Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrig

Ja, geht’s noch? Jetzt erklärt der Verfassungsschutz sogar schon unser Grundgesetz für verfassungswidrig. Nichts anderes bedeutet es, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD für gesichert rechtsextremistisch erklärt mit der Begründung, ihr Volksverständnis sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Von Berthold Löffler

IMAGO

Mathias Brodkorb, ehemaliger SPD-Landesminister in Mecklenburg-Vorpommern und Rechtsextremismusfachmann hat in einem lesenswerten Gastbeitrag für die „Schwäbische Zeitung“ vom 6. Mai 2025 auf ein gern übersehenes Detail hingewiesen. Der AfD werde nicht etwa vorgeworfen, die demokratische politische Ordnung des Landes umstürzen zu wollen. Zum Vorwurf werde ihr gemacht, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden. Und der sei als Indiz für ein verfassungsfeindliches Treiben der Partei zu werten. Oha, da hätten die VS-Schlapphüte vielleicht doch besser zunächst einen Blick in die Verfassung werfen sollen, ganz nach der bewährten Maxime juristischer Anfängerausbildung: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Denn was das Thema „ethnischer Volksbegriff“ angeht, findet sich im Grundgesetz durchaus Erhellendes. Artikel 116 Abs. 1 GG formuliert: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Was kann der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ denn sonst meinen, wenn nicht ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, das bislang als deutsches Volk bezeichnet wurde? Was kann der Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ denn anderes bezwecken als Menschen einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuzuerkennen, wenn sie ethnische Deutsche, aber keine deutschen Staatsangehörige sind? Auch der Begriff des „Abkömmlings“ hat nur Sinn als Bezeichnung für Menschen, die nach Art. 116 Abs. 1 GG formal Bürger eines anderen Landes sind, aber von Menschen abstammen, die für Deutsche in ethnokulturellem Sinne gehalten werden.

Brodkorb wirft dem Verfassungsschutz vor, bei seiner windigen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ in die hermeneutische Trickkiste zu greifen. Wenn man ohnehin davon ausgehe, dass die AfD einem angeblich verfassungswidrigen ethnischen Volksverständnis anhänge, könnten verfassungsrechtlich harmlose Aussagen als Indikatoren für ein vermeintlich rechtsextremistisches Weltbild der AfD gedeutet werden. Der Verfassungsschutz setze also das, was er beweisen müsste, einfach voraus. Das sei ein Muster, das an Verschwörungstheorien erinnere.

Im Übrigen sollte in diesem Zusammenhang schon noch einmal darauf hingewiesen werden, dass freie Meinungsäußerung in Deutschland ein Grundrecht ist. Aber muss man wirklich darauf hinweisen? Verfassungsfeind ist noch lange nicht, wer von der Entwicklung der deutschen Gesellschaft und seiner künftigen demographischen Zusammensetzung eine andere Vorstellung hat als die, in der sich eine mehrere Parteien übergreifende Meinungskoalition im Bundestag wiederfindet. Der demokratische Nationalstaat stützt sich auf das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Nation. Gemeint ist damit das kollektive Recht der Nation, über die eigenen Verhältnisse und das eigene Schicksal selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird durch das Prinzip der Volkssouveränität und das Demokratieprinzip abgesichert.

Der ehemalige SPD-Staatsminister und Philosoph Julian Nida-Rümelin hält die kollektive demokratische Selbstbestimmung sogar für ein Menschenrecht. Das demokratische Selbstbestimmungsrecht schließt das Recht mit ein, über das Ob, das Wer und das Wie von Einwanderung, Integration und Staatsbürgerschaft unter Beachtung der allgemeinen Menschenrechte frei zu entscheiden. Voraussetzung für die Ausübung der demokratischen Selbstbestimmung ist aber, dass ein gesellschaftlicher Diskurs stattfinden kann über den Gegenstand, der in freier Selbstbestimmung geregelt werden soll. Wenn also nach Art. 21 Abs. 1 GG die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen, dann wäre jeder Versuch, dieses Recht von legalen Parteien einzuschränken, selbst verfassungswidrig.


