Lina E. wurde wegen linksextremistischer Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Jetzt wird sie vorzeitig frei gelassen. Karlsruhe nennt das Bewährung, politisch wirkt es wie Nachsicht mit der richtigen Täterseite.
picture alliance / ABBfoto | -
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen und damit den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt: Lina E. kommt vorzeitig frei. Die verurteilte Linksextremistin muss den Strafrest nicht mehr im Gefängnis verbüßen, sondern erhält Bewährung. Zwei Drittel der Strafe gelten unter Anrechnung der Untersuchungshaft als erledigt. Das psychologische Gutachten liefert die juristische Formel dazu: günstige Prognose, ordentliche Führung, tragfähige Zukunftsperspektive, glaubhafte Abkehr von früherer Gewaltbereitschaft. So klingt ein Staat, der den Hammer weglegt, sobald der Täter versichert, ihn künftig lieber im Werkzeugkasten zu lassen.
Das Urteil gegen Lina E. lautete auf fünf Jahre und drei Monate. Es ging um gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Gruppe griff Personen aus der rechten Szene oder solche, die sie dafür hielt, gezielt an. Schlagwerkzeuge gehörten zum Programm. Opfer wurden teils sehr schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung im März 2025 im Kern bestätigt; an der Gesamtstrafe änderte sich nichts. Nun endet die Sache für Lina E. mit dem Signal: Wer ideologisch links zuschlägt, kann auf Milde hoffen, wenn nur ein wenig Zeit vergangen ist.
Der Fall war von Anfang an kein gewöhnliches Strafverfahren. Schon die Anklage beschrieb eine militante linksextremistische Vereinigung, deren Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten. Die Bundesanwaltschaft sprach von gezielt vorbereiteten Angriffen, von ausgespähten Opfern, von überregionaler Vernetzung. Auch damals war die eigentliche Zumutung bereits sichtbar: Die Opfer verschwanden hinter der politischen Selbstrechtfertigung der Täter.
Die Brutalität dieser Szene lässt sich nicht mit dem üblichen Antifa-Weichzeichner verdecken. In Roßlau wurden Männer vor einer Unterführung von Vermummten attackiert. Es ging um Totschläger, Schlagringe, Hammer. Verletzungen reichten bis zu Hirnblutung, gebrochenen Gelenken und durchbohrter Wange. In den Berichten über die „Hammerbande“ tauchen immer wieder dieselben Muster auf: Angriff aus der Überzahl, Attacken auf Kopf, Knie und Sprunggelenke, maximale körperliche Zerstörung bei minimalem Risiko für die Täter. Wer so handelt, führt keinen politischen Streit. Er betreibt Einschüchterung durch Körperzertrümmerung.
Zum Umfeld gehörten Namen, die bis heute weiter durch Staatsschutzakten laufen. Johann G., der frühere Partner von Lina E., wurde per Haftbefehl gesucht; Generalbundesanwalt und LKA Sachsen setzten eine Belohnung aus. 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung. In dieser Anklage geht es unter anderem um gefährliche Körperverletzung, bei einzelnen Beschuldigten auch um versuchten Mord. Die Linie endet also nicht mit Lina E. Sie führt weiter in jenes Milieu, das aus politischer Feinderklärung operative Gewalt ableitet.
Während normale Bürger nach solchen Akten zuerst an die Opfer denken würden, produzierte das linke Milieu sofort seine Heiligenbilder. „Free Lina“ wurde zur Parole, zur Wandfarbe, zum T-Shirt-Motiv. Aus einer verurteilten Gewalttäterin wurde eine Projektionsfläche. Das Drehbuch wiederholt sich inzwischen bei Maja T. in Ungarn. Auch dort stehen schwere Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Raum; auch dort wird aus einem Strafverfahren eine antifaschistische Passionsgeschichte gemacht. Hungerstreik, Solidaritätskampagne, Besuche prominenter Politiker, Empörung über Haftbedingungen: Die politische Begleitmusik soll den Tatvorwurf übertönen.
