Kommunen sollen künftig ungenutzte und nicht sanierte Immobilien leichter enteignen können. Mit dieser strategischen Linie versucht die Politik, die Symptome des darbenden Immobilienmarktes zu bekämpfen, den sie selbst schwer beschädigt hat.
picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Es ist tragisch, dass die deutsche Politik über Jahrzehnte hinweg ihren ideologischen Furor an der Immobilienwirtschaft ausgelebt hat. Wohnraumpolitik ist gesellschaftspolitisch zu wichtig, als dass man sie den Ideologen überlassen dürfte. Auch ist der Immobilienmarkt ökonomisch zu komplex, um nicht bereits durch feinste Interventionen, regulatorisch bedingte Verteuerung von Baustoffen oder künstliche Renditezerstörung, wie sie die Mietpreisbremse mit sich bringt, ein Fiasko zu provozieren. Das Fiasko ist längst sichtbar: 400.000 neue Wohneinheiten erklärte die Bundesregierung zur jährlichen Zielmarke – und verfehlt diese um 50 Prozent. Anders gesagt: Der Sozialismus bricht sich Bahn, Mangelwirtschaft wird zur Regel.
Mieten und Häuserpreise sind in Deutschland aus dem Ruder gelaufen. Nicht zuletzt ist dies Folge einer weiteren ideologischen Schicht, die sich über die manische Detailregulierung gelegt hat: die Politik des Multikulturalismus und der offenen Grenzen. Angela Merkel nahm dem Markt 2015 die Luft zum Atmen und half mit der Grenzöffnung, die flexiblen Kapazitäten des Immobilienmarktes zu verstopfen. Hinzu kommt, dass Maßnahmen wie das Heizungsgesetz sicherstellen, dass die deutsche Bauwirtschaft ihren Zustand der Paralyse auf absehbare Zeit nicht mehr verlassen wird.
Gemeinsam nähern sich Union und SPD steuerpolitischen und regulatorischen Maßnahmen, die im Kern auf den Substanztransfer privater Vermögenswerte zur Staatskasse hin abzielen. Debatten wie die jüngste Erbschaftsteuer- oder Vermögenssteuer-Diskussion zeigen unmissverständlich, wohin die Reise in Deutschland geht: Die starken sozialistischen Kräfte stellen sicher, dass das Brandmauer-Kartell immer weiter in die sozialistische Falle abdriftet.
Im Falle der Immobilienenteignung soll eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) helfen, die von der Politik medientaktisch geschickt als „Schrottimmobilien“ rhetorisch entwerteten Objekte in einem einfacheren Verfahren in kommunalen Besitz zu überführen. Die Politik baut eine Drohkulisse auf und versucht damit, Investoren und Hausbesitzer trotz der katastrophalen Lage am Bau zu Investitionen zu zwingen. Man wolle das akute Wohnraumproblem auf diesem Weg bekämpfen, so heißt es beschwichtigend.
Unter dem griffigen Titel „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen die angedachten Änderungen zügig durch das parlamentarische Verfahren, durch Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat, gebracht werden. Kern des Updates wird ein stärkeres Vorkaufsrecht für die Kommunen sein, das greift, wenn Immobilien über längere Zeit verfallen oder dem Wohnungsmarkt entzogen bleiben. Zudem soll es den Kommunen ermöglicht werden, vereinfachte Instandsetzungsgebote zu erlassen, also Eigentümer zur Sanierung ihrer Immobilien zu verpflichten.
Es wird immer grotesker: Der Gesetzgeber verteuert durch seine andauernden Markteingriffe und Regulierungen Bauen und Sanieren in Deutschland so massiv, dass sich immer weniger in diesen Markt vorwagen. Nun sollen offene Drohgebärden des Staates dafür sorgen, dass Investoren in Objekte investieren, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen offensichtlich keine ausreichende Rendite abwerfen. Es ist klar, worauf das hinausläuft. Das Sahnehäubchen auf dieser Regulierungstorte lautet nämlich folgendermaßen: Im Falle „extremen Missbrauchs“, so heißt es in der Gesetzesvorlage, soll als letztes Mittel eine Enteignung durch die jeweilige Kommune möglich sein. Voraussetzung für diese Ultima Ratio wäre, dass der Eigentümer wiederholt und nachweislich gegen behördliche Sanierungsauflagen verstößt, erhebliche Verwahrlosung über einen längeren Zeitraum zulässt und alle milderen Zwangsmittel zuvor erfolglos ausgeschöpft wurden.
