Die Urteilsbegründung

Das LG Berlin II zerlegt die Correctiv-Erzählung zum Potsdamer Treffen. Zentrale Aussagen sind unwahr oder unzulässig. Die Urteilsbegründung trifft auch Medien, die diese Behauptungen ungeprüft verbreiteten und die vor den Trümmern ihrer liebsten Märchenerzählung stehen. "Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient", bilanziert Anwalt Carsten Brennecke

VON Redaktion | 15. April 2026
Es gibt generell gute Gründe dafür

Auch im Schulalltag ist Künstliche Intelligenz längst angekommen. Lehrer befürchten deshalb das Ende von Hausaufgaben und fordern die Handschrift zurück, etwa bei Hausarbeiten und Prüfungen. Hand Geschriebenes hat weitere Vorteile: Schreiben diszipliniert und strukturiert beim Denken, Wissen prägt sich besser ein. Zudem ist Handschrift Ausdruck von Individualität.

VON Josef Kraus | 14. April 2026