Tichys Einblick gewinnt gegen Bundesverband Trans*

Der Bundesverband Trans* hat Tichys Einblick verklagt – wegen der Berichterstattung über gewaltverherrlichende Aussagen eines ehemaligen Funktionsträgers des Verbands. Das Landgericht München wies die Klage nun ab und betrachtet bereits die zugrundeliegende Abmahnung als unberechtigt.

picture alliance / Zoonar | Valerio Rosati

„Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist“, ließ Tuuli Reiss im Juni 2025 auf Blue Sky verlauten. Folter sei in diesen Fällen hingegen „ethisch nicht notwendig“, aber „vollkommen in Ordnung.“

Gewaltfantasien im Netz sind keine Seltenheit. Pikant wird es allerdings, wenn die Autoren solcher Zeilen Funktionen innehaben oder innehatten, in denen sie explizit Gewaltprävention betreiben sollen.

Wie eben Tuuli Reiss, ehemals „Fachreferent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz“ beim Bundesverband Trans* (BVT). So wurde Reiss auf der Homepage des Verbands geführt, so auch im Artikel benannt, in dem Tichys Einblick die sozialmediale Entgleisung aufgriff und kommentierte.

Der Verband ließ Tichys Einblick dennoch umgehend wegen falscher Tatsachenbehauptungen abmahnen. Denn laut eigenen Angaben war Tuuli Reiss zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten nicht mehr in dieser Funktion für den BVT tätig. Allerdings: Diese falschen Tatsachen waren über die eigene Homepage des BVT abrufbar und wurden gemäß der selbst bereitgestellten Information verbreitet – nicht nur von TE. Noch im April 2026 übrigens war die entsprechende Information online verfügbar.

Freilich hätte in einem solchen Fall die einfache Bitte um Korrektur angesichts der veränderten Sachlage genügt. Aber der Bundesverband Trans* wollte es wissen und verlangte von TE die Übernahme der Abmahnkosten.

Diesem Ansinnen schob das Landgericht München nun einen Riegel vor.

Aggressiver Aktivismus
Transaktivist hält Mord an "unverantwortlich reichen Menschen" für "ethisch vertretbar" und "geboten"
Das Gericht folgte der Argumentation von Tichys Einblick, dass kein Unterlassungsanspruch vorliege, wies die Klage des BVT ab und bezeichnet bereits die Abmahnung als „unberechtigt“. Dazu erklärt das Gericht in der Urteilsbegründung: „Eine nachvollziehbare Erklärung, warum der Kläger auch im Äußerungszeitpunkt auf seiner Homepage Dr. Reiss als eigene Mitarbeitende ausweist, aber meint, Dritte dürften sie dennoch nicht als seine Mitarbeitende bezeichnen, konnte der Kläger bis zuletzt – auch in der mündlichen Verhandlung – nicht geben.“

Der Bundesverband Trans* betont in einer Pressemitteilung bezüglich der abgewiesenen Klage, dass es sich bei den Kommentaren von Reiss um die „privaten gewaltverherrlichenden Äußerungen eines ehemaligen Teammitglieds“ gehandelt habe und weist darauf hin, dass sich die Organisation „damals sofort und unmissverständlich von den Aussagen auf Social Media distanziert“ habe. Sie entsprächen „in keiner Weise“ der Haltung des Verbands.

Dass Gewaltbereitschaft und insbesondere gegen Frauen gerichtete Aggression in der transaktivistischen Szene nicht unüblich sind, belegen indes zahllose Aussagen von Transfrauen, die sich im Netz misogynen Gewaltfantasien hingeben. Die Aktivistin Mary Cate Delvey sammelt und dokumentiert diese Zeugnisse des in transsexuellen Kreisen gepflegten Frauenhasses:

Bleibt die Frage, warum der Bundesverband Trans* auf einer solch wackligen Grundlage klagt, die vom Gericht denn auch krachend verworfen wurde. Viele derartige aussichtslose Klagen entsprechen dem, was man in den USA als „SLAPP-Klage“ bezeichnet.
Sofafarben als Mediendebatte
Ein blaues Sofa macht uns Ärger und mächtige Feinde
SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ (strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung). Typische Merkmale einer solchen Klage sind, dass ein wirtschaftlich oder politisch mächtiger Kläger gegen einen Journalisten, Aktivisten, Wissenschaftler oder einfachen Bürger vorgeht. Die Streitwerte werden aufgepumpt, manchmal auch künstlich, das Verfahren wird über alle Instanzen und Jahre geführt – man kann es sich schließlich leisten, der Beklagte hingegen oft nicht.
Der Ausgang des Verfahrens ist egal, denn Ziel ist nicht, Recht zu erhalten. Es geht darum, unliebsame Stimmen zum Verstummen zu bringen, abzuschrecken und einzuschüchtern. Durch Kosten, Zeit und Risiko wird Druck aufgebaut, um den Beklagten zu zermürben. Auch TE wird immer wieder Ziel solcher Klagen.

Derartige Prozesse binden und vergeuden unnötig kostbare Ressourcen. Umso wichtiger, dass hier im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit entschieden wurde.

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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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Wilhelm Roepke
38 Minuten her

Glückwunsch!!!

Ohanse
46 Minuten her

Sehr gut, Gratulation.