Ein Monatsgehalt Strafe für ein einziges Wort: Das Amtsgericht Öhringen verurteilte einen Facebook-Nutzer rechtskräftig zu 30 Tagessätzen, weil er Kanzler Merz unter einem Polizeiposting „Lügenfritz“ nannte. Verfahren wegen „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ wurden eingestellt.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Die aktuell verhängte Strafe, die bei einem Durchschnittseinkommen leicht über 2.000 Euro liegt, ist der bisherige Höhepunkt in einer Serie von Verfahren, die seit einem Kanzlerbesuch in Heilbronn im Oktober 2025 die Staatsanwaltschaft Heilbronn beschäftigen. Der Fall erinnert auch an die umstrittene Anwendung des Paragrafen 188 StGB bei der „Schwachkopf-Debatte“ um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bekanntlich soll der § 188 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) den besonderen Schutz von Personen des politischen Lebens (von der Kommunalpolitik bis zur Bundesebene) vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. Das Gesetz greift bei öffentlichen Angriffen, die geeignet sind, das politische Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren.
„Integrität des Opfers“ werde erschüttert
Im Fall „Lügenfritz“ sah das Amtsgericht Öhringen genau diese Voraussetzung erfüllt. Die Äußerung sei geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“ und bei Gleichgesinnten „negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“, begründete die Staatsanwaltschaft gegenüber der WELT. Ein weiterer Strafbefehl erging gegen den Poster „Ftzn Frieder“ (ebenfalls 30 Tagessätze, rechtskräftig). Beim „Fo…….Fritz“ liegt Einspruch vor, eine Hauptverhandlung steht noch an.
Ganz anders verlief das Verfahren der Justiz bei der Bezeichnung des Kanzlers als „Pinocchio“: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil es sich um „zulässige Machtkritik“ handle, die Anspielung auf die lange Nase der Märchenfigur sei satirisch und nicht ehrverletzend genug. Ähnlich bei „Lügen-Kasper“. Im „Lackaffe“-Fall wurde ein Strafbefehl nach Einspruch gegen eine Geldauflage von lediglich 100 Euro vorläufig eingestellt. Von 39 geprüften Kommentaren wurden 15 mangels Tatverdachts eingestellt, andere abgegeben oder laufen noch.
Diese Widersprüchlichkeit – drei Gerichte, drei Ergebnisse zu ähnlichen Fällen – sorgt für Kopfschütteln. Social-Media-User kritisieren diese Verfahren nach § 188 StGB als eine moderne Form zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung: Die Ermittlungen könnten durchaus eine Bedrohung der Meinungsfreiheit sein, und ein Versuch, die Poster bei politischen Debatten einzuschüchtern.
Hausdurchsuchung im Fall Habeck
Die aktuellen Entscheidungen der Justiz erinnern stark an den Fall Robert Habeck (Grüne): 2024 hatte ein Rentner den damaligen Wirtschaftsminister in einem Meme als „Schwachkopf Professional“ (Anspielung auf die Haarfarbe und die Marke Schwarzkopf) bezeichnet. Es folgte eine Hausdurchsuchung, ein Strafbefehl über 90 Tagessätze und eine breite öffentliche Diskussion. Habeck betonte später, „Schwachkopf“ sei „nicht die schlimmste Beleidigung“, und verwies auf weitere Vorwürfe wie Volksverhetzung. Dennoch wurde der Fall zum Symbol für überzogene Strafverfolgung. Politiker von AfD bis FDP fordern eine Reform oder Abschaffung des Paragrafen, während Unions- und Grünen-Vertreter ihn als notwendigen Schutz vor Hass im Netz verteidigen.
Verfahren liefern den Streisand-Effekt
Was die regierenden Politiker aber offenbar zu wenig bedacht haben: Das Vorgehen der Justiz gegen den Poster von „Schwachkopf Professional“ wie auch gegen den Verbreiter von „Lügen-Fr…“ sorgt für den bekannten Streisand-Effekt. Dieser Streisand-Effekt entstand 2003, als die US-Sängerin Barbra Streisand den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadenersatz verklagte. Die Sängerin wollte verhindern, dass ein Luftbild ihrer kalifornischen Villa – Teil eines Projekts zur Dokumentation der Küstenerosion – weiter online bleibt. Bis zur Klage war das Foto kaum beachtet worden (nur sechs Downloads), doch durch den Rechtsstreit wurde es weltweit bekannt und millionenfach verbreitet.

