Könnte die Bundesrepublik Deutschland einer Phase entgegengehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die Rechtsordnung einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?
picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September des Jahres halten etliche Beobachter der demoskopischen Entwicklung eine parlamentarische Mehrheit für die Wahl eines Ministerpräsidenten von der AfD für möglich.
An den Fall Kemmerich muss vorab erinnert werden
Thomas Kemmerich, FDP, wurde am 5. Februar 2020 im Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt. In den ersten beiden Wahlgängen brauchte es die absolute Mehrheit (Mehrheit aller Abgeordneten). Im dritten Wahlgang reichte die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Kemmerich erhielt 45 Stimmen, Bodo Ramelow, SED-Die Linke, 44. Die entscheidenden Stimmen kamen von der AfD, die ihren eigenen Kandidaten zurückzog und Kemmerich wählte. Auch Teile der CDU stimmten für Kemmerich.
FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki reagierte umgehend und normal: „Es ist ein großartiger Erfolg für Thomas Kemmerich. Ein Kandidat der demokratischen Mitte hat gesiegt. Offensichtlich war für die Mehrheit der Abgeordneten im Thüringer Landtag die Aussicht auf fünf weitere Jahre Ramelow nicht verlockend.“
Kanzlerin Merkel Merkel nannte die Wahl „unverzeihlich“ und sagte, sie müsse „unverzüglich rückgängig gemacht werden.“ Aus dem Ausland ließ sie verlauten: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“
FDP-Christian Lindner gab dem Druck von Frau Merkel nach, Kubicki dem von Lindner. Kemmerich trat am 8. Februar 2020 zurück. Bodo Ramelow wurde erneut zum Ministerpräsidenten gewählt. Das Bundesverfassungsgreicht verhandelte später nur die Äußerungen von Kanzlerin Merkel. Der Zweite Senat gab im Juni 2022 mit fünf gegen drei Stimmen der von der AfD eingereichten Organklage voll statt. Merkel habe ihre Neutralitätspflicht als Kanzler verletzt und unzulässig in die Rechte der AfD eingegriffen, indem sie die Partei generell demokratieschädlich nannte.
Erschreckend die Darlegung der Vizepräsidentin Doris König, es hätte durchaus rechtfertigende Gründe für das verfassungswidrige Verhalten des Bundeskanzlers geben können – Tomas Spahn erklärte die Verirrung damals ausführlich. Da war er, der Rechtsrutsch von Frau Merkel, den Frau König mitmachte: »Wo Frau Merkel politisch-kulturell geprägt wurde, war es wie in der Sowjetunion und anderen sozialistischen Systemen selbstredend, Regeln werden nur angewandt, wo es den Sowjets passt. Also gegen die „Falschen“, aber niemals gegen die „Richtigen“.« Der Fall Kemmerich ist das Lehrbeispiel, wie leicht und leichtfertig der politische und gesellschaftliche Druck geltendes Recht aushebeln kann.
Nun wieder zu Sachsen-Anhalt im September
Interessierte fragen sich und andere, welche Möglichkeiten wer hat, um die Wahl eines Ministerpräsidenten der AfD zu verhindern. Damit sind nicht mögliche Skandale gemeint, die in irgendwelchen Schubläden warten oder noch neu aufs Tapet gebracht werden könnten, womit im Zweifel immer zu rechnen ist.
Die Frage fragt nach den Beispielen der „Schuldenbremse“ im Bundestag und der Quotenänderung für Untersuchungsausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz, ob die Mehrheit für die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt durch Änderung der Geschäftsordnung (mit einfacher Merheit) auf zwei Drittel erhöht werden kann. Die üblichen Auskunftsstellen sagen „nein“ mit der Begründung:
Die Wahl des Ministerpräsidenten ist in Artikel 65 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt detailliert geregelt:
• Im ersten Wahlgang braucht es die Mehrheit der MdL (absolute Mehrheit).
• Im zweiten Wahlgang ebenfalls.
• Im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen).
