Das LG Berlin II zerlegt die Correctiv-Erzählung zum Potsdamer Treffen. Zentrale Aussagen sind unwahr oder unzulässig. Die Urteilsbegründung trifft auch Medien, die diese Behauptungen ungeprüft verbreiteten und die vor den Trümmern ihrer liebsten Märchenerzählung stehen. "Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient", bilanziert Anwalt Carsten Brennecke
picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Die schriftliche Begründung des LG Berlin II geht weit über eine punktuelle Korrektur hinaus. Sie legt offen, dass die zentralen Aussagen des Correctiv-Berichts keine tragfähige Grundlage haben. Im Zentrum steht die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Das Gericht ordnet diese Passage als Tatsachenbehauptung ein und erklärt sie für unwahr. Ein solcher Plan wurde weder vorgestellt noch diskutiert, er lässt sich aus dem tatsächlichen Ablauf des Treffens nicht herleiten.
Diese Feststellung trifft den Kern der gesamten Erzählung: Genau diese Botschaft wurde verbreitet, vervielfältigt und zur Grundlage politischer Mobilisierung gemacht. Die Richter stellen fest, dass diese Aussage beim Publikum als konkrete Tatsache ankommt. Genau daran scheitert sie.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke formuliert es zugespitzt: „Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen.“ Er spricht von einer „vernichtenden Urteilsbegründung“ und zieht daraus den Schluss, dass nach den gerichtlichen Verboten „am Ende nichts Substantielles übrig“ bleibe. Seine Einordnung spiegelt die Richtung der gerichtlichen Bewertung.
Das Gericht arbeitet die weiteren Aussagen systematisch ab. Die Darstellung eines angeblich verfassungswidrigen „Masterplans“ wird untersagt, weil es dafür keine sachliche Grundlage gibt. Die Zuschreibung einer „Ausbürgerungsidee“ im Vortrag von Martin Sellner wird ebenfalls verboten. Das Gericht stellt fest, dass sich dieser Vortrag mit einem Entzug der Staatsbürgerschaft gar nicht befasst hat. Die Behauptung bleibt unzulässig, unabhängig davon, ob sie als Tatsache oder als Meinung verstanden wird.
Auch die Darstellung der Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy wird kassiert. Die verbreitete Behauptung, sie habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist laut Gericht unwahr. Eine solche Empfehlung wurde nach den festgestellten Abläufen nicht geäußert.
Brennecke verweist in diesem Zusammenhang auf die Wirkung dieser Aussagen und hält fest: „Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist.“ Er ergänzt, dass diese Darstellung von zahlreichen Medien ungeprüft übernommen wurde und damit eine breite Öffentlichkeit erreicht hat.
Die Urteilsbegründung richtet den Blick dann auf die Methode. Die Richter sprechen von gravierenden Auslassungen. Zentrale Informationen wurden nicht wiedergegeben, obwohl sie für die Einordnung des Treffens entscheidend gewesen wären. Aussagen, die den verbreiteten Schlussfolgerungen widersprechen, fanden keinen Eingang in die Darstellung.
Brennecke bringt auch dies auf den Punkt: „Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben.“ Er beschreibt, dass entscheidende Einordnungen fehlten und dadurch ein Bild entstand, das mit dem tatsächlichen Geschehen nicht übereinstimmt. Diese Feststellung trifft den Kern der journalistischen Arbeitsweise, die hier überprüft wurde.
Die rechtliche Konsequenz folgt direkt daraus. Eine Darstellung, die durch Auslassung ein verzerrtes Gesamtbild erzeugt, wird wie eine unwahre Tatsachenbehauptung behandelt. Das Gericht stellt fest, dass die ausgelassenen Informationen geeignet gewesen wären, die Wahrnehmung des Publikums erheblich zu verändern.
In der Folge wurden mehrere dieser Darstellungen bereits erfolgreich abgemahnt. Medien mussten Aussagen zurücknehmen oder korrigieren, weil sie die zentralen Behauptungen ungeprüft übernommen hatten. Die juristische Auseinandersetzung beschränkt sich daher nicht auf einen einzelnen Bericht. Sie legt offen, wie schnell sich eine zugespitzte Darstellung in ein scheinbar gesichertes Gesamtbild verwandelt.
Was jetzt in der Urteilsbegründung des LG Berlin II in juristische Form gegossen ist, lag längst offen zutage. Tichys Einblick hat von der ersten Stunde an auf den Märchengehalt dieses Plots hingewiesen. Während große Redaktionen die zugespitzten Behauptungen von Correctiv nahezu wortgleich weiterreichten, berichteten wir über Widersprüche und den Kampagnencharakter, die mehr als fragwürdigen Köpfe hinter der Inszenierung und legten die Konstruktion der Erzählung offen. Es ging um genau die Punkte, die das Gericht jetzt bestätigt: fehlende Tatsachengrundlagen, überzogene Zuschreibungen und eine Darstellung, die durch Weglassen ein völlig anderes Bild erzeugt.
Die Reaktion darauf folgte einem bekannten Muster. Wer früh auf diese Brüche hinwies, wurde abgetan, ausgegrenzt oder schlicht ignoriert. Der mediale Gleichklang dominierte, die Inszenierung lief durch, Scholz, Faeser, Baerbock und Co schwärmten wie auf Kommando aus, zusammen mit ihnen eine Millionen Funktionäre in den Straßen.
Tichys Einblick blieb dabei und legte nach, Stück für Stück, gegen den Strom. Jetzt liegt die juristische Bestätigung vor, die genau diese Kritik trägt. Das Urteil markiert keinen überraschenden Wendepunkt, sondern den späten Moment, in dem eine von Anfang an erkennbare Konstruktion rechtlich zerlegt wird.
