Die Verfügbarmachung von Frauen und Kindern

Professor Paul Cullen geht grundsätzlich der Frage nach, was Leihmutterschaft im Hinblick auf die Unverfügbarkeit des Menschen und seiner Würde bedeutet. Als Mediziner geht er zudem auf praktische Implikationen dieser Reproduktionstechnik ein – denn die Risiken für Mutter und Kind bleiben oft unbeachtet.

picture alliance / AP Photo | Apichart Weerawong
Pattaramon Chanbua mit Baby Gammy. Der Mann, der das Kind bestellt hatte – ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Sexualstraftäter –, ließ es bei seiner thailändischen Leihmutter zurück, weil es an Down-Syndrom leidet.

Diese Ausführungen sollen mit einem Thema beginnen, das für heutige Ohren ungewohnt klingt: Sklaverei. Im Nachfolgenden wird deutlich werden, warum Überlegungen zu diesem Phänomen, das die Menschheitsgeschichte jahrtausendelang geprägt hat, für die Einordnung von Leihmutterschaft von Bedeutung sind. Doch keine Sorge – um eine billige Parallelführung der beiden Praktiken soll es nicht gehen!

Sklaverei – der Mensch als Eigentum

„Sklave“ ist ein oft missverstandenes Konzept. Man denkt an römische Galeeren oder an schwarze Plantagenarbeiter in den Südstaaten Amerikas Anfang des 19. Jahrhunderts, die brutal gepeinigt und ausgebeutet wurden.

Doch so eindrücklich diese beispielhaften Formen der Sklaverei sind: Der Wesenskern der Sklaverei ist ein anderer. Das Buch Genesis erzählt beispielsweise vom Israeliten Josef, der es im Haus des ägyptischen Beamten Potifar zu Einfluss und Wohlstand bringt, aber Sklave bleibt, weil Potifar vollständig über ihn verfügt. Die Essenz der Sklaverei ist also das Eigentumsverhältnis, das zwischen Halter und Sklave herrscht. Wie sein Haus oder sein Vieh gehörte der Sklave seinem Halter vollständig. Letzterer konnte mit dem Sklaven tun und lassen, was er wollte.

Ein weiteres Missverständnis ist die Vorstellung, dass Sklaverei historisch eine Ausnahme war. Das Gegenteil ist der Fall: für fast alle Gesellschaften und zu allen Zeiten war Sklaverei die Norm und eine tragende Säule der Wirtschaft und der sozialen Ordnung.

Die Verbannung der Sklaverei, zunächst durch William Wilberforce (1759-1833), dem es gelang, Kraft eines moralischen Arguments die ganze Macht des British Empires gegen den Sklavenhandel aufzubringen, und später durch Abraham Lincoln (1809-1865), der den Krieg der Nordstaaten gegen die Südstaaten der USA (1861-1865) wesentlich zu diesem Zweck geführt hat, waren Sternstunden der westlichen Zivilisation.

Menschenhandel und Sklaverei heute

Ein drittes Missverständnis ist, dass es Sklaverei heute nicht mehr gäbe, weil sie in jedem Land der Erde verboten ist. Tatsächlich existiert die Sklaverei als Eigentum (engl. chattel slavery) offiziell nicht mehr, doch schätzt die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO), dass weltweit etwa 28 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten, während 22 Millionen in Zwangsehen leben. Zu diesem Komplex gehört der Menschenhandel (engl. human trafficking), wobei Jungen und Männer hauptsächlich für körperliche Arbeit, Mädchen und Frauen hauptsächlich zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehandelt werden.

Laut einem Bericht der ILO aus dem Jahr 2024 generiert der Menschenhandel Gewinne von 236 Milliarden US-Dollar (206 Milliarden Euro) im Jahr, davon etwa dreiviertel aus dem Sexhandel, mit einem Durchschnittsgewinn von 10.000 US-Dollar (8.700 Euro) pro Opfer. Somit ist der Menschenhandel weltweit etwa ein Drittel so groß wie der Handel mit illegalen Drogen, der laut der Internationalen Koalition gegen illegale Wirtschaften ICAIE etwa 750 Milliarden US-Dollar (656 Milliarden Euro) generiert.

Im Vergleich zu vergangenen Epochen sind Sklaven deutlich billiger geworden: kostete laut Professor Kevin Bales an der Universität Nottingham ein Sklave in den US-Südstaaten umgerechnet 40.000 Dollar (35.000 Euro), also etwa so viel wie ein Mittelklassenauto heute, ist er heute bereits für 100 Dollar (87 Euro) zu haben. Experten wie Bates gehen davon aus, dass es kein Land der Welt gibt, in dem diese moderne Version der Sklaverei nicht vorkommt.

