Wie CDU/CSU die Bundesrepublik zum Stasi-Staat umbauen will

Historische Stasi-Akten zeigen, wie Zersetzung mit Fälschungen, Rufmord und Spitzeln funktionierte. Dobrindts Entwurf überträgt dieses Instrumentarium ins digitale Zeitalter – bis hin zu minderjährigen Zuträgern.

IMAGO

Mal ganz abgesehen davon, dass Dobrindts Stasi-Gesetz den Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle entziehen will, dass er gestattet, Jugendliche ab 16 Jahren zu IMs, zu Zuträgern und Spitzeln zu machen, ohne auch nur im mindesten Verantwortung dafür zu übernehmen, in welche psychischen Probleme Jugendliche getrieben, welche psychischen Schäden entstehen können, liest sich gerade der Paragraph 60 unter dem historisch schwierigen Begriff Schutzmaßnahmen, denn es gab ja auch die Schutzhaft, wie eine Rezeption der Richtlinie 1/76 zur „Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ der Stasi.

Der Vergleich von Dobrindts Gesetzesentwurf mit Ulbrichts „demokratischer Gesetzlichkeit“ und den Mitteln und Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht aus der Luft gegriffen, mehr noch, Dobrindts Gesetzentwurf überträgt diese und andere Richtlinien des MfS vom analogen ins digitale Zeitalter, wie grundsätzlich und an Beispielen zu zeigen sein wird.

Dobrindts Gesetzesentwurf versucht durch verharmlosende Sprache, das Ziel des Gesetzes einerseits zu benennen und anderseits dessen Konsequenz zu bagatellisieren. So schreiben Dobrindts Leute:

„Darüber hinaus sollen in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisiert und gestärkt werden. Dies ist erforderlich, um den von der nachrichtendienstlichen Bedrohungsaufklärung bezweckten Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls umfassend zu gewährleisten.“

Es ist eine historische Konstante, dass immer, wenn eine Regierung ihre Macht verliert, sie zu immer schärferen Mitteln des Machterhalts greift.

Was der Gesetzesentwurf unternimmt, ist durch die Annäherung von BND und Verfassungsschutz, von Auslands- und Inlandsgeheimdienst, durch den Entzug der parlamentarischen Kontrolle, den friedlichen Machtwechsel zu verhindern, indem der politische Mittbewerber zum Feind erklärt, die politische Auseinandersetzung nicht mehr zwischen Parteien stattfindet, sondern andere politische Vorstellungen kriminalisiert und zum Objekt geheimdienstlicher Bearbeitung gemacht werden. Wie immer muss eine mehr oder weniger imaginierte oder aufgebauschte „verschärfte Bedrohungslage“ herhalten, um Grundrechte einzuschränken, um mit allen Mitteln gegen den Feind, den der Verfassungsschutz oder die politisch Verantwortlichen – aus eigener Interessenlage – bestimmen, vorgehen zu können. Ginge es wirklich um eine „verschärfte Bedrohungslage“, dann bleibt unverständlich, weshalb der Verfassungsschutz sich nicht in der Lage zeigte, die Terroranschläge auf die Berliner Infrastruktur vom Herbst 2025 und vom Januar 2026 zu verhindern. Oder ist er auf dem linken Auge blind?

Dass es in Dobrindts Gesetzesentwurf nicht um das „Gemeinwohl“ geht, wird schnell klar, denn weshalb soll die „Gemeinschaft“ die Bemühungen um das „Gemeinwohl“ nicht kontrollieren dürfen? Der Linken und der größten Oppositionsfraktion, der AfD, wird grundgesetzwidrig die Möglichkeit zur Kontrolle vorenthalten. SPD und Union und der Grünen-Abgeordnete von Notz, der jedem alles verbieten möchte, der bei drei nicht hinter der Brandmauer ist, dürfen die Besetzung des „unabhängigen Kontrollrates“ bestimmen. „Unabhängig“ stellt dabei einen klassischen Euphemismus dar, unabhängig ist dabei nämlich nichts.

