IS-Täter in München verurteilt: Lebenslang für Völkermord und Versklavung jesidischer Mädchen

Deutschland ist Nutzen-Maximierungsland: Nach Asyl und milder IS-Strafe gewährt das OLG München einem Iraker nun lebenslang freie Kost und Logis. In Syrien hielt er zwei Sexsklavinnen im Kindesalter. Das gilt als Völkermord – und ist doch schon längst Lebensrealität in Rotherham und anderswo.

picture alliance/dpa | Ehsan Monajati
Prozess am OLG München gegen ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen.

In Deutschland wird viel von Faschismus und von Faschisten oder sogar von faschistischen Journalisten gesprochen. Denn wer oder was das ist, das wissen die „Richtiggesinnten“ immer schon ganz genau. Sie schauen dabei selbstredend nicht so genau hin. Denn dann müssten sie feststellen, dass der wahre Faschismus etwas ganz anderes ist und im Grunde sogar in ihren eigenen Reihen existiert. Da hilft jede Verharmlosung durch die Brantners und Göring-Eckardts nicht. Zum Teil existiert er geographisch gesehen aber auch andernorts – und dann eben auch wieder in Deutschland, was den Grünen aber recht ist. Aber das ist wieder ein etwas anderes Kapitel derselben Geschichte.

Dass es ein ziemlich hohes Maß an menschenverachtender Ideologie gerade und ausgerechnet außerhalb Europas gibt, das zeigt auf schlagende Weise der neueste „Völkermordprozess“ am Oberlandesgericht München. Angeklagt war kein Alt- oder Neunazi abendländischer Herkunft, sondern eben ein irakisches Ehepaar, das erst im IS-Gebiet und heute in Deutschland, inzwischen aber getrennt, lebt. Ankläger war die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Die Festnahme der beiden Iraker datiert aus dem Dezember 2024. Erst einmal (ironische) Gratulation zur Verfahrensdauer. Man hat offenbar keine Umstände und Bedenken gescheut. Für die Angeklagten war das vielleicht nicht angenehm, für den Steuerbürger aber auch nicht.

Zur Sache, zunächst zu den Personen: Die Frau, die Asia R.A. genannt wird, war bei ihrer Heirat 19 Jahre alt, ihr Mann offenbar um die 35. Wo sie sich trafen (in Deutschland oder dem Irak?), ist unbekannt. Bekannt ist nur, dass Twana H.S. Anfang der 2000er Jahre als Asylbewerber in München lebte und später als Friseur in Schwabing tätig war. Nachdem er seine Frau geheiratet hatte, waren die beiden um das Jahr 2015 im IS-besetzten Teil des Iraks unterwegs. Das ist zunächst eine ganz logische Erzählung, wenn man die Geschichte aus der Sicht von Twana H. sieht. Der Iraker ging stets im Sinne der Maximierung des eigenen Nutzens vor: Erst war die ‚Flucht‘ aus dem Irak und ein Asylantrag in Deutschland das beste Rezept, um „besser zu leben“. Später versprach er sich mehr vom IS und dessen Terrorregime.

Schwabinger Friseur zieht in den Irak und nach Syrien

Im Irak kaufte Twana H. auf einem Basar ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen. Später bezog er mit seiner Frau (19) und der Jesidensklavin (5) ein „Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste“, so das Gericht. In diesem Haus ereigneten sich in der Folge die grausamsten Misshandlungen. Ihr erstes Jesidenmädchen zwangen sie zur Hausarbeit, „misshandelten“ es, wollten es anscheinend zwangsweise zum Islam bekehren. Das Mädchen musste islamische Gebete erlernen. Daneben wurde es von seinem „Besitzer“ vergewaltigt, als es höchstens sieben Jahre alt war.