Diese Regelung steht in der Landesverfassung, nicht (nur) in der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung regelt das Wie der parlamentarischen Arbeit (z. B. Abläufe, Ausschüsse, Details der Abstimmung), darf aber nicht gegen die Verfassung verstoßen oder deren Kernvorgaben ändern. Eine Änderung der erforderlichen Mehrheit würde die Verfassung unterlaufen.
Verfassungsänderungen erfordern selbst eine 2/3-Mehrheit der Landtagsmitglieder (Art. 78) und müssen den Wortlaut explizit ändern. Eine einfache Änderung der Geschäftsordnung reicht dafür nicht aus.
Das scheint wasserdicht, die Frage in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland aber lautet: Was geschieht, wenn der Landtag die Geschäftsordnung trotzdem mit Mehrheit ändert?
Die AfD könnte trotz Mehrheit keinen Ministerpräsidenten ins Amt heben – die anderen allerdings auch nicht. Die Ministerpräsidentenwahl käme nicht zustande. Der bisherige Ministerpräsident Sven Schulze, CDU, amtierte weiter.
Eine Fraktion und/oder einzelne oder mehrere Abgeordnete könnten ein Organstreitverfahren (Organklage) – Art. 75 Nr. 1 LVerf + § 35 LVerfGG – beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt beantragen.
Das Gericht würde die Zulässigkeit prüfen, was Wochen bis Monate in Anspruch nehmen würde, und würde Stellungnahmen der anderen Seiten einholen. Eine
mündliche Verhandlung wäre möglich, aber nicht zwingend. Anschließend Beratung und Urteilsverkündung. Alles zusammen könnte zwischen ein und zwei Jahren dauern.
Der neue Landtag muss spätestens 60 Tage nach der Wahl zusammentreten. Wenn ihn aber niemand zusammenruft, was dann? Kann der alte Landtag solange weiter amtieren, wie er will? Nein, sagen die üblichen Auskünfte.
Nach Artikel 45 Abs. 1 der Landesverfassung muss der alte Landtagspräsident den neuen Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl (bis ca. 6. Oktober 2026) einberufen. Die Wahlperiode des alten Landtags endet automatisch mit dem Zusammentritt des neuen Landtags (Artikel 43).
Was aber, wenn der alte Landtagspräsident das nicht tut? Ein Viertel der Mitglieder des Landtags (ca. 21 Abgeordnete) könnten beantragen, den Landtag unverzüglich einzuberufen. Der Präsident ist dann rechtlich verpflichtet, dies sofort zu tun.
Was aber, wenn er es trotzdem nicht tut? Dann könnte, siehe oben, Organklage eingereicht werden – und ginge wohl weiter wie siehe oben.
Wie lange also würde es dauern, bis tatsächlich etwas geschähe? Niemand weiß es. Das Bundesverfassungsgericht könnte eingreifen, muss nicht. Zwingen kann es niemand.
Der Zustand der Anomie wäre objektiv gegeben, der alte Ministerpräsident könnte aber weiter regieren, und weiter und weiter…
Dem Beobachter zwingt sich die Frage auf: Könnte die Bundesrepublik einer Phase entgegen gehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die Rechtsordnung, wie sie vor Frau Merkel weitgehend eingehalten wurde, immer dort und dann einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?
Fußnote: Das ist keine juristische Abhandlung, sondern die politische Betrachtung eines interessierten Bürgers.


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Der Altparteienmafia traue ich alles zu, wie auch immer wird dieses durchgeknallte und durch und durch kriminelle Gesocks eine AFD Regierung verhindern, das halte ich für sicher. Im September werden wir es wissen.
Die Grundrechte schienen auch „wasserdicht“ zu sein.
Beim Corona-Massenbetrug der Altparteien drang trotzdem die braun-bunte Kriminalitätsbrühe per einfachem Nebengesetz ein und hebelte sämtlichen Grundrechte die verfassungsrechtlichen Füße weg.
Und genau so kriminell verfassungswidrig geht es weiter.
Nur die USA können per Feindstaatenklausel diese Polit-OK in den Orkus schicken.
Merkel steht schon in den Startlöchern, bereit zum Staatsstreich. Eine Diktatur wählt man nicht ab.
