Leihmutterschaft macht den Menschen zur Ware. Neben diesem ethischen Problem wirft Jens Spahns Verhalten grundsätzliche rechtliche Fragen auf: Welchen Wert besitzt ein gesetzliches Verbot, wenn einflussreiche und finanziell privilegierte Menschen es problemlos durch eine Auslandsreise umgehen können? Von Daniela Seidel
picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Man denkt nur ungern daran zurück – aber erinnern Sie sich noch an die heißdiskutierte Episode des Reschke-TV, in der die engagierte Aktivistin, pardon, Journalistin, vor knapp einem Jahr den ÖRR-Zuschauer eifrig darüber belehrte, wie unmöglich und gefährlich (Überraschung!) sich die AfD auch in puncto Familienpolitik positioniert?
Eine so unwitzige wie bleichgesichtige Sprechpuppe, die offenbar optisch Herrn Höcke verkörpern sollte, redet pausenlos hohles Blech, welches Frau Reschke dann mit dem ihr eigenen spröden Charme einordnet und entkräftet. Unter anderem legt sie dar, dass der Förderung von Fortpflanzung und Familie ja nun bereits durch das Ehe-für-alle-Gesetz mehr als Genüge getan wurde und überkommene, reaktionäre Modelle ja dem Misthaufen der Geschichte zuzuführen seien.
Aber fangen wir mal von vorn an: Es gibt politische Entscheidungen, deren eigentliche Tragweite sich erst Jahre später zeigt. Die Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 war eine solche Entscheidung. Damals wurde die Debatte vor allem unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung geführt: Zwei Menschen gleichen Geschlechts sollten dieselben Rechte erhalten wie Mann und Frau.
Zuvor durften gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Das Ziel war also logischerweise nicht, mehr biologische Kinder in diesen Partnerschaften zu erzeugen (was naturgemäß biologisch unmöglich ist), sondern bestehende Regenbogenfamilien abzusichern, z. B. wenn ein leibliches Kind eines Partners vorhanden war, gemeinsame Adoptionen zu ermöglichen und die gesellschaftliche Akzeptanz von alternativen Familienmodellen zu erhöhen.
Wer dagegen Einwände erhob, dem wurde häufig vorgeworfen, Homosexuellen Rechte verweigern zu wollen.
Just heute gondoliert ein Herr Jens Spahn mit seinem Ehepartner Daniel Funke stolz den kleinen Georg in der Gegend herum, den sich die zwei per bei uns verbotener Leihmutterschaft – nein, sorry, wer würde behaupten gekauft? – in den USA von einer Frau haben austragen lassen, die das Ganze gewiss unentgeltlich und aus purer christlicher Nächstenliebe für das solvente Schwulenpaar auf sich genommen hat, damit die beiden nicht mehr so traurig sind und es in Deutschland wieder mehr Kinder gibt. Die zwei seien, so heißt es: Eltern geworden.
Hier zeigt sich, dass die entscheidende Anschlussfrage zwangsläufig lautet: Wenn gleichgeschlechtliche Ehepaare rechtlich Familien sind – warum sollten sie dann nicht auch dieselben Möglichkeiten erhalten, eigene Kinder zu bekommen? Genau an diesem Punkt verlässt die Debatte das Familienrecht und betritt das weitaus schwierigere Feld der Bioethik.
Der Umstand, dass Spahn und Gatte über eine Leihmutterschaft in Übersee „Eltern geworden sind“ und sie es vermutlich nicht in einer Zigarrenkiste aufgezogen haben, ist weit mehr als eine private Familiengeschichte. Sie wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welchen Wert besitzt ein gesetzliches Verbot noch, wenn politisch einflussreiche und finanziell privilegierte Menschen es problemlos durch eine Auslandsreise umgehen können?
Deutschland hat sich bewusst gegen Leihmutterschaft entschieden. Dahinter stehen keine zufälligen bürokratischen Vorschriften, sondern gewichtige ethische Überlegungen, gerade in Anbetracht unserer historischen Verantwortung. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Schwangerschaft zur Dienstleistung wird, dass weibliche Körper ökonomisch genutzt werden und dass Kinder zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder gar Eugenik werden. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz ziehen hier bewusst eine Grenze.
Genau jene Grenze verliert ihre praktische Bedeutung, wenn wohlhabende Paare ihre Kinder einfach in Ländern austragen lassen, in denen andere Regeln gelten. Anschließend kehren sie nach Deutschland zurück und erwarten, aus persönlicher Perspektive nahezu nachvollziehbar, dass der entstandene Familienstatus hier anerkannt wird. Aus einem nationalen Verbot wird so faktisch eine Frage des Geldbeutels. Damit entsteht eine gesellschaftlich problematische Situation. Das Recht gilt weiterhin auf dem Papier. Tatsächlich betroffen sind aber vor allem diejenigen, die sich die Umgehung schlicht nicht leisten können.
