Historische Stasi-Akten zeigen, wie Zersetzung mit Fälschungen, Rufmord und Spitzeln funktionierte. Dobrindts Entwurf überträgt dieses Instrumentarium ins digitale Zeitalter – bis hin zu minderjährigen Zuträgern.
IMAGO
Mal ganz abgesehen davon, dass Dobrindts Stasi-Gesetz den Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle entziehen will, dass er gestattet, Jugendliche ab 16 Jahren zu IMs, zu Zuträgern und Spitzeln zu machen, ohne auch nur im mindesten Verantwortung dafür zu übernehmen, in welche psychischen Probleme Jugendliche getrieben, welche psychischen Schäden entstehen können, liest sich gerade der Paragraph 60 unter dem historisch schwierigen Begriff Schutzmaßnahmen, denn es gab ja auch die Schutzhaft, wie eine Rezeption der Richtlinie 1/76 zur „Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ der Stasi.
Der Vergleich von Dobrindts Gesetzesentwurf mit Ulbrichts „demokratischer Gesetzlichkeit“ und den Mitteln und Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht aus der Luft gegriffen, mehr noch, Dobrindts Gesetzentwurf überträgt diese und andere Richtlinien des MfS vom analogen ins digitale Zeitalter, wie grundsätzlich und an Beispielen zu zeigen sein wird.
Dobrindts Gesetzesentwurf versucht durch verharmlosende Sprache, das Ziel des Gesetzes einerseits zu benennen und anderseits dessen Konsequenz zu bagatellisieren. So schreiben Dobrindts Leute: „Darüber hinaus sollen in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisiert und gestärkt werden. Dies ist erforderlich, um den von der nachrichtendienstlichen Bedrohungsaufklärung bezweckten Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls umfassend zu gewährleisten.“
Es ist eine historische Konstante, dass immer, wenn eine Regierung ihre Macht verliert, sie zu immer schärferen Mitteln des Machterhalts greift.
Was der Gesetzentwurf unternimmt, ist durch die Annäherung von BND und Verfassungsschutz, von Auslands- und Inlandsgeheimdienst, durch den Entzug der parlamentarischen Kontrolle, den friedlichen Machtwechsel zu verhindern, indem der politische Mittbewerber zum Feind erklärt, die politische Auseinandersetzung nicht mehr zwischen Parteien stattfindet, sondern andere politische Vorstellungen kriminalisiert und zum Objekt geheimdienstlicher Bearbeitung gemacht werden. Wie immer muss eine mehr oder weniger imaginierte oder aufgebauschte „verschärfte Bedrohungslage“ herhalten, um Grundrechte einzuschränken, um mit allen Mitteln gegen den Feind, den der Verfassungsschutz oder die politisch Verantwortlichen – aus eigener Interessenlage – bestimmen, vorgehen zu können. Ginge es wirklich um eine „verschärfte Bedrohungslage“, dann bleibt unverständlich, weshalb der Verfassungsschutz sich nicht in der Lage zeigte, die Terroranschläge auf die Berliner Infrastruktur vom Herbst 2025 und vom Januar 2026 zu verhindern. Oder ist er auf dem linken Auge blind?
Dass es in Dobrindts Gesetzesentwurf nicht um das „Gemeinwohl“ geht, wird schnell klar, denn weshalb soll die „Gemeinschaft“ die Bemühungen um das „Gemeinwohl“ nicht kontrollieren dürfen? Linke und der größten Oppositionsfraktion, der AfD, wird grundgesetzwidrig die Möglichkeit zur Kontrolle vorenthalten. SPD und Union und der Grünen Abgeordnete von Notz, der jedem alles verbieten möchte, der bei drei nicht hinter der Brandmauer ist, dürfen die Besetzung des „unabhängigen Kontrollrates“ bestimmen. „Unabhängig“ stellt dabei einen klassischen Euphemismus dar, unabhängig ist dabei nämlich nichts.
Das ist auch logisch, wenn der Sinn von Dobrindts Gesetz im Kampf gegen und in der Zersetzung der AfD besteht. Diejenigen die Operationen des Verfassungsschutzes kontrollieren zu lassen, gegen den der Verfassungsschutz operiert, dürfte nicht nur in Dobrindts Augen kontraproduktiv sein. Unter Dobrindt wird aus dem Verfassungsschutz ein Brandmauerschutz – nicht ein Dienst zum Schutz des Grundgesetzes, sondern ein Dienst zum Schutz der Regierung vor dem Grundgesetz.
Es geht anscheinend um die „Zersetzung“ des inneren Feindes, der die „verschärfte Bedrohungslage“ darstellt – und zwar für die Regierung.
Laut der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit sind
„Maßnahmen der Zersetzung…auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden. In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften ist auf die Einstellung bestimmter Personen, bei denen entsprechende Anknüpfungspunkte vorhanden sind, dahingehend einzuwirken, dass sie ihre feindlich-negativen Positionen aufgeben und eine weitere positive Beeinflussung möglich ist. Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten und als relativ selbstständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge oder im Zusammenhang mit anderen Abschlussarten angewandt werden.“ Soweit die Stasi.
