Das Bundeskriminalamt hat eine blamable Studie über neue Medien vorgelegt und rückt diese damit in den Zusammenhang von Terrorismus und Organisierter Kriminalität, die Aufgabenfelder des BKA. Gegen kritische Medien soll die Behörde „universalpräventiv“ vorgehen.
Der Aufwand ist enorm: 600 eng bedruckte Seiten legt der personalreiche Forschungsverbund „Motra“ vor. Motra steht kurz für „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“. Das wird durch gleich drei Ministerien gefördert: das Forschungsministerium, das Innenministerium und das Bildungsministerium. Dazu die private Fresenius-Hochschule, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das Wissenschaftszentrum Berlin, die Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) und die Universität Hamburg.
Anschlag auf die Pressefreiheit
Das Bundeskriminalamt präsentierte diese Studie eines „phänomenübergreifenden Radikalisierungsmonitorings“, will sich selbst damit „zukunftsfest“ machen für einen „universalpräventiven Umgang“ der Behörde mit kritischen Medien.
Große Worte, dünner Inhalt. Die Folgen allerdings sind umso gefährlicher. Mit dem Bundeskriminalamt an der Spitze soll gegen all jene vorgegangen werden, die es wagen, die Regierung zu kritisieren. Oder Kritik auch nur lesen. Sie wissen doch: Unkontrolliertes Lesen gefährdet ‚UnsereDemokratie‘. Offensichtlich strebt das Bundeskriminalamt einen „universalpräventiven Umgang“ mit der Meinungsfreiheit an. Künftig also Zensur durch die Polizeibehörde, die eigentlich für Terrorismus und Organisierte Kriminalität zuständig ist?
Es ist schon bemerkenswert, in welche Nachbarschaft die Behörde, die unter Aufsicht von Innenminister Alexander Dobrindt steht, Journalisten damit rückt. Sagen wir, was es ist: Ein undemokratischer, grundgesetzfeindlicher Vorgang. Abweichende Meinung mag einem Minister nicht behagen und er darf gerne poltern – ein Fall für polizeiliche Verfolgung durch das Bundeskriminalamt ist sie nicht. Vielmehr werden die beteiligten Behörden, Minister und Universitäten ein Fall für den Verfassungsschutz – wenn es nach Recht und Gesetz geht. Denn die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt und darf nicht eingeschränkt werden.
Tichys Einblick im Visier des Bundeskriminalamts
Um es gleich zu sagen: Tichys Einblick gilt in diesem Paper als „rechtsaußen“. Und Sie, lieber Leser, auch. Das ist ein erschreckender Befund.
Aber worauf stützt sich Dobrindts Behörde eigentlich?
„Politische Alternativmedien – insbesondere dann, wenn sie von konservativen Eliten unterstützt werden – gestalten durchaus den öffentlichen Diskurs mit, tragen radikale/extreme Themen und Narrative in die Öffentlichkeit und tragen so zum Mainstreaming radikaler und extremistischer Ansichten bei.“
Darum geht es: um alternative Medien. Aber was oder wer sollen diese „alternativen Medien“ überhaupt sein? Und warum insbesondere sind sie „rechtsaußen“? Wissenschaft beginnt üblicherweise mit Begriffsklärung. Die wissenschaftliche Studie des BKA dagegen mit einem vorgefertigten Urteil.
Untersucht werden (wenn man das tatsächlich so nennen möchte) „insgesamt acht Marken, die den Kategorien rechtsaußen (Compact, Junge Freiheit, Tichys Einblick), linksaußen (Junge Welt, Jungle World) und islamisch (IslamiQ, Islamische Zeitung, Al Jazeera)“ zugeordnet wurden.
Aber was macht diese Medien, die nun alle sehr unterschiedlich sind, im Falle TE beispielsweise zu „rechtsaußen“? Was hat TE angestellt? Eine Begründung hätte man ja schon ganz gerne, wir möchten uns doch bessern, um von dem strengen Gesinnungs-Prüf-Gremium des Bundeskriminalamts die Absolution zu erhalten. Aber sie machen es uns nicht einfach.
Es folgt ein Satz zur Begründung – und nur der eine: „Die Verortung der Medien in den Kategorien linksaußen und rechtsaußen ist in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen belegt.“ Es werden also Studien herangezogen, die irgendwie etwas behaupten sollen – was genau, bleibt unbeschrieben, unerklärt, unbegründet.
„Ist belegt“ ist tatsächlich die einzige Begründung, um TE in dieses Licht zu rücken. Angeführt wird dann in der Fußnote eine lange Latte uneinheitlicher, höchst widersprüchlicher, fragwürdiger und in der Regel pseudowissenschaftlicher Veröffentlichungen, deren Lektüre ermüdend ist. Das ist offenbar gewollt. Die Masse soll erschlagen – analysiert wird sie nicht. Quantität ist Wissenschaft im Stil des BKA, nicht Qualität.
