Die Rechnung für Jens Spahns Maskenbeschaffung ist noch lange nicht bezahlt. Während Millionen ungenutzter Masken bereits entsorgt wurden, droht dem Bund nun eine zusätzliche Belastung in dreistelliger Millionenhöhe.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr
Das Milliarden-Debakel geht weiter. Die Folgen der Maskenbeschaffung unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn belasten den Steuerzahler bis heute. Was 2020 als unüberlegte Panikreaktion begann, hat sich zu einer immensen Geldvernichtungsaktion entwickelt.
Drei Milliarden Masken für die Müllverbrennung
Wie katastrophal die Bilanz ist, zeigen eine Anfrage der Grünen im Bundestag und Berichte des Bundesrechnungshofes: Jens Spahn ließ rund 5,8 Milliarden Schutzmasken für 5,9 Milliarden Euro beschaffen.
Davon wurden lediglich etwa 2,12 Milliarden Stück an die Bevölkerung verteilt. Weitere 1,2 Milliarden Masken waren von so schlechter Qualität, dass sie nie ausgegeben werden konnten.
Das ist sie, die ungeschönte Bilanz eines wahllosen Beschaffungswahns, für den der Steuerzahler bis heute bluten muss.
Der Rest der Bestände lagerte jahrelang nutzlos in Hallen, bis das Haltbarkeitsdatum ablief. Inzwischen wurden rund drei Milliarden Masken ungenutzt verbrannt. Allein die Entsorgung kostete den Steuerzahler weitere rund acht Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof urteilte dazu klar: Es wurde „weit über Bedarf“ beschafft. Die zentrale Beschaffung durch den Bund war „ineffizient und unwirtschaftlich“. Welch eine Überraschung.
Gerichtliche Quittung
Die Ursache dieses Wahnsinns liegt im Frühjahr 2020. Damals garantierte der Bund über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ jedem Lieferanten einen festen, völlig überhöhten Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Die Folge war eine Flut von Angeboten und Bestellungen, die das Ministerium später kaum noch kontrollieren konnte.
Als das Ministerium dann doch bemerkte, dass deutlich mehr Masken beschafft worden waren als benötigt, verweigerte der Bund in zahlreichen Fällen einfach die Abnahme oder Bezahlung der Ware. Als Begründung schob das Ministerium dann Qualitätsmängel oder nicht erfüllte Vertragsbedingungen vor. Zahlreiche Lieferanten zogen daraufhin vor Gericht.
Forderungen über 464 Millionen Euro
Dass der deutsche Steuerzahler die Folgen des Corona-Wahnsinns bis heute tragen muss, zeigt ein aktueller Fall. Am Mittwoch hat vor dem Landgericht Bonn ein weiterer Prozess begonnen: Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency fordert vom Bund 464 Millionen Euro.
Hintergrund der Forderung sind Maskengeschäfte aus dem Frühjahr 2020. Nach Auffassung des Unternehmens kam damals ein verbindlicher Kaufvertrag mit dem Bundesgesundheitsministerium zustande. Die Firma beschaffte daraufhin Millionen Schutzmasken und rechnete mit einer Abnahme durch den Bund. Jetzt bestreitet das Ministerium jedoch, dass ein entsprechender Vertrag jemals zustande gekommen sei.
Nach Angaben der Kläger ging es ursprünglich um Maskenlieferungen im Wert von rund 287 Millionen Euro. Weil der Rechtsstreit inzwischen seit Jahren läuft, ist die Forderung durch zusätzliche Zinsen auf rund 464 Millionen Euro angewachsen. Über diese Summe wird nun vor dem Landgericht Bonn gestritten. Jeden Tag, den das Verfahren länger dauert, kommen rund 80.000 Euro an Verzugszinsen hinzu.
Sollte der Bund diesen und die vielen anderen Prozesse verlieren, zahlt am Ende der Steuerzahler. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
Unternehmen gewinnt gegen Spahn
Der Textilhändler ist nicht das einzige Unternehmen, das den Bund wegen bestellter, aber nicht bezahlter Masken während der Pandemie verklagt.
Erfolg ist nicht unwahrscheinlich. Die Flugschule Papillon aus Hessen hat jetzt nach fünf Jahren in erster Instanz gegen den Bund gewonnen: Der Bund muss dem Unternehmen zahlen, was er bestellt hat.
Die Flugschule hatte unter dem Open-House-Verfahren rund 250.000 FFP2- und KN95-Masken geliefert. Dafür sollte das Bundesgesundheitsministerium rund 1,3 Millionen Euro zahlen. Diese Zahlung verweigerte das Ministerium jedoch mit der bekannten Ausrede: Die Masken seien nicht von ausreichender Qualität.
Das Landgericht Bonn sah die behaupteten Mängel nicht als erwiesen an und sprach der Flugschule jetzt die Zahlung zu, wie die Fuldaer Zeitung berichtete. Der Bund hat bereits Berufung eingelegt.
Bis heute keine Spur von Konsequenzen
Jens Spahn verteidigt sein fahrlässiges Vorgehen bis heute mit dem schwachen Argument, man habe damals „mit großer Schnelligkeit und unter großem Druck“ entscheiden müssen.
Dass daraus Beschaffungskosten in Milliardenhöhe, Millionen vernichteter Masken und immer neue Gerichtsverfahren entstehen, die wiederum mit Kosten in Milliardenhöhe für den Bund verbunden sind, scheint ein Risiko zu sein, das man in Kauf zu nehmen hat.
Was am Ende bleibt, sind keine gesunden Bürger, für die sich all der Aufwand gelohnt hätte, sondern ein gigantisches weiteres Loch im Haushalt, dass gestopft werden muss.
Die Pandemie ist vorbei. Die Rechnung für die Maskenpolitik von Jens Spahn dagegen kommt bis heute.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein