Der Bundesverband Trans* hat Tichys Einblick verklagt – wegen der Berichterstattung über gewaltverherrlichende Aussagen eines ehemaligen Funktionsträgers des Verbands. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage nun ab und betrachtet bereits die zugrundeliegende Abmahnung als unberechtigt.
picture alliance / Zoonar | Valerio Rosati
„Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist“, ließ Tuuli Reiss im Juni 2025 auf Blue Sky verlauten. Folter sei in diesen Fällen hingegen „ethisch nicht notwendig“, aber „vollkommen in Ordnung.“
Gewaltfantasien im Netz sind keine Seltenheit. Pikant wird es allerdings, wenn die Autoren solcher Zeilen Funktionen innehaben oder innehatten, in denen sie explizit Gewaltprävention betreiben sollen.
Wie eben Tuuli Reiss, ehemals „Fachreferent*in für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz“ beim Bundesverband Trans* (BVT). So wurde Reiss auf der Homepage des Verbands geführt, so auch im Artikel benannt, in dem Tichys Einblick die sozialmediale Entgleisung aufgriff und kommentierte.
Der Verband ließ Tichys Einblick dennoch umgehend wegen falscher Tatsachenbehauptungen abmahnen. Denn laut eigenen Angaben war Tuuli Reiss zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten nicht mehr in dieser Funktion für den BVT tätig. Allerdings: Diese falschen Tatsachen waren über die eigene Homepage des BVT abrufbar und wurden gemäß der selbst bereitgestellten Information verbreitet – nicht nur von TE. Noch im April 2026 übrigens war die entsprechende Information online verfügbar.
Freilich hätte in einem solchen Fall die einfache Bitte um Korrektur angesichts der veränderten Sachlage genügt. Aber der Bundesverband Trans* wollte es wissen und verlangte von TE die Übernahme der Abmahnkosten.
Diesem Ansinnen schob das Landgericht Frankfurt nun einen Riegel vor.
Der Bundesverband Trans* betont in einer Pressemitteilung bezüglich der abgewiesenen Klage, dass es sich bei den Kommentaren von Reiss um die „privaten gewaltverherrlichenden Äußerungen eines ehemaligen Teammitglieds“ gehandelt habe und weist darauf hin, dass sich die Organisation „damals sofort und unmissverständlich von den Aussagen auf Social Media distanziert“ habe. Sie entsprächen „in keiner Weise“ der Haltung des Verbands.
Dass Gewaltbereitschaft und insbesondere gegen Frauen gerichtete Aggression in der transaktivistischen Szene nicht unüblich sind, belegen indes zahllose Aussagen von Transfrauen, die sich im Netz misogynen Gewaltfantasien hingeben. Die Aktivistin Mary Cate Delvey sammelt und dokumentiert diese Zeugnisse des in transsexuellen Kreisen gepflegten Frauenhasses:
Bleibt die Frage, warum der Bundesverband Trans* auf einer solch wackligen Grundlage klagt, die vom Gericht denn auch krachend verworfen wurde. Viele derartige aussichtslose Klagen entsprechen dem, was man in den USA als „SLAPP-Klage“ bezeichnet.
Der Ausgang des Verfahrens ist egal, denn Ziel ist nicht, Recht zu erhalten. Es geht darum, unliebsame Stimmen zum Verstummen zu bringen, abzuschrecken und einzuschüchtern. Durch Kosten, Zeit und Risiko wird Druck aufgebaut, um den Beklagten zu zermürben. Auch TE wird immer wieder Ziel solcher Klagen.
Derartige Prozesse binden und vergeuden unnötig kostbare Ressourcen. Umso wichtiger, dass hier im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit entschieden wurde.




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Ist die o.a. Person eine Frau? – Wieso Mitarbeitende?
Eins zu Null für Tichy, aber der Steuerzahler legt wieder drauf, oder wer bezahlt diese Leute?