Später kaufte das Paar ein zweites Mädchen, das zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt war und noch eindeutiger als Sexsklavin herhalten musste. Vor dem Kauf nahm Twana H.S. ihr den Schleier ab und inspizierte ihre Haare. Eine Rolle spielte auch die Behauptung, das Mädchen sei damals noch nicht vergewaltigt worden – also noch jungfräulich. Es geht um eine Art Dauerprostitution, die im radikalen Islamentwurf des IS gänzlich legal ist.

Obwohl sich Asia R. im Prozess als erstes Opfer ihres Mannes darstellte, hatte sie offenbar in beiden Fällen den Ausschlag gegeben und sich die Sklavinnen gewünscht – auch damit ihr Mann sich keine zweite Frau nähme. Das jüngere Mädchen wünschte sich die Gattin „als Brautgabe“. Die Ältere putzte sie einmal heraus und schminkte sie, bevor ihr Mann sie fesselte und vergewaltigte. Man weiß nicht, ob das ein spezielles Ritual darstellt oder einfach nur das willkürliche Verhalten muslimischer Sklavenhalter ist.

Als IS-Mann verurteilt, aber bald wieder frei

Ende 2017 gab das Paar die beiden Sklavinnen ab und reiste 2018 abrupt zurück nach Deutschland. Der IS stand in diesem Jahr schon unter starkem Druck durch die alliierten Gegenkräfte. Das ältere Mädchen wurde später von seinen Verwandten befreit. Das weitere Schicksal des jüngeren bleibt unbekannt. Laut Aussage der Älteren standen beiden Mädchen in ihrem Stellenwert noch unter Hunden. Sie wurden „psychisch gequält, beschimpft und beleidigt“, mit Stockschlägen auf die Fußsohlen gezüchtigt, ihre Hände zur Strafe mit heißem Wasser übergossen.

Kurz nach seiner Rückkehr im Jahr 2018 wurde der Ehemann Twana H. wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die hatte er nun offenbar schon abgesessen und hätte weiter glücklich in Deutschland leben können, wenn da nicht noch andere, schwerere Vorwürfe im Raum standen. Allein das mutet abenteuerlich an: IS-Verbrecher können nach vier Jahren Haft in Deutschland wieder frei herumlaufen und auf ihre „Resozialisierung“ setzen.

Doch im April 2024 wurden beide Eheleute festgenommen, nun wegen des schon recht beachtlichen Vorwurfs Völkermord. Man darf das ruhig hoch hängen. Denn hier geht es wirklich um ein kapitales Menschheitsverbrechen – die wiederkehrende Brachial-Islamisierung eines ganzen Erdstrichs, und die hatte verschiedene Gesichter. Dazu erklären Juristen, dass kein realer Mord nötig ist, um den Völkermord-Vorwurf im Einzelfall zu begründen. Zum einen ist der Vernichtungswille des IS gegen die Jesiden ja bekannt. Sie gelten dem IS, schlimmer noch als Christen und Juden, als „Ungläubige“ und „Götzenanbeter“ – also reine Heiden, etwa so wie Agnostiker und Atheisten. 2014 breitete sich der IS auf die Siedlungsgebiete der Jesiden aus und begann folglich sein Mord-, Verschleppungs- und Vergewaltigungswerk.

Rotherham, Nürnberg und Janitscharen – Kontinuität des Kinderraubs

Für den konkreten Vorwurf Völkermord reicht es aus, wenn „ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird“, wie der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte. Man entreißt das Kind seinen Eltern, nimmt ihm seine Identität, versklavt und islamisiert es. Das war leider über Jahrhunderte Realität rund um das Mittelmeer, in den Barbareskenstaaten des westlichen Maghreb ebenso wie am Goldenen Horn der Osmanen.

Gerade sorgte der türkische Präsident Erdogan für Stirnrunzeln, als er nicht nur den griechischen Premier beim Nato-Gipfel in Ankara mit einem osmanischen Janitscharenmarsch begrüßte. Die osmanischen Janitscharen-Einheiten wurden bekanntlich zum großen Teil durch geraubte Christenjungen gefüllt. Also gar kein so anderes Verfahren als jenes, das vor dem OLG München als Völkermord gilt. Es liegen ja auch nur wenige Jahrhunderte dazwischen. Nun könnte man vermuten, dass sich die Türkei seitdem zivilisiert, verwestlicht und vom Islam abgewendet hat. Aber das ist längst nicht mehr klar.

