Lina E. wurde wegen linksextremistischer Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Jetzt wird sie vorzeitig frei gelassen. Karlsruhe nennt das Bewährung, politisch wirkt es wie Nachsicht mit der richtigen Täterseite.
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Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen und damit den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt: Lina E. kommt vorzeitig frei. Die verurteilte Linksextremistin muss den Strafrest nicht mehr im Gefängnis verbüßen, sondern erhält Bewährung. Zwei Drittel der Strafe gelten unter Anrechnung der Untersuchungshaft als erledigt. Das psychologische Gutachten liefert die juristische Formel dazu: günstige Prognose, ordentliche Führung, tragfähige Zukunftsperspektive, glaubhafte Abkehr von früherer Gewaltbereitschaft. So klingt ein Staat, der den Hammer weglegt, sobald der Täter versichert, ihn künftig lieber im Werkzeugkasten zu lassen.
Das Urteil gegen Lina E. lautete auf fünf Jahre und drei Monate. Es ging um gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Gruppe griff Personen aus der rechten Szene oder solche, die sie dafür hielt, gezielt an. Schlagwerkzeuge gehörten zum Programm. Opfer wurden teils sehr schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung im März 2025 im Kern bestätigt; an der Gesamtstrafe änderte sich nichts. Nun endet die Sache für Lina E. mit dem Signal: Wer ideologisch links zuschlägt, kann auf Milde hoffen, wenn nur ein wenig Zeit vergangen ist.
Der Fall war von Anfang an kein gewöhnliches Strafverfahren. Schon die Anklage beschrieb eine militante linksextremistische Vereinigung, deren Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten. Die Bundesanwaltschaft sprach von gezielt vorbereiteten Angriffen, von ausgespähten Opfern, von überregionaler Vernetzung. Auch damals war die eigentliche Zumutung bereits sichtbar: Die Opfer verschwanden hinter der politischen Selbstrechtfertigung der Täter.
Die Brutalität dieser Szene lässt sich nicht mit dem üblichen Antifa-Weichzeichner verdecken. In Roßlau wurden Männer vor einer Unterführung von Vermummten attackiert. Es ging um Totschläger, Schlagringe, Hammer. Verletzungen reichten bis zu Hirnblutung, gebrochenen Gelenken und durchbohrter Wange. In den Berichten über die „Hammerbande“ tauchen immer wieder dieselben Muster auf: Angriff aus der Überzahl, Attacken auf Kopf, Knie und Sprunggelenke, maximale körperliche Zerstörung bei minimalem Risiko für die Täter. Wer so handelt, führt keinen politischen Streit. Er betreibt Einschüchterung durch Körperzertrümmerung.
Zum Umfeld gehörten Namen, die bis heute weiter durch Staatsschutzakten laufen. Johann G., der frühere Partner von Lina E., wurde per Haftbefehl gesucht; Generalbundesanwalt und LKA Sachsen setzten eine Belohnung aus. 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung. In dieser Anklage geht es unter anderem um gefährliche Körperverletzung, bei einzelnen Beschuldigten auch um versuchten Mord. Die Linie endet also nicht mit Lina E. Sie führt weiter in jenes Milieu, das aus politischer Feinderklärung operative Gewalt ableitet.
Während normale Bürger nach solchen Akten zuerst an die Opfer denken würden, produzierte das linke Milieu sofort seine Heiligenbilder. „Free Lina“ wurde zur Parole, zur Wandfarbe, zum T-Shirt-Motiv. Aus einer verurteilten Gewalttäterin wurde eine Projektionsfläche. Das Drehbuch wiederholt sich inzwischen bei Maja T. in Ungarn. Auch dort stehen schwere Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Raum; auch dort wird aus einem Strafverfahren eine antifaschistische Passionsgeschichte gemacht. Hungerstreik, Solidaritätskampagne, Besuche prominenter Politiker, Empörung über Haftbedingungen: Die politische Begleitmusik soll den Tatvorwurf übertönen.
Linke Gewalt wird mit verschwurbelten Formulierungen gutgeheißen oder umgedeutet. Die Opfer sind dann „Nazis“, „Rechte“, „Faschisten“ oder „mutmaßlich aus der Szene“. Der Täter wird zum Aktivisten, die Ermittler werden zu Repressionsorganen, der Prozess wird zur Kriminalisierung von Antifaschismus erklärt. Aus Hammern werden Haltungen. Aus zerstörten Knochen wird politisches Engagement. Aus organisierter Gewalt wird am Ende eine schwierige Jugendphase mit tragfähiger Zukunftsperspektive.