Was ist Menschenwürde?

In seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ hat das „Jahrtausendgenie“ (Jobst Landgrebe) Immanuel Kant (1724-1804) im Jahr 1785 eine nicht-religiöse Definition dessen geliefert, was den Menschen und seine Würde ausmachen. „Der Mensch“, schrieb Kant „existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen“, und fuhr fort, dass „im Reich der Zwecke … alles entweder einen Preis oder eine Würde [habe]. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“

Diese bis heute mit großem Abstand unübertroffene Definition legt den Kern unseres heutigen Menschenverständnisses frei, das aus zwei Komponenten besteht: die Unverfügbarkeit eines jeden Menschen aufgrund seiner über jeden Peis erhabenen Einmaligkeit.

Leihmutterschaft und Menschenwürde

Nach dieser notwendigen Einleitung will ich nun die Frage der „Leihmutterschaft“ anhand des aktuellen Beispiels von Jens Spahn und Daniel Funke beleuchten. Hier will ich die politischen und wirtschaftlichen Dimensionen des Falles, die bisher die öffentliche Diskussion dominierten, ausblenden, da diese meines Erachtens nicht zum Zentrum der Frage vorstoßen. Auch will ich keinen Teil des Rudels bilden, das, nachdem man einige Tage gewartet hat, um zu sehen, woher der Wind weht, über Herrn Spahn (der nicht einmal der biologische Vater ist) hergefallen ist und inzwischen seinen Rücktritt als CDU-Fraktionsvorsitzenden erzwungen hat.

Die Anzahl der Kommentare und Artikel zum Fall war enorm und dominierte tagelang die Berichterstattung. Diese drehten sich fast ausschließlich um zwei Aspekte: Erstens, dass Herr Spahn sich der Heuchelei schuldig gemacht habe.

Bereits 2015 sprach er vom „gemieteten Mutterbauch“ und 2020 lehnte er als Bundesgesundheitsminister selbst die sogenannte „altruistische“, also vordergründig nicht kommerzielle Leihmutterschaft für sich und seine Partei strikt ab, eine Position, die für die CDU bis heute gilt. Nun aber nimmt er genau diese Praktik in Anspruch.

Der zweite Aspekt ist, dass das Paar Spahn/Funke als wohlhabende Menschen in der Lage war, sich einer in Deutschland verbotenen kostspieligen Dienstleistung in den Vereinigten Staaten zu bedienen, die weniger Betuchten aus Kostengründen verwehrt bleibt.

Hier stand eher eine vermeintliche wirtschaftliche Privilegierung, also der Sozialneid, im Fokus und weniger die Tatsache, dass Spahn deutsche Gesetze, für die er persönlich mitverantwortlich ist, bewusst und gezielt missachtet hat.

In dieser Flut an Meldungen stach ein Text hervor, der die Sache grundsätzlicher als alle anderen anpackte, nämlich ein X-Post des Rechtsanwalts Ralf Höcker, der als Homosexueller „selbst drei Kinder aus Leihmutterschaft“ hat, wie er schreibt.

Ist Leihmutterschaft Kinderkauf?

Das wichtigste Argument im Höcker-Text, der nach nur zwei Tagen mehr als 390.000-mal aufgerufen wurde, ist, dass „Leihmutterschaft [kein] ‚Kinderkauf‘“ sei. „Ein Kind ist schon keine Sache. Man kann es nicht kaufen“, schreibt er. Es gehöre niemandem und man könne „kein Eigentum an einem Menschen haben“. Wenn man von „Kinderkauf“ rede, so müsse man sagen können, wer „‘Eigentümer‘“ des „angeblich gekaufte[n] Kindes“ sei. Schwule ließen sich „im Regelfall“ Eizellen spenden, die vom Sperma eines der beiden „Wunscheltern“ befruchtet werden, so dass ein Embryo entstehe.

„Von wessen Kind sprechen wir in diesem Moment?“, schreibt Höcker, da erst jetzt die Leihmutter ins Spiel komme, die „nicht biologisch mit dem Kind verwandt ist“ und es lediglich „austrägt“. „Wer von Kinderkauf redet“ setze voraus, dass „die Leihmutter, die sich ein … Kind einpflanzen lässt, dadurch zur Eigentümerin dieses fremden Kindes wird und es dem biologischen Vater „zurück verkauft““. Laut Höcker ergebe dies „keinen Sinn“. Vielmehr sei „Kinderkauf“ ein „demagogischer Kampfbegriff mit reichlich menschenverachtendem Anklang. Bezahlt werde „kein Kind, sondern medizinische und rechtliche Dienstleistungen“.