Linke Gewalt wird mit verschwurbelten Formulierungen gutgeheißen oder umgedeutet. Die Opfer sind dann „Nazis“, „Rechte“, „Faschisten“ oder „mutmaßlich aus der Szene“. Der Täter wird zum Aktivisten, die Ermittler werden zu Repressionsorganen, der Prozess wird zur Kriminalisierung von Antifaschismus erklärt. Aus Hammern werden Haltungen. Aus zerstörten Knochen wird politisches Engagement. Aus organisierter Gewalt wird am Ende eine schwierige Jugendphase mit tragfähiger Zukunftsperspektive.
Karlsruhe entscheidet juristisch nach Aktenlage, politisch aber fällt dieser Beschluss in ein Land, das bei rechter Gewalt jedes Mal den gesamten Staat alarmiert und bei linker Gewalt nur allzu gern zum psychologischen Gutachten greift. Lina E. kommt vorzeitig frei. Die Opfer tragen ihre Verletzungen länger als die Täter ihre Strafe. Die linke Szene darf sich bestätigt fühlen: genug Kampagne, dann wird aus Gewaltbereitschaft irgendwann Bewährungsreife. Der Rechtsstaat hat sein Gewaltmonopol auf Papier verteidigt. Auf der Straße lesen die Richtigen daraus eine Einladung.




Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Politische Justiz. Was sonst?
Das ist ja nun wirklich nichts Neues. Linke Gewalt und ihre Täter vollziehen ja schließlich die Aufgabe die ,,unsere Demokratie“ von ihnen erwartet. Früher hieß diese Truppe SA, heute antifa.
Das sind effektiv 3 1/2 Jahre Haft für übelste politische Straftaten. Interessant ist, ziemlich genau solange sitzt mittlerweile der esoterische Reußenprinz, also der mit der vergoldeten Pyramide im Schloßgarten, in U-Haft (ja, U-Haft, kein Urteil bislang), weil er angeblich diesen Staat zum Einsturz bringen wollte. Ein Ende ist nicht absehbar, derzeit sind Termine bis Januar 2027 angesetzt.
Ich muss doch mal heute oder morgen Death Wish – Ein Mann sieht rot, mit Charles Bronson anschauen!
Ich halte den Bundesgerichtshof, und speziell die zuständigen Richter, für kriminell, der gehört gleich mit eingesperrt! Auf die zehn Jahre noch 10 Jahre!
Deutschenhass , als Bewehrungsauflage ?
Ich dachte , das sind nur Einstellungsmerkmale bei der Regierungsbildung .
günstige Prognose, ordentliche Führung, tragfähige Zukunftsperspektive
Ich lach mich schlapp. „Welches NGO-Schweinderl hätten Sie denn gern?“ Frau E. für ihre Zukunft?
Bei dieser vorzeitigen Freilassung zählt noch die Ehre unter Ganoven. Das hätte ich eigentlich der BR nicht zugetraut. Juristisch ist das sauber, aber…- Bei Füllmich wurde dagegen die Zeit der Untersuchungshaft nicht voll auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Naja, er ist ja auch ein Querdenker.
Ach so…In Deutschland wird man nach Prognose und nicht nach verübten Verbrechen bestraft. Ganz neue, innovative Rechtsprechung !
Konservativen! Ihr macht in die Hose
Weil AntiFa hat immer ganz gute Prognose!
Stalin dreht sich im Grabe…
Aber vor Freude und kann wirklich lachen!
Manche deutsche Richter könnten auch in Moskau 1950 Karriere machen!
Übrigens, Beate Tschäppe, der keine Straftat nachgewiesen werden konnte, sitzt immer noch.
Ich habe noch nie verstanden unabhängig vom zu Grunde liegenden Verbrechen, warum ein Verurteilter Täter vorzeitig aus der Haft entlassen werden sollte.
Er wurde für seine Taten tat- und schuldangemessen verurteilt. Zumindest wenn alles korrekt lief.
Wie kann es denn sein, dass jemand vorzeitig entlassen wird? Bin auf eine bestimmte Straftat eine bestimmte Strafe erfolgte, dann hat diese Strafe gefälligst auch verbüßt zu werden.