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Kommentare ( 112 )

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112 Comments
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Deutscher
10 Tage her

„Im Übrigen sollte in diesem Zusammenhang schon noch einmal darauf hingewiesen werden, dass freie Meinungsäußerung in Deutschland ein Grundrecht ist.“ Eben doch nicht so ganz. Mit dem Verbot, bestimmte Meinungen im Zusammenhang mit dem NS zu äußern, ist die freie Meinungsäußerung in der BRD faktisch von vorneweg beschnitten worden. So verständlich dieser Schritt 1949 auch war und so selbstverständlich er uns auch immer schien: Nun erweist sich, dass dieses Verbot schnell zum Einfallstor für weitere Meinungsäußerungsverbote wird, indem man es einfach und willkürlich auf weitere Meinungen ausdehnen kann. Aus heutiger Sicht muß gesagt werden, dass es ein Fehler war. Meinungsäußerung… Mehr

Deutscher
10 Tage her
Antworten an  Deutscher

P.s. So wurden aus der Holocaustleugnung später z.B. die „Coronaleugnung“ und die „Klimaleugnung“ abgeleitet. Jede missliebige Meinung kann zur Irgendwasleugnung oder zur Volksverhetzung umgedeutet und somit, wenn auch nicht direkt justiziabel, aber doch zumindest als verwerflich stigmatisiert werden.

Last edited 10 Tage her by Deutscher
Skeptiker
9 Tage her
Antworten an  Deutscher

In der Tat ist das Verbot der Holocaust-Leugnung die Ursünde gegen die Meinungsfreiheit.

brummibaer_hh
9 Tage her
Antworten an  Deutscher

Einmal richtig lesen. Tatsächlich ist die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Aber im entsprechenden Artikel 5 steht auch, dass sie Grenzen findet, und zwar in Art. 5 Absatz 2. Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in… Mehr

Skeptiker
9 Tage her
Antworten an  brummibaer_hh

Nichts gegen Jugendschutz und Ehrschutz. Aber mit dem Passus „(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, …“ wird leider dem Bruch der Verfassung durch willkürliche, eigentlich verfassungswidrige Gesetze Tür und Tor geöffnet. Die Väter*Innen des GG haben wohl nicht daran gedacht, dass so etwas in (damals) ferner Zukunft mal ausgenutzt werden könnte.
Und zur Informationsfreiheit: Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, sind verbotene Quellen eben nicht mehr „allgemein zugänglich“, So kann man auch solche Verbote als völlig GG-konform hinstellen.

jopa
9 Tage her
Antworten an  brummibaer_hh

Alles was wir heute als Zensur erleben ist legal. Das wird die Ehre der Frau Fäser oder Herrn Habeck verletzt und ihre Klagen sind voll gerecht. Mit den allgemeinen Gesetzen kann ich alles begründen, ebenso mit dem Schutz der Jugend.Wovor soll die Jugend geschützt werden? Pornos? Falsche Meinungen? Zweifel an der Weisheit der Regierenden? Drogen? Dazu steht da nichts. Allgemeine Gesetze bedürfen keiner Zweidrittelmehrheit. Da kann der Bundestag auch als Wahrheit beschließen, daß der Mond aus Käse ist, daß die Erde flach ist, daß die Sonne sich um die Erde dreht, daß es Hexen und Zauberer gibt usw. Alle, die… Mehr

babylon
10 Tage her

Das Grundgesetz (in Teilen) ist verfassungswidrig? So scheint es zu sein, wenn man dem VS folgt und seiner Argumentation zustimmt. Was kann man machen? Mit zweidrittel Mehrheit für Abhilfe sorgen und entsprechende Mehrheiten im BT organisieren, um das Grundgesetz neuen politischen Standarts anzugleichen.

Last edited 10 Tage her by babylon
Meier2
10 Tage her
Antworten an  babylon

Ja, das ist zu befürchten. Unsere neue Nomenklatura schreckt bekanntlich vor nichts zurück. Man wird sich „gezwungen“ fühlen, wieder eine ⅔ Mehrheit im BT zu konstruieren (was immer für Zusagen dafür erforderlich sein mögen) um unser ehemals „heiliges“ GG so zu adaptieren dass jeglicher Widerspruch gegen Regierungsallmacht „ein-für allemal“ ausgeschlossen wird.
Mutige können das dann BRD 2.0 nennen, wenn sie sich einen sauberen Bademantel zurechtlegen.