Das ist auch logisch, wenn der Sinn von Dobrindts Gesetz im Kampf gegen und in der Zersetzung der AfD besteht. Diejenigen die Operationen des Verfassungsschutzes kontrollieren zu lassen, gegen den der Verfassungsschutz operiert, dürfte nicht nur in Dobrindts Augen kontraproduktiv sein. Unter Dobrindt wird aus dem Verfassungsschutz ein Brandmauerschutz – nicht ein Dienst zum Schutz des Grundgesetzes, sondern ein Dienst zum Schutz der Regierung vor dem Grundgesetz.

Es geht anscheinend um die „Zersetzung“ des inneren Feindes, der die „verschärfte Bedrohungslage“ darstellt – und zwar für die Regierung.

Laut der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit sind

„Maßnahmen der Zersetzung … auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden. In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften ist auf die Einstellung bestimmter Personen, bei denen entsprechende Anknüpfungspunkte vorhanden sind, dahingehend einzuwirken, dass sie ihre feindlich-negativen Positionen aufgeben und eine weitere positive Beeinflussung möglich ist. Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten und als relativ selbstständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge oder im Zusammenhang mit anderen Abschlussarten angewandt werden.“ Soweit die Stasi.

Dobrindts Gesetzesentwurf rezipiert die in der Richtlinie definierte Zersetzung für das digitale Zeitalter so: „(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf 1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung
gespeichert sind …“

„Falsche Informationen für Beteiligte“, „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ – was denkt sich Dobrindt? Denkt Dobrindt daran, durch Verfälschung oder Löschung von Information, durch das Unterschieben von gefälschtem Belastungsmaterial, das man anschließend auch findet, also durch Lügen und durch das Streuen falscher Informationen für Beteiligte, auf „das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden“, also Möglichkeiten zu schaffen, den „Feind“ in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, bzw. ihn vor Gericht zu stellen?

Der Verfassungsschutz soll gegen vom Innenministerium, vom Verfassungsschutz oder von der Brandmauerregierung benannte Gegner das unternehmen dürfen, was die Stasi einst Zersetzung nannte? Er darf in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit wohl auch jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen, bzw. „Beweise“ zu fabrizieren, auf deren Grundlage das Verfassungsgericht ein Verbotsverfahren durchführen kann, bzw. Spahns Träume vom Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts von Oppositionspolitikern zu verwirklichen. Offensichtlich besitzen Spahn und Dobrindt, überhaupt die Union keinerlei menschliche und demokratische Hemmungen mehr. Was sie dabei nicht bedenken, ist, dass Akzeptanz und Legitimität von Verfassungsschutz und auch Verfassungsgericht durch ein solches Vorgehen schwinden.

Ein Blick in die Geschichte der Stasi zeigt, wie im analogen Zeitalter „falsche Informationen für Beteiligte“, „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ vorgenommen wurden:

Ein Jugendpfarrer wurde 1978 durch die Stasi zu einem Gespräch in die Kreisdienstelle des MfS eingeladen. Der eigentliche Zweck der Vorladung bestand darin, kompromittierende Fotos zu machen, die den Eindruck erwecken sollten, dass der Pfarrer mit der Stasi zusammenarbeitet, Fotos, die den Pfarrer auf dem Weg zur Kreisdienststelle des MfS zeigen, die zeigen, dass ein MfS-Mitarbeiter den Pfarrer am Eingang der Kreisdienststelle empfängt, dass der Pfarrer die Dienststelle betritt und wieder verlässt „um bei späteren evtl. negativen Ausfällen des Pfarrers kompromittierendes Material in den Händen zu haben“.

In einem anderen Beispiel – und wir reden nicht über heute, sondern über die siebziger Jahre, sollte ein West-Berliner SPD-Mitglied diskreditiert werden. Zu diesem Zweck wurden montierte „Porno-Bilder“ an die Nachbarn versandt, „die den … als Homosexuellen verunglimpfen und darstellen“. „In einer Westberliner Tageszeitung hatte“ die Stasi „eine Annonce aufgegeben, in der sich … unter Angabe seiner privaten Telefonnummer als männliches Top-Modell anbietet.“ „Pornoliteratur, Filme und andere Porno-Artikel“ wurden von der Stasi unter seiner Adresse bei Beate Uhse bestellt. Alles „falsche Informationen für Beteiligte“.