Wer oder was ist „rechtsaußen“?
Greifen wir den Titel „Gegenöffentlichkeit“ von Lisa Schwaiger heraus, weil sie beispielhaft dafür ist, für welche Qualitäten man heute einen Doktortitel erhält und wie man dann damit staatliche Beobachtung und Verfolgung begründet. Bei dem als „Forschungsprojekt“ getarnten Pamphlet wiederholt sich die Unfähigkeit zu definieren, was denn nun eigentlich „rechtsaußen“ ist.
„Rechtsaußen“ ist, was „alternativ“ ist, und alternativ ist buchstäblich alles, was nicht von einem herkömmlichen Verlagshaus verbreitet wird. Postuliert Lisa Schwaiger, und die Studie des BKA übernimmt es ungeprüft.
Zunächst werden von Schwaiger alle „braven“ Medien aufgeführt, die man gefahrlos lesen darf: von Bild über Focus bis zum Teckboten, die Bunte natürlich und der Rhön- und Streubote. Große und kleine, dicke und ganz dünne – eine Linie ist nicht im Mindesten erkennbar. Es ist gewissermaßen die Liste der erlaubten oder, wie es heißt, „professionellen Medien“.
Und dann kommt die Liste der unerlaubten oder – im Umkehrschluss zu den professionellen – unprofessionellen Medien. Auch hier: keine Begründung. Die Weltwoche aus Zürich ist dabei; überhaupt ist Ausland verdächtig: natürlich Russia Today. Aufgeführt werden als verdächtige und unprofessionelle Medien auch Cicero, Mittelstandsnachrichten, Deutsche Wirtschaftsnachrichten, Junge Freiheit, Tichys Einblick und ein Blog, der den Mietspiegel veröffentlicht. Die liberale Schweizer Zeit darf nicht fehlen, ebenso wenig „Die Zürcherin“. Sie wissen schon – der Feind lauert im Kanton Zürich.
Was Alternativen zu Alternativen macht, nachdem auch eine Reihe linksradikaler Medien als solche aufgeführt werden, wie Volksverpetzer, bleibt völlig willkürlich: Schwaiger bleibt jede Antwort schuldig.
Meistens bedrucken die aufgeführten Alternativen kein Papier, andere, wie die Junge Freiheit, Cicero und Tichys Einblick raue Mengen davon. Viele stammen aus der Zeit des Internets – die Weltwoche dagegen ist immerhin über 80 Jahre alt. Ein willkürliches Sammelsurium also. Die Länge der Listen soll das Nachdenken ersetzen.
Besonders schlimm ist es, wenn die „unprofessionellen Medien“ nicht als solche erkennbar sind, aufgrund ihres professionellen Auftretens: „Aus Nutzer*innensicht ist daher – rein optisch – kaum identifizierbar, ob es sich um ein professionelles Leitmedium oder ein alternatives Nachrichtenmedium handelt,“ so Schwaiger vorwurfsvoll. Wenn schon alternativ, dann bitte wenigstens unprofessionell, denn Professionalität ist ja nur den braven Medien vorenthalten. Oder hülfe ein Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln, etwa so: „Hier lesen Sie ein radikales Medium, das wir lieber verbieten würden, wenn wir könnten“? Schon erstaunlich mit welcher Schlichtheit heute Studien glänzen, hinter denen angesehene Einrichtungen wie die LMU und das KIT stehen – wobei Letzteres ursprünglich für Technologie stand. Aber heute ersetzt ja Haltung Ingenieurskunst.
Wer nicht gendert – ist verdächtig
Eine andere der zahlreichen „Belegstudien“ des Bundeskriminalamts versucht sich immerhin an Inhalten, mittels vier Merkmalsausprägungen: „climate change policy, the Russian invasion of Ukraine, the government’s policy toward energy shortages and inflation, and gender politics“.
Fazit: Wer dem Staat in einem dieser Punkte nicht glaubt, nicht gendert, über den Klimawandel nachdenkt oder Versorgungsengpässe wegen der Energiewende befürchtet, ist „rechtsaußen“. Fun Fact: In dieser Studie kommt TE gar nicht vor. Na ja, macht ja nichts – im großen Topf lässt sich gut rühren. Streng wissenschaftlich.
Und dazu die große Überraschung der Studien-Schreiber: Die Leser von Alternativmedien neigen zu Ansichten, die im Mainstream selten vorkommen. Da suchen sich also Ansichten ihre Medien. Oder werden zu Medien. Oder füllen Lücken. Oder schreiben, was andere unter den Tisch fallen lassen. Dies sei – so missbilligen alle Studien übereinstimmend – die ganz große Gemeinheit: etwas zu schreiben, was die staatlich approbierten Brav-Medien nicht schreiben.
