Bund drohen Milliardenkosten aus Spahns Masken-Geschäften

Jens Spahns Maskenbeschaffung wird für die Steuerzahler immer teurer. Allein einem Händler muss der Bund fast 350 Millionen Euro zahlen. Weitere Klagen könnten den Schaden auf bis zu vier Milliarden Euro treiben.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Robert Schmiegelt

Der Bund muss einem Maskenhändler nahezu 350 Millionen Euro für während der Corona-Pandemie bestellte Schutzmasken zahlen. Das Oberlandesgericht Köln änderte Ende Mai ein Urteil des Landgerichts Bonn zugunsten des klagenden Unternehmens, wie der „Spiegel“ berichtet.

Demnach stehen dem Händler fast 219 Millionen Euro für bestellte und teilweise gelieferte Masken zu. Zusätzlich fallen Verzugszinsen an, die das Magazin derzeit auf rund 128 Millionen Euro beziffert. Die Forderung wächst dem Bericht zufolge täglich um weitere 61.522 Euro. Der mögliche Schaden für die Steuerzahler beläuft sich damit allein in diesem Verfahren inzwischen auf fast 350 Millionen Euro.

Der Bund hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Seine letzte Hoffnung richtet sich nun auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das im Herbst erwartet wird. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Karlsruher Richter die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln aufheben.

Der Ausgang des Verfahrens reicht weit über den aktuellen Fall hinaus. Gegen den Bund laufen Dutzende weitere Klagen wegen nicht oder nicht vollständig abgenommener Corona-Masken. Die geltend gemachten Forderungen summieren sich auf rund 2,3 Milliarden Euro. Einschließlich der inzwischen aufgelaufenen Verzugszinsen liegt das gesamte finanzielle Risiko nach Angaben des „Spiegel“ mittlerweile zwischen drei und vier Milliarden Euro.

Im nun entschiedenen Verfahren hatte eine Firma aus Brandenburg geklagt. Das Bundesgesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) hatte die Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro bestellt, später jedoch nicht mehr vollständig abgenommen. Ob der Bund die daraus entstandenen Milliardenforderungen noch abwenden kann, hängt nun vom Bundesgerichtshof ab.

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Kommentare ( 7 )

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Wilhelm Roepke
55 Minuten her

Und trotzdem wählen irgendwelche Helden noch die „Wirtschaftspartei“ CDU…🫣

Dorn
22 Minuten her

Wissen wir alles und vermuten noch vielmehr und liegen an der absoluten Wahrheit ganz nah. Trotzdem ist er gewählter Volksvertreter, darf damit weiterhin Politiker spielen und zum größtem Witz bekommt er das sogar monatlich fürstlich bezahlt. Okay, sieht man es wie einst ein Hilmar Kopper sprechen wir von Penuts.

moselbaer
31 Minuten her

Mir völlig unverständlich, wie dieser Mann immer noch auf der politischen Bühne herumturnt. Nach der Nummer hätte er schon lange im Orkus verschwinden sollen.

Autour
34 Minuten her

Wieso sitzt dieser gewöhnliche Bankkaufmann nicht im Knast?!
Weil Politiker der Einheitspartei in Deutschland „Gottgleich“ sind… die müssen sich für Gar nichts rechtfertigen oder Verantwortung übernehmen aber WEHE jemand sagt Alice für Deutschland… dann ja dann …

GP
47 Minuten her

Mio Menschenleben gerettet… Mio Menschenleben gerettet… Mio Menschenleben gerettet… Mio Menschenleben gerettet… Mio Menschenleben gerettet… Mio Menschenleben gerettet…

Sanijo
52 Minuten her

Span hat das mit seinen eigenen Vermögen zu bezahlen!

Peter Gramm
57 Minuten her

Wie hoch sind denn die Anwalts – und Verfahrenskosten. Dieser CDU-Seppl läuft immer noch frei herum. Dem Steuerzahler kann man scheinbar alles risikolos zumuten, hingegen jeder Privatmann für seine Schäden unbegrenzt haften muß.