Das was diese/r linke Tussi da abgesondert hat, erinnert an „Selbstverständlich darf auch geaschossen werden!“
Bin mal auf den nächsten „Deutschen Herbst“ gespannt, va. wenn ein von LinksGRÜN phantasierter sog. „Staatsstreich“ im Osten, da wo die Sonne aufgeht & es früher hell wird, beginnt.
Das was diese linksGRÜNEN sog. „NGOs“ betreiben, würde ich als systematischen Prozeßbetrug & Mßbtrauch der Justiz nennen. Man MUSS die Verantwortlichen auch persönlich zum spürbar finanziellen Regreß ziehen.
Mord und Folter sind Verbrechen und in k e i n e m Fall zulässig oder gar ethisch geboten. Dies betrifft z.B auch“unverantwortlich“reiche Menschen oder -ein anderes Beispiel- völlig verhaltensgestörte Saudeppen, die als Objekt solcher Untaten keinesfalls auch nur benannt werden dürfen!
Gewaltfantasien zeichnen geradezu grundsätzlich linke Positionen aus und werden historisch belegt auch allzu gern umgesetzt. Wo Argumente fehlen muss man wohl derartige Mittel benutzen. Die globale NWO verdeutlicht dies in ihren Diktionen ebenso, wie Enteignungsfantasien und Grundrechtsentzugsbestrebungen der global vernetzten Komplexe aus Pharma, Militär, Ernährungs- und Energiegrosskapital. Ein globales Syndikat gigantischer Grosskapitalisten hatsich wieder einmal mit mit den ewigen Marxisten-Leninisten verbrüdert, benutzt deren Sprache und Methoden und wird dafür von den Ideologen in Ruhe gelassen. Aufgerieben wird zwischen diesen Fronten der Mittelstand, der Arbeitnehmer, der Andersdenkende Freiheitsliebende, dem seine Freiheiten und Rechte zusammen gestrichen und gestohlen werden. Nichts wurde aus… Mehr
Gegen eine solche missbräuchliche Nutzung des Rechts muss es die Möglichkeit geben, diese zu sanktionieren. Aber wer soll das einführen? Der Journalist, oder der einfache Bürger?
Geld scheint in diesem Land wichtiger zu sein, als unsere Gesetzeslage . Bin ich naiv, wenn ich die Frage nach STGB Stelle? Offensichtlich schon, denn wie kann es sein, dass ein Individuum solche Äußerungen von sich gibt und nicht der nächst näher verfügbare Staatsanwalt die nötigen Schritte unternimmt um dem Recht zur Wirksamkeit zu verhelfen. Wer solche Äußerungen tätigt, macht sich straffällig. Ich Stelle mir dabei die Frage was passieren würde, kämen solche Äußerungen aus einer anderen politischen Richtung. Kurz, der Kerle gehört erst mal hinter schwedische Gardinen mit all den läuternten Erfahrungen, die damit verbunden sind. Ich weiß, es… Mehr
Mal eine andere Frage: Hat diese Dam*In eigentlich Hausbesuch bekommen oder wurde sie angezeigt wegen Volksverhetzung, Aufruf zu Straftaten oder wenigstens „Hass und Hetze“? Nein? Ah ja, „enz“ gehört ja zu den Gut*Innen. Na dann.
Dann muß man schon höherwertige Aussagen machen, z.B.: Schwachkopf oder Pinocci, sonst gehr das i.d. Regel durch.
Das ist keine Dame, sondern eine FÄLSCHUNG des Originals – einer echten biologischen Frsu.
Einen gefälschten Picasso darf man auch nicht als „Picasso“ deklarieren.
Deswegen hatte ich ja Dam*In geschrieben…
Schon die Finanzierung, finanzielle Unterstützung von so etwas ist für mich sklandalös und Mißbrauch von Steuergeldern, gegen das Wohl der Gesamtbevölkerung. Es wird versucht der Allgemeinheit Ideologie aufzuzwingen, was eine eigentlich kleine Minderheit will