Könnte die Bundesrepublik einer Phase entgegen gehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die früher gültige Rechtsordnung immer dort und dann einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September geht der nichtsahnende Bürger von der Wahl eines Ministerpräsidenten aus, besonders wenn er dort selbst gewählt hat. Aufgewacht, brave Bürger, das war einmal. Warten sie im EU-Parlament, bis für die „falsche“ Mehrheit gegen die Chatkontrolle nicht genug Abgeordnete in Brüssel sind ’– weil genug vorzeitig in die Sommerferien abgereist –, findet man auch in Magdeburg einen Weg am Wahlergebnis vorbei.
Die Berliner Zeitung zitiert den derzeitigen Ministerpräsidenten Sven Schulze: „Ich bin sicher, es wird erst mal keine Wahl geben.“ Er bleibe, wenn „es aus der Mitte keine Mehrheit gibt“, Ministerpräsident. Markus Lanz hatte Schulze in seiner ZDF-Runde gefragt, ob er sich in einem knappen Szenario mit den Stimmen der Partei Die Linke oder der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lließe. Wenig überraschend schloss der das kategorisch aus, er werde weder zur AfD noch zur Linken gehen und um Stimmen bitten.
So wie das heute zugeht, muss man schon fragen, ob Schulze sich mit wie vielen Stimmen von wem auch immer einfach wählen lässt, wenn er zu niemandem „gehen und um Stimmen bitten“ muss.
Aber bei Lanz geblieben. Der fragte nach, was dann bei fehlender Mitte-Mehrheit passiert, und bekam die Antwort: „Dann wird es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum erst mal keine Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt geben.“ Eine Regierung könne geschäftsführend weiter im Amt bleiben. Im Debattenernstfall könnte Schulze sich darauf berufen, er habe das bei Lanz als „persönliche Haltung“ gekennzeichnet. Schulze hat von Günther gelernt. Und Lanz müsste diesmal nichts ins Gegenteil verklären.
Der letzten INSA-Umfrage (23.–30. Juni 2026, veröffentlicht 3. Juli) nach bekämen
AfD 41, CDU 23, Die Linke 13. SPD, BSW, FDP und Grüne zittern mit sechs, fünf und vier um die Fünf-Prozent-Mauer herum. Die Sonstigen mit nur vier, zeigen, wie eng es werden dürfte. Gut möglich ist eine Mehrheit gegen die AfD, auch wenn sie auf 45 käme. Aber drin ist alles.
Die Beispiele der „Schuldenbremse“ im Bundestag und der Quotenänderung für Untersuchungsausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz legen die Frage nahe, ob die erforderliche Mehrheit für die MP-Wahl in Sachsen-Anhalt durch Änderung der Geschäftsordnung (mit einfacher Merheit) auf zwei Drittel erhöht werden kann. Die üblichen Auskunftsstellen sagen „nein“ mit der Begründung:
Die Wahl des Ministerpräsidenten ist in Artikel 65 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt detailliert geregelt: Im ersten Wahlgang braucht es die absolute Mehrheit • im zweiten Wahlgang ebenfalls • im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. So die Landesverfassung. Die Geschäftsordnung regelt das Wie der parlamentarischen Arbeit (zum Beispiel Abläufe, Ausschüsse, Details der Abstimmung), darf aber nicht gegen die Verfassung verstoßen oder deren Kernvorgaben ändern. Eine Änderung der MP-Mehrheit würde die Verfassung unterlaufen. Verfassungsänderungen brauchen eine 2/3-Mehrheit der Landtagsmitglieder (Art. 78) und müssen den Wortlaut explizit ändern. Eine einfache Änderung der Geschäftsordnung reiche dafür nicht aus.
Das scheint wasserdicht, die Frage in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland aber lautet: Was geschieht, wenn der Landtag die Geschäftsordnung trotzdem mit einfacher Mehrheit ändert? Die AfD könnte trotz Mehrheit keinen Ministerpräsidenten ins Amt heben – die anderen allerdings auch nicht. Die Ministerpräsidentenwahl käme nicht zustande. Der bisherige Ministerpräsident Sven Schulze, CDU, amtierte weiter.
Eine Fraktion und/oder einzelne oder mehrere Abgeordnete könnten ein Organstreitverfahren (Organklage) – Art. 75 Nr. 1 LVerf + § 35 LVerfGG – beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt beantragen. Das Gericht würde die Zulässigkeit prüfen, Stellungnahmen der anderen Seiten einholen. was Wochen bis Monate in Anspruch nähme. Eine mündliche Verhandlung wäre möglich, aber nicht zwingend. Anschließend Beratung und Urteilsverkündung. Alles zusammen könnte zwischen ein und zwei Jahre brauchen.
Der neue Landtag muss spätestens 60 Tage nach der Wahl zusammentreten. Wenn ihn aber niemand zusammenruft, was dann? Kann der alte Landtag solange weiter amtieren, wie er will? Nein, sagen die üblichen Auskünfte.
Nach Artikel 45 Abs. 1 der Landesverfassung muss der alte Landtagspräsident den neuen Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl (bis ca. 6. Oktober 2026) einberufen. Die Wahlperiode des alten Landtags endet automatisch mit dem Zusammentritt des neuen Landtags (Artikel 43).
Was aber, wenn der alte Landtagspräsident das nicht tut? Ein Viertel der Mitglieder des Landtags (ca. 21 Abgeordnete) könnten beantragen, den Landtag unverzüglich einzuberufen. Der Präsident ist dann rechtlich verpflichtet, dies sofort zu tun.
Was aber, wenn er es trotzdem nicht tut? Dann könnte, siehe oben, Organklage eingereicht werden – und ginge wohl weiter wie oben geschildert.