Genauso wichtig wie der Höcker-Text sind die vielen Kommentare, darunter kritische von der Autorin des Buches „Ich kauf mir ein Kind“, Birgit Kelle, vom ehemaligen FDP-Politiker und Polit-Blogger Marcel Luthe, und vom homosexuellen katholischen Theologen David Berger. Ein lobender Beitrag kam dagegen vom ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock.

Im Kern dreht sich das Argument um die Frage, ob das Konstrukt der Leihmutterschaft, die genauer betrachtet eher eine „Gebärmutteranmietung“ darstellt, in seiner Gesamtheit nicht doch den Charakter eines Kaufs annimmt, auch wenn die juristische Definition von „Eigentum“ nicht erfüllt wird.

Ziel der Transaktion ist das Produkt „Kind“ – nicht die „Dienstleistung“ dahinter

Das Argument, dass ein Kind bloß, weil es keine Sache ist, nicht zum Eigentum einer anderen Person gehören kann, greift nicht: Auch Tiere sind nach Paragraf 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt, so dass an ihnen volles Eigentum begründet, übertragen und besessen werden kann.

Sollte es also der Fall sein, dass die Leihmutterschaft diesen Kaufcharakter hat, so kann, um mit Kant zu sprechen, an Stelle des Kindes etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden, was dem Kind seine Würde abspricht. Dass das Kind nach seiner Übergabe an seinen Vater und dessen Partner geliebt und als vollwertige Person geschätzt und behandelt wird (was der Regelfall sein dürfte) ist für diese Schlussfolgerung irrelevant.

Ziel der gesamten Transaktion ist nicht, wie Höcker schreibt, bloß „medizinische und rechtliche Dienstleistungen abzurufen“, sondern ein Kind mit nach Hause zu nehmen. Auf dieses Kind besteht auch ein vertraglicher Anspruch, wie Marcel Luthe in seinem Kommentar festhält.

Wenn ich ein Haus bauen lasse, zahle ich auch nicht für „handwerkliche und juristische Dienstleistungen“, sondern für ein Haus. Dies ist das Ziel und Objekt meines Kaufs, nicht die Putzarbeiten im Innenraum oder das Aufsetzen der verschiedenen Verträge. Dieses Verhältnis gilt auch, wenn ich eine wichtige Voraussetzung des fertigen Produkts selbst eingebracht habe, etwa ein Erbgrundstück. Es gilt auch, wenn nicht Geld, sondern etwa immaterielle Werte im Tausch gegen das fertige Produkt „Haus“ abgegeben werden.

Leihmutterschaft und Menschenbild

Durch das Konstrukt der Befruchtung im Reagenzglas mit anschließender Anmietung einer Gebärmutter wird der Mensch auch auf andere Weise verfügbar gemacht, die zwar nicht justitiabel, aber anthropologisch von großer Bedeutung ist.

Eine sexuell aktive heterosexuelle Partnerschaft zweier fruchtbarer Menschen ist von Natur aus auf Schwangerschaft hin orientiert. Zwar wird nicht selten versucht, diese entweder zu verhindern oder aktiv herbeizuführen, doch ändert dies an der Grundordnung der Verhältnisse nichts.

Diese Frage hat der Philosoph Robert Spaemann (1927-2018) 2007 in einem Artikel des Heftes „Schwarz auf Weiß“ der Künstlerseelsorge in Köln hervorragend ausgearbeitet: „Inzwischen greift das technisch-poietische Paradigma sogar über auf die Weitergabe menschlichen Lebens“ schreibt Spaemann und zitiert dabei leicht abgewandelt einen Satz aus dem 1949 veröffentlichten Szenenwerk „Die Stimme hinter dem Vorgang“ des Arztes und Dichters Gottfried Benn (1886-1956). Dort heißt es: „Glaubt doch nicht, dass ich an euch dachte, als ich mit eurer Mutter ging. Ihre Augen wurden immer so schön bei der Liebe.“

Ein Kind wird gezeugt, nicht gemacht

„Zeugen ist kein Machen“, so Spaemann weiter, „kein zweckrationales Herstellen eines Produkts, sondern eine Weise selbstvergessenen Umgangs, der die Entstehung eines Wesens unserer Art zur Folge hat, eines Wesens, das nicht als unser Produkt, sondern als unseresgleichen in die Welt eintritt und in ihr ein Anrecht auf einen Platz hat.“

Laut Spaemann bewahrheitet sich inzwischen das Wort des Famulus Wagner in Goethes „Faust“: „Wie einst das Zeugen Mode war, erklären wir für eitel Possen.“

