Für die kleinen Leute heißt Reform: mehr Beitrag, weniger Leistung, längere Wartezeiten. Merz und Klingbeil schonen den Bundeshaushalt und wälzen die Bürgergeld-Rechnung brutal auf die gesetzlich Versicherten ab.
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Bereits am 29. April soll eine abermalige „Gesundheitsreform“ in Gestalt des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen werden und in die parlamentarischen Beratungen gehen.
Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt 43 der 66 Maßnahmen, welche die GKV-Finanzkommission Ende März vorgestellt hatte. Zwölf der Maßnahmen hat das Ministerium nach eigenen Angaben angepasst und 14 weitere Maßnahmen aus dem eigenen Haus aufgenommen.
Um den durchschnittlichen Beitragssatz bis zum Jahr 2030 bei 17,5 Prozent stabilisieren zu können, sollen diese nunmehr 57 jetzt zu beschließenden Einzelmaßnahmen dann im Jahr 2030 insgesamt 42,8 Milliarden Euro an Entlastung für den Beitragssatz bringen. Das wären sogar 2,4 Milliarden mehr an Entlastung, als das ohne Reform für 2030 erwartete Kassen-Defizit von 40,4 Milliarden Euro betragen würde.
36,3 Milliarden Euro der Entlastungssumme soll auf Minderausgaben und 6,5 Milliarden auf Mehreinnahmen entfallen. Von den insgesamt also 42,8 Milliarden Euro sollen die Patienten 4,4 Milliarden tragen durch Leistungskürzungen und Zuzahlungsanpassungen, die Versicherten weitere 3,5 Milliarden durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die ab 2028 greifende Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten. Die Arbeitgeber wiederum sollen mit 3 Milliarden Euro belastet werden.
13 Milliarden Euro Kürzung bei Krankenhäusern, 7 Milliarden bei Ärzten
Der größte Teil der Einsparungen soll jedoch die sogenannten Leistungserbringer betreffen, insbesondere also Ärzte und Krankenhäuser. Bei den rund 1.800 Krankenhäusern mit ihren rund 1,5 Millionen Beschäftigten, auf die derzeit rund 33 Prozent der Kassenausgaben entfallen, sollen die Einsparungen durch die jetzt beabsichtigten Maßnahmen bis 2030 auf 12,8 Milliarden Euro anwachsen. Bei der ambulanten ärztlichen Behandlung, die 16 Prozent der Kassenausgaben ausmacht, sollen dies bis zu 7 Milliarden Euro sein, was massive Honorarkürzungen für die 190.000 Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihre rund 330.000 Praxisangestellten bedeuten wird.
Es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass dies zu massivem Leistungsabbau in der ärztlichen Versorgung führen wird, von der Terminvergabe bis zum Behandlungsumfang, auch wenn Ministerin Warken das vehement bestreitet.
Besonders delikat ist in der innerärztlichen Auseinandersetzung, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, dem allenthalben zu vernehmenden ärztlichen Aufbegehren massiv in den Rücken gefallen ist, indem er den Gesetzentwurf als „angemessen“ und „ausgewogen“ lobte, um sich dadurch die Gunst der Ministerin für sein persönliches Prestigeprojekt, einer Reform der privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ, zu sichern.
Der 12-Milliarden-Skandal soll totgeschwiegen werden
Ein Großteil der den Patienten und Ärzten drohenden Stressfaktoren könnte indes vermieden werden, wenn die Ministerin die wichtigste Empfehlung der Finanzkommission beherzigen und die Finanzierung der Gesundheitskosten der 5,6 Millionen Bürgergeldempfänger nicht länger den Beitragszahlern aufbürden würde.
Zur Erinnerung: Ein Bürgergeldempfänger ist über die gesetzliche Krankenversicherung versichert, zahlt aber keine eigenen Beiträge. Er verursacht Krankheitskosten von durchschnittlich etwa 350 Euro pro Monat, von denen der Staat den Krankenkassen aber nur etwa 140 Euro erstattet. Der Rest muss von den Beitragszahlern getragen werden, die dadurch mit rund 12 Milliarden Euro pro Jahr belastet werden.
