufolge der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungsgemäß sei.
  • Am 28. Juni 2023 legte K.A. erneut Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid ein.
  • Am 1. August 2023 fordert der „Beitragsservice“ eine Zahlung von 121,24 Euro, unter anderem wegen Nicht-Bezahlung der Gebühren für das Quartal II/2023. (K.A. hatte zwischenzeitlich einen Teil, konkret am 1. Juni 2023 60,00 Euro bezahlt.)
  • Am 12. August widerspricht K.A. erneut beim Hessischen Rundfunk.
  • Am 13. September beschwert sich K.A. beim „Beitragsservice“ wegen Verstößen des ÖRR gegen Objektivität und Unparteilichkeit.
  • Am 15. Dezember 2023 fordert der „Beitragsservice“ für 2023 einen „offenen Betrag“ von 231,40 Euro ein.
  • Am 2. Januar 2024 setzt der Beitragsservice inkl. Säumniszuschlag 239,40 Euro zur Pflichtzahlung fest.
  • Am 3. Januar 2024 übermittelt der „Beitragsservice“ ein Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Am 8. Januar 2024 mahnt K.A. erneut ein Eingehen auf seine Argumente an.
Auszüge aus K.A.-Schreiben an den „Beitragsservice“ und den Hessischen Rundfunk

K.A. am 28. Juni 2023 an den Hessischen Rundfunk/Intendanz:
„Die Tagesschau informiert falsch über Grundfragen der Biologie. Sie berichtet von einem Fernseher, der nicht nur ohne Strom auskommt, sondern Strom produziert … weitere Nachweise über diese und andere Missgriffe, Einseitigkeiten und handfeste Dummheiten, verbreitet von der Tagesschau als Fakten, auf Wunsch gern schriftlich … Die dargestellten Fehlleistungen wecken erhebliche Zweifel an der Bereitschaft und der Fähigkeit des ÖRR, seiner staatsvertraglich festgesetzten Pflicht zu freier, umfassender und wahrheitsgemäßer Information nachzukommen …
Staatsferne und Unabhängigkeit werden in den Wind geschlagen … So lange der ÖRR fortfährt, die im Staatsvertrag festgelegten Prinzipien willkürlich auszulegen, bin ich nicht dazu bereit, Ihre Forderung zu erfüllen.“

K.A. am 12. August 2023 an den Hessischen Rundfunk:
Der Staatsvertrag verlangt, „einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben … Dieser Pflicht sind Sie in zahlreichen Fällen nicht nachgekommen. Nachfolgend ein paar weitere Beispiele für fahrlässige, irreführende oder tendenziöse Berichterstattung aus jüngerer Zeit … So lange der ÖRR nicht willens oder nicht imstande ist, Nachricht und Kommentar zu trennen und dergestalt seine im Staatsvertrag übernommenen Pflichten zu erfüllen, bin ich nicht dazu bereit, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen.“

K.A. am 13. September 2023 an den „Beitragsservice“:
„Die angeführten, erheblichen und wiederholten Verstöße gegen die im Staatsvertrag formulierte Verpflichtung auf Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit beeinträchtigen meine Fähigkeit, mir über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen ein zutreffendes und folgenreiches Urteil zu bilden.“

K.A. am 8. Januar 2024 an den „Beitragsservice“:
„Nach wie vor beobachte ich erhebliche Verstöße gegen die im Staatsvertrag vom 27.12.2021 festgelegten Grundsätze einer auf Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit verpflichteten Berichterstattung. Unverändert leidet das Nachrichtenangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter tendenziösen Aussagen, einseitigen Interviews, fragwürdigen Kommentaren und irreführenden Statistiken. Statt sich um neutrale Formulierungen zu bemühen, lassen zahlreiche Redakteure ihren parteipolitischen Vorlieben und Animositäten die Zügel schießen. Aus jüngster Zeit erwähne ich …“ (Es folgen mehrere Beispiele)