Dobrindts Gesetzesentwurf rezipiert die in der Richtlinie definierte Zersetzung für das digitale Zeitalter so: „(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf 1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die
Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung
gespeichert sind…“
„Falsche Informationen für Beteiligte“, „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ – was denkt sich Dobrindt? Denkt Dobrindt daran, durch Verfälschung oder Löschung von Information, durch das Unterschieben von gefälschtem Belastungsmaterials, das man anschließend auch findet, also durch Lügen und durch das Streuen falscher Informationen für Beteiligten, auf
„das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden“, also Möglichkeiten zu schaffen, den „Feind“ in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, bzw. ihn vor Gericht zu stellen?
Der Verfassungsschutz soll gegen vom Innenministerium, vom Verfassungsschutz oder von der Brandmauerregierung benannte Gegner das unternehmen dürfen, was die Stasi einst Zersetzung nannte? Er darf in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit wohl auch jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen, bzw. „Beweise“ zu fabrizieren, auf deren Grundlage das Verfassungsgericht ein Verbotsverfahren durchführen kann, bzw. Spahns Träume vom Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts von Oppositionspolitikern zu verwirklichen. Offensichtlich besitzen Spahn und Dobrindt, überhaupt die Union keinerlei menschliche und demokratische Hemmungen mehr. Was sie dabei nicht bedenken, ist, dass Akzeptanz und Legitimität von Verfassungsschutz und auch Verfassungsgericht durch ein solches Vorgehen schwinden.
Ein Blick in die Geschichte der Stasi zeigt, wie im analogen Zeitalter „falsche Informationen für Beteiligte“, „Löschung oder Verfälschung von Informationen“ vorgenommen wurden:
Ein Jugendpfarrer wurde 1978 durch die Stasi zu einem Gespräch in die Kreisdienstelle des MfS eingeladen. Der eigentliche Zweck der Vorladung bestand darin, kompromittierende Fotos zu machen, die den Eindruck erwecken sollten, dass der Pfarrer mit der Stasi zusammenarbeitet, Fotos, die den Pfarrer auf dem Weg zur Kreisdienststelle des MfS zeigen, die zeigen, dass ein MfS-Mitarbeiter den Pfarrer am Eingang der Kreisdienststelle empfängt, dass der Pfarrer die Dienststelle betritt und wieder verlässt „um bei späteren evtl. negativen Ausfällen des Pfarrers kompromittierendes Material in den Händen zu haben.“
In einem anderen Beispiel – und wir reden nicht über heute, sondern über die siebziger Jahre, sollte ein West-Berliner SPD-Mitglied diskreditiert werden. Zu diesem Zweck wurden montierte „Porno-Bilder“ an die Nachbarn versandt, „die den … als Homosexuellen verunglimpfen und darstellen.“ „In einer Westberliner Tageszeitung hatte“ die Stasi „eine Annonce aufgegeben, in der sich … unter Angabe seiner privaten Telefonnummer als männliches Top-Modell anbietet.“ „Pornoliteratur, Filme und andere Porno-Artikel“ wurden von der Stasi unter seiner Adresse bei Beate Uhse bestellt. Alles „falsche Informationen für Beteiligte“.
Das Ziel der Zersetzung bestand darin, die negative Kraft, den Feind, unglaubwürdig zu machen, zu isolieren, seine materiellen Lebensgrundlagen und seine Freundschaften zu zerstören, durch Verfolgungsdruck die Persönlichkeit soweit zu verändern, dass sich Anzeichen von Verfolgungswahn zeigen. Zersetzung ist ein System der allmählichen Zerrüttung.
Wie würde man das im digitalen Zeitalter realisieren? Richtig: als „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte, c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte, d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind.“
All das dürfte nach Dobrindts Gesetz geschehen, ohne das der Betroffene davon erfährt und sich folglich vor Gericht wehren kann. Damit werden de facto seine grundgesetzlichen Rechte durch die Willkür einer vom Parlament im Grunde unkontrollierten Behörde eingeschränkt und verletzt.
Um das zu bewerkstelligen benötigte die Stasi Freunde oder Bekannte der „Zielperson“. V-Leute im heutigen Sprachgebrauch, die laut Dobrindts Gesetzesentwurf als „Vertrauenspersonen zur Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht angeworben werden dürfen, wenn sie „nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind“, aber: „Ist der Einsatz zur Aufklärung besonders erheblich beobachtungsbedürftiger Bestrebungen unerlässlich, kann die Amtsleitung eine Ausnahme zulassen von Satz 1 Nummer 1 bei einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist…“. Na bitte, geht doch, Minderjährige als Spitzel anzuwerben.
Doch wer so denkt, wer das erlaubt, der hat jede Ehre verspielt.



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welch Überraschung,die „Blockflötenpartei“ der nationalen Front der DDR(CDU) nutzt jetzt die alten Methoden,um politische Konkurrenz zu zerstören und die Herrschaft zu zementieren…..
irgendwie schon lustig,seit die DDR-Dame Merkel ans Ruder kam,wurde die CDU röter und röter
Wer hat uns verraten? Christdemokraten! Das nun schon seit ca. 20 Jahren. Und viele Unions-Wähler merken es immer noch nicht.