Verliert das Medium „Correctiv“ die Gemeinnützigkeit? Ein Gerichtsurteil enthält Sprengstoff für das „Recherchekollektiv“. Kann es gemeinnützig sein, mit politischer Schlagseite in die Meinungsbildung eingreifen zu wollen? Zu diesem Thema interviewt Maximilian Tichy den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der versucht, gegen Correctiv die Wahrheit zu erstreiten.
Ein Gericht erlaubt es der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Correctiv als „dreckiges Lügenmedium“ zu bezeichnen. Wer wie Correctiv im Meinungsstreit austeilt, der müsse auch einstecken können, so das Gericht. Doch die bahnbrechende Meldung steckt laut Ulrich Vosgerau im Detail: Das Gericht zweifelt in der Urteilsverkündung die Gemeinnützigkeit des Unternehmens Correctiv an. Denn gemeinnützige Unternehmen werden steuerlich begünstigt – aber müssen dafür weltanschaulich neutral sein. Und: Ist es legal, dass Spendengelder einfach so vom gemeinnützigen Unternehmen Correctiv zu einer profitorientierten Tochtergesellschaft umgeleitet wurden?„“
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Gemeinnützig ist alles, was diesem Land schadet.
Wo ist das Problem?
Dann werden die unter anderem Namen und weiter gepampert von der Regierung ( rot, grün, schwarz ) weiter sudeln.
„Correctiv“ ist gemein und für gewisse politische Kreise sehr nützlich, darum wird dieses Urteil keine Folgen haben. Da müssen sich eher die Richter Sorgen machen.
Alles kein Problem. Dann wird die „Förderung des Verbreitens dreckiger Lügen“ eben in den § 52 der Abgabenordnung (Gemeinnützige Zwecke) aufgenommen, dann passt das wieder. Wer sollte dem entgegenstehen? Das Bundesverfassungsgericht etwa?
Selbst hier im Ort, keine 10.000 Einwohner, marschierten Anfang des Jahres die aufgehetzten Bürger gleich zweimal auf – gegen die bösen Feinde der Demokratie. Organisiert von Grünen und FDP.
Abschluss MPK, Kretschmer MP Sachsen spricht bezüglich GEZ und bezeichnet die ÖRR als staatsfern
Soviel Chuzpe muss man schon mal haben, wahrscheinlich fühlt er sich am 18.12 als frisch gewählter MP von der Demokratie getragen
Min 8:40 „Der Bürger hat keinen Gesetzesvollziehungsanspruch“.
Der Bürger nicht, der Politiker aber schon: Der kann mit einer KI das Internet durchforsten lassen und „Oma Erna“ für einen unbedachten Kommentar, den er selbst niemals zu Gesicht bekäme, mit mittleren bis hohen 4-stelligen Beträgen abkassieren.
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Manche sind eben „gleicher“ … das kenne ich sogar als Wessi noch.
Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch. Mir war vorher nicht klar, dass Bürger keine gerichtlichen Verfahren gegen Mißstände bzw. Rechtsverletzungen in Deutschland durchführen können, wenn sie nicht direkt und unmittelbar betroffen sind. Das bedeutet ja nichts anderes, als das man gegen offensichtliches Unrecht nicht vorgehen kann, da von der Politik weisungsgebundene Staatsanwälte von sich aus natürlich niemals eine Anklagerolle übernehmen würden, die ihnen selbst und ihren „Weisungsgebern“ persönlich schadet. Der Bürger ist somit machtlos, wenn er bei Rechtsverstößen der Regierungen und deren Mitarbeiter keine Möglichkeit mehr hat, gegen untätige oder unwillige Politiker im Wissen des Unrechts oder gegen rechtsbeugende Taten… Mehr
Wenn es die Möglichkeit gäbe, gegen die Regierung zu klagen, hätten Millionen schon davon Gebrauch gemacht. Sie nicht? Warum zum Beispiel müssen wir als Strom-Verbraucher dermassen hohe CO2 Abgaben zahlen? Sind etwa wir Verbraucher schuld daran, dass die Politik CO2-freie Kernkraftwerke abgeschaltet hat und dafür besonders schmutzige Kohlekraftwerke hochgefahren hat?
Die einzige Möglichkeit, die Bundesregierung unter Druck zu setzen ist, richtig zu wählen. Das haben leider 80% in diesem Land noch immer nicht kapiert.
Da „Correctiv“ erwiesenermaßen für das Gute, also gegen Rechts, kämpft, werden die ihre Gemeinnützigkeit schon behalten…
Frau von Storch / MdB, repräsentiert das Problem der AfD. Sie klagt dafür Correctiv als “ dreckiges Lügenmedium “ nennen zu dürfen, und gewinnt. Mehr und etwas Besseres als saftige Kraftausdrücke, mit entsprechender Breitenwirkung über die digitalen Plattformen, fällt der Rechtsanwältin und ihrer Partei scheinbar nicht ein. Warum überzieht die AfD nicht ihrerseits Correctiv mit substantiellen Klagen, wegen der Lügengeschichten und wegen des Gemeinnützigkeitsstatus ? Da es doch spätestens seit dem Landhaus Adlon um die AfD und den Kampf gegen Rechts geht, müßten juristische Gründe und Wege gefunden worden sein, um den juristischen Kampf gegen Correctiv nicht nur Privatpersonen, auf… Mehr
Genau das sind die Gründe, warum die AfD nicht ernstgenommen werden kann und immer in der Defensive bleiben wird. Auch die benehmen sich nur wie die beleidigten Kinder… Kein Unterschied zur anderen Seite der Brandmauer… Leider…
Blödsinn. Frau von Storch hatte überhaupt kein Interesse an diesem Gerichtsverfahren, sondern wurde von der Berufslügnern vor Gericht gezerrt.
Das Murks-Kartell der Wahlumfragen Bei nur 1000-2000 Befragten aus 60 Millionen Wählern, beträgt der Umfragefehler +/- 20% mit einer Sicherheit von 97,5% Fragen sie mal einen Professor der Mathematik. Da heißt es dann, Zitat: Quelle „Soweit wir wissen, handelt es sich in allen Fällen um eine Projektion 😉 d. h., die Ergebnisse der Befragungen wurden anhand von verschiedenen Kriterien so verändert, dass sie nach Auffassung des jeweiligen Meinungsforschungsunternehmens, dem Ergebnis einer Bundestagswahl möglichst nahe kämen.“ ****** Das ist einfach nur mathematischer Blödsinn der Volksverdummung, der Partei nahen Stimmungsmache. Es ist mathematisch unmöglich bei nur 1000 – 2000 Befragten aus 60… Mehr