Wie lange also würde es dauern, bis tatsächlich etwas geschähe? Niemand weiß es. Das Bundesverfassungsgericht könnte eingreifen, muss nicht. Zwingen kann es niemand.
Der Zustand der Anomie wäre objektiv gegeben, aber der alte Ministerpräsident könnte weiter regieren, und weiter und weiter …
Dem Beobachter zwingt sich die Frage auf: Könnte die Bundesrepublik einer Phase entgegen gehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die Rechtsordnung, wie sie VOR Frau Merkel NOCH weitgehend eingehalten wurde, immer dort und dann einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?
Fußnote: Das ist keine juristische Abhandlung, sondern die politische Betrachtung eines interessierten Bürgers.


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Da liegt ein ganz anderes Szenario nahe. Man denke an den Kreuzzug der „Süddeutschen“ gegen Hubert Aiwanger von den Freien Wählern (FW) kurz vor der Landtagswahl in Bayern. Man erinnere sich: das Blatt warf dem Politiker vor, als jugendlicher Mann (sagen wir mal) „kritische Flugblätter“ verteilt zu haben. Die Vermutung, ihm und den Freien Wählern im Wahlkampf schaden zu wollen, war seinerzeit Teil der Diskussion. Es war der Zeitpunkt, als eine Koalition der CSU mit den Grünen nicht ausgeschlossen war. Es war ja nicht so, als hätte die „Süddeutsche“ das „Material gegen Aiwanger“ grad erst taufrisch auf den Schreibtisch bekommen.… Mehr
wenn die AfD keine absolute Mehrheit in Sachsen-Anhalt bekommt, dann werden die Altparteien schon mit der Linken kungeln, um sich an die Macht zu bringen.
Das war in Thüringen so und wird in Sachsen-Anhalt auch nicht anders sein.
Wer noch nicht gelernt hat, die Aussagen von Politikern zwichen „vor der Wahl“ und „nach der Wahl“ zu trennen, dem ist nicht zu helfen.
Der Kasper weiß gar nicht, auf welch dünnem Eis er sich bewegt. Sollte er es wagen, wird es eine höhere Gerechtigkeit geben. Da bin ich mir sicher.
Dieser Penner glaubt, wie der lächerliche Betrüger Voigt, der genauso illegal von der Regierung geschützt wird, wie der Gigolo Wegner in Berlin. Alle drei haben ihre politische Daseinsberechtigung verwirkt.
Merz hält jeden, egal, wie kriminell derjenige ist.
Was bildet sich der Dödel überhaupt ein
GG Art.20 Abs4: „
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Gibt es eine rechtliche Beurteilung darüber ab wann dieser Fall tatsächlich eintritt oder womöglich bereits eingetreten ist, als zum Beispiel die Grenzen geöffnet wurden oder die gesamte Nation zu Hause eingesperrt wurde?
Die Prognose der maximalen Version meiner zweitbesten Freundin: Wahrscheinlicher Ablauf: * Zunächst keine Ministerpräsidentenwahl: „Sorgfalt vor Schnelligkeit.“ * Schulze regiert geschäftsführend weiter: „Das Land braucht Stabilität.“ * Zunehmende Warnungen vor einer „Gefahr für die Demokratie“. * Gespräche aller „demokratischen Kräfte“ – ausdrücklich angeblich keine Koalitionsverhandlungen mit der Linken. * Schließlich geheime Wahl Schulzes mit erkennbar notwendigen Stimmen von Linken und möglicherweise BSW. * Danach die Erklärung: Es habe keine Absprachen und keine Abhängigkeit gegeben. * Kritik daran wird als Unterstützung der AfD oder Angriff auf die Demokratie abgewehrt. Eine Neuwahl wäre für die CDU nur dann interessant, wenn sie erwarten… Mehr
Die zweite Frage wäre aber doch, wie dann die Bürger reagieren und ob die Staatsmacht im Gegenzug, nach alter Sitte, die Wasserwerfer auffahren läßt.
Hat ja schon bei Corona funktioniert.
Auf jeden Fall wird der Rest der Welt genau hinschauen und die Demokratie offiziell in Deutschland als nicht mehr vorhanden konstatieren. Womit der endgültige Niedergang des Landes besiegelt wäre.
Es wäre ja schon etwas gewonnen, wenn es bei Wasserwerfern bleibt.
Vergessen wir nicht, dass es viele Landtagswahlen geben wird. Jeder Skandal der Systemparteien wird die Wähler der echten Mitte bis weit nach Rechts radikalisieren und zur AFD überlaufen lassen. Das könnten dann 50% plus erzeugen. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass es dann eher zu einer Minderheitsregierung kommen würde. Wie die dann zusammengeschustert würde….. da frage man mal die Linke oder Wagenknecht.
> Könnte die Bundesrepublik einer Phase entgegen gehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die Rechtsordnung, wie sie VOR Frau Merkel NOCH weitgehend eingehalten wurde, immer dort und dann einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?
Im führenden Land UnsererDemokratie regiert einfach der Klavierspieler weiter, dessen Amtsperiode bereits vor Jahren abgelaufen ist. Aber Russland und China…
Wir müssen diese Diktatoren aus unseren Palästen ziehen und vor Volksgericht stellen!
Gemeinsam mit Mut und Zuversicht aus dem Land jagen. Jede Minute in unserem Land, muss für diese Täter der blanke Horror sein.
Mein Gott, Herr Georgen –
Schreiben sie dieser Regierung doch keine Anleitung!
Ich sehe da nichts, was diesen Politdarstellern nicht zuzutrauen wäre.