Skeptiker
9 Tage her
Antworten an  Meier2

Ich nenne es „Deutsche Demokratische Bundesrepublik“.

Laurenz
10 Tage her
Antworten an  babylon

Artikel 1 & Artikel 20 können nicht geändert werden.

FreudLich
10 Tage her
Antworten an  Laurenz

Worauf berufen Sie sich bei dieser Aussage?

Laurenz
10 Tage her
Antworten an  FreudLich

Mensch, recherchieren Sie doch einfach selbst. Sie sind ja auch in der Lage Fragen auf dem Tichys-Forum zu stellen. Ich beziehe ich mich auf das Grundgesetz. Den zuständigen Artikel dazu suchen Sie Sich Selbst heraus.

Laurenz
10 Tage her
Antworten an  FreudLich

Artikel 79 Absatz 3 des GGs, sogenannte Ewigkeitsklausel.

ErwinLoewe
9 Tage her
Antworten an  Laurenz

Ist das Verbot tatsächlich absolut oder nur relativ? (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Eine Änderung, die die „Grundsätze“ berührt, ist unzulässig? Grundsätze sind subjektiv, dem Wandel der Zeit unterworfen. Warum sollten nicht Textänderungen der Art. 1 und 20 erlaubt sein, die die Grundsätze dem Zeitgeist entsprechend nur neu formulieren? Wer die Art. 1 und 20 liest, könnte jederzeit andere Formulierungen finden und behaupten, die ursprünglichen Grundsätze seien unberührt geblieben. Wie… Mehr

Last edited 9 Tage her by ErwinLoewe
Laurenz
9 Tage her
Antworten an  ErwinLoewe

Weiter unten habe ich etwas zu Artikel 20 (2) geschrieben, was noch viel mehr zeigt, wie man das GG aushebelt & uns verarscht. Da muß ich sagen, es liegt an uns selbst, daß wir uns das schon 76 Jahre gefallen lassen.

murphy
10 Tage her
Antworten an  Laurenz

Im Artikel 19.2 steht ausdrücklich, dass der Wesensgehalt (die genannten Eigenschaften der Grundrechte) nicht einmal angetastet werden dürfen. Und Was machte Merkel mit dem Wort „ungehindert“ im Artikel 5.1 ? Mit Durchwinken vom Verfassungsschutz durch Parteifreund HG Maaßen und Parteifreund Kirchhof bein BVerfG ?

Laurenz
10 Tage her
Antworten an  murphy

Dafür kann das Grundgesetz nichts.

Dieter Rose
9 Tage her
Antworten an  Laurenz

…aber es muss Verbiegungen aushalten.
Die werden immer Ausreden finden…

Skeptiker
9 Tage her
Antworten an  murphy

Ich sehe den Wesensgehalt des GG durch viele ganz einfach Gesetze der letzten 10 – 20 Jahre stark angetastet, teilweise in sein Gegenteil verkehrt. So heisst Gleichberechtigung eben NICHT Gleichstellung. Weitere Beispiele können Sie leicht finden.

Dieter Rose
9 Tage her
Antworten an  Laurenz

Wo ein Wille ist, wird man schon passende Möglichkeiten, „ganz legal“, finden!

Skeptiker
9 Tage her
Antworten an  Laurenz

Das stimmt wohl. Aber sie können – wie oben schon von mit kritisiert – durch neue Gesetze und Interpretationen sehr anders ausgelegt werden als sie ursprünglich gedacht waren.
Sicher haben die Väter*Innen des GG nicht gemeint, dass jeder hergelaufene Flüchtling – ungeachtet sonstiger Umstände – seiner Menschenwürde wegen hier von uns zu alimentieren sei.