„Als Bürger dieses Landes habe ich das Recht, nicht nur über Alter und Geschlecht, sondern auch, soweit bekannt, über ethnische Herkunft, kulturelle Verwurzelung und religiöse Präferenzen von Gewalttätern unterrichtet zu werden … Insgesamt wird die erste Voraussetzung für seriösen Journalismus, die Trennung von Nachricht und Kommentar, vom ÖRR in seiner jetzigen Gestalt missachtet … Diese Art von ‚Grundversorgung‘ verstößt gegen den Staatsvertrag, missbraucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und degradiert den Bürger zum Konsumenten … Ohne die Bürger umfassend, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren, ist eine lebendige Demokratie undenkbar. So lange der ÖRR nicht dazu bereit, vielleicht ja auch nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, bin ich nicht dazu bereit, in voller Höhe meinen Beitrag zu leisten.“

Schlussfolgerung

Es ist ein mühsames Unterfangen, gegen die Zwangsgebühren anzugehen. Man braucht Geduld, einen „Dickschädel“ und eine „dicke“ Haut. Dennoch: Es sollte viel mehr Leute geben, die Wege wie K.A. beschreiten. K.A.s „Causa“ zieht sich mittlerweile eineinhalb Jahre hin, ohne dass es eine Zwangsvollstreckung gegeben hätte oder K.A. hinter Gittern säße. Dies zur Beruhigung für ängstliche Gemüter.

Wer K.A.s Beispiel folgen bzw. sich dessen Argumenten anschließen möchte und über eigene Erfahrungen hinaus konkrete Belege für Verstöße der Öffentlich-Rechtlichen gegen die Gebote der Neutralität und Ausgewogenheit braucht, der sei verwiesen auf die Seite: www.rote-karte-staatsfunk.de Dort werden wöchentlich mehrmals solche Verstöße samt Belegen unter „Akte ÖRR“ aufgelistet. Hilfreich ist auch dieser Link: www.beitragsblocker.de



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Kommentare ( 130 )

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WandererX
2 Monate her

Mich wundert es, dass der Sender das nicht schon dem Gerichtsvollzieher übergab. In Stuttgart schicken Sie einen solchen, wenn man die Gerichtsgebühr 8 Monate VOR dem von mir beantragten Gerichtstermin (Streit mit Berufskammer) nicht innerhalb von 6 Wochen nach der Bescheid- Zusendung in Vorkasse Überweist und dann nach einer Erinnerung nur zur Hälfte! Ist mir wirklich passiert.So fanatisch sind in BW manche Richterinnen.

Leni
2 Monate her

Seit 2015 „Beitrags“verweigerer. Wenn man aus dem Osten kommt, ist man Widerständigkeits-kampferprobt. Allerdings wurden in der DDR Fernsehgebühren über so drastische Maßnahmen wie in der heutigen BRD nicht eingetrieben. Wer nicht gezahlt hat, wurde in Ruhe gelassen. Anders im „wieder vereinigten“ Deutschland. Nach jahrelanger zäher juristischer Auseinandersetzung sollte 1 Tag vor dem Intendantensturz beim RBB die Vollstreckung vollzogen werden. Dann hatte man in der Führungsetage wohl erst mal andere Probleme zu bewältigen (dürfte hier bekannt sein). Nachdem diese „letzte Galgenfrist“ also verstrichen war, hat sich die Landesrundfunkanstalt – sage und schreibe – 1 Jahr Zeit gelassen, um an diesem Punkt… Mehr

Felix Dingo
2 Monate her

Ich nutze die ÖRR, denn die Auswahl an Programmen ist groß. Trotzdem stehe ich diesem Staatsfunksystem kritisch gegenüber. Aber wegen 18,50 Euro pro Monat mache ich mir nicht die Nerven kaputt.

