Traunstein: Suspendierter Polizist soll Mädchen vergewaltigt haben

Ein 55-jähriger suspendierter Polizist, den Medien als Frau bezeichnen, steht in Traunstein wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung der minderjährigen Tochter einer Freundin vor Gericht. Hinzu kommen Vorwürfe wegen Kinderpornografie und sexueller Handlungen mit einem Hund. Die Anklage beschreibt einen Fall von kaum fassbarer Abgründigkeit.

picture alliance/dpa/Britta Schultejans

Vor dem Landgericht Traunstein hat am Dienstagmorgen ein Prozess begonnen, dessen Anklageschrift selbst hartgesottene Beobachter sprachlos machen dürfte. Angeklagt ist ein 55 Jahre alter Polizist aus dem Landkreis Rosenheim. Der Beamte, der in den meisten Medien als Frau bezeichnet wird, ist inzwischen vom Dienst suspendiert und sitzt nach Angaben der regionalen Presse seit Oktober in Untersuchungshaft. Ihm werden die Vergewaltigung einer Jugendlichen, der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie die Herstellung tierpornografischer Aufnahmen vorgeworfen.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Tochter einer Freundin der Angeklagten. Nach der vom „Oberbayerischen Volksblatt“ wiedergegebenen Anklageschrift war das Mädchen im August 2025 15 Jahre alt, als der 55-Jährige mit ihr zu einem Schnellrestaurant an der Autobahn A8 fuhr. Die Jugendliche soll zu dem deutlich älteren Mann in Frauenkleidung aufgesehen haben; beide trafen sich häufig und teilten Interessen. Dieses Vertrauensverhältnis soll der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gezielt ausgenutzt haben.

Auf der Toilette des Restaurants soll der Mann in Frauenkleidern das Mädchen in eine Kabine gedrängt, gegen dessen Willen geküsst und angefasst und schließlich mehrere Minuten lang vergewaltigt haben. Bereits ungefähr ein Jahr zuvor, als das Mädchen noch 14 Jahre alt war, soll der spätere Angeklagte ihm über WhatsApp eine ausführliche pornografische Nachricht geschickt haben. Darin soll er auch ausdrücklich auf seine Geschlechtsorgane Bezug genommen haben.

Der 55-Jährige wird von Medien als Transfrau bezeichnet. Nach Angaben des OVB lebte er einen großen Teil seines Lebens als Mann; aus der Anklageschrift gehe hervor, dass er zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten weiterhin männliche Geschlechtsorgane hatte. Dieser Sachverhalt fehlt in zahlreichen überregional verbreiteten Meldungen, die lediglich von einer „Polizistin“ beziehungsweise einer „Frau“ sprechen. Gerade bei einem Sexualstrafverfahren, dessen konkreter Tatvorwurf mit den körperlichen Gegebenheiten des Angeklagten zusammenhängt, ist das eine Information, die zur vollständigen Darstellung des Falles unbedingt dazugehört.

Damit ist die Anklage noch lange nicht abgearbeitet. Im Jahr 2024 soll der Beschuldigte über Instagram kinderpornografische Bilder hochgeladen und einem bislang unbekannten Nutzer zugänglich gemacht haben. Bei einer späteren Durchsuchung stellten Ermittler unter anderem ein Mobiltelefon, einen Laptop, zwei USB-Sticks und eine Festplatte sicher. Das OVB berichtet von 15 kinderpornografischen Bildern und drei Videos auf sichergestellten Datenträgern. Die dpa spricht in ihrer Meldung zum Prozessauftakt darüber hinaus von Hunderten kinderpornografischen Dateien; die bisher veröffentlichten Angaben zur genauen Gesamtzahl sind damit nicht einheitlich. Auf dem Material sollen auch schwere sexuelle Gewalttaten gegen Kinder zu sehen sein, die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Noch grotesker wird die Anklageschrift bei den weiteren sichergestellten Aufnahmen. Der Beschuldigte soll Videos hergestellt haben, die sexuelle Handlungen mit einem Hund zeigen. Nach dem Bericht des OVB waren dabei teilweise auch zwei weitere Sexualpartner beteiligt. Ein Teil dieser Aufnahmen soll anschließend verbreitet worden sein.

Am Dienstag kurz nach neun Uhr wurde der Angeklagte von zwei Polizeibeamten und seinem Verteidiger in den Saal 31 des Landgerichts Traunstein geführt. Die Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg verlas dort die Vorwürfe. Als sie die kinderpornografischen Bilder und Videos samt den darin dokumentierten Handlungen beschrieb, herrschte dem anwesenden Reporter zufolge „gespenstische Stille“ im Gerichtssaal. Der Verteidiger beantragte anschließend den Ausschluss der Öffentlichkeit; die Hauptverhandlung wurde zunächst unterbrochen.

Der Fall besitzt noch eine weitere Dimension, die man nicht unter der Rubrik „Privatleben eines Angeklagten“ entsorgen kann: Hier steht ein Polizeibeamter vor Gericht. Ein Mann also, der beruflich einem Staatsapparat angehörte, dessen Beamte Kinder schützen, Sexualstraftaten verfolgen und Täter festnehmen sollen. Die sehr konkreten Vorwürfe richten sich gegen jemanden, dem der Staat besondere Befugnisse und besonderes Vertrauen eingeräumt hatte. Sollte sich die Anklage bestätigen, hätte ausgerechnet ein Angehöriger dieser Institution ein minderjähriges Mädchen aus ihrem persönlichen Umfeld sexuell missbraucht und zugleich Material besessen beziehungsweise verbreitet, das den Missbrauch anderer Kinder dokumentiert.

Dass der Beschuldigte inzwischen suspendiert ist, versteht sich angesichts dieser Vorwürfe von selbst. Interessanter wird im weiteren Prozess deshalb auch die Frage sein, wann seine Dienststelle erstmals von den Vorgängen erfuhr, ob zuvor Auffälligkeiten bekannt waren und wie lange diese Transperson ohne Trans zu sein trotz ihres mutmaßlichen Doppellebens im Polizeidienst tätig sein konnte. Dazu liegen bislang keine belastbaren öffentlichen Angaben vor.

Anklage erhoben hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter Beteiligung der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Zunächst sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte nach der gegenwärtigen Planung am 8. Oktober fallen. Bis dahin gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe, über die das Landgericht nun zu befinden hat, könnten schwerer kaum sein.

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Kommentare ( 1 )

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Heptamer
41 Minuten her

Was für widerliche und ekelhafte Taten von diesem Subjekt. Kinderpornografie, Vergewaltigungen und Sodomie. Und dann anerkannte „Transfrau“? Was ist nur aus Deutschland geworden.