Jedenfalls stehen daneben weitere Kohorten von vollkommen unverwestlichten Muslimen an Europas Toren – und in seinen Städten, weil es Schwarz-Rot-Grün so wollte. Rotherham und Nürnberg sind nur zwei Chiffren für die menschen- und kinderverachtende Sexualmoral vieler Muslime auch in Europa. Man muss nur Drogenhandel und die sozial-ökonomische Benachteiligung vieler europäischer Mädchen hinzunehmen, dann wird dieses Bild sehr schnell auf erschreckende Weise real. Nehmen wir diesen Janitscharenmarsch ruhig als Zeichen dafür, dass diese Art des Kinderraubs Geschichte in Europa hat.

Dem IS-Paar wurden nun ganz konkret Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch „durch Versklavung und Folter“, vorgeworfen. Außerdem Menschenhandel und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie zuletzt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – dem IS. Alle Vorwürfe bilden eine Tateinheit, die sich zuletzt offenbar aus dieser IS-Anhängerschaft der beiden Angeklagten ergab. Twana H. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, Asia R. zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren, weil sie „teilweise als Heranwachsende gehandelt“ habe, so die Vermutung der Bundesanwaltschaft.

Für die deutsche Öffentlichkeit bleibt festzuhalten: Die Bundesrepublik hat nicht erst seit 2015 in Abermillionen Fällen Personen über das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen, die unseren Schutz weder brauchen noch verdienen. Wer abwechselnd in Deutschland und im IS im Irak und Syrien (also ISIS) lebt, ist offenbar keiner, der vor dem radikalen Islam zu uns flieht, sondern einer, der ihn hierher bringt. Wie sehr diese Realität heute deutsche Behörden in Anspruch nimmt und belastet, lässt sich wohl kaum ermessen. Einfachere Lösungen würden viel Geld sparen und daneben Ordnung schaffen – auch aus rechtlicher Sicht. Gerade Juristen müssten daher für eine politische Antwort auf die große Asylmissbrauchskrise dankbar sein.

Die Asylmissbrauchskrise ist noch nicht beendet

Asia R.A. sagte während des Prozesses: „Es tut mir leid.“ Von ihrem Mann war dergleichen nicht zu hören, er sagte überhaupt nicht aus und versteckte sein Gesicht hinter einer Pappe mit Augenlöchern, die uns signalisieren könnte: „Ich sehe euch, ihr mich nicht.“ Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft sagte: „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint.“ Ist sie aber nicht.

An die versammelten Steuerungseliten des Abendlandes gerichtet, muss man sagen: Lassen wir diese Erkenntnis ruhig zu, auch wenn westliche Regierungen heute wieder einen lupenreinen „Islamisten“ an der Spitze Syriens hofieren – an der Spitze der Türkei ja ohnehin und seit Jahrzehnten. Aber es wurde nun auch gemutmaßt, dass der schöne, große Nato-Gipfel in Ankara nur eine kostenfreie Morgengabe an Erdogan war. Die Kampfflieger soll er anscheinend ohnehin nicht bekommen. Er braucht sie aber auch nicht für sein Spiel im Nahen Osten und bis nach Nordafrika und den Balkan.

Genauso wenig, wie die radikalen Islamjünger in Deutschland und anderswo unsere explizite Unterstützung brauchen – auch wenn sie sie zum Teil bekommen. Sie sind schon für sich genommen bestens zur Übernahme von Institutionen ausgerüstet. Da ist so eine lebenslange Haftstrafe wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie bedeutet, dass der deutsche Staat seine Fürsorgepflicht auch bei höchster Schuld nach wie vor ernst nimmt. Danke für diese Information, die freilich nicht anders lauten konnte, solange das europäische Wertesystem nicht wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wurde.