Laurenz
9 Tage her
Antworten an  Skeptiker

Werte Kommentarschreiber auf Tichys. Alles das, was Sie hier kritisieren, hat damit zu tun, daß Papier geduldig bleibt. Der Hauptgrund sind historische Versäumnisse, vor allem der Amerikaner, welche uns 1949 im Parlamentarischen Rat zwangen, von der Deutschen Tradition des Direktwahl-Prinzips abzusehen & eine Parteien-Oligarchie zu errichten. Das war für unsere „Befreier“ einfacher zu organisieren. Desweiteren wurde dafür gesorgt, daß die 3. Gewalt, die Justiz politisch weisungsgebunden blieb. Dadurch vermied man die Verfolgung Alliierter Kriegsverbrecher, auch wenn Deutschland darauf bereits in einem Papier non grata verzichtet hatte. Aber doppelt geklebt hält besser. Mit einer abhängigen Justiz konnten & können wir nie… Mehr

Don Didi
1 Tag her
Antworten an  Laurenz

Das ist falsch. Art. 146.
Wird der gezogen, ist das GG vollständig hinfällig.
Eine neue Verfassung kann die FDGO komplett abschaffen und eine Monarchie oder Diktatur einführen. Sie kann sämtliche Menschenrechte/Grundrechte abschaffen.
Lediglich der Rückweg wird dann „etwas“ schwierig, der geht nur über eine (wahrscheinlich gewaltsame) Revolution.
Art. 146 bietet aber auch die Möglichkeit, die aktuelle Parteiendiktatur abzuschaffen und eine echte Verfassung nach z.B. US-Vorbild in Kraft zu setzen.

Laurenz
1 Tag her
Antworten an  Don Didi

Artikel 146 besagt, eine Verfassung zu installieren, über die wir abstimmen müssen. Das vermied man deswegen im Zuge des 2+4-Abkommens, weil dann die Beugung des Artikels 20 (2) offensichtlich geworden wäre. Und Ihr US-Vorbild ist keines. Das mit den Wahlmännern wurde implementiert, weil sonst manche Staaten die USA bestimmen würden.

Don Didi
1 Tag her
Antworten an  Laurenz

Ja, aber das können wir jetzt machen, wir brauchen nur jemanden ausreichend prominentes, der für die neue Verfassung wirbt und ausreichend Stimmen des Volkes zusammen bekommt. Dann wäre Schluß mit Einschränkung der Redefreiheit, Schluß mit Listenplätzen statt direkt gewählter Volksvertreter, Schluß mit der Parteienmacht. Da noch rein geschrieben, daß die Bundesländer weitgehende Rechte haben (wie in den USA, darauf bezog sich die Vorbildfunktion, nicht auf das Wahlrecht. 2nd Amendment wäre auch ein Vorbild), der Bund ausschließlich den Länderbund nach außen vertritt, nicht aber nach innen, daß keine Souveränität des Volkes an außenstehende (EU) abgegeben werden darf. Koalitionen verbieten, Koalitions- bzw.… Mehr

Laurenz
1 Tag her
Antworten an  Don Didi

Dem stimme ich zu. Aber dazu bräuchten Sie in etwa 650k Unterschriften für ein Volksbegehren.

Deutsche
10 Tage her
Antworten an  babylon

Mal wieder schnell ein paar „Gesetze“ aus dem Ärmel geschüttelt oder mal schnell das GG umgeschrieben um die eigene Macht zu zementieren.
Eine der Übernahme Taktiken der Linken sind ja die linken „Gerichtshöfe“, die Nationen und Bürgern VORSCHREIBEN, dass sie gegen ihre Interessen handeln müssten.
Gesetze sollten etwas mit GERECHTIGKEIT und SINNHAFTIGKEIT zu tun haben und nicht mit WILLKÜR, Ideologie und letztendlich UNTERDRÜCKUNG.
Die zerlegen in ihrer Eigennutz Gier alle Kollektiv Standards.

hanussen
10 Tage her

Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrigWas denn nun Verfassung oder GG was hat die BRD denn nun.

Nobis
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Das GG ist die Verfassung obwohl es nicht so heißt. Alles klar?

hanussen
9 Tage her
Antworten an  Nobis

Das Grundgesetz ist nach Definition keine Verfassung sonder ein Gesetz zur Aufrechterhaltung ruhe und Ordnung in einen besetzten Gebiet.
(Völkerrecht Definition.)

