Vorsicht beim Posten: „Pinocchio“ erlaubt – „Lügenfritz“ aber strafbar

Ein Monatsgehalt Strafe für ein einziges Wort: Das Amtsgericht Öhringen verurteilte einen Facebook-Nutzer rechtskräftig zu 30 Tagessätzen, weil er Kanzler Merz unter einem Polizeiposting „Lügenfritz“ nannte. Verfahren wegen „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ wurden eingestellt.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Die aktuell verhängte Strafe, die bei einem Durchschnittseinkommen leicht über 2.000 Euro liegt, ist der bisherige Höhepunkt in einer Serie von Verfahren, die seit einem Kanzlerbesuch in Heilbronn im Oktober 2025 die Staatsanwaltschaft Heilbronn beschäftigen. Der Fall erinnert auch an die  umstrittene Anwendung des Paragrafen 188 StGB bei der „Schwachkopf-Debatte“ um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bekanntlich soll der § 188 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) den besonderen Schutz von Personen des politischen Lebens (von der Kommunalpolitik bis zur Bundesebene) vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. Das Gesetz greift bei öffentlichen Angriffen, die geeignet sind, das politische Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren.

„Integrität des Opfers“ werde erschüttert

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Amtsgericht Öhringen genau diese Voraussetzung erfüllt. Die Äußerung sei geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“ und bei Gleichgesinnten „negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“, begründete die Staatsanwaltschaft gegenüber der WELT. Ein weiterer Strafbefehl erging gegen den Poster „Ftzn Frieder“ (ebenfalls 30 Tagessätze, rechtskräftig). Beim „Fo…….Fritz“ liegt Einspruch vor, eine Hauptverhandlung steht noch an.

Ganz anders verlief das Verfahren der Justiz bei der Bezeichnung des Kanzlers als „Pinocchio“: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil es sich um „zulässige Machtkritik“ handle, die Anspielung auf die lange Nase der Märchenfigur sei satirisch und nicht ehrverletzend genug. Ähnlich bei „Lügen-Kasper“. Im „Lackaffe“-Fall wurde ein Strafbefehl nach Einspruch gegen eine Geldauflage von lediglich 100 Euro vorläufig eingestellt. Von 39 geprüften Kommentaren wurden 15 mangels Tatverdachts eingestellt, andere abgegeben oder laufen noch.

Diese Widersprüchlichkeit – drei Gerichte, drei Ergebnisse zu ähnlichen Fällen – sorgt für Kopfschütteln. Social-Media-User kritisieren diese Verfahren nach § 188 StGB als eine moderne Form zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung: Die Ermittlungen könnten durchaus eine Bedrohung der Meinungsfreiheit sein, und ein Versuch, die Poster bei politischen Debatten einzuschüchtern.

Hausdurchsuchung im Fall Habeck

Die aktuellen Entscheidungen der Justiz erinnern stark an den Fall Robert Habeck (Grüne): 2024 hatte ein Rentner den damaligen Wirtschaftsminister in einem Meme als „Schwachkopf Professional“ (Anspielung auf die Haarfarbe und die Marke Schwarzkopf) bezeichnet. Es folgte eine Hausdurchsuchung, ein Strafbefehl über 90 Tagessätze und eine breite öffentliche Diskussion. Habeck betonte später, „Schwachkopf“ sei „nicht die schlimmste Beleidigung“, und verwies auf weitere Vorwürfe wie Volksverhetzung. Dennoch wurde der Fall zum Symbol für überzogene Strafverfolgung. Politiker von AfD bis FDP fordern eine Reform oder Abschaffung des Paragrafen, während Unions- und Grünen-Vertreter ihn als notwendigen Schutz vor Hass im Netz verteidigen.

Verfahren liefern den Streisand-Effekt

Was die regierenden Politiker aber offenbar zu wenig bedacht haben: Das Vorgehen der Justiz gegen den Poster von „Schwachkopf Professional“ wie auch gegen den Verbreiter von „Lügen-Fr…“ sorgt für den bekannten Streisand-Effekt. Dieser Streisand-Effekt entstand 2003, als die US-Sängerin Barbra Streisand den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadenersatz verklagte. Die Sängerin wollte verhindern, dass ein Luftbild ihrer kalifornischen Villa – Teil eines Projekts zur Dokumentation der Küstenerosion – weiter online bleibt. Bis zur Klage war das Foto kaum beachtet worden (nur sechs Downloads), doch durch den Rechtsstreit wurde es weltweit bekannt und millionenfach verbreitet.

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Kommentare ( 60 )

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Michael W.
10 Tage her

Einfach drumrum schreiben: „Der April, der garantiert immer die Wahrheit sagt“ oder so. Oder „wahrheitsliebender Bundeskanzler“.
Allerdings wissen wir doch alle, wie Merzens Aussagen einzustufen sind. Das muss man doch nicht ständig widerholen.

Wolfgang Richter
10 Tage her

Wer meint, auf diese Weise Kritiker ruhigstellen zu müssen, hat endgültig verloren.

Endlich Frei
10 Tage her

Was soll er denn sagen? Etwa „Wahrheitsfritz“ ?

Dafür müsste es dann vermutlich zwei Monatsgehälter Strafe geben.

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
10 Tage her

Geht ersatzweise Lügenkanzler? Oder wenigstens Bescheißerlefritz?