„Was, wenn sich der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht an die Verfassung hält?“Dann fällt in China ein Sack Reis um. Schon Merz hat sich nicht an die Verfassung und auch nicht an Urteile des BverfG gehalten. – 1.) 500 Milliarden mehrjärige Kredit-Schuldenaufnahme im GG – verboten mit Urteil des BverfG in seinem Urteil von 2023. Geht schon mal gar nicht – denn das muss in einem Haushaltsgesetz stehen nicht im Grundgesetz. 2.) „hohetliche Machtaneigung durch EU“ – verboten mit Urteil des BverfG von 2009 Gesetze sind nur noch dazu da um Bürger ideologisch und schwarz/weiß rechthaberisch zu schikanieren. 7km/h zu schnell… Mehr
#Könnte die Bundesrepublik Deutschland einer Phase entgegengehen, in der, beginnend mit Sachsen-Anhalt, die Rechtsordnung einfach durch ihre Nichteinhaltung ausgehebelt wird, wenn der Parteienstaat es will?#
Ja. Dem Vernehmen nach sind die legalistischen Konstruktionen hierfür schon in der Schublade. Der Bund ist draußen und juristische Opposition auf Länderebene ist eher nicht zu erhoffen.
Interessant wird es sein, wie die deutschen Wahlschafe dann reagieren. > 30% ad hoc Krankschreibungen könnten ärgerlich werden für die selbst gelesen Führenden.
„Was, wenn sich der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht an die Verfassung hält?“ Dann fällt in China ein Sack Reis um. Schon Merz hat sich nicht an die Verfassung und auch nicht an Urteile des BverfG gehalten. – 1.) 500 Milliarden mehrjärige Kredit-Schuldenaufnahme im GG – verboten mit Urteil des BverfG in seinem Urteil von 2023. Geht schon mal gar nicht – denn das muss in einem Haushaltsgesetz stehen nicht im Grundgesetz. 2.) „hohetliche Machtaneigung durch EU“ – verboten mit Urteil des BverfG von 2009 Gesetze sind nur noch dazu da um Bürger ideologisch und schwarz/weiß rechthaberisch zu schikanieren. 7km/h zu… Mehr
Ein guter und bemerkenswerter Artikel über ein Szenario, das den Zuständigen durchaus zuzutrauen ist. Nun ist es aber so, dass bis dahin die Politikverdrossenheit noch zunimmt. Vor Monaten habe ich geschrieben, dass bald wie bei einer Stampede die Wähler exponentiell zur AfD gehen werden. Ich habe weder Glaskugel noch sonstige besondere Fähigkeiten. Diese Ankündigung war eindeutig vorhersehbar, für jeden, der die aktuelle Politik verfolgt. Der Wähler ist nun von der Kette und kaum wieder einzufangen, zu groß der Frust, die Wut und das Leid so vieler. Merz hat es in einem Jahr geschafft, das kleine bisschen Restglaubwürdigkeit zu vernichten und… Mehr
Politische Veränderungen sind in Schilda nur noch mit Fackel und Forke möglich, aber nicht mehr auf demokratischen Weg.
Es könnte wirklich so kommen und wird dann im Bürgerkrieg enden … klat oder heiß egal. Tatsächlich war der Pusch bereits 2014 und dann 2019 nochmals – keiner hat es gemerkt – einfach das Wort Migranten gegen Flüchtlinge tauschen und schön läuft es .. der Michel ist so dooooof …
Herr Goergen bei aller Liebe so bringen sie die Idioten der Einheitspartei doch nicht noch auf geisteskranke Gedanken!
Sollte dies so kommen, dann brennt hier aber der Baum, dies kann ich Ihnen garantieren! Irgendwann ist auch dem Gutmütigsten Menschen zuviel des Guten… und gerade im Osten wird man sich so etwas nicht noch einmal bieten lassen! Thüringen war und ist schon sehr sehr grenzwertig aber SA wird sich so etwas gerade auch in der katastrophalen Lage des Landes nicht bieten lassen.
Die Kartellparteien werden jeden noch so schmutzigen Trick anwenden, um an der Macht zu bleiben und wenn dabei das Land über die Wupper geht!
Das sollte jedem inzwischen klar sein.