Das Ziel der Zersetzung bestand darin, die negative Kraft, den Feind, unglaubwürdig zu machen, zu isolieren, seine materiellen Lebensgrundlagen und seine Freundschaften zu zerstören, durch Verfolgungsdruck die Persönlichkeit soweit zu verändern, dass sich Anzeichen von Verfolgungswahn zeigen. Zersetzung ist ein System der allmählichen Zerrüttung.

Wie würde man das im digitalen Zeitalter realisieren? Richtig: als „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte, c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte, d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind“.

All das dürfte nach Dobrindts Gesetz geschehen, ohne das der Betroffene davon erfährt und sich folglich vor Gericht wehren kann. Damit werden de facto seine grundgesetzlichen Rechte durch die Willkür einer vom Parlament im Grunde unkontrollierten Behörde eingeschränkt und verletzt.

Um das zu bewerkstelligen benötigte die Stasi Freunde oder Bekannte der „Zielperson“. V-Leute im heutigen Sprachgebrauch, die laut Dobrindts Gesetzesentwurf als „Vertrauenspersonen zur Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht angeworben werden dürfen, wenn sie „nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind“, aber: „Ist der Einsatz zur Aufklärung besonders erheblich beobachtungsbedürftiger Bestrebungen unerlässlich, kann die Amtsleitung eine Ausnahme zulassen von Satz 1 Nummer 1 bei einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist …“ Na bitte, geht doch, Minderjährige als Spitzel anzuwerben.

Doch wer so denkt, wer das erlaubt, der hat jede Ehre verspielt.


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Kommentare ( 42 )

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Karl Schmidt
1 Monat her

Hier findet ein institutioneller Verfassungsbruch statt: Aus einer fragwürdigen Bürgerbeobachtungsbehörde wird eine Geheimpolizei mit dem Auftrag politisch zu agitieren und – wie Sie richtig schildern – gezielt Regierungsgegner, die als Verfassungsfeinde schon heute von den Behörden des Bundes und der Länder denunziert werden, zu zersetzen. Wenn wir z. B. von 16jährigen Spitzeln sprechen, meint Unseredemokratie Kinder und Enkel: Wer sonst sollte als minderjährige Wanze im Umfeld des Opfers politischer Unterdrückung in Betracht kommen? Da soll noch einer sagen, für Minderjährige sei das Internet gefährlich und die Regierung würde sie vor Zuhältern und ähnlichem schützen wollen, wenn sie gleichzeitig die Geheimpolizei… Mehr

Privat
1 Monat her

Heute erklärt ein Bericht bei t-online der Bevölkerung, das in Kelkheim, liegt bei Frankfurt ein „Mann“ seine Ehefrau mit einer – „Schneidwaffe“ tödlich verletzt hat. Also nicht abstochen sondern es war ein „Vorfall“. Morde sind im Land der dummen jetzt -Vorfälle- !
Das Messer wird jetzt zu einer Schneidwaffe umfunktioniert im Land der dummen Deutschen mit denen man das alles machen kann.

Albert Pflueger
1 Monat her

Früher hat man in der DDR Grundschulkinder befragt, ob die Uhr vor den Nachrichten, die die Eltern schauen, Punkte oder Striche auf dem Ziffernblatt hat. So konnte man die identifizieren, die Westfernsehen einschalteten. Was Dobrindt da vorlegt, hätte Erich Mielke sich in seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können- dem Klassenfeind gefälschte Beweise unterjubeln, ihn abschöpfen, ohne überhaupt in seine Nähe zu kommen. Die Stasi mußte noch einbrechen und Mikrofone in Türfüllungen einbauen und einen abenteuerlich riesiges Reservoir an Spitzeln rekrutieren und unterhalten, zum Sammeln und Katalogisieren der vielen staatsfeindlichen Aktivitäten der Regimegegner. Dagegen ist das heute ein Kinderspiel! „Aber ich… Mehr

Biskaborn
1 Monat her

Wir sind schon weit fortgeschritten auf dem Weg zur DDR 2.0, also warum nicht auch endlich die Stasi einführen sagen sich alle Linken und nun auch CDU, CSU! Auch die SED wollte so ihre Macht sichern und das hat lange funktioniert, also beginnend mit Merkel haben die jetzigen Machthaber erkannt, doch dieses Modell übernehmen zu können.

