Parteien werben um Stimmen, meiden aber den Namen ihres Auftraggebers: des deutschen Volkes. In 539 Seiten Wahlprogrammen taucht es fast nicht auf. Das ist kein Zufall, sondern ein politischer Befund.
picture alliance / Michael Kappeler/dpa
Zur Bundestagswahl 2025 beschlossen die politischen Parteien umfangreiche Programme, die sich an das Wahlvolk, die deutschen Staatsbürger, richteten. Die Programme der fünf im Deutschen Bundestag gewählten Parteien (CDU/CSU, AfD, SPD, GRÜNE, LINKE) umfassen insgesamt 539 Seiten mit 141 Tausend Wörtern. Darin kommt der Begriff „Deutsche“ nur sechsmal vor und „deutsches Volk“ einmal. Beide Begriffe sind von zentraler verfassungsrechtlicher Bedeutung.
Das deutsche Staatsvolk
Das 1949 beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beginnt in der Präambel mit folgendem Satz:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Wer bildet dieses Deutsche Volk? Laut Satz 2 der Präambel „die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern … Schleswig-Holstein und Thüringen“, die 1990 durch die Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben“. Die Deutschen sind also das Staatsvolk des Grundgesetzes und werden „Deutsches Volk“ genannt (mit Großschreibung des Adjektivs wie bei einem Eigennamen). Dass nun politische Parteien, die dieses Volk im Bundestag repräsentieren, es nicht oder kaum beim Namen nennen, ist auffallend und wirkt, als ob ein Anwalt den Namen seines Mandanten nicht ausspricht. Ist der Name „Deutsches Volk“ irgendwie anstößig wie manch anderer Eigenname? (Wer sagt schon gern, dass er in „Groß-Kotzen“, „Busenweiler“ oder „Wixhausen“ wohnt?)
Was bedeutet „Volk“?
Der Ausdruck „Deutsches Volk“ besteht aus zwei Wörtern, die zum Grundwortschatz gehören: „deutsch“ und „Volk“. Das Adjektiv „deutsch“ kommt in unzähligen Wortverbindungen und Eigennamen vor: Von der „Deutschen Bahn“ und „Deutschen Bank“ über die „deutsche Fußballnationalmannschaft“, die „deutsche Sprache und Kultur“ bis zur „deutschen Zuckerrübenkönigin“. Das Substantiv „Volk“ hat im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache fünf Bedeutungen:
1) Gemeinschaft von Menschen gleicher Abstammung, Sprache und Kultur
2) Gesamtheit der Staatsbürger eines Landes
3) breite Masse der (einfachen) Bevölkerung (ein Mann des Volkes)
4) Menschenmenge (sich unter das Volk mischen)
5) Gemeinschaft bestimmter Tierarten (das Volk der Bienen)
Das „Deutsche Volk“ der Präambel des Grundgesetzes entspricht der Bedeutung (2) von Volk, die erst im 19. Jahrhundert, im Zuge der deutschen Nationalbewegung, entstand. Diese neue, staatsnationale Bedeutung überschneidet sich zwar stark mit der alten, kulturnationalen (Nr. 1), deckt sich aber nicht vollständig: Weder waren noch sind alle Angehörigen der deutschen Kulturnation auch deutsche Staatsbürger noch alle Staatsbürger kulturnational Deutsche: Es gibt in Deutschland hunderttausende deutsch-ausländische Ehen, wo der ausländische Partner aus praktischen Gründen deutscher Staatsbürger wurde, sich aber kulturnational weiter als Russin, Franzose oder Türke versteht. Umgekehrt gehören die Angehörigen der deutschen Minderheiten ausländischer Staaten (zum Beispiel in Belgien, Dänemark, Ungarn) zur deutschen Kultur- und Sprachgemeinschaft, sind aber in der Regel nicht deutsche Staatsbürger. Der Ausdruck „deutsches Volk“ ist also, isoliert betrachtet, doppeldeutig (ambivalent).
Aus dem Kontext geht aber meist hervor, ob die kulturnationale oder staatsnationale Bedeutung von „Volk“ gemeint ist: Wenn Immanuel Kant in seiner „Anthropologie“ (1798) den Volkscharakter der Deutschen als „mit Verstand verbundenes Phlegma“ kennzeichnet, bezieht er sich natürlich nicht auf die deutschen Staatsbürger (die gab es vor 1871 gar nicht); ebenso wenig in der folgenden, sehr aktuell klingenden Bemerkung:
„Der Deutsche fügt sich, unter allen zivilisierten Völkern, am leichtesten und dauerhaftesten der Regierung, unter der er ist.“
Das „deutsche Volk“ im staatsnationalen Sinn umfasst alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland: 71 Millionen wohnen in Deutschland und mehrere Millionen (genaue Daten fehlen) im Ausland. Die kulturnationale Volkszugehörigkeit lässt sich nicht so eindeutig feststellen wie die Staatsangehörigkeit: Als Kriterium dienen Sprache (in der Goethezeit galt jeder deutsche Muttersprachler als „Deutscher“), Kultur + Sprache, Herkunft und Abstammung, wobei „Volk“ auch rassenbiologisch interpretiert wurde, zuletzt im Nationalsozialismus und seinem „völkischen Staat“.
Nur ein Sprachwandel?
Die ambivalente Bedeutung von „deutsches Volk“ ist ein Faktum, das man sprachlich erklären kann, aber nicht ändern. Wer diese Ambivalenz grundsätzlich vermeiden will, muss den Ausdruck nicht mehr verwenden, und das geschieht in der deutschen Politik und darüber hinaus in den Medien: Das „deutsche Volk“ verschwindet aus dem öffentlichen Sprachgebrauch. Ist das nur ein Sprachwandel?
Seit einem Jahrzehnt wird in Deutschland allseits die „Spaltung“ der Gesellschaft beklagt und gefragt, „was uns zusammenhält“. Die Frage richtet sich an das Staatsvolk, das vielgenannte „Wir“ (so der Titel eines 2024 erschienenen Buches des deutschen Bundespräsidenten Steinmeier). Ein Staatsvolk ist mehr als eine beliebige Bevölkerung, es weist gewisse Gemeinsamkeiten auf. Aber welche? Hierzu hat der Staatsrechtler und Richter (1983-1996) am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Bökenförde folgendes Theorem aufgestellt (auch Bökenförde-Diktum genannt):
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Die gemeinsame Religion gehört nicht mehr zu diesen Voraussetzungen. Was hält also den deutschen Staat des Grundgesetzes und sein Staatsvolk zusammen? Allein die rechtliche Staatsangehörigkeit, umgangssprachlich ausgedrückt: „der deutsche Pass“, genügt nicht: Ein Staatsvolk lässt sich nicht auf eine Passgemeinschaft reduzieren, es braucht einen kulturellen Unterbau: Bisher bildeten „die Deutschen“ und ihre Kultur diesen Unterbau. Ein Ersatz dafür ist nicht in Sicht.



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