Eine Tote, mindestens 25 Verletzte: Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD wurde ein mutmaßlicher Beifahrer festgenommen. Der gesuchte Abdul B. galt als islamistischer Gefährder – und war trotz Verurteilung wegen der Vorbereitung einer Terrortat frei.
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Nach der Todesfahrt beim Berliner CSD soll es einem Medienbericht zufolge bereits in der Nacht zum Sonntag eine Festnahme gegeben haben. Wie der RBB unter Berufung auf dem Sender vorliegende Informationen berichtet, soll es sich um einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft handeln. Die Polizei geht demnach offenbar davon aus, dass er als Beifahrer mit im Auto saß.
Nach dem 21-jährigen Tatverdächtigen Abdul B. wird derweil weiter mit Hochdruck gefahndet. Den Sicherheitsbehörden war Abdul B. nicht unbekannt: Er galt als islamistischer Gefährder und wollte sich dem IS anschließen. Trotzdem verurteilte ihn ein Gericht lediglich zu einer Bewährungsstrafe.
Zahl der Verletzten nach CSD-Todesfahrt steigt
Am Samstag gegen 22 Uhr soll Abdul B. mit einem weißen Citroën-Transporter in eine Gruppe feiernder CSD-Teilnehmer im Berliner Tiergarten gerast sein. Eine Frau wurde getötet, nach jüngsten Medienberichten mindestens 25 Menschen verletzt. Der Wagen prallte schließlich gegen einen Baum, der oder die Insassen flüchteten. Die Behörden sprechen inzwischen davon, dass sich „eine oder mehrere Personen“ aus dem Fahrzeug entfernt hätten.
Mehrere Opfer sollen außerdem mit Stichwerkzeugen verletzt worden sein. Öffentlich bestätigte Berichte nannten zunächst 16 Verletzte, darunter drei in Lebensgefahr. Acht Verletzte wurden in der Nacht in der Berliner Charité behandelt. Vier von ihnen konnten das Krankenhaus inzwischen verlassen, vier weitere liegen noch auf Intensivstationen. Nach Angaben der Klinik besteht bei diesen Patienten derzeit keine Lebensgefahr.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll Abdul B. den mutmaßlichen Tatwagen selbst angemietet haben. Ob er das Fahrzeug tatsächlich steuerte und ob weitere Personen an der Attacke beteiligt waren, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Polizisten durchkämmten am Sonntag den Tiergarten rund um das zurückgelassene Fahrzeug. Spezialkräfte sollen zudem den Anhalter Bahnhof durchsucht haben.
Fahndung läuft europaweit auf Hochtouren
Abdul B. soll bereits 2025 versucht haben, über Syrien zum „Islamischen Staat“ zu gelangen. Ende vergangenen Jahres wurde er nach seiner Rückkehr aus dem Libanon am Flughafen BER festgenommen. Die Ermittler warfen ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat beziehungsweise einer terroristischen Straftat vor. Bis Mai 2026 soll er in Untersuchungshaft gesessen haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte laut „Spiegel“ eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht beließ es jedoch bei einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Wenige Wochen vor dem Anschlag erhielten die Ermittler erneut einen Hinweis: Abdul B. soll im Internet das Foto einer Waffe veröffentlicht haben. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden Polizisten allerdings nur eine Spielzeugwaffe.
Die Fahndung läuft inzwischen über die deutschen Grenzen hinaus. Das Bundeskriminalamt soll die Behörden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich um Unterstützung gebeten haben. Der Generalbundesanwalt steht nach Angaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit den Berliner Ermittlern in Verbindung und könnte das Verfahren übernehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rufe nach schärferen Sicherheitsgesetzen
Wie regelmäßig nach islamistischen Gewalttaten folgen auch diesmal Forderungen nach neuen Gesetzen. Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, verlangt, sämtliche geplanten Sicherheitsgesetze unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Union und SPD planen unter anderem zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse und die Speicherung von IP-Adressen.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings fordert außerdem höhere Strafen für Gewalttäter unter 21 Jahren, eine stärkere Anwendung der Sicherungsverwahrung, mehr Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sowie strengere Regeln bei Einbürgerungen. Der mutmaßliche Anschlag zeige, wie sehr Islamisten den freiheitlichen westlichen Lebensstil hassten.
Der Fall Abdul B. wirft allerdings schon jetzt eine andere Frage auf: Nicht fehlende Erkenntnisse waren offenbar das Problem. Die Behörden kannten den Mann, stuften ihn als radikalisiert und gewaltbereit ein, nahmen ihn nach einem mutmaßlichen Anschlussversuch an den IS fest und durchsuchten erst vor wenigen Wochen seine Wohnung. Dennoch war der verurteilte Gefährder auf freiem Fuß.


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