Der rechtliche Trick hinter diesem Manöver: Wohnungsbau wird angesichts der angespannten lokalen Wohnungsmärkte zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt. Damit erhält er einen rechtlichen Vorrang gegenüber anderen Nutzungsinteressen.
Das Baugesetzbuch-Upgrade bringt nicht nur diesen weiteren politischen Sündenfall im Kampf gegen das Privateigentum mit sich. Auch medienpolitische Klassiker wie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, typische politische Prosa ohne jede Konsequenz, finden sich in dem Reformpaket wieder.
Umweltprüfungen in bestimmten Verdichtungsräumen sollen, wie es heißt, stärker pauschalisiert und standardisiert werden, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei urbanen Bauprojekten sollen in Teilen digitalisiert und zeitlich so gestrafft werden, dass lange Einwendungs- und Abwägungsprozesse verkürzt werden.
Gut möglich, dass das deutsche Baurecht durch die Stärkung der Kommunen einen Spin hin zu subsidiären Lösungen erfahren könnte, was angesichts genereller Zentralisierungstendenzen in der Politik wünschenswert wäre. Generell sollen die Kommunen größere Handlungsspielräume erhalten. Wohnraumangelegenheiten werden künftig etwas flexibler gehandhabt. Schnelles Nachverdichten und Umwidmen von Flächen soll helfen, die Mangelsituation zu überwinden.
Doch können diese medientaktischen rhetorischen Nebelkerzen nichts an dem grundsätzlichen Befund ändern: Wohneigentum in Deutschland wird zunehmend zu einem politisch aufgeladenen Risiko. Und es zeichnet sich ab, dass die Erhöhung der Grundsteuern, die Anwendung des CO₂-Extraktionsmechanismus auf den Gebäude- und Wärmesektor, nur die beiden letzten Schachzüge der Politik gegen das Eigentum waren. Setzt die Politik den Pfad zunehmender fiskalischer Belastung und der ostentativen Relativierung des Eigentumsrechts fort, werden in einer späteren Phase der Wirtschaftskrise die noch verbliebenen Hemmungen fallen. Regelmäßiger Zugriff auf das Vermögen der Bürger wird dann zur politischen Pflichtübung.


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Oh ja, die müssen wir unbedingt wieder wählen. Die meinen es so gut mit uns!
Verfassungswidrig.
Nachverdichtung, Parkverbauung, Betonwüsten schaffen, Bäume als gefährlich einstufen, Hecken niedrig halten etc. pp., und dann schreien: Klimawandel, wir verbrennen in den Städten!!!
Das ist einfach nur noch ein Irrenhaus.
Die Schweizer machen es besser, die begrünen systematisch, und erhalten dort, wo sie es schon durchführten, angenehme Sommer!
Vor allem gibt es Vermieter wenig attraktiver Wohnungen, die bevorzugt an „Bürgergeldempfänger“ vermieten, da dann für diese Buden die Kommune vertragsgemäß zahlt; das Geld kommt pünktlich. Die Nachbarn solcher Buden sind hocherfreut und praktisch machtlos.
Toll. Solch ein Gesetz bietet ungeahnte Möglichkeiten. Da blühen die Baukontrolleure auf. Mein Nachbar hat ein Haus, bei dem ein Giebel mal wieder gestrichen werden könnte. Einen Wärmepumpenkasten sehe ich auch noch nicht. In unserem Haus auch noch kein solcher Kasten. Skandal. Die Schlingel haben noch nicht energetisch saniert. Kommt jetzt ein Bescheid der örtlichen Baubehörde mit Aufforderung zur Sanierung im Umfang von mindestens 200.000 €? Frist von 6 Wochen und andernfalls Zwangsenteignung? Ähnliches bei Vermietungen. Wehe ein Eigentümer entscheidet sich, eine Wohnung leer stehen zu lassen, weil sich die Vermietung für ihn nicht mehr lohnt oder zu viel Ärger… Mehr
„Enteignung,“ nach derzeitiger Rechtslage erfordert dies ja eine marktgerechte Vergütung.