Dem Vernehmen nach hat Finanzminister Lars Klingbeil eine Übernahme der Versorgung in den Bundeshaushalt strikt abgelehnt. Und die Gesundheitsministerin hat sich offenbar klaglos gefügt. So darf der Bund diese 12 Milliarden, die den Beitragszahlern aufgedrückt werden, weiterhin verplempern für Radwege in Peru, für die Finanzierung der Asylindustrie, der Klimaindustrie und der Zensurindustrie sowie für das unverschämte weitere Aufblähen der eigenen Bürokratie.
Gesundheitssektor ist Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil
Die Zerstörung der deutschen Sozialsysteme durch den Doppelschlag aus gezielter Deindustrialisierung und irregulärer Massenimmigration ist auch mitverantwortlich für den Hang deutscher Politiker, den Gesundheitssektor immer nur als Kostgänger der Gesellschaft einzuordnen. Doch hierzulande sind immerhin 6,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen im engeren Sinne beschäftigt, in der gesamten Gesundheitswirtschaft sind es sogar 7,7 Millionen.
Das Gesundheitswesen ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Und seine Leistungsfähigkeit war bis in die jüngste Vergangenheit ein wichtiger Pluspunkt bei den unter linksgrünem Missmanagement sich rapide verschlechternden Standortbedingungen für die Anziehung ausländischer Investitionen und hochqualifizierter ausländischer Spezialisten.
Und nicht zu vergessen, dass die Medizin eine der wenigen verbliebenen Bereiche ist, in denen Deutschland nach wie vor in der Spitzengruppe der weltweiten Forschung mitmischt, insbesondere an den 40 medizinischen Fakultäten von Universitäten und Hochschulen.
65 Prozent der Bürgergeldempfänger haben Migrationshintergrund
Auch wenn namentlich seitens der Asylindustrie und ihrer Protagonisten bei Linken und Grünen immer wieder versucht wird, Nebelkerzen hinsichtlich des Zusammenhangs von Bürgergeld und verfehlter Migrationspolitik zu werfen, sind die Zahlen schlichtweg erdrückend. So liegt der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung bei 15 Prozent, ihr Anteil an den 5,6 Millionen Bürgergeldempfängern jedoch bei 40 Prozent. Und von den 60 Prozent der Bürgergeldempfänger mit deutschem Pass haben wiederum 40 Prozent einen Migrationshintergrund.
Insgesamt haben also rund 65 Prozent und damit fast zwei Drittel der Bürgergeldempfänger einen Migrationshintergrund. Einen klareren Beweis dafür, dass die deutsche Migrationspolitik komplett fehlgeleitet und faktisch mit einer Armutsmigration in die zusammenbrechenden deutschen Sozialsysteme gleichzusetzen ist, kann man sich kaum vorstellen.
Zuzahlungsfreier Zahnersatz für Bürgergeldempfänger bleibt unangetastet
Doch die Bürgergeldempfänger werden nicht nur mit der beitragsfreien Versorgung in einem immer noch leistungsfähigen Gesundheitssystem bei Laune gehalten. Wie stark sie gegenüber den beitragszahlenden Versicherten bevorteilt werden, zeigt sich nirgendwo besser als bei den Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. So ist der Zahnersatz für den Bürgergeldempfänger nahezu immer kostenfrei, also ohne die sonst üblichen bis zu 40 Prozent Eigenbeteiligung, da sein Einkommen im Regelfall die Härtefall-Grenze von 1498 Euro pro Monat nicht überschreitet.