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Kommentare ( 9 )

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hho
13 Minuten her

Und die Linken erzählen uns, dass deren Kultur genauso viel wert sei wie unsere…

Lebenslänglich heißt ja auch nur 15 Jahre, U-Haft wird sicher angerechnet, d.h. der feine Herr Vergewaltiger wird spätestens 2039 wieder auf deutsche Mädchen losgelassen.

Und die Deutschen wählen weiter die Brandmauereinheitspartei…

eifelerjong
17 Minuten her

Warum nicht, statt den hiesigen Steuerzahler mit „freier Kost und Logis“ für dieses Subjekt zu belassen, ihn im Irak abzukippen, mit der Maßgabe, ihn dort gemäß des Urteils, in landestypischer Manier zu behandeln?

Werner Meier
21 Minuten her

Gaucks Eliten und Kirchen weigern sich die Realitäten des Islams kritisch zur Kenntnis zu nehmen. Die Freigabe von Mädchen, die das Alter von 10 Jahren, noch nicht erreicht haben, wurde von höchster Stelle legitimiert und akzeptiert Im islamischen Schrifttum wird Aischas Alter bei der Eheschließung mehrheitlich mit sechs bzw. sieben Jahren, beim Vollzug der Ehe mit neun bzw. zehn Jahren verzeichnet. Aischa bint Abi Bakr – Wikipedia Die Sklaverei und der Besitz von Frauen ist in Sure 4:24 legitimiert. Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. Der Schwabinger Friseur demonstriert, was… Mehr

Juri St.
24 Minuten her

…. und die Politiker aller Altparteien verschließen weiterhin ihre Augen, negieren das Problem und forcieren den weiteren Zuzug aus Syrien, Afghanistan und vergleichbaren Ländern. Unglaublich!

89-erlebt
35 Minuten her

Symptomatisch wie hier das nicht mehr vorhandene Geld der Steuerzahler verbrannt wird, um eine Welt Rechts Staatlichkeit zu zelebrieren. Dieser Abschaum der Barbarei gehört hier nicht hin, hätte NIE hier sein dürfen. Über das auf dieser Welt seiende können die Staaten entscheiden, aus dem so was kroch. Es dreht einem nicht nur den Magen um so was zu lesen. Und dieses verblödete Land hat tausende dieser Bestien eingelassen, herbeigeschleppt und Merkel hat sogar Züge geschickt, um das hierher zu holen. Offenburg zB, da tobt schon der offene Krieg der friedlichen Sekte in ihren blutigen Farben .. Was hat die Deutschen… Mehr

Haba Orwell
40 Minuten her

> Dass es ein ziemlich hohes Maß an menschenverachtender Ideologie gerade und ausgerechnet außerhalb Europas gibt

In Europa aber nicht? Den Zweiten Weltkrieg kann man nicht vergessen, solange westliche Länder einer Neonazi-Entität mit Anhimmelung von Stepan Bandera und Waffen-SS Milliarden schicken. Zuerst im eigenen Hof aufräumen, dann nichtwestliche Länder oder hiesige Stierkämpfe kritisieren.

Madame Blume
47 Minuten her

Warum wird der nicht in seine Heimat abgeschoben..?

Sonny
57 Minuten her

Jeder weitere, öffentlich werdende Fall bestätigt mich in meinen Gedanken:
Wir brauchen wieder die Todesstrafe.
Solche Bestien wie die Angeklagten haben kein Recht mehr auf ein weiteres Leben, auch nicht hinter Gittern mit Vollversorgung.

Wilhelm Roepke
29 Minuten her
Antworten an  Sonny

Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die ich nicht aufgeben möchte, aber ich würde den Burschen zu lebenslänglich Zwangsarbeit verdonnern, damit er seinen Beitrag für seine Haftunterbringung leistet.