ahgee
2 Monate her

Wie der „Beitragsblocker“ zu der Überzeugung gelangt ist, das BVerfG müsse letzten Endes ARD und ZDF aufgeben — die es im Grunde durch eine Kette komplett irrer Urteile selbst geschaffen hat —, weil andere Urteile z. B. zum Vollstreckungsrecht der Durchsetzung der Finanzierung im Wege stehen, ist mir rätselhaft. Das ist komplett naiv. Service-Tweet: die Rundfunkbeitragsforderung verjährt nach 4 Jahren. Die Rechtsabteilungen der Sender lassen das durchaus gerne auflaufen, um dann mit Forderungshöhen aufzuwarten, die bei anderen, die davon hören, zu Panikattacken führen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich war einer der Kläger der ersten Stunde nach Einführung des… Mehr

Michael W.
2 Monate her

Hadmut Danisch war mal als Gutachter in einem Ostdeutschen Landtag zu dem Thema. Nach einigen Sätzen wurde ihm von der Landtagsvorsitzenden das Mikrofon abgestellt und ihm wurde verboten, weiter zu reden.
Der Landtag möchte also gar nicht darüber informiert werden, was der ÖRR für ein S@uhaufen ist.

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  Michael W.

Das Danisch Gutachten findet man.
Neu geht es hier um einen Fall, bei dem Stefan Aust gegen das ZDF klagt, weil Lüge und Satire, bei dem ein Foto von Aust verwandt wurde, nicht zu unterscheiden ist – und weil dieser Böhmermann ja auch behauptet, „journalistisch-investigativ zu sein und immer wieder mit Aufdeckungsshows“ kommt und man als Zuseher herauszufinden hat, in welcher Welt sich der Sender wie B. gerade befinden: https://www.danisch.de/blog/2024/02/02/von-der-rechtswidrigkeit-der-luegenkonzepte-des-zdf-im-allgemeinen-und-boehmermanns-im-besonderen/
Der blogger endet: „Die Diskussion, ob das ZDF nicht nur lügen will, sondern auch darf, ist eröffnet.“

MAP
2 Monate her

Ich schicke denen Ihre Post über eine Poststelle als falsch zugestellt von Anfang an zurück als Empfänger unbekannt verzogen.
Das mache ich auch wenn die aller paar Jahre eine Abfrage beim Einwoner Meldeamt machen.
Hat bisher sehr gut funktioniert,sehr wichtig nix auf den Umschlag kritzeln ,es kommt nur der Stempel von der Poststelle drauf.
Viel Glück!
Achso und nehmt eine Poststelle ein paar Orte weiter weg wo man euch nicht kennt sonst ist der gleiche Brief wieder in eurem Briefkasten.

Dr_Dolittle
2 Monate her

Ich finde an jedes Schreiben gehört ein Zitat frei nach unserem Wirtschaftsminister: „Die GEZ ist ja nicht pleite bloß weil säumige Beitragszahlende mal eine Weile NICHTzahlende sind.“ Wo er recht hat hat er recht. Und wer will kann noch ein „Wir schaffen das“ hinzufügen. Wurde uns ja quasi eingebläut.

Chimpanse
2 Monate her

Ich zahle zwei Jahren keine GEZ. Angefangen habe ich mit leuchtturmard.de. Bis zu meinem abgelehnten Widerspruch gab es noch eine Vorlage von Leuchtturm und ab dann waren die Möglichkeiten auch erschöpft. Inzwischen bin ich Mitglied beim „Beitragsblocker“ Ich bekomme vorgefertigte Texte mit meinen Daten. Inzwischen habe ich 4 Festsetzungsbescheide bekommen. Ich habe jedem widersprochen. Auf den vorletzten Widerspruch hat die die GEZ mit einem Schreiben reagiert, das keine rechtliche Relevanz hatte. Die Anwälte von Beitragsblocker rieten mir, nicht zu reagieren. Ich harre der Dinge die da kommen. Wobei die Anwälte mich zur Not auch vor Gericht vertreten. Dies hier soll… Mehr

Herr von Welt
2 Monate her

Was wurde eigentlich aus den prominenten GEZ-Gebührenverweigerern Henryk M. Broder und Julian Reichelt? Immer noch standhaft? Nach der vollmundigen Ankündigung, keine Gebühren mehr zahlen zu wollen, folgte ja leider nur noch Schweigen. TIPP an alle, die nach Umzug zum ersten Mal unter der neuen Anschrift von der GEZ angeschrieben werden: Stur alle Post ungeöffnet mit Hinweis „Empfänger unbekannt“ zurück in den Briefkasten werfen. Funktioniert hier schon seit fast 10 Jahren.