Dass diese Regelung unangetastet bleiben soll und auch weiterhin die rund 900.000 syrischen, irakischen und afghanischen Flüchtlinge im Bürgergeld ihren Zahnersatz vollkommen kostenfrei erhalten, obwohl sich doch angeblich „alle“ an den jetzt anstehenden Einsparungen beteiligen sollen, kann nur als Schlag von Union und SPD ins Gesicht des normalen Beitragszahlers verstanden werden.
Zwei Drittel der Bürgergeldempfänger sind zuzahlungsbefreit
Doch auch bei den Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel oder Krankenhausbehandlung lebt es sich im Bürgergeld sehr auskömmlich. Dort beträgt die Belastungsgrenze, ab der sämtliche Kosten von den anderen Versicherten zu tragen sind, nur 135 Euro pro Jahr (2-Prozent-Grenze) oder 68 Euro (1-Prozent-Grenze bei chronisch Kranken). Bei einem Durchschnittsverdiener mit einem Monatsbrutto von 3.500 Euro liegt die Belastungsgrenze mit rund 840 Euro bereits beim mehr als Sechsfachen. Und beim Gutverdiener mit 6.000 Euro Monatsbrutto sind es dann mit etwa 1.440 Euro mehr als das Zehnfache.
Dementsprechend erreichen nahezu zwei Drittel der Bürgergeldempfänger regelmäßig die Belastungsgrenze und sind dann von weiteren Zuzahlungen im Jahr befreit, während dies bei den regulären Beitragszahlern nur bei etwa 10 Prozent zutrifft. Im Ergebnis machen Bürgergeldempfänger nahezu die Hälfte aller Zuzahlungsbefreiten aus.
Beitragsfinanzierung der Bürgergeldempfänger ist verfassungswidrig
Allerdings wehren sich auch die Krankenkassen gegen den Versuch des Staates, die Kosten der von ihm selbst verursachten Probleme auf die Beitragszahler abzuwälzen. Sie haben vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage gegen den Bund auf Übernahme sämtlicher Kosten für die Krankenversorgung der Bürgergeldempfänger erhoben. Wesentlicher Teil der Begründung ist, dass das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einer Entscheidung von 2005 bekräftigt hat, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung streng zweckgebunden zu verwenden sind, so dass eine Zweckentfremdung zur Finanzierung genuiner staatlicher Aufgaben verfassungswidrig ist.
Funktionierende Sozialsysteme und offene Grenzen sind unvereinbar
Der als „Gesundheitsreform“ getarnte Offenbarungseid der Merz-Regierung ist also als Eingeständnis zu werten, dass funktionierende Sozialsysteme einerseits und offene Grenzen für alle Wirtschaftsflüchtlinge dieser Erde andererseits unvereinbar sind. Um die linksgrüne Realitäts-Aversion im Gesundheitsbereich noch ein paar weitere Jahre betreiben zu können, sollen jetzt Beitragszahler, Patienten, Krankenhäuser und Ärzte für staatliche Versäumnisse massiv belastet werden.
Hinzu kommt: All diejenigen, die der Zwangsversicherung entkommen konnten, weil sie privat oder über die Beihilfe der Beamten abgesichert sind, müssen sich an der Finanzierung dieser staatlichen Aufgabe nicht beteiligen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Der Kanzler drückt sich, aber seine Putzfrau muss zahlen. Das macht die Weigerung der privat versicherten Gesetzesmacher, sich an der staatlichen Aufgabe der Finanzierung der Bürgergeldempfänger zu beteiligen, zu einem gesellschaftspolitischen Skandal der höchsten Kategorie.



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Die CDU/CSU hat dieses Land zerstört und raubt uns tagtäglich aus! Sie machen sich selbst die Taschen voll!