U.S.
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Ist die SPD eine soziale Partei? Oder eine sozialistische Partei? Ist die SPD überhaupt eine Partei? Ist die SPD eine deutsche Partei? Oder eine Partei in Deutschland? Sind die Grünen eine grüne Partei? Was ist an den Grünen grün? Wenn ja, warum sind sie grün? Sind die Grünen hellgrün, dunkelgrün, ? Ist die CDU eine christliche Partei? Wenn ja, was ist an CDU christlich? Ist die CDU eine demokratische Partei? Wenn ja, was ist an CDU demokratisch ? Wenn die Verfassung nicht den Anforderungen des Verfassungsschutzes, des Innenministeriums, den Politikern*Innen (m,w, div) der XYZ Partei(en) entspricht, wie, wer ändert das?… Mehr

Cimice
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Das ist nicht ganz so einfach bei uns. Einerseits soll das Grundgesetz die Verfassung sein. Das wird uns immer wieder so erklärt. Laut Grundgesetz hat es selbst aber nur einen Übergangscharakter. Es soll gelten bis zum Zeitpunkt, an dem das deutsche Volk sich eine Verfassung gibt: Art. 146 GG: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Genau genommen ist das Grundgesetz demnach also doch nicht die Verfassung,… Mehr

Marco Mahlmann
9 Tage her
Antworten an  Cimice

Da eine (neue) Verfassung auch eine (bisherige) Verfassung ablösen kann, läßt Art. 146 GG semantisch zu, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist. Der Sache nach ist das Grundgesetz eine Verfassung.
Der Bundestag heißt auch nicht „Parlament der Bundesrepublik Deutschland“, ist aber das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.

Cimice
9 Tage her
Antworten an  Marco Mahlmann

Dann erklären Sie bitte, warum in Art. 146 von den Vätern des Grundgesetzes bewusst zwei unterschiedliche Termini benutzt wurden, wenn beide Ihrer Meinung nach exakt das gleiche bedeuten. Was sollte der Grund dafür sein? Kennen Sie überhaupt die Geschichte des Grundgesetzes? Wann, warum und wie es entstanden ist, für welchen Geltungsbereich es sein sollte und wer es veranlasst hat? Und wer das Grundgesetz schließlich genehmigt hat?

giesemann
9 Tage her
Antworten an  Marco Mahlmann

Wir wissen schon, was als nächstes folgt: Das Islamische Grundgesetz | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ], Kostprobe: Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG (Menschenwürde) „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Nun haben Wir fürwahr den Kindern Adams Würde verliehen … und sie weit über das meiste Unserer Schöpfung begünstigt.“ (Koran, 17:70; vgl. auch: 2:34; 7:11; 38:72) Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ „Haben Wir ihm nicht zwei Augen gegeben, und eine Zunge und ein Paar Lippen, und ihm die beiden Höhenwege (von Gut und Übel)… Mehr

Der Person
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Artikel 146 GG:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Da letzteres den Bürgern vorenthalten wurde (u.a. dadurch, dass wir keine „Wiedervereinigung“, sondern einen „Beitritt der DDR zur BRD“ hatten), haben wir immer noch „nur“ ein Grundgesetz. Es ist keine Verfassung, auch, wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird.

MfS-HN-182366
9 Tage her
Antworten an  Der Person

Es ist eine Widervereinigung (kein Schreibfehler) und die neu gebildeten Bundesländer in Mitteldeutschland (ehemals DDR) sind nicht der BRD beigetreten, sondern der westliche Teil Deutschlands ist klammheimlich und ideologisch der DDR beigetreten. Schauen Sie sich das Land an! Es ist eine DDR 02.

