Die Deutschen im Visier des Verfassungsschutzes

Die vom Verfassungsschutz (sicher mit Billigung der Politik) gewünschte Bedeutungsreduktion von Deutscher auf „deutscher Staatsangehöriger“ hat keine Chance, sich im Sprachgebrauch der 100 Millionen deutschen Muttersprachler durchzusetzen.

IMAGO / MiS

Über zu viel Aufmerksamkeit seitens ihrer Politiker können sich die Deutschen nicht beklagen: Sie sind zwar das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland, werden aber von der Politik kaum beim Namen genannt, sondern als „Menschen“, „Menschen in Deutschland“ oder „Bürgerinnen und Bürger adressiert“. Nun hat der Verfassungsschutz in einem (amtlich nicht veröffentlichten) Gutachten vom Mai 2025 die Deutschen, genauer: den Gebrauch des Wortes „Deutsche“ durch die AfD, zum Beobachtungsobjekt gemacht und erkennt darin ein „Volksverständnis“, das verfassungswidrig sei.

In Sprichwörtern und Redensarten kommen die „Deutschen“ häufig vor: Am bekanntesten ist der „deutsche Michel“, eine biedere, gutmütige und etwas begriffsstutzige Person, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts in Karikaturen gerne mit einer Schlafmütze dargestellt wird. Auch die Franzosen hatten früher dieses Deutschenbild: Die Redewendung „Sie halten mich für einen Deutschen!“ (Vous me prenez pour un allemand) bedeutete früher – laut einem französisch-deutschen Wörterbuch von 1790 – „Sie halten mich wohl für so deutsch-treuherzig, dass ich mir etwas weismachen ließe“.

Solche Stereotype über die „Deutschen“ setzen voraus, dass es ein „Volk“ der Deutschen gibt. Sprachlich hat „Volk“ heute zwei Hauptbedeutungen, eine ethnische und eine politische, die das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) folgendermaßen definiert:

• „Gemeinschaft, Großgruppe von Menschen gleicher Abstammung, Sprache und Kultur“. Diese Definition trifft zum Beispiel auf die Sorben zu, ein kleines slawisches Volk, das seit 1.000 Jahren in der Lausitz lebt.
• „Gesamtheit der Staatsbürger eines Landes“

Die politische Bedeutung von „deutsches Volk“ gibt es erst seit 1871, nach der Gründung des Deutschen Reichs, und sie hat die alte, ethnische Bedeutung nicht ersetzt, sondern nur ergänzt. Die Grundbedeutung von „Deutscher“ ist, geschichtlich gesehen, ethnisch: Auch ohne einen deutschen Staat gab es „Deutsche“: Luther und Goethe waren Deutsche (und haben sich als solche bezeichnet), aber keine deutschen Staatsbürger.

„Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“

Über die Deutschen hat Goethe sich vielfach geäußert: So spricht er einmal vom „ehrwürdigen deutschen Fleiß“ (Hervorhebung von mir), der „mehr auf Sammlung von Einzelheiten“ zielt „als auf Resultate“. Das AfD-Gutachten (1108 Seiten) des Bundesamtes für Verfassungsschutz (= BfV) ist ein beredtes Zeugnis dieses Fleißes.
Das Amt sammelte Aussagen von AfD-Vertretern zum Thema Migration, in denen die Wörter „Deutsche“ oder „Deutsches Volk“ im „ethnischen“ Sinn verwendet werden (der vom BfV oft verwendete Zusatz „-abstammungsmäßig“ ist überflüssig, weil diese Information in „ethnisch“ schon enthalten ist).

Zusammenfassend stellt hierzu das Gutachten fest: „Die AfD vertritt … einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, der eine grundlegende Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne Migrationsgeschichte bedingt. […] Besonders plakativ kommt diese Differenzierung anhand ethnischer
Kriterien in dem Begriff der/des „Passdeutschen“ zum Ausdruck, der deutsche
Staatsangehörige in letzter Konsequenz in „echte“ und „unechte“ Deutsche unterteilt und damit einen ethnischen Volkskörper neben der Gesamtheit aller Staatsangehörigen konstruiert.“ (S. 1024)

Die Argumentation des BfV verkennt die sprachliche und politische Funktion der Begriffe „Migrationsgeschichte“ (früher: Migrationshintergrund) und „Passdeutscher“. Das Wort „Migrationshintergrund“ kam um 2000 als verwaltungstechnischer Fachbegriff in Umlauf und wurde 2005 in die amtliche Bevölkerungsstatistik übernommen: Es klassifiziert die Bevölkerung danach, ob jemand selbst oder mindestens ein Elternteil mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit geboren wurde.