Noch grundsätzlicher ist jedoch die Frage, welche Entwicklung hier ihren Anfang nimmt. Mit der Leihmutterschaft verändert sich nicht nur der Weg zum Kind. Es verändert sich das Verständnis von Elternschaft selbst. Fortpflanzung wird zu einem technisch und wirtschaftlich organisierbaren Prozess. Denn aus dem nachvollziehbaren Wunsch nach einem Kind kann schleichend ein Anspruch auf ein Kind werden. Und aus einem Anspruch entwickelt sich leicht die Erwartung, dass medizinische Möglichkeiten selbstverständlich verfügbar sein müssen.
Genau hier beginnt die eigentliche Bioethik. Denn Leihmutterschaft ist niemals nur eine Angelegenheit der Wunscheltern. Es gibt immer mindestens drei weitere Beteiligte: die Frau, die Schwangerschaft und Geburt auf sich nimmt, das Kind selbst und eine Vermittlungsindustrie, die beide zusammenführt. Zuzüglich medizinischer Optimierungsmöglichkeiten, die ein Kind als Wunsch- und Designprodukt weit ab von einem Wunder auf die Ebene eines verfügbaren, vielleicht sogar einklagbaren Rechts für alle erheben, inklusive möglicher Garantie- und Schadensersatzleistungen.
Deshalb ist gar nicht Jens Spahns private Entscheidung oder das persönlich dabei empfundene Störgefühl das eigentliche Thema. Sondern, dass Deutschland sich immer stärker an einen Zustand gewöhnt, in dem nationale Verbote bestehen bleiben, während ihre praktische Umgehung gesellschaftlich zunehmend normalisiert wird. Das Recht verliert dadurch schrittweise seine normative Kraft. Es markiert keine moralischen, in Paragrafen überführten Prinzipien mehr.
Das liberale Freiheitsrecht lautet ursprünglich: Der Staat darf mich wegen meiner sexuellen Orientierung nicht schlechter stellen. Daraus folgt das Recht, eine Ehe einzugehen oder ein bereits existierendes Kind zu adoptieren. Etwas grundsätzlich anderes ist jedoch die Frage, ob daraus eine legitime Forderung erwächst, dass der Staat oder die Medizin aktiv dabei helfen oder zumindest dabei wegsehen muss, einen Kinderwunsch zu verwirklichen, der biologisch ohne die Mitwirkung Dritter nicht erfüllt werden kann. Hier verschiebt sich die Logik vom Abwehrrecht gegen staatliche Diskriminierung hin zu einem Leistungsanspruch gegenüber Staat, Medizin und Gesellschaft.
Das ist ein juristisch und philosophisch interessanter Gedanke. Denn sobald der Kinderwunsch als (womöglich sogar) einklagbarer Anspruch verstanden wird, verschiebt sich zwangsläufig auch der ethische Maßstab. Dann genügt es nicht mehr, Diskriminierung zu beseitigen. Vielmehr entsteht der politische Druck, sämtliche technischen Möglichkeiten bereitzustellen (um ja nicht als homo-, transgender- fertilitätseingeschränkt- oder sonstwie *phob zu gelten und sich noch ein Verfahren einzufangen, vom Geldverdienen mal abgesehen), die den Anspruch erfüllen können. Und zwar nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare, sondern für jedes, auch heterosexuelle Paar. Gleiches Recht für alle. Oder auch für jede Einzelperson, jede polyamouröse Drei- oder Vierergemeinschaft oder für jeden, der seine Stehlampe heiratet, dessen Kinderwunsch aus diversen, natürlichen Gründen unerfüllt bleibt. Das ist quasi unendlich erweiterbar, möchte man niemanden schlechterstellen.
Samenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik und künftig möglicherweise weitere, bislang aus gutem Grund stark beschränkte, reproduktionsmedizinische Verfahren erscheinen dann nicht mehr als Ausnahmefälle, sondern als konsequente Fortsetzung desselben Gleichheitsgedankens.
Die eigentliche Debatte dreht sich deshalb längst nicht mehr um Homosexualität. Es geht um das Menschenbild einer Gesellschaft. Ist ein Kind weiterhin ein eigenständiges Subjekt, dessen Entstehung sich der vollständigen Planbarkeit entzieht? Oder entwickelt es sich zunehmend zu einem Produkt steuerbarer Verfahren, dessen Eigenschaften, genetische Voraussetzungen und Entstehungsbedingungen nach den Bedürfnissen des, der oder they (je nach Pronomen) Wünschenden organisiert werden?
Darüber kann und muss dringend nachgedacht werden, bevor sich endgültig die Büchse der Pandora öffnet.


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