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Das ist das Problem beim Strafbefehlsverfahren, das nach wie vor von den meisten Bürgern nicht verstanden wird. Die – iü. politisch weisungsgebunde – Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht einen Strafbefehl mit „ihren“ Tatvorwürfen. Das Gericht prüft in der Regel diesen Inhalt nicht, sondern erlässt den Strafbefehl ohne weitere Untersuchung. „Unterwirft“ sich der Betroffene dem Strafbefehl, in dem er keinen Einspruch einlegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Strafurteil. Die Alternative den Einspruch einzulegen führt allerdings direkt zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung, die viele bereits aus Kostengründen scheuen. Zu Zeiten einer unabhängigen und „haltungfreien“ Justiz war dieses Verfahren in der Regel kein Problem.… Mehr
Eines lässt der Autor (und nicht nur der) völlig außer acht: >>> Die Stalinisten behaupteten früher, daß es im Westen Klassenjustiz geben würde. Jahre sind vergangen und inzwischen ist das eingetroffen, was der Staatsbürgerkundelehrer vor 50 Jahren bemängelt hatte. Wenn die saturierten und mit Steinhöfel gut bekannten Don Alphonso, Broder oder Tichy irgendjemandem von den woken Machthabern verbal zu nahe treten, macht die Staatsanwaltschaft nix mehr, weil sie schon zahlreiche Prozesse gewonnen haben. Wenn dagegen ein finanziell schwachbrüstiger Rentner von einem Schwachkopf schreibt, stürzen sich die schwarz-rot-grünen Staatsanwälte mit Eifer und Geifer auf das Opfer. Das ist übelste Klassenjustiz vom… Mehr
Falls das bDaZ noch ein Rechtsstaat stellen sich mir dort einige Fragen: Hat oder versucht ein Betroffener, bis zum BVerfG zu klagen? Nur mal so die allgemein verständlichen:
Im Sozialismus ist das Recht weitgehend durch Ideologie ersetzt. Sind wir schon soweit?
Wie werden die Tagessätze bei einem Bürger dieses Landes berechnet, der aufgrund der famosen Politik dieses grossartigen Kanzlers der zweiten Wahl gerade seinen Arbeitsplatz verloren hat und über kein Einkommen mehr verfügt?
Nicht vergessen: eine der Parteien, die an diesen Orwellschen-Zuständen mitgewirkt hat, ist die „F“DP! Und Herr Kubicki hat ALLES mit abgenickt. Jedes einzelne Gesetz der Ampel. Liebe Liberalkonservative, fallt bitte nicht schon wieder auf die Sirenengesänge herein. Seehofer, Lindner, Merz, jetzt Kubicki. Darf man eigentlich „falsche Fuffziger“ noch sagen?
“…Politiker von AfD bis FDP fordern eine Reform oder Abschaffung des Paragrafen…”
Vor allem die Strack-Zimmermann von der FDP…^^
Den Öhringer Richter nur mal so gefragt:
Wie anders, als Lügner soll man den Jemanden benennen, der die Wähler seiner Partei mit Versprechen ködert, die er postwendendend nach erfolgter Wahl nicht nur einkassiert, sondern das genaue Gegenteil des Versprochenen in die Wege leitet?
ICH kenne in der deutschen Sprache keinen anderen, wohl gemerkt „milden“ Begriff, als den angeblich justiziabelen.
Auch für solche Urteile und für die, die sie sprechen, hätte ich Bezeichnungen, aber leider keinen Bademantel.
Man sollte mit der Zeit gehen und auf primitive Angriffe reagieren und nennen wir ihn deshalb Raumgestalter, der die Wände und das Interieur schmückt nach persönlicher Vorstellung und danach glaubt, jeder müßte es fürs gemeinsame Wohnen ebenso gut finden und das ist der fatale Irrtum und Politiker die laufend irren oder sich vergallopieren sind ebenso ungeignet wie Lügner, wenn man sie dabei erwischt, denn das wird man ja noch sagen dürfen, wenn es der Wahrheit entspricht.
Dass Strafanzeige erstattet wird lässt schon ziemlich tief blicken. Viel bedenklicher allerdings finde ich, dass die Gerichte diesen ganzen Mist bereitwillig mitmachen und offensichtlich sogar bevorzugt behandeln, während echte Straftäter frei herumlaufen weil sie aufgrund fehlender Kapazitäten nicht verarbeitet werden. Niemand braucht mehr mit dem Finger auf Erdogan zu zeigen oder andere autokraten zu zeigen. Wir haben selber einen.