Warte nicht auf bessre zeiten
9 Tage her
Antworten an  Der Person

Das ist Pseudologik. Der Satz läst durchaus die Aussage zu, das Grundgesetz sei eine Verfassung, nur eben eine, die sich den Namen Grundgesetz gegeben hat. Die Verfassung mit namen Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt. Nur ist die Verfassung mit Namen Grundgesetz eben (noch) nicht vom (ganzen) deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden. Alles andere ist Worklauberei und sonst nichts. Und genauso ist ein Beitritt auch eine Wiedervereinigung, nur eben auf Basis Westdeutschlands. Selbstverständlich wäre auch ein Beitritt der BRD zur DDR eine Wiedervereinigung gewesen. Deutschland ist wiedervereinigt, wenn es… Mehr

Buck Fiden
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Das ist das Paradoxon: Das Grundgesetz selber sagt, dass es durch eine vom Volk gewählte Verfassung ersetzt werden kann. Ausnahme: Die Staatsprinzipien, die der sog. „Ewigkeitsgarantie“ unterliegen. Die dürfen im Wesensgehalt nicht abbedungen werden. In ihrer Ausgestaltung unterliegen sie jedoch nicht dieser Restriktion. Beispiel Asyl: Lässt der Staat wirklich nur noch politisch Verfolgte, keine Wirtschaftsflüchtlinge mehr herein, so ist das legal. Es ist auch legal, sie nach Wegfall des Fluchtgrundes (z.B. Assad – Syrien) wieder in ihre Heimatländer zu entlassen. Und der Staat könnte auch auf die Aufnahme politisch Verfolgter verzichten, die aus sicheren Drittstaaten kommen. Ebenso kann er illegale… Mehr

da war noch was
10 Tage her
Antworten an  hanussen

Danke, dass Sie und die anderen Kommentatoren es hier nochmal anssprechen. Ich hatte es letztens bei Apollo News schon mal fragend in die Runde geworfen. Nun sehe ich, dass meine Einschätzung dazu nicht falsch war. Ich denke, wir haben als Bevölkerung wahrscheinlich den Zeitpunkt verpasst, uns eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu geben. Allerdings, wer weiß, wie sich die Dinge entwickeln? Vielleicht sollten ein paar Verfassungsrechtler die ganze Sache nochmal anstossen, so sie denn auch die Notwendigkeit dafür sehen? Es könnte zumindest so eine Art „Runden Tisch“ mit den Mitbürgern aus dem Osten geben (aus jedem Bundesland ein paar Abgesandte), der… Mehr

Eddy08
9 Tage her
Antworten an  da war noch was

Seit wann hat denn das Volk jemals das Recht eine Verfassung für sich zu schreiben? Das wurde seit jeher von den sogenannten „Eliten “ gemacht, von den „Eliten“ wird sie auch genutzt und angewandt um beispielsweise das Volk zu unterdrücken. Schon die rotzfreche Anmaßung Dinge von elementarer Bedeutung als Geheim einzustufen zeigt wohin die reise ging und geht. Diese „Volksvertreter“ haben dem Volk Rechenschaft über ihr Tun abzulegen und nicht wie derzeit in Erarbeitung dass die Bürger immer gläserner werden. Corona, Asyl, NS2 Klima und Ukraine zeigen was Phase ist. Gleiches Recht für alle ist genauso eine Utopie wie das… Mehr

Bronstein
9 Tage her
Antworten an  Eddy08

Die Vorsilbe „Volks-“ ist(war?) auch im linken Lager sehr beliebt. Volkskammer, Volkspolizei, Volksarmee, Volksrepublik…. Volkswagen ist allerdings Nazi.

Last edited 9 Tage her by Bronstein
hanussen
9 Tage her
Antworten an  da war noch was

Wir haben eine Verfassung(bereinigte Version) des deutschen Nationalstaates bitte Urteil des sogenannten Bundesverfassung Gerichtes von 1971 lesen un die Aussage des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in Bezug zum Fortbestands des DR.was die offizielle Haltung der BRD ist.und nicht einiger Parteien und Politikerkaste.