Dem Zuzug von Ausländern in deutsche Sozialsysteme wollte 1973 schon die Regierung Brandt mit dem Anwerbestopp von Nicht-EWG-Ausländern begegnen. Der Anwerbestopp betraf jedoch nicht den massenhaft einsetzenden Familiennachzug. Die Probleme bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von erwerbsfähigen Sozialhilfe-Empfängern wurden bereits 2005 von Grünen&SPD [+FDP+CDU/CSU] mit dem Hartz-IV-System erzeugt und dann mit Bürgergeld fortgeführt. Einerseits weil von Anfang an die Finanzierung teilweise auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer abgewälzt wurde und andererseits weil erst mit dem Harz-IV-System der massenhafte Zuzug in deutsche Sozialsysteme ermöglicht wurde. Bisher verweigerten alle Bundesregierungen seit 2005 eine vernünftige Grenzsicherung und Sicherung der Sozialsysteme vor Zuzug sowie vor allem aber… Mehr
Ein entfernter Bekannter findet für seine Orthopädie-Praxis keinen Nachfolger Diese wird dann wohl von einem Investor übernommen werden. Finde den Fehler…
Gesundheitsversorgung??? Ich krieg’s nicht mehr!!! Dieses System dient vor allem den Profiteuren und Nutznießern, den Maden im Speck. Aus meiner Sicht vor allem den privaten Arztpraxen, die natürlich – wer hätte anderes erwartet – als erste (und vermutlich einzige) massiv Front machen gegen die Reformpläne. Ok, eine „Reform“ sähe auch für mich GANZ anders aus, aber diesen „Unternehmern“ geht es wie immer – wer hätte anderes erwartet – ums Geld, wahrscheinlich nur und ausschließlich. Politischer Weitsinn??? Geschenkt!!! Ich hab’s kürzlich wieder am eigenen Leib erfahren müssen: Preise/Kosten jenseits von Gut und Böse, 800 EURO für praktisch NICHTS!!! Und das zahle… Mehr
Und natürlich denkt keiner der „Reformer“ im Traum dran, solche Mißstände zu reformieren. Die Beitragszahler stärker abkassieren ist doch genug „Reform“.
Das Sozialsystem ist schon lange geschliffen. Hier ist schon längst nichts mehr sozial. Es geht nur noch um eiskalte Umverteilung von Leistungsträgern zu Leistungempfängern. Mit Umwegen über gigantische Wasserköpfe. Die Wasserköpfe sind einzigen, die bei diesem Geschachere Reibach machen. Für dieses Geschachere sind die Migranten auf der einen Seite und die Leistungsträger auf der anderen Seite nur Werkzeug, nur Mittel zum Zweck. Dieser Reibach, der so ganz nebenbei bei der Umverteilung abfällt, wird jährlich größer. Das funktioniert durch stetig steigende Beiträge bei stetig fallenden Leistungen. Dieser Zwischenraum kreiert entkoppeltes Wachstum. Dieser Zwischenraum ist unsichtbar, in dem Stress den Leistungsträger und… Mehr
#Niemandem wird etwas genommen.# Und einigen sogar gegeben: kostenlose medizinische Versorgung, kostenlose Unterbringung in Hotels oder neu errichteten Häusern.
Um das wahre Ausmaß zu erahnen, muss man im Blick haben, dass es bei diesen Zahnersatz oftmals nicht nur um eine Krone oder Brücke geht, sondern das hier bereits in jungen Jahren oftmals eine Komplettsanierung des Gebisses ansteht.
Während die Oma auf der Felge kaut, weil die Einnahmen aus der Flaschensammlung nicht ausreichen, der berufstätige Beitragszahler eine teure Zahnzusatzversicherung abschließen soll, dürfen sich unsere Gäste über funkelnagelneue Zähnchen auf Beitragszahlers Kosten freuen.
Die AFD kann schon mal anfangen, ein Reformpaket zu schnüren. Damit wir möglichst bald mach dem Ende dieser Untergangskoalition Fakten für einen Neuanfang schaffen können.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, das was der Bundesregierung zur Lösung dieser Misere einfällt sind Steuererhöhungen (für alle die arbeiten) und Leistungskürzungen (für alle die arbeiten)?