„Schutzquote“ steigt rasant: BAMF gibt immer öfter Asyl wegen Verwandtschaft

Erneut zeigt sich das Versagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Obwohl über 60 Prozent der Antragsteller ohne Ausweis kommen, stellt die Behörde kaum Nachforschungen an. 45 Prozent der Schutzzusagen fußen nicht mehr auf „Fluchtnarrativen“, sondern auf Verwandtschaft: Kettenmigration läuft.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Die Linkspartei triumphiert angesichts dieser Zahlen aus dem Bundesministerium des Innern. Die Mauermörderpartei SED regiert offenbar mit, ohne an der Regierung beteiligt zu sein. Jedes Jahr fragt die „flüchtlingspolitische Sprecherin“ der Linksfraktion, Clara Bünger, verschiedene Asylzahlen ab. Das ist natürlich ihr gutes Recht, trotzdem soll es die Linse bilden, durch die die Arbeit der Bundesregierung gesehen wird. In der jüngsten Nachfrage geht es um die sogenannte „Schutzquote“ bei Asylanträgen, also den Anteil der positiv beschiedenen Anträge.

Nun ist die Zahl der Asylanträge zwar zuletzt gesunken und das aus unterschiedlichen Gründen, die „Schutzquote“ hingegen ist im laufenden Jahr deutlich gestiegen. So werden etwa 42 Prozent bei Anträgen von Iranern genannt, 89 Prozent bei Afghanen, Anträge von Afghaninnen werden gar zu 95 Prozent positiv beschieden.

Die ausbleibenden Anträge von Syrern, die angesichts der neuen Lage im Land nun wirklich keinen Grund mehr zum Auswandern, dagegen viele Gründe für die Rückkehr und den Wiederaufbau ihres Landes haben, werden vor allem durch illegal eingereiste Afghanen, Türken und Somalier ersetzt.

Dabei ist der Fall Afghanistan nicht so verschieden vom Fall Syrien. Auch in Afghanistan herrscht nach 20 Jahren wieder Frieden, wenn auch ein geharnischter von Gnaden der Taliban. Dennoch reisen Touristen unbehelligt im Land umher. Sogar die ARD zeigte die Weltspiegel-Dokumentation „Ferien bei den Taliban“ und hat so ein Gutteil der Angstmacherei zu dem Land widerlegt.

Viele Afghaninnen in Deutschland haben zudem Zweitanträge gestellt, nachdem der EU-Gerichtshof im Oktober 2024 geurteilt hatte, dass Frauen aus dem zentralasiatischen Land in jedem Fall und grundsätzlich einen Schutzanspruch in der EU und Deutschland besitzen. Bei diesen Anträgen wäre folglich keine Einzelfallprüfung nötig. Es reicht die Zugehörigkeit zu einer der breitesten sozialen Gruppen überhaupt: Frauen. Doch würde man sich vollständig nach dem EuGH-Urteil richten, dann müsste die Schutzquote für Afghaninnen dementsprechend bei 100 Prozent liegen. Das nur am Rande.

Die Gründe, aus denen die EU-Richter auf ihr absolutes Aufnahmegebot gekommen sind, gehören offenbar auf den Müllhaufen der Geschichte der Wokeness und fixer Quoten. Außerdem drückt sich darin eine merkwürdige Allwissenheit von Richtern aus, was individuelle Lebensumstände in einem fernen Land angeht. Dieses Wissen besitzt natürlich kein Europäer, der nicht längere Zeit in Afghanistan zugebracht hat.

Aber fürs erste gilt das Urteil, nur der EuGH selbst kann es wieder aufheben, denn ein EuGH-Urteil legt das Unionsrecht verbindlich für alle Mitgliedstaaten aus. Die politischen Organe der EU könnten nur die Richtlinie 2011/95/EU ändern, auf die sich das Urteil stützt. Das wäre also nicht der politischen Entscheidungsfindung enthoben, wird aber aktuell von niemandem betrieben.

BAMF prüft nichts und vor allem nicht zu Ende

Daneben wird die deutsche Statistik an noch einem anderen Punkt interessant, der noch eindeutiger in die Rechtspraxis der Bundesbehörden fällt. Seit Februar 2024 gibt es nämlich eine Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren. Das bedeutet die Täuschung oder Verheimlichung von Angaben ist strafbar. Aber man halte sich fest: Strafanzeigen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gab es seit Februar 2024 nur drei, was die Linkspartei-Sprecherin Bünger wiederum zum Jubilieren bringt: „Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich.“

Es ist der typische Gestus der Linken, mit dem sie versuchen, die informelle Diskursherrschaft an sich zu ziehen. Das kann aber nur gelingen, weil die herrschende Politik ohnehin weitgehend auf ihre Ziele ausgerichtet ist. Das BAMF geht eben nicht gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren vor, stellt keine Strafanzeigen, obwohl das Innenministerium in Antwort auf dieselbe parlamentarische Frage angibt, dass mit 61,3 Prozent fast zwei Drittel aller Antragsteller keinerlei Papiere – weder Personalausweis noch Pass noch Passersatzpapiere – vorlegen.