2025 gab es in Deutschland 25 Millionen Einwohner mit Migrationshintergrund, die Hälfte davon mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die amtliche Statistik unterscheidet also drei Bevölkerungsgruppen: Ausländer sowie Deutsche mit bzw. ohne Migrationshintergrund, die häufig „Passdeutsche“ bzw. „Biodeutsche“ genannt werden.

Beide Bezeichnungen sind keine Worterfindungen der AfD, sondern entstanden Ende der 1990er Jahre in der linken Szene bei der Debatte um das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Sprachlich ging es damals um den „deutschen Pass“ und den „Doppelpass, und die politische Botschaft lautete: Wir wollen keinen Ausländer zwingen, (ethnisch) „Deutscher“ zu werden; wer eingebürgert wird, bekommt einen „deutschen Pass“; behält er seinen alten, hat er einen „Doppelpass“. Es wäre doch „praktisch“, meinte ein Kolumnist im SPIEGEL (Nr. 10/1999), „ebenso viele Pässe wie Kreditkarten zu haben“.

Ein Mensch mit deutschem Pass, kurz: „Passdeutscher“, ist also an sich keine abwertende Bezeichnung: „Fast 19 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Migrations-hintergrund“, schrieb die Süddeutsche Zeitung (10./11.2.) 2017, „jeder zweite von ihnen hat einen deutschen Pass“.

Auch der Begriff „Biodeutscher“ enthält keine Abwertung der Deutschen ausländischer Herkunft: Er entstand in der türkischen Community, war zunächst ironisch gemeint, später eher negativ – bis er von einigen Deutschen als affirmative Selbstbezeichnung übernommen wurde, wie in folgendem Zitat des AfD-Gutachtens: „Wir Biodeutsche mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“.

Deutscher = 1 Mensch + 1 deutscher Pass?

„Abstammungsmäßig“ hatten Luther und Goethe deutsche Vorfahren, andere berühmte Deutsche nur teilweise: Der letzte deutsche Kaiser (1888-1918), Wilhelm II., war Sohn einer englischen Prinzessin, der Schriftsteller Thomas Mann (1875-1955) hatte eine brasilianische Großmutter, aber beide galten und gelten als „Deutsche“.

Thomas Mann wurde übrigens 1936 wegen seiner Opposition zum Hitler-Regime die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Er nahm zunächst die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft an und dann, 1944, die US-amerikanische.

Deutscher Staatsbürger wurde er nie mehr, trotzdem ist er „Deutscher“ geblieben: „Wo ich bin, ist die deutsche Kultur“, sagte er. Für das BfV kann Thomas Mann kein „Deutscher“ sein; denn es reduziert diesen Begriff auf „Mensch mit deutschem Pass“. Faktisch werden damit die „Deutschen“ im geschichtlichen und kulturellen Sinn abgeschafft.

Welche sprachliche Zukunft haben die „Deutschen“?

Welche sprachliche Zukunft haben die „Deutschen“? Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie weiter der normale Volksname sein, so wie „Franzosen, Italiener, Türken“. Man wird die Deutschen auch weiter nach ihrer regionalen Herkunft unterscheiden in „Sachsen, Bayern, Schwaben“ und weitere Stämme, wobei infolge der Migration neue Herkunftsregionen hinzukommen: „Italodeutsche (auf Italienisch italotedeschi), Deutschtürken, Afrodeutsche“ und andere.

Diese Neudeutschen kommen übrigens unter den im Gutachten zitierten Vertretern der – laut BfV „insgesamt migranten- und muslimfeindlichen“ – AfD durchaus vor, wie ihre nichtdeutschen Vornamen zeigen: Alejandra Catalina, Dubravko, Dimitrios, Enxhi, Jurij, Mertcan (türkischer männlicher Vorname persischer Herkunft), um nur einige zu nennen.

Die vom Verfassungsschutz (sicher mit Billigung der Politik) gewünschte Bedeutungsreduktion von Deutscher auf „deutscher Staatsangehöriger“ hat keine Chance, sich im Sprachgebrauch der 100 Millionen deutschen Muttersprachler durchzusetzen. Aber warum sammelt dann der Verfassungsschutz Tausende von Belegen mit Zitaten, in denen Deutscher mehr bedeutet als „Mensch mit deutschem Pass“? Vermutlich, weil das BfV eine „typisch deutsche“ Behörde ist (andere demokratische Länder haben keine derartige Einrichtung). Und was ist typisch deutsch? Laut Richard Wagner (Deutsche Kunst und deutsche Politik, 1868) heißt deutsch sein: „die Sache, die man treibt, um ihrer selbst und der Freude an ihr willen treiben“.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen