Volksbegriff

Ja, geht’s noch? Jetzt erklärt der Verfassungsschutz sogar schon unser Grundgesetz für verfassungswidrig. Nichts anderes bedeutet es, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD für gesichert rechtsextremistisch erklärt mit der Begründung, ihr Volksverständnis sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Von Berthold Löffler

VON Gastautor | 7. Mai 2025
Die Farce um das AfD-"Gutachten":

Was als Verteidigung der Demokratie verkauft wird, entpuppt sich als inszenierte Einschüchterungskampagne einer ungeliebten Oppositionspartei – ohne Rechtsgrundlage, aber mit maximal-moralischer Selbstgefälligkeit. Das AfD-„Gutachten“ ist kein rechtlicher Dammbruch, sondern ein politisches Signal: Wer anders denkt, soll schweigen – oder verschwinden.

VON Friedrich Pürner | 7. Mai 2025