Wieviele Belege muss man beifügen, um die Bezeichnung zu legalisieren? Reichen zehn Kanzlerlügen? Wenn nicht, kann ich auch zwanzig Merzlügen benennen. Kein Problem.

W aus der Diaspora
10 Tage her

Es gab da mal einen Baron Münchhausen, das war allerdings noch zu einer Zeit als der Adel regierte. Inzwischen regiert UnsereDemokratie und wir haben einen Kanzler Merz.
Ich frage mich derzeit wann wohl vor jedem Rathaus in Deutschland ein Hut (Gesslerhut) oder eine Uniformmütze (Göring) aufgehangen wird die dann gegrüsst werden muss. Vielleicht sollten wir alle unserem Kanzler Merz mal jeweils einen Strohhut schenken? Die kann er dann an die ersten Rathäuser verteilen. Einen Strohhut fände ich dafür geradezu passend.

Last edited 10 Tage her by W aus der Diaspora
Siggi
10 Tage her

Wenn man einmal vergleicht, wie oft 2015 in Deutschland eine Schusswaffe benutzt wurde und das mit heute vergleicht, kann einem nur schlecht werden. Gefühlt hat doch jeder Migrant eine Schusswaffe in der Tasche; besonders die Türken. Auch die Kriminalitätszahlen verglichen mit denen vor 10 Jahren, haben mit den heutigen Exzessen nichts zu tun. Wir sind die Frösche im Kochtopf, die sich bei langsamer Erwärmung (Zunahme der Kriminalität und der Verdunklung des Stadtbildes) durch rechtswidrige Masseneinbürgerungen, an die entsprechenden Umstände gewöhnen sollen. Merz macht genau das. Er hat uns Führung und Korrektur versprochen, und was haben wir bekommen? Einen Treiber der… Mehr

Fieselsteinchen
10 Tage her
Antworten an  Siggi

Machen Sie sich bitte keinerlei Illusionen. In den Händen von sog. Zuwanderern, Neubürgern, Clans in bestimmten Teilen des Landes befinden sich mehr funktionierende Schusswaffen (plus sonstiges Arsenal) als die BW verfügt. Diese Info ist polizeiintern. Was passiert also im Fall der Fälle? Die Polizisten mit Familie werden umgehend zu ihren Familien zurückkehren, um diese zu beschützen. Der Rest sieht zu.

horrex
10 Tage her

Es kommt mir – nur ein ein Nicht-Jurist – vor, als seien die jeweiligen Ergebnisse, Einstellung des Verfahrens oder nicht, Verurteilung oder nicht – weit eher ganz subjektiiv, eher aus der immerhin zweifellos auch vorhandenen Meinung der Staatsanwaltschaft/des Richters in seinem Verhältnis zum „Gescholtenen“ zu suchen als in den Paragraphen der Gestzestexte. Wenn ich – als Nicht-Jurist – die Texte lese, sehe/versteh ich nur „Gummi“. Und ich denke, Gesetze sollten grundsätzlich nicht nur dem Durchschnittsmenschen a) klar verständlich, b) eindeutig (nicht gummiartig dem Zeigeist wie ein Hosengummi oder eine „Rocklänge“ angepasst) sein. Diese schlichten Kriterien sehe ich bei so mancherlei… Mehr

Jan Frisch
10 Tage her

„Integrität“ zu deutsch „Makellosigkeit, Unbescholtenheit und Unbestechlichkeit“ – wer glaubt diesem Rechtsbeuger in Robe bitte schön, dass ein Friedrich Merz dafür noch Hilfe von Außen braucht, um diese zu erschüttern?

Der Person
10 Tage her

Immer daran denken: vor Einführung des Willkürparagraphen galt das exakte Gegenteil, d.h. Politiker mussten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mehr gefallen lassen als Privatpersonen. Die damalige Begründung: Politiker haben mehr Einflussmittel als der Bürger, sie dürfen von diesen also härter angegangen werden, um eine Art „Waffengleichheit“ herzustellen.

Der 188 soll Kritik an der Regierungspolitik erschweren und Abzockern ein stolzes Nebeneinkommen bescheren, wer etwas anderes behauptet, ist ein Lügenfritz!

Fieselsteinchen
10 Tage her
Antworten an  Der Person

Und der 188 erleichtert ungemein die Beschimpfung und Herabwürdigung des Bürgers, in dem Wissen, dass der Erniedrigte alles zu schlucken hat.

Hubert Karl
10 Tage her

Zur Klarstellung: Bei einem Strafbefehl prüft das Amtsgericht lediglich summarisch die Zulässigkeit dieses Verfahrens, einen hinreichenden Tatverdacht und die Verhältnismäßigkeit der geforderten Strafe. Dies alles auf der Grundlage der Angaben der Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsantrag ohne weitere, eigene Ermittlungen! Eine tiefergehende, rechtliche Beurteilung stellt das Gericht ebenfalls in der Regel nicht an! Wird der Strafbefehl mangels Einspruch rechtskräftig, gibt es dagegen keine Berufung, keine Revision und grundsätzlich keine Verfassungsbeschwerde! Wer keinen Einspruch einlegt, hat verloren, denn ein rechtskräftiger Strafbefehl ist so gut wie nicht aus der Welt zu bekommen. Dieses Verfahren dient, ähnlich wie der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid im Zivilprozess, einer raschen und… Mehr