Nur wer legt fest was der Jeweilige maejktgerechte Wert ist? und wer legt fest wie hoch die Gebühren sind die sicher berechnet und dann berechnet, abgezogen werden? Gebühren, wie sie z.B. auch bei einem Strafzettel zusätzlich berechnet werdern. Also mehr zu zahlen ist als die eigentlich fest gesetzte Strafhöhe
Ich betrachte es als offenes Geheimnis, daß „Enteignungen“ immer mehr zur entschädigungsfreien Wegnahme werden sollen
damit wird der Markt für Immobilieninvestoren in D. immer unsicherer. Das führt dazu, dass Privatinvestoren dass Risiko nicht mehr eingehen, und nur noch kapitalstarke Investoren (zb Vonovia) das machen, dass sie Rechtsabteilungen haben um auch größere Prozesse auszufechten.
Der Staat wird immer mehr zum „Feind“ des Bürgers. Die Alarmglocken müssen schrillen.
Wieder einmal wird alles als Sozialismus verunglimpft ,was gar nichts mit Sozialismus zu tun hat. Nach der Logik von Herrn Kolbe ,wäre Rudi Guilliani in seiner Zeit als New Yorker Bürgermeister der Ober-Sozialist gewesen. Er betrieb massiv die Enteignung von sogenannten Schrottimmobilen (z.B. 40 Immobilien am Time Square). Der Kniff der er einsetzte ,nannte sich „Third-Party Transfer-TPT Programm“. Mit dem TPT-Programm entzog die Stadt unzuverlässigen Eigentümern, die sowohl hohe Steuerschulden als auch massive Sicherheits- und Sanierungsmängel angehäuft hatten, das Gebäude direkt. Statt die Immobilien selbst zu behalten, wurden sie unmittelbar an ausgewählte, gemeinnützige Organisationen oder verantwortungsvolle private Bauunternehmer übertragen. Diese… Mehr
Wenn Schulden beim Staat, öffentlicher Hand angehäuft wurdern und schon länger fällig sinsd, kann Eigentum v4ersteigert wertden die Schulden undf angefakllene Unkosten mit dem Elös beglichen werden. Der Rest gehört den ehemasligen Eigentümern. Wenn Andere etwas machen das Unrecht ist, wird es deshalb nicht zu Recht!. Wenn welche das Eigentum von Anderen haben will, auch die öffentlifche Hand, muß es bezwahlt werden. Es kann nicht sein daß Andere die in der Überzahl sind einfach das Eigentum von Anderen enteignen und quasi zu ihrem eigenen machen
Natürlich müssen Entschädigungen gezahlt werden. Alles andere wäre grundgesetzwidrig.
Das GG sagt im Artikel 14 ,Absatz 3:
„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Das der Artikel den Eindruck erweckt ,die Bundesregierung plane etwas anderes ,liegt am „Framing“.
Gesetze werden derzeit von der Öffentlichen Hand genau befolgt, was man sehen kabnn, wenn man das tägliche Geschehen verflogt. Und Gerichtsurteile orientieren sich streng nach Gesetz? Oder eher danach wie Sie kreativ ausgelegt werden? Und wer entscheidet was zum „Wohle“ der Allgemeinheit ist? Die Mehrheit sind Mieter denen ihre Miiete zumindest zum Großteil zu hoch erscheint? Die sich überhaupt nicht realistisch vorstellen können was einme Mietwohnung an Kosten verursacht? Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Ich glaube nicht daß Sie einen Realen Begriff davon hahen was so etwas real bedeutet für… Mehr
Was hat das alles mit den klaren Regelungen im Grundgesetz zur Zahlung von Entschädigungen zu tun?
Schon mal was mit Behörden bezüglich einhaltungh Grundgersetz, Auslegung Grundgesetz zu tun gehabt?
Schon Erfahrungen Gemacht wie das so ist mit der Wertbeurteilung wenn eine Behörde, öffentliche Hand ertwas bezahlen soll?
Wie das so ist wenn dann plötzlich noch zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden? Wie das so Ist, wenn es darum geht gegen die öffentliche Hand zu klagen.
Reale Erfahrungen?
Ich denke die meisten Menschen mit ein wenig Lebenserfahrung wissen wie schwer es ist ,Geld vom Staat zu bekommen. Auch das was einem eindeutig zusteht.
Trotzdem ändert das absolut gar nichts daran ,dass bei einer Enteignung eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muss. Eine gute anwaltliche Vertretung ist hier eigentlich zwingend.
