Das LG Berlin II zerlegt die Correctiv-Erzählung zum Potsdamer Treffen. Zentrale Aussagen sind unwahr oder unzulässig. Die Urteilsbegründung trifft auch Medien, die diese Behauptungen ungeprüft verbreiteten und die vor den Trümmern ihrer liebsten Märchenerzählung stehen. "Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient", bilanziert Anwalt Carsten Brennecke
picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Die schriftliche Begründung des LG Berlin II geht weit über eine punktuelle Korrektur hinaus. Sie legt offen, dass die zentralen Aussagen des Correctiv-Berichts keine tragfähige Grundlage haben. Im Zentrum steht die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Das Gericht ordnet diese Passage als Tatsachenbehauptung ein und erklärt sie für unwahr. Ein solcher Plan wurde weder vorgestellt noch diskutiert, er lässt sich aus dem tatsächlichen Ablauf des Treffens nicht herleiten.
Diese Feststellung trifft den Kern der gesamten Erzählung: Genau diese Botschaft wurde verbreitet, vervielfältigt und zur Grundlage politischer Mobilisierung gemacht. Die Richter stellen fest, dass diese Aussage beim Publikum als konkrete Tatsache ankommt. Genau daran scheitert sie.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke formuliert es zugespitzt: „Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen.“ Er spricht von einer „vernichtenden Urteilsbegründung“ und zieht daraus den Schluss, dass nach den gerichtlichen Verboten „am Ende nichts Substantielles übrig“ bleibe. Seine Einordnung spiegelt die Richtung der gerichtlichen Bewertung.
Das Gericht arbeitet die weiteren Aussagen systematisch ab. Die Darstellung eines angeblich verfassungswidrigen „Masterplans“ wird untersagt, weil es dafür keine sachliche Grundlage gibt. Die Zuschreibung einer „Ausbürgerungsidee“ im Vortrag von Martin Sellner wird ebenfalls verboten. Das Gericht stellt fest, dass sich dieser Vortrag mit einem Entzug der Staatsbürgerschaft gar nicht befasst hat. Die Behauptung bleibt unzulässig, unabhängig davon, ob sie als Tatsache oder als Meinung verstanden wird.
Auch die Darstellung der Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy wird kassiert. Die verbreitete Behauptung, sie habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist laut Gericht unwahr. Eine solche Empfehlung wurde nach den festgestellten Abläufen nicht geäußert.
Brennecke verweist in diesem Zusammenhang auf die Wirkung dieser Aussagen und hält fest: „Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist.“ Er ergänzt, dass diese Darstellung von zahlreichen Medien ungeprüft übernommen wurde und damit eine breite Öffentlichkeit erreicht hat.
Die Urteilsbegründung richtet den Blick dann auf die Methode. Die Richter sprechen von gravierenden Auslassungen. Zentrale Informationen wurden nicht wiedergegeben, obwohl sie für die Einordnung des Treffens entscheidend gewesen wären. Aussagen, die den verbreiteten Schlussfolgerungen widersprechen, fanden keinen Eingang in die Darstellung.
Brennecke bringt auch dies auf den Punkt: „Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben.“ Er beschreibt, dass entscheidende Einordnungen fehlten und dadurch ein Bild entstand, das mit dem tatsächlichen Geschehen nicht übereinstimmt. Diese Feststellung trifft den Kern der journalistischen Arbeitsweise, die hier überprüft wurde.
Die rechtliche Konsequenz folgt direkt daraus. Eine Darstellung, die durch Auslassung ein verzerrtes Gesamtbild erzeugt, wird wie eine unwahre Tatsachenbehauptung behandelt. Das Gericht stellt fest, dass die ausgelassenen Informationen geeignet gewesen wären, die Wahrnehmung des Publikums erheblich zu verändern.
In der Folge wurden mehrere dieser Darstellungen bereits erfolgreich abgemahnt. Medien mussten Aussagen zurücknehmen oder korrigieren, weil sie die zentralen Behauptungen ungeprüft übernommen hatten. Die juristische Auseinandersetzung beschränkt sich daher nicht auf einen einzelnen Bericht. Sie legt offen, wie schnell sich eine zugespitzte Darstellung in ein scheinbar gesichertes Gesamtbild verwandelt.
Was jetzt in der Urteilsbegründung des LG Berlin II in juristische Form gegossen ist, lag längst offen zutage. Tichys Einblick hat von der ersten Stunde an auf den Märchengehalt dieses Plots hingewiesen. Während große Redaktionen die zugespitzten Behauptungen von Correctiv nahezu wortgleich weiterreichten, berichteten wir über Widersprüche und den Kampagnencharakter, die mehr als fragwürdigen Köpfe hinter der Inszenierung und legten die Konstruktion der Erzählung offen. Es ging um genau die Punkte, die das Gericht jetzt bestätigt: fehlende Tatsachengrundlagen, überzogene Zuschreibungen und eine Darstellung, die durch Weglassen ein völlig anderes Bild erzeugt.
Die Reaktion darauf folgte einem bekannten Muster. Wer früh auf diese Brüche hinwies, wurde abgetan, ausgegrenzt oder schlicht ignoriert. Der mediale Gleichklang dominierte, die Inszenierung lief durch, Scholz, Faeser, Baerbock und Co schwärmten wie auf Kommando aus, zusammen mit ihnen eine Millionen Funktionäre in den Straßen.
Tichys Einblick blieb dabei und legte nach, Stück für Stück, gegen den Strom. Jetzt liegt die juristische Bestätigung vor, die genau diese Kritik trägt. Das Urteil markiert keinen überraschenden Wendepunkt, sondern den späten Moment, in dem eine von Anfang an erkennbare Konstruktion rechtlich zerlegt wird.
Brennecke formuliert die Tragweite entsprechend scharf: „Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben.“ Damit beschreibt er die Reichweite der gerichtlichen Entscheidung. Es geht um genau jene Aussagen, die die öffentliche Dynamik ausgelöst haben.
Die Urteilsbegründung setzt damit einen Maßstab, der über den Einzelfall hinausweist. Zentrale Aussagen werden als unwahr eingeordnet, zentrale Bewertungen werden untersagt, die Methode der Darstellung wird ausdrücklich gerügt. Die Entscheidung zeigt, wie aus einer Kombination von Zuspitzung und Auslassung ein verzerrtes Bild entsteht, das rechtlich keinen Bestand hat.




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Das Urteil wird als Zeichen verstanden werden, einfach vorsichtiger zu sein.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich werde ihn in meine Widerspruchsbegründung gegen Festsetzungsbescheid vom „Beitragsservice“ mit einfließen lassen.
Konsequenzen für die Haupttäterin Faeser und ihren Mittätern und Erfüllungsgehilfen = Null.
Glückwunsch an TE für diese wenngleich späte gerichtliche Bestätigung. Leider wird das Urteil keinerlei Konsequenzen für die zahlreichen Verbreiter der Lügengeschichte haben. Und die damals Beteiligten werden kaum über dieses Urteil berichten oder sich entschuldigen. Wäre ja ein gutes Thema für die ÖRR- Quasselrunden um darzulegen, wie in diesem Land Kampagnen fabriziert und Stimmung gemacht werden. Im Gegenteil, man ist bereits bei der nächsten, dem Rosenkrieg zwischen Erfandes und ihrem Ex. Und das Heer linker Mitläufer steht bereit für die nächste angeordnete Massenhysterie.
In fast allen Medien,, einschl. ÖRR, wird man das Urteil wohlweislich unterschlagen.