Brennecke formuliert die Tragweite entsprechend scharf: „Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben.“ Damit beschreibt er die Reichweite der gerichtlichen Entscheidung. Es geht um genau jene Aussagen, die die öffentliche Dynamik ausgelöst haben.
Die Urteilsbegründung setzt damit einen Maßstab, der über den Einzelfall hinausweist. Zentrale Aussagen werden als unwahr eingeordnet, zentrale Bewertungen werden untersagt, die Methode der Darstellung wird ausdrücklich gerügt. Die Entscheidung zeigt, wie aus einer Kombination von Zuspitzung und Auslassung ein verzerrtes Bild entsteht, das rechtlich keinen Bestand hat.




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Das kann man gar nicht beziffern, weil man nicht wissen kann, wie viele Stimmen das die Alternativen bei folgenden Wahlen gekostet haben wird – und wie viel Schaden deshalb weiter von den Brandmaurern angerichtet von uns zu tragen ist. In den USA publizieren Sie wie folgt: The AfD has taken it’s largest lead ever in the next national election for Germany. AfD is the ONLY party that supports mass deportations in Germany. The AfD (light blue) now has 27% support in the latest polling. https://x.com/WallStreetMav/status/2044363059808874895 . Man kann ja nicht einmal sagen, was diese Hetzkampagne, die u.a. durch Kirchen!!!!, Gewerkschaften und… Mehr
Gehen jetzt wieder 1 Mio auf die Straße und tragen Transparente mit folgendem Text: “ Sorry, wir sind so blöd und glauben alles was man uns erzählt“
Ich sage Ihnen, dass das bei denen gar nicht ankommt. Der erste Impuls sitzt – und zwar so, wie Orwell lange beschied:
„Die Partei lehrte einen, der Erkenntnis seiner Augen und Ohren nicht zu trauen. Das war ihr entscheidendes, wichtigstes Gebot.“ Orwell, 1984
Und weiter:
„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“
Lückenpresse = Lügenpresse
Und? Solange nicht die Medien verpflichtet werden das auf ihren Titelseiten, der Primetime und den Startseiten auszuspielen ist der Schaden angerichtet. Das war das Ziel und das wurde erreicht.
Welche Strafen und Konsequenzen sind für die Lügenverbreitung zu befürchten?
Wenn Gesetze ohne Strafe und Konsequenzen helfen würden, dann hätten wir keine Gruppenvergewaltigungen oder andere Verbrechen mit eindeutigen Überrepräsentationen.
Compact hat man mit dubiosen Mitteln und ohne jegliche zweifelsfreie Beweise vorlegen zu können kurzfristig verboten. Correktiv gehört spätestens jetzt für immer verboten. Beweise lügen mehr als genügend vor.
Der Bürger kann sich nun aussuchen an welches Urteil er sich hält. Es wird immer skuriler in unserem Land. Richtergremien urteilen mal so oder so und dann wieder anders rum. Pal Paré in Deutschland. Der Macht die diese juristischen Institutionen haben werden sie niemals gerecht. Der normale Bürger wird für jeden Schnickschnack bestraft und kann oder darf sich nicht auf Nichtwissen berufen. Nicht so die Herrschaften in ihren Talaren.
Propaganda also, bezahlt vom Staat, der diese ganzen NGOs inkl. ÖRR und Antifa mästet!
Heute Abend wird das sicher in einer Sondersendung geklärt.
Ironie behalten.
Dass in den Medien häufig durch Weglassen oder anderen Manipulationen Stimmung gemacht wird, ist ja nichts Neues. Krass war in diesem Fall die Wirkung. Zehntausende oder angeblich Hunderttausende versammelten sich und demonstrierten nur aufgrund einer verbreiteten Unwahrheit. Sogar „unsere politische Elite“😂 machte mit. Dadurch wird mal wieder sichtbar, wie einfach man Menschen manipulieren kann, die nicht selbstständig denken können bzw. auf Anweisung, ohne nachzudenken oder zu hinterfragen, auf die Straße gehen.
Das war organisiert – vom Zusammenstellung des correctiv-Theaters über die Meldungen in der Presse unter Einbeziehung von Politikern bis hin zu denen, die die „Massen“ aufmarschieren ließen.
Mich würde interessieren, wer Regie führte. Zumal mir die bei c zwar für jeden Schabernack zu haben scheinen, selbst allerdings wohl nur als Handlanger anzusehen sein werden.
Dass das Ganze von wem auch immer organisiert wurde, das glaube ich auch. Mich schockiert, dass so viele Menschen bei den Demos mitgelaufen sind, die nicht unbedingt mit der Antifa usw verbandelt sind.
Tja. Obwohl ihre Kinder mit Angst in die Schule gehen, weil beständig angemacht, standen sie dort in der Masse. Ich sah mir das an. Reinweiß das Ganze – auf der Bühne und bei den Aufmarschierten auch.
Es hat mich schauern lassen, dass so viele so blöd sein müssen.
Wie lange ist das jetzt alles her??
Und trotzdem wird in vielen Köpfen immer noch der Geist von den Correctivlügen schweben und verharren. Es geht und ging immer nur darum die AfD zu schwächen! Selbst wenn man Correctiv verboten hätte… kommt dann halt „Korregativ“ und macht kurz vor der nächsten Wahl etwas ähnliches!
So lange die Verursacher nicht wirklich bestraft werden ist doch alles vollkommen egal. Denn man hat ja erreicht was man wollte!