Sarah B. Rogers, Staatssekretärin im US-Außenamt, kritisierte die Lügenfritz-Affäre in Deutschland auf X als Zensur: „German censorship“. Gegen das Urteil und den § 188 formiert sich nun auch Widerstand von Juristen.
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Der erste Verfassungsartikel garantiert seit 1791 fünf zentrale Grundrechte: die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und Redefreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht.
Aber auch in Deutschland selbst formiert sich Widerstand gegen das Urteil, das viele Staatsbürger irritiert: Renommierte Medienanwälte wie Joachim Nikolaus Steinhöfel kritisieren die Auslegung des Paragrafen scharf. Steinhöfel argumentiert, § 188 StGB verlange, dass die Tat das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich“ erschweren müsse – ein einzelner Facebook-Kommentar erfülle diese Hürde keinesfalls. Die Begründung mit „Aggressionen schüren“ und „Vertrauen erschüttern“ sei im Zusammenhang mit dem Paragrafen fremd und rechtlich abwegig. Ähnliche Stimmen kommen aus der Anwaltschaft und der Wissenschaft, die einen „Chilling Effect“ auf die freie Meinungsäußerung befürchten: Bürger würden sich künftig aus Angst vor Strafverfolgung aus der politischen Debatte zurückziehen.
Die ganze Causa geht – tichyseinblick.de hat berichtet – zurück auf einen Facebook-Post der Polizei Heilbronn im Oktober 2025 zum Besuch von Merz in der Region, bei dem ein Flugverbot galt. Unter dem Beitrag sammelten sich Hunderte Kommentare. Von 39 geprüften Einträgen wurden 15 eingestellt. Andere Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ galten als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Bezeichnung „Lackaffe“ führte zu einem Strafbefehl, der später gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Bei der Wortwahl „Lügenfritz“ jedoch zog die Justiz die rote Linie – was Kritiker als überzogen und absolut willkürlich empfinden. Der Paragraf 188 schaffe somit eine Art „Sonderrecht für Mächtige“ und verletze den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.


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