Prodigy
2 Monate her
Antworten an  Herr von Welt

Das hatte ich hier auch schon angesprochen, Broder und Reichelt sind längst nicht so seriös wie tun. Steinhöfel, der Anwalt von Broder hatte auch gaanz viele Ratschläge irgendwann war das Thema vom Tisch. Bin der Überzeugung dass die auch ganz brav ihre Demokratieabgabe zahlen aber andere anstiften.

Klaus F
2 Monate her

Was würde die antidemokratische, demokratiefeindliche und verlogene Ampel Bundesregierung unternehmen, wenn 80 Millionen Deutsche keine Zwangsgebühr mehr für den Staatsfunk entrichten würden? 

Don Didi
2 Monate her
Antworten an  Klaus F

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Diese Träumereien „wenn alle xxx“ gibt es bereits seit Jahrzehnten, wenn alle einen Tag nicht Tanken, wenn alle Nestle boykottieren, wenn alle diesen Monat nicht bei Aral tanken, wenn alle dies, wenn alle jenes.
Ist nie passiert, passiert heute nicht, wird (zumindest in D) auch nie passieren.
Man kann also mutmaßen, spekulieren, hoffen oder betteln, real ist nichts davon, daher ist jeder Ansatz in dieser Richtung reine Utopie und verschwendete Zeit.

Klaus F
2 Monate her
Antworten an  Don Didi

Von – hätte – wurde nicht gesprochen. Es wurde lediglich die Frage aufgeworfen, was passieren würde, wenn ….? Würden alle Beitragszahler die Entrichtung der Zwangsgebühren für den Staatsfunk verweigern, hätte nicht nur die verlogene Ampel-Regierung ein riesengroßes Problem, sondern der Staatsfunk selbst als auch die Gerichte. Eine Totalverweigerung hieße, dass der Staatsgewalt ihre Grenzen aufzeigt würde, da die Totalverweigerung ein Staatschaos auslösen würde.

Don Didi
2 Monate her
Antworten an  Klaus F

Der Unterschied zwischen hätte und würde ist so groß nicht.
Die Frage ‚was würde passieren, wenn‘ ist müßig, weil es nicht passiert. Nicht passieren kann. Nie passieren wird. Wie gesagt, Utopie, völlig realitätsfern, in etwa so sinnvoll wie die Frage, was würde passieren, wenn Aliens Habeck auffressen oder was würde passieren, wenn es Gold regnen würde.
Um zur Ursprungsfrage zurückzukehren, was würde die Ampel…
Nichts. Weil es nicht passiert.

Juergen Schmidt
2 Monate her
Antworten an  Klaus F

Ich bin sicher, sie würden ohne zu zögern unser Steuergeld stehlen und für sich selbst und ihre Machenschaften veruntreuen.
Also: Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.

Klaus F
2 Monate her
Antworten an  Juergen Schmidt

Bei der Zwangsabgabe für den Staatsfunk handelt es sich um eine Steuer, nur niemand spricht dieses Wort aus. Daher kann eine komplette Abschaffung der Zwangsabgabe nur dann erfolgen, wenn demokratiefördernde Parteien, wie die Werteunion und die AfD, die Regierung in Deutschland stellen, um bestehende Gesetze und Regelungen zu kippen. Jedem, dem die Rettung der Demokratie am Herzen liegt, sollte AfD oder Werteunion wählen, und andere davor warnen, seine Stimme den demokratiefeindlichen Blockparteien, wie der SPD, FDP, CDU/CSU, der Linken oder den Grünen zu geben.