Der Bundesverband Trans* hat Tichys Einblick verklagt – wegen der Berichterstattung über gewaltverherrlichende Aussagen eines ehemaligen Funktionsträgers des Verbands. Das Landgericht München wies die Klage nun ab und betrachtet bereits die zugrundeliegende Abmahnung als unberechtigt.
picture alliance / Zoonar | Valerio Rosati
„Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist“, ließ Tuuli Reiss im Juni 2025 auf Blue Sky verlauten. Folter sei in diesen Fällen hingegen „ethisch nicht notwendig“, aber „vollkommen in Ordnung.“
Gewaltfantasien im Netz sind keine Seltenheit. Pikant wird es allerdings, wenn die Autoren solcher Zeilen Funktionen innehaben oder innehatten, in denen sie explizit Gewaltprävention betreiben sollen.
Wie eben Tuuli Reiss, ehemals „Fachreferent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz“ beim Bundesverband Trans* (BVT). So wurde Reiss auf der Homepage des Verbands geführt, so auch im Artikel benannt, in dem Tichys Einblick die sozialmediale Entgleisung aufgriff und kommentierte.
Der Verband ließ Tichys Einblick dennoch umgehend wegen falscher Tatsachenbehauptungen abmahnen. Denn laut eigenen Angaben war Tuuli Reiss zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten nicht mehr in dieser Funktion für den BVT tätig. Allerdings: Diese falschen Tatsachen waren über die eigene Homepage des BVT abrufbar und wurden gemäß der selbst bereitgestellten Information verbreitet – nicht nur von TE. Noch im April 2026 übrigens war die entsprechende Information online verfügbar.
Freilich hätte in einem solchen Fall die einfache Bitte um Korrektur angesichts der veränderten Sachlage genügt. Aber der Bundesverband Trans* wollte es wissen und verlangte von TE die Übernahme der Abmahnkosten.
Diesem Ansinnen schob das Landgericht München nun einen Riegel vor.
Der Bundesverband Trans* betont in einer Pressemitteilung bezüglich der abgewiesenen Klage, dass es sich bei den Kommentaren von Reiss um die „privaten gewaltverherrlichenden Äußerungen eines ehemaligen Teammitglieds“ gehandelt habe und weist darauf hin, dass sich die Organisation „damals sofort und unmissverständlich von den Aussagen auf Social Media distanziert“ habe. Sie entsprächen „in keiner Weise“ der Haltung des Verbands.
Dass Gewaltbereitschaft und insbesondere gegen Frauen gerichtete Aggression in der transaktivistischen Szene nicht unüblich sind, belegen indes zahllose Aussagen von Transfrauen, die sich im Netz misogynen Gewaltfantasien hingeben. Die Aktivistin Mary Cate Delvey sammelt und dokumentiert diese Zeugnisse des in transsexuellen Kreisen gepflegten Frauenhasses:
Derartige Prozesse binden und vergeuden unnötig kostbare Ressourcen. Umso wichtiger, dass hier im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit entschieden wurde.




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