„Sogar wenn der Wunsch, ein Kind zu zeugen, eine Frau und einen Mann bei ihrem Umgang miteinander bestimmt,“ bemerkt Spaemann „so müssen sie doch diesen Gedanken im Augenblick der Zeugung vergessen oder zurücktreten lassen, damit es ihnen überhaupt gelingt. Und auch dann ist es nicht sicher. Darum haben Menschen immer gesagt, dass ihnen ein Kind geschenkt wurde. „Kindermachen“ aber war immer ein vulgärer Ausdruck, weil er sowohl zur Würde als auch zur Vergnüglichkeit des Aktes der Zeugung nicht passt.“

Leihmutterschaft in der Realität

In der Realität läuft die Leihmutterschaft in der Regel zudem nicht so altruistisch und nebenwirkungsfrei ab, wie Spahn-Funke oder Ralf Höcker nahelegen. Die beteiligte Frau durchläuft eine vollständige Schwangerschaft mit allen physiologischen und hormonellen Veränderungen inklusive möglichen Bondings durch Oxytocin, sowie mit allen möglichen Komplikationen wie Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie), psychischer Belastung und Kaiserschnitt.

Verträge sind so gestaltet, dass sie den Kunden nutzen, nicht der Leihmutter. Es wird geregelt, was die Frau zu sich nehmen, wo sie sich aufhalten und hinreisen, welche Ärzte und Kliniken sie konsultieren, und ob und mit wem sie Sex haben darf.

Weil das Kind keine genetische Beziehung zur Leihmutter hat, versucht ihr Körper, die Schwangerschaft zu beenden. Damit dies nicht passiert, wird im Vertrag geregelt, welche Medikamente die Frau zu sich nehmen muss. Bricht die Frau den Vertrag ab, muss sie alle Kosten tragen: die der Besteller, der Ärzte, der Anwälte. Das kann sie fast nie: sie nimmt ja gerade deshalb die Schwangerschaft auf sich, weil sie Geld braucht.

Gesellschaftliche Implikationen der Leihmutterschaft

Hier habe ich versucht darzustellen, warum das Konstrukt der Leihmutterschaft zu einer fundamentalen Infragestellung des Konzepts der Menschenwürde führt. Dies betrifft die Frau, die sich zur Verfügung stellt und noch viel mehr das von ihr ausgetragene Kind. Letzteres wird, wenn auch (noch) nicht in juristisch relevanter Weise, so doch de facto zu einer Ware degradiert, die eher gehandelt als geschenkt, eher technisch gemacht als natürlich gezeugt wird.

Hiermit kommen wir in eine gefährliche Nähe zum Menschenhandel, wie er von den Vereinten Nationen als moderne Auflage der Sklaverei definiert wird. Aus diesem Grund hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 14. Juli 2025 einen Bericht der Speziellen Rapporteurin Reem Alsalem über Leihmutterschaft mit folgendem Wortlaut vorgestellt: „Die Leihmutterschaft wird charakterisiert durch die Ausbeutung von und Gewalt gegen Frauen und Kinder, Mädchen eingeschlossen. Sie verstärkt patriarchale Normen durch die Behandlung von Frauenkörpern als Ware [„commodifying and objectifying“] und setzt Leihmütter und Kinder Menschenrechtsverletzungen aus“. Deshalb müssten „Schritte unternommen werden, um alle Formen der Leihmutterschaft zu unterbinden.“

Aufgrund ihrer liberalen Haltung zur Abtreibung und ihrer Förderung der Bevölkerungskontrolle bin ich in Fragen der menschlichen Reproduktion mit den Vereinten Nationen selten einer Meinung, aber hier haben sie recht. Auch dürfen prominente Fälle in Deutschland (Spahn/Funke und davor das CDU-Duo Hendrik Streeck/Paul Zubeil) nicht instrumentalisiert werden, um am Verbot der Leihmutterschaft zu sägen, wie dies etwa vom SWR-Journalisten Daniel Hechler in einem Kommentar im ARD-Fernsehen am 16. Juli 2026 gefordert wurde. Erst recht darf es als Ausdruck einer Gleichberechtigung nicht zu einer „Leihmutterschaft auf Kassenschein“ kommen, wie dies für das Ausselektieren von Downs-Syndrom-Kindern durch die vorgeburtliche Gen-Diagnostik mittels eines Bluttests der Mutter (NIPT) bereits geschehen ist.

Zum Schluss noch dies: Oft wird übersehen, dass die Akzeptanz des „Menschen-als-Ware“-Arguments und damit der Sklaverei nicht nur für die Versklavten, sondern auch für die Sklavenhalter relevant ist. Denn die Aufgabe des kantianischen „Zweck-an-sich-selbst“-Prinzips betrifft alle: Wer in einem solchen System Sklave ist und wer frei, bestimmen dann allein die Machtverhältnisse. Wenn uns nicht die Nächstenliebe vor solchen Verirrungen schützt, so sollte dies die Selbstliebe tun.



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