Abweichung vom „traditionellen Diskurs“ ist verboten
Und so stolpert die vom Bundeskriminalamt so hochgelobte und zukunftsweisende Studie zu geradezu absurden Schlussfolgerungen: Die Alternativmedien leisteten, obwohl ihre Reichweite sehr gering sei (6,2 Prozent der Befragten sind gelegentliche, 1,9 Prozent häufige Konsumenten), etwas Brandgefährliches, somit für das Bundeskriminalamt Relevantes, wie die stirnrunzelnden Forscher meinen:
Sie schirmen ihre Leser vom „traditionellen Diskurs“ ab, bestätigen sie in ihren falschen Meinungen und betreiben dadurch eine „Schwächung demokratischer Institutionen“. Nicht mehr Diskurs macht eine Demokratie zur Demokratie, sondern Gleichschritt hinter den Fahnen der Wahrheitsbesitzer-Parteien.
Da ist sie wieder, die Verengungstheorie: Nur wer in zentralen Punkten die Regierung nicht kritisiert und dem „traditionellen Diskurs“ folgt, ist ein „professionelles“ Medium.
Es zeigt sich, dass im Untersuchungszeitraum durchschnittlich drei bis vier Prozent der Befragten „Rechtsaußenmedien“ nutzten. Kleiner Hinweis: Es ist sogar viel schlimmer geworden, liebes Bundeskriminalamt. Laut einer INSA-Umfrage sind es mittlerweile 17 Prozent der Bürger im Westen und 21 Prozent im Osten, die sich „hauptsächlich“ über Medien wie Tichys Einblick, Nius oder Junge Freiheit informieren; nachzulesen im Magazin TichysEinblick, Ausgabe 4/2026. Für das so schwer recherchierende Amt hier gerne eine Bezugsadresse. Auch das Amt beliefern wir gern direkt – aber nur gegen Vorauszahlung.
Die meisten Leser der Alternativen werden zu den Intensivnutzern gezählt. Dumm nur in der zu ihrem Veröffentlichungszeitpunkt der Wirklichkeit weit hinterherhinkenden Studie unserer Kriminaler und Wissenschaftler: In der Zeitreihe ist kein Anstieg erkennbar. Von 2024 auf 2025 geht der Anteil im Gegenteil sogar deutlich zurück, analysiert in der Jungen Freiheit ausgerechnet Werner Sohn, Kriminologe, der früher für das BKA und die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden gearbeitet hat. Und jetzt das. In der JF-Ausgabe 17/26 schreibt Sohn weiter, und damit wird es endgültig komisch:
„Wer nämlich den Anteil der Deutschen, die 2025 nach der Hamburger Berechnung ‚ein geschlossen rechtsextremes Weltbild‘ aufweisen (= 5,4 Prozent), mit dem entsprechenden Anteil bei den Nutzern von Rechtsaußenmedien (= 4,8 Prozent) vergleicht, wird sich verwundert die Augen reiben.“
Berücksichtigt man dann, dass in dieser Sammelkategorie ja die vielleicht etwas strenger gestrickte Klientel von Compact enthalten ist, müssten die eher konservativen JF-Leser und die Libertären von TE zu einem deutlich, wenn nicht sogar signifikant geringeren Anteil als der Bundesdurchschnitt über „ein geschlossen rechtsextremes Weltbild“ verfügen! Pardauz, die echten Rechtsextremen lesen keine rechtsextremen Medien? Das ist sicherlich eine sehr zukunftsweisende Forschungsaufgabe für den Forscherverbund; das reicht locker bis zur Frühpensionierung und hält garantiert das BKA von seinen eigentlichen Aufgaben ab.
Was wird denn mittlerweile als extrem rechtsradikale Position der Leser definiert? Auch hier fehlt eine klare Definition.
Es sind ja schon Bemerkungen wie jene, dass die Zuwanderung vielleicht doch etwas überbordend sei. Oder dass es mit dem Atomenergieausstieg nicht so toll gelaufen sei. Und denken Sie an die Staatsverschuldung. Sie möchten beim Sprechen nicht gendern? So schnell wird man zum „Rechtsaußen“, zumindest in der Quellenlage des Bundeskriminalamts.
Fragen über Fragen
Warum fördern staatliche Institutionen so einen Käse? Was machen die Unis dabei – oder ist das nur Ausdruck der Bildungsmisere, die Rechtsaußen-Menschen so fürchten? Warum stützt sich das Bundeskriminalamt in seiner Arbeit auf so offenkundigen Blödsinn? Liegt hierin, im Mangel an Recherche und wirklicher inhaltlicher Auseinandersetzung, vielleicht begründet, weshalb das Amt bei der Aufdeckung linksradikaler schwerster Straftaten jämmerlich versagt, etwa im Fall der Zerstörung des Stromnetzes für über hunderttausend Berliner Haushalte? Und warum die Festnahme von Tätern, die Anschläge auf Bahnanlagen begehen, nicht gelingen mag? Ist unseren Schlapphüten der Hut über die Augen gerutscht in Wiesbaden und anderswo? Wie lange schaut Alexander Dobrindt dieser Verschwendung öffentlicher Mittel noch zu und wie lange will er hinnehmen, dass die Ressourcen des Bundeskriminalamts für solchen intellektuellen Kinderkram blockiert werden?
Nicht berichtet wird, dass es kritische Medien nicht leicht haben in Deutschland. In Gießen beispielsweise hat der Deutsche Gewerkschaftsbund den Mob auf das TV-Team von Tichys Einblick gehetzt. Der DGB hat es nicht so mit Journalisten, die Fragen stellen, statt Arbeiterlieder anzustimmen. Die Anzeige wegen schwerer, gemeinschaftlich begangener Körperverletzung liegt seit Dezember unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft Gießen.
Für die „Forschenden“ des Bundeskriminalamts: So endet Pressefreiheit in Deutschland wirklich:
Man verteidigt nicht die Freiheit der Medien, man schätzt es vielmehr, wenn die Pressebengel niedergeschlagen werden mit höchstem Segen, etwa durch DGB-Vorsitzende Jasmin Fahimi. Und weil das immer schwieriger wird, setzt man auf die Unterstützung des Bundeskriminalamts und seiner tollen Wissenschaftler und ihrer Erkenntnisse, für die eigentlich der Papierkorb zuständig wäre.
Es wird vermutlich daran liegen, dass das BKA sich auf fragwürdige Wissenschaftlereien stützt, über die Sir Karl Popper einst den Satz über erfolgreiche moderne Haltungs-Wissenschaft prägte: „Wo die Argumente fehlen, da ersetze man sie durch Wortschwall.“
Für Tichys Einblick hat das eine humoristische – und eine ernste – Seite. Die Bundesregierung schottet sich auf diese Art und Weise von kritischen Medien ab und spaltet die Bevölkerung: In die Guten, die brav die Süddeutsche Zeitung lesen, und in die Feinde „ihrer Demokratie“, die sich kritisch mit Politik auseinandersetzen. Wer anders liest, muss „präventiv“ unter die Lupe genommen werden.
Und TE steht damit bereits vor dem nächsten Fall, gegen den wir uns juristisch zur Wehr setzen müssen – wohl wissend, dass es riskant und vor allem teuer ist, in Deutschland gegen eine solche Phalanx anzutreten wie die vereinigten wissenschaftlichen und kriminologisch-magischen Kräfte hinter dem Bundeskriminalamt. Aber vielleicht gehen wir auch dieses Wagnis ein, um der Freiheit und der unserer Leser eine Bresche gegen die Dummheit zu schlagen.
Gelegentlich stellt sich ja auch Erfolg ein: So hat TE kürzlich einen umfangreichen und langwierigen Prozess gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gewonnen – dank der Unterstützung unserer breiten Leserschaft.
Mehr dazu demnächst auf diesem Kanal. Fortsetzung folgt.



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Das Leben Der Anderen.
Mit Siebenmeilenstiefeln in die nächste deutsche Diktatur.
„Politische Alternativmedien – insbesondere dann, wenn sie von konservativen Eliten unterstützt werden – gestalten durchaus den öffentlichen Diskurs mit, tragen radikale/extreme Themen und Narrative in die Öffentlichkeit und tragen so zum Mainstreaming radikaler und extremistischer Ansichten bei.“
Richtig ist:
sie tragen Themen in die Öffentlichkeit, die die Staatsmedien verschweigen.
Und sie erklären und enttarnen staatliche Narrative.
So gesehen bin ich als Leser gern das, was das BKA narrativ „rechtsextrem“ nennt.
Trotzdem:
angeschossen ist die Wildsau am gefährlichsten.
Ganz besonders eenn sie waidwund ist. (Jägerweisheit)
Richtig so ! Bis alle die noch arbeiten , sich Gedanken machen und nicht auf Linie sind , im Knast sitzen.
Sie lesen keine alternativen Medien dann sind Sie linksextrem.
Sie wollen alternative Medien verbieten? Dann sind sie linksextrem und totalitar.
Sie wollen andere Meinungen als ihre eigene verbieten und auch deren Verbreitung?
Dann gehören Sie zu den Faschisten
Das kommt dabei heraus, wenn die Linksextremen ihren „Marsch durch die Institutionen“ erfolgreich beendet haben.
Ein Staat, in dem abweichende (nichtlinke) Meinungen zum Verbrechen erklärt werden und die einzige echte Oppositionspartei verboten werden soll.