Riffelblech
9 Tage her

Was ich immer noch nicht verstehe . Wieso gibt es einen Verfassungsschutz wo wir in diesem Land doch keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz haben ? Und mit dem Zusammenschluss der zwei deutschen Staaten ist zwingend eine Verfassung an die Stelle des Grundgesetzes vorgesehen gewesen . Mit dem einfache : wir haben eine Verfassung — die nennt sich nur Grundgesetz ist es nicht getan . Ein Fahrrad ist noch lange kein E- Rad ,ein Auto noch lange kein E- Auto . Haben wir möglicherweise keine Verfassung weil dafür zwingend eine Volksabstimmung vorgesehen ist und eine solche wird in diesem Lande… Mehr

Chrisamar
9 Tage her

Das Recht und die Demokratie haben wir Deutschen auf die gewählten Volksvertreter übertragen. Das ist der Sachstand. Mit den Folgen einer – in meinen Augen – Kette von politisch ideologisierten, falschen Entscheidungen müssen wir uns nun mehr arrangieren. Sehr viele von uns können oder wollen das nicht und verlassen entsprechend das Land. Deutschland war für uns alle die Heimat. Egal welche Haut- oder Haarfarbe unser Nachbar hatte. Aber mit Merkel ist es gekippt. Denn es kamen und es kommen immer Menschen zu uns, welche sich nicht nur durch Äußerlichkeiten von uns entscheiden. Die täglichen Gruppenvergewaltigungen. Die rohe Gewalt im Land,… Mehr

Waehler 21
9 Tage her

Die Diskussion geht an der Wirklichkeit vorbei. Nur mal ein Beispiel. Im Laufe der Zeit ( etwa 100 Jahre) sind mehr als zwei Millionen Polen zu Deutschen geworden. Sie gehören jetzt zum deutschen Volk! Wenn ein Volk atmen will, muss es Migration zulassen. Damit sind wir doch bisher gut gefahren. Den Italienern , Portugiesen…. Doch die bisher erfolgte und erfolgreiche Migration ist in den Arbeitsmarkt erfolgt und nicht in die sozialen Auffangsysteme. Da krankt es! Die Arbeitswelt integriert die Zuwanderer in einer kurzen Zeit. Das Sozialsystem hingegen zementiert eine Kluft zwischen den Menschen. Nämlich denen, die Zahlen und denen die… Mehr

Polit-Legastheniker
9 Tage her

Verfassumgsschutz ist unter falschen Namen angemeldet.
Es muss heissen : „Regierungsschutz“

Martin Mueller
9 Tage her

Eigentlich sollte ja niemand mehr wegen seiner politischen Einstellung benachteiligt werden laut Grundgesetz.
Aber die Herrschaften scheren sich einfach nicht drum…

Martin Mueller
9 Tage her

Das Grundgesetz steht der linksgrünen Gesinnungsdemokratie natürlich oft im Wege. Die Methode, es einfach zu ignorieren, half bisher auch oft. Die Methode, es einfach umdeuten, half auch schon. Natürlich ist das Verfassungsgericht mittlerweile deshalb nicht mehr hinreichend mit juristischer Kompetenz besetzt, sondern vielmehr mit politischer Zufriedenheit

Juergen P. Schneider
9 Tage her

Wird bestimmt lustig, wenn das Elaborat der Schlapphüte irgendwann durch rechtlichen Druck veröffentlicht werden muss. Dann können sich die Untertanen einmal näher anschauen, wie „rechstextrem“ sie selbst sind. Das links-grüne Kartell wird mit allen Mitteln versuchen, die Veröffentlichung dieses mit Sicherheit an Lächerlichkeit kaum überbiegbaren „Gutachtens“ zu verhindern. Die haben beim Verfassungsschutz offenkundig jede Menge trübe Tassen, die alles fleißig apportieren, was die links-grünen Patentdemokraten brauchen, um die Opposition zu bekämpfen bzw. zu verbieten.

Ohanse
9 Tage her

Ich würde angesichts solcher schmalspurigen VS-Pamphlete gerne wissen, ob Friedrich Merz langsam dämmert, dass er Bundeskanzler eines stinkenden Misthaufens geworden ist.

MfS-HN-182366
9 Tage her

Alles das, was Sie schreiben, Herr Löffler, ist aus »unserem« Grundgesetz zu entnehmen. »Wir« wissen es und »Die« wissen es auch, jedoch sch … n sie offensichtlich auf das GG. Das ist Hochverrat am deutschen Volk!

giesemann
9 Tage her