Und was kostet eine gute Anwaltliche Vertretung? Ich kenne, daß die Stunde mirt derzeit 250 – 400€ berechnet wird. Da<s muß bezahlt werden Die Verantwortlichen in Behörden gehen gerne durch mehrere Instanzen, wenn Sie nicht Recht bekommen. Sie slbst kostet es ja nichts Uns wurde z.B. in Bebautem Gebiet einmal ein Teil des Grundstücks für eine Straße genommen. Als Entschädigung bekamen wir gerade mal 10€ pro m². Auf Protest daß dies nicht dem Wert entspräche, war die Antwort, der Stadrat hätte das so festgelegt. Es waren nur ein paar m³, aber im Grunde Betrug. Was hätte man machen können? Amtlich… Mehr
So etwas ist mir allerdings auch schon passiert. Der Bezirk in dem ich lebe ,enteignete ein paar Quadratmeter vor meinem Grundstück um einen Entwässerungsgraben zu bauen. Allerdings wurde ich dadurch von meiner Pflicht einen Winterräumdienst zu beauftragen befreit. Insofern ,war ich nicht unglücklich darüber. …….. Grundlegend würde ich allerdings bei einer Enteignung davon ausgehen ,dass der Enteignende dem Enteigneten eine Summe anbietet oder zuspricht. Und wenn der Enteignete dieser Summe aufgrund nicht marktgerechter Preise ablehnt ,bleibt nur der Weg zu Gericht. Wenn das Gericht wiederum den angebotenen Preis für marktgerecht hält ,bleibt der Enteignete auf seinen Gerichtskosten sitzen. Entscheidet das… Mehr
Da glaubt jemand ans Grundgesetz!!! Hahaha!
Ich persönlich kenne einen Fall wo ein Mann mehrere Schrottimmobilien besitzt, natürlich leerstehend. Zur Sanierung fehlt ihm das Geld und außerdem weiß er dass sein Sohn dann der doppelte Nutznießer sein würde.
Also wartet er bis der Fall eintritt und solange steht alles leer. An Verkauf hat er wohl noch nicht gedacht; denn irgendein Interessent findet sich doch immer. Für diese Fälle ist das neue Gesetz gut, soweit es denn Bundestag und Bundesrat passiert. Wovon aber auszugehen ist.
seine schrott Immobilien sind ihm sicher Würde er verkaufen, hätte er das Geld und dann sähe es anderst aus. Dafür ist de Gesetzgebung und Vorschriften der Regierenden verantwortlich
Der Bund besitzt doch selbst in Form der durch die Verkleinerung der Bundeswehr freigewordenen Wohnungen Schrott-Immobilien zu Hauf. Die sind so heruntergekommen, weil nichts investiert worden ist, dass sie kaum zu vermieten sind. Sollen die Kommunen nun den Bund enteignen?
Da könnte der Bund doch seine eigenen Schrott Immobilien herrichten,
Real die selbst gemachten Vorschriften und das zu dem sie Andere verplichten wollen erfüllen. und vormachen. Aber Anderen Vorschriften machen und die Einstellung Andere sollen machen ist einfacher, sonst könnte ja sein es würde offen zu Tage treten, was für ein „Mist“ selbst gemacht wird
„ Vorkaufsrecht für die Kommunen sein, „
was die ideologisch Verklärten nicht bedenken – bei einer Enteignung muss auch gezahlt werden. Gelder, die dann für sozialen Wohnungsbau fehlen. Die Kommunen haben bereits jetzt leere Kassen, wovon wollen die denn das Vorkaufsrecht bezahlen? Bildungsmisere Deutschland halt.
Sind wir doch ehrlich, wer bezieht denn die Sozialwohnungen?
INur so als Beispüiel. In unserer Gemeinde verlaufen viele Gehwerge auf Privatgrundstücken vor Anliegerhäusern. Eines wurde abgerissen und neu gerbaut.
Der bisher vorhanden Geweg wurde komplett weg gemacht und zum Privateigentum integriert. Bei Protest bei der Gemeindeverwaltung wurde erklärt, viele Gehwege würden über Privateigentum führen, man könne es sich nicht leisten, da anzufangen im Rahmenm des öffentlichen Interesses, diese zu übernehmen. ERs wäre kein Geld da um das jeweilige Gelände zu kaufen. Generelles Vorkaufsrecfht besteht schon lange. Bezeckt wird Enteignung.