Regina Lange
1 Monat her

Mielkes Erben at work! Der Mann hat fleißig gesät und die Pflanzen sind aufgegangen!

PapaAN
1 Monat her

Wie sagte noch Frank Walter der Spaltermayer, dass wir im BDAZ (Beste Deutschland aller Zeiten), das hat er sicherlich verwechselt mit dem TDAZ (Totalitärstes Deutschland aller Zeiten)? Die EUDSSR macht es uns vor, da muss Pinocchio Fritze ganz im Sinne von IM Erika den Turbo einschalten und den Souverän versklaven. Orwell und Houxley lassen grüßen, denn sie haben uns gewarnt.

Der Michel
1 Monat her

Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, dann ist die AfD erledigt: Man kann dann Unmengen von „einschlägigen“ Files auf den „digitalen Endgeräten“ von AfD-Politikern speichern, um sie dann bei einer – auf welchem „Verdacht“ auch immer beruhenden – Hausdurchsuchung zu „finden“. Ei verbibbsch aber auch, schon wieder ein N… bei den Blauen! Oder man lässt „Vertrauenspersonen“ über „Drohungen“, „Äußerungen“, „Andeutungen“ usw. berichten, die sie von AfD-Politikern oder Sympathisanten gehört haben wollen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Und der Michel? Wenn der nicht mitgekriegt hat, dass das dann alles wegen der „besonderen Bedrohung, die für UnsereDemogroddie von der AfD ausgeht, völlig… Mehr

Der Michel
1 Monat her

„Was sie dabei nicht bedenken, ist, dass Akzeptanz und Legitimität von Verfassungsschutz und auch Verfassungsgericht durch ein solches Vorgehen schwinden.“ Drei Bemerkungen dazu: Wie viele Bürgende kriegen diese Sauerei – gegen die *alles*, was wir von dieser Regierung bislang ertragen mussten ein Witz ist – wohl mit? Würde ich noch Staatsfunk gucken, dan wäre ich gespannt, wie dort über diesen Anschlag auf die FDGO „berichtet“ wird. Was bringt’s, wenn diejenigen, die das mitgekriegt haben, dann das BfV weniger oder auch gar nicht mehr „akzeptieren“? Durch dieses Gesetz – sollte es durchgehen – werden die bis dato illegalen Aktionen, die im… Mehr

andreas donath
1 Monat her

Wir haben eine Chance: CDU/CSU-Politiker waren schon immer erzfeige – ich weiß das, war lange genug CDU-Mitglied, zu einer Zeit als ich noch zu naiv war, das klar zu erkennen. Spitzenpolitiker der Unionsparteien sind von einer ganz bestimmten charakterlichen Kategorie. Da sie ohne ethischen Hintergrund, ohne Werte und rein machtorientiert handeln, gehen sie überall so weit, wie sie können, ohne dass man ihnen ernsthaften Widerstand entgegensetzt. Wenn es brenzlig wird, knicken diese verachtenswerten Menschen sehr schnell ein. Die Unionsparteien sind heute DIE totalitären Parteien schlechthin, die sich den total überwachten Spitzelstaat wünschen und leider haben sie auf allen Ebenen die… Mehr

Last edited 1 Monat her by andreas donath
Manfred_Hbg
1 Monat her

Mhh, die als Befehlsempfänger dienenden -vermeintlichen- Experten und sonstigen Angestellten beim Bundesamtes für Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienstes, sind oder werden sie eigentlich vor eigentlichen Arbeitsbeginn in irgendeiner Art und Form speziell zu und über unsere Politik,Grundgesetz und Demokratie geschult oder so? Oder sitzen und arbeiten dort -abgesehen von ein/zwei Einzelfälle- nur Dummbatze die von unserer Politik, GG und Geschichte kein oder kaum Wissen haben und nur das am nachplappern sind was sie aus Berlin oder EU-Brüssel vorgesagt und zu hören bekommen? – – – – – – – Zitat; „dass er gestattet, Jugendliche ab 16 Jahren zu IMs, zu Zuträgern… Mehr