Karlsruhe entscheidet juristisch nach Aktenlage, politisch aber fällt dieser Beschluss in ein Land, das bei rechter Gewalt jedes Mal den gesamten Staat alarmiert und bei linker Gewalt nur allzu gern zum psychologischen Gutachten greift. Lina E. kommt vorzeitig frei. Die Opfer tragen ihre Verletzungen länger als die Täter ihre Strafe. Die linke Szene darf sich bestätigt fühlen: genug Kampagne, dann wird aus Gewaltbereitschaft irgendwann Bewährungsreife. Der Rechtsstaat hat sein Gewaltmonopol auf Papier verteidigt. Auf der Straße lesen die Richtigen daraus eine Einladung.




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„Nun endet die Sache für Lina E. mit dem Signal: Wer ideologisch links zuschlägt, kann auf Milde hoffen, wenn nur ein wenig Zeit vergangen ist.“
Und welches Signal wurde gesendet als Carsten S. (NSU-Unterstützer) mit der gleichen Begründung vorzeitig aus dem Gefängnis freikam?
Das was die Engels mit ihren Totschlägern mit Deutschen macht ist hier zweitrangig. Hätten die faschistische Migranten so zugerichtet, wären sie mit 10 Jahren dabei gewesen. Und danach hätten sie ein Problem mit den Familien dieser Opfer. Blutrache wäre das Mindeste was da zu erwarten wäre. Bei uns wird solche Selbstjustiz gnadenlos bestraft.
Wenn´s meine Sprunggelenke gewesen wären – ich würde mich auf den Standesamt zur Linksextremistin erklären, dann Maxwells Silverhammer holen, vor Gericht auf Unterstützung von Links hoffen und behaupten, ich hätte Lina E. einfach mit einem Nazi verwechselt. Dann würde der Richter zu mir dasselbe sagen wie damals sinngemäß zu Lina E: „Hast es ja nur gutgemeint!“ Dann würde ich bald wissen, wie sich Knast anfühlt und Lina E. würde wissen, wie sich ein zertrümmertes Sprunggelenk anfühlt. SCHERZ! Ich mach mir doch nicht die Hände schmutzig. Dafür gibt´s doch Römer 12 Vers 19! Räumt also schonmal die Möbel beiseite, um Platz… Mehr
Wie erbärmlich die deutsche Justiz inzwischen geworden ist. Unerträglich und unglaublich. Diese Justiz versinkt immer tiefer in Sumpf und Modder.
In Anbetracht der Tatsache bestärken Richter ja auch gerne ihre „weisen Urteile“ mit dem Hammer. Jeder mag das jetzt nach eigenem Gusto beurteilen. Wohlan der Rechtsstaat kollabiert.
Zitat: „Zwei Drittel der Strafe gelten unter Anrechnung der Untersuchungshaft als erledigt“
> Nun ja, soweit ich es verstehe, hat diese gewalttätige Kriminelle, Lina E., anscheinend 2/3 ihrer Haftstrafe ohne Beanstandungen während ihrer Haftzeit abgesessen und somit kommt dann auch dieser „RAF-Nachwuchs“ in den Genuß der Vergünstigung auf Bewährung vorzeitig entlassen werden zu können.
Das mag einen – und auch mir, nicht gefallen. Doch auch dies gehört eben zu einen Rechtsstaat dazu.
Hinter Gefängnismauern war die einigermaßen sicher. Es ist durchaus vorstellbar, daß sich das nun für den Rest ihres Lebens ändert. Vielleicht dient sie aber auch unfreiwillig nur als Köder. Wer weiß, wen man sich greifen will. Auf jeden Fall kann sie praktisch niemandem vertrauen. Auch eine Art der Bestrafung, wenn man von nun an nur in einer queer-verranzten WG leben und das Haus nur in Verkleidung verlassen kann.
Die Alten von der Rollatorgang sitzen ihre Strafe mit ab.
Ja, die sitzen immer noch für nichts in U-Haft. Das ist ein ausgewachsener Justizskandal, der einfach verschwiegen wird. Leider wird man auch das erst nach dem Machtwechsel klären und aufarbeiten können. Die Faeser wird sich noch wundern.
Da sieht man, wie extrem Deutschland vom Linksextremismus unterwandert ist. Wen wundern da die Attacken gegen alles Konservative. Hoffentlich klappt die Wahl in Sachsen-Anhalt.
ich garantiere eines zu 100%:
wären diese Attacken von dämlichen Kurzhaarigen in der Gruppe passiert,und das über Jahre hinweg,hätte es zehn bis 15 Jahre ohne die Möglichkeit von Bewährung gegeben!
Dann wäre auch nicht über Körperverletzung,sondern gleich wegen versuchtem gemeinschaftlichem Mord verhandelt worden.
ich kenne die Urteile noch aus den Neunzigern,was hier abgeliefert wurde,war „Freundschaftsjustiz“,die der Täterin noch „edel“ Motive unterstellte.
in einem Wort: widerliche Doppelmoral!
Zschäpe hat nicht ein Haar selbst gekrümmt und sitzt lebenslang