Und obwohl vermutlich 99 Prozent der Antragsteller ein Handy haben, entschieden sich die Mitarbeiter beim BAMF nur sehr selten dafür, das Mobilgerät in solchen Fällen auszulesen, Das geschah im ersten Halbjahr 2026 nur bei 3,5 Prozent der Antragsteller, die keine Papiere vorlegten, in absoluten Zahlen bei 853 Handys. Nach dieser ziemlich jämmerlichen Quote, die kennzeichnend für den Ermittlungseifer der BAMF-Mitarbeiter sein mag, wurden die in der Folge erstellten Berichte nur in 263 Fällen freigegeben und ausgewertet. Reale Folgen gab es also nur bei einem Prozent der Antragsteller ohne Papiere. Das sind keine Ermittlungen mehr, das ist ein Feigenblatt. Und die nicht regierende, aber doch irgendwie mitregierende Linkspartei darf es bejubeln.

Noch einmal konzentriert das absolute Missverhältnis der Zahlen, in dem sich das Versagen einer Behörde ausdrückt:

• Von den 39.646 Erstanträgen, von Januar bis Juni 2026, wurden 24.300 ohne Vorlage irgendwelcher Ausweisdokumente gestellt. Das sind 61,43 Prozent aller papierlosen Asylimmigranten.
• Daraufhin wurden gerade einmal 853 Handys ausgelesen, das sind 3,5 Prozent aller papierlosen Asylantragsteller.
• Verwertet wurden die Daten in 263 Fällen, das entspricht etwa 1,1 Prozent aller papierlosen Asylbetrüger, nach denen das BAMF offenbar sehr dringend fahndet.

„Schutz“ um jeden Preis – nur nicht für die Bürger

Und zuletzt ist zu hinterfragen, ob die offizielle Zahl der Asylanträge wirklich alles widerspiegelt, was aus diesem Bereich berichtenswert ist. Im Bericht der Welt liest man den Satz, eine wichtige Rolle habe „zuletzt der Familienschutz“ bei den angenommenen Asylanträgen gespielt. Im ersten Halbjahr 2026 wurde rund 21.200 Mal ein Schutzstatus aus diesem Grund vergeben.

Das scheint zu bedeuten: Nicht mehr die eigene Verfolgung, das je eigene „Fluchtnarrativ“ oder das der Ankerperson in Deutschland spielt eine Rolle, sondern nur noch, dass jemand als Verwandter einer Person gekommen ist, die schon hier lebt. Das wäre die Essenz dieser Zahl von genau 21.195 positiv beschiedenen Asylanträgen. Und das bedeutet, der Familiennachzug ist an dieser Stelle schon fest ins Asylsystem eingebaut. Daneben läuft er aber auch parallel weiter, mit knapp 44.000 vergebenen Visa für den Nachzug von Verwandten – so die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Die 21.200 zum „Familienschutz“ positiv beschiedenen Anträge bilden mehr als ein Drittel aller 56.547 Asylanträge im ersten Halbjahr 2026 und 45,5 Prozent aller im selben Zeitraum positiv beschiedenen Anträge – das waren 46.513.

Migrationswende läuft, nur wohin

Man sieht: Die Migrationswende läuft, sie kommt nur nicht vom Fleck. Die Socke wird nur auf links und dann wieder auf rechts gewendet. Vor allem wird erkennbar, wie die zuständige Behörde – das BAMF – immer noch nicht konsequent dazu eingesetzt wird, die Annahmequote zu senken. Stattdessen werden immer neue Ausflüchte für das Vergeben von „Schutztiteln“ gesucht.

Als Gründe müssen dabei herhalten: das biologische Geschlecht, aber wohl auch das phantasierte Geschlecht (etwa, wenn sich ein Afghane z.B. gemäß Selbstbestimmungsgesetz zur Frau erklären würde), dann mit Sicherheit auch die sexuelle Identität, das Herkunftsland per se (früher Syrien, heute noch Afghanistan, unbesehen der realen individuellen Umstände), dann auch die schlichte Familienzugehörigkeit usw. usf. Abseits der Asylanträge von Kindern hier lebender Immigranten wird hier die Kettenmigration von Cousins, Tanten, Onkeln und Scharia-Schwippschwagern regelrecht ermutigt.

Zählt man alle gefälschten und vorgetäuschten Asylgründe zusammen, könnte jede halbwegs kompetente Behörde die Schutzquote auf nahezu null bringen. Doch wie man die einheimischen Bürger vor den Mehrausgaben und Gefahren der ununterbrochenen Zuwanderung aus Dritt- und Viertweltländern schützen kann, das wird in diesen Bundesbehörden eben nicht gefragt. Das wären aber wirklich einmal Fragen an diese Bundesregierung und den Innenminister – die